Inhalt Musterklauseln
Inhalt. Vorwort § 1 Ziel § 2 Gegenstand § 3 Indikatoren § 4 Bewertungssystematik für das indikatorengestützte Verfahren § 5 Darstellungsform der Indikatorenergebnisse § 6 Aus Qualitätsprüfungen nach §§ 114 f. SGB XI zu berücksichtigende Ergebnisse § 7 Bewertungssystematik für Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen nach §§ 114 f. SGB XI § 8 Darstellungsform der Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen nach §§ 114 f. SGB XI § 9 Von Pflegeeinrichtungen bereitzustellende Einrichtungsinformationen inkl. Darstellungs- form § 10 Inkrafttreten und Kündigung § 11 Übergangsregelung Anlage 1: Qualitätsdarstellung Anlage 2: Bewertungssystematik für die Indikatoren Anlage 3: Darstellung der Indikatoren Anlage 4: Informationen über die Pflegeeinrichtung Anlage 5: Darstellung der von den Pflegeeinrichtungen bereitgestellten Informationen Anlage 6: Zu veröffentlichende Prüfergebnisse Anlage 7: Bewertungssystematik der Prüfergebnisse Anlage 8: Darstellung der Prüfergebnisse Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (2008) wurde § 115 Abs. 1a SGB XI eingeführt. Danach stellen die Landesverbände der Pflegekassen sicher, dass die Leistungen der Pflege- einrichtungen sowie deren Qualität für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar im Internet sowie in anderer geeigneter Form veröffentlicht werden. Durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (2016) wurden die Anforde- rungen an die Qualitätsdarstellung konkretisiert. Vor diesem Hintergrund haben die Ver- tragsparteien nach § 113 SGB XI (GKV-Spitzenverband, die Vereinigungen der ▇▇▇▇▇▇ der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Trä- ger der Sozialhilfe und die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene, im Folgenden Vertragsparteien genannt) durch den Qualitätsausschuss Pflege nach § 113b SGB XI wissen- schaftliche Einrichtungen mit der Entwicklung der Grundlagen für die Qualitätsprüfung und die Qualitätsberichterstattung beauftragt. Auf Basis dieser wissenschaftlichen Ergebnisse wurde die vorliegende Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die stationäre Pflege (QDVS) ausgestaltet. Der Medizinische Dienst der Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. und die Verbände der Pflegeberufe auf Bun- desebene waren hieran beteiligt. Die auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der Pflegebedürftigen und behinderten Menschen haben nach Maßgabe von § 118 SGB XI mi...
Inhalt. Die vorläufige Deckung richtet sich nach den Vertrags- grundlagen, die dem endgültigen Versicherungsvertrag zugrunde liegen sollen. Der Versicherungsnehmer erhält die für die vorläufige Deckung und den endgültigen Versi- cherungsvertrag geltenden Versicherungsbedingungen und die Information für Versicherungsnehmer zusammen mit dem Versicherungsschein, auf Wunsch auch zu einem früheren Zeitpunkt.
Inhalt. Hinweis zum Verkaufsprospekt 2 Anlagebeschränkungen für US-Personen 2 Wichtigste Rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung 2 Durchsetzung von Rechten 3 Grundlagen 7 Verwaltungsgesellschaft 8 Verwahrstelle 9 Portfolioverwalter / Vertrieb 11 Risikohinweise 12 Erläuterung des Risikoprofils des Fonds 22 Erhöhte Volatilität 22 Profil des typischen Anlegers 23 Anlageziele, -strategie, -grundsätze und -grenzen 23 Anteile 37 Kosten 41 Vergütungspolitik 45 Wertentwicklung, Ermittlung und Verwendung der Erträge, Geschäftsjahr 46 Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Fonds 47 Auslagerung 49 Interessenkonflikte 51 Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften 53 Wirtschaftsprüfer 60 Dienstleister 61 Zahlungen an die Anleger / Verbreitung der Berichte und sonstigen Informationen 61 Weitere von der Gesellschaft verwaltete Investmentvermögen 62 Anlagebedingungen 63 Anlage Liste der Unterverwahrer 83 GRUNDLAGEN Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen Fidelity Demografiefonds Konservativ (nachfolgend „Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren (nachfolgend „Investmentvermögen“). Der Fonds ist ein Investmentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbH (nachfolgend „Gesellschaft“) verwaltet. Der Fidelity Demografiefonds Konservativ wurde am 26. ▇▇▇▇ 2009 für unbestimmte Dauer aufgelegt. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie d...
Inhalt der Schenkung
Inhalt. Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag der Auftraggeberin. Inhalt des Vertrages ist die Regelung aller datenschutzrechtlicher Fragen zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmerin.
Inhalt. Regelungs- und Geltungsbereich 6 § 1 – Vertragsgegenstand 6 § 2 – Geltungsbereich 6 Abschnitt 2 – Gegenstand und Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung 6 § 3 – Umfang und Inhalt der vertragszahnärztlichen Versorgung 6 § 4 – Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren für vertragszahnärztliche Leistungen, Gutachterwesen 8 § 5 – Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung 9 Abschnitt 3 – Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung 10 § 6 – Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung 10 § 7 – Ermächtigung von Zahnärzten aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) zur Erbringung von Dienstleistungen 11 Abschnitt 4 – Allgemeine Grundsätze der vertragszahnärztlichen Versorgung 11 § 8 – Rechte und Pflichten der Vertragszahnärzte 11 § 9 – Persönliche Leistungserbringung 12 § 10 – Zweigpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft 13 § 11 – Überweisungen 14 Abschnitt 5 – Veranlasste Leistungen 15 § 12 – Verordnung von Arzneimitteln 15 § 13 – Verordnung von Sprechstundenbedarf 15 § 14 – Verordnung von Heilmitteln 16 § 15 – Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit 16 § 16 – Verordnung von Krankenhausbehandlung 16 Abschnitt 6 – Inanspruchnahme vertragszahnärztlicher Leistungen 16 § 17 – Pflichten der Krankenkassen 16 § 18 – Anspruchsberechtigung und Zahnarztwahl 17 § 19 – Schriftliche Bestätigung 17 Abschnitt 7 – Vordrucke, Vertragszahnarztstempel 17 § 20 – Vordrucke 17 § 21 – Vertragszahnarztstempel 17
Inhalt. Regelungen, die Ihren Vertrag allgemein betreffen
Inhalt. 1 Gegenstand, Ort und Dauer des Vertrages 2 § 2 Rechte und Pflichten des Auftraggebers 4 § 3 Pflichten des Auftragnehmers 5 § 4 Umsetzung von Betroffenenrechten oder Maßnahmen der Aufsichtsbehörden 6 § 5 Kontrollrechte und -pflichten 7 § 6 Mitteilungspflichten des Auftragnehmers 8 § 7 Unterauftragsverhältnisse mit Subunternehmern 8 § 8 Datensicherungsmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO 10 § 9 Löschung 11 § 10 Vergütung 11 § 11 Haftung 11 § 12 Sonstiges 12
Inhalt. Sämtliche nachstehend aufgeführten Güter, die sich im Gebäude einschließlich seiner Höfe und Gärten befinden und die einem Versicherten gehören oder ihm anvertraut wurden: ◼ Hausrat, ◼ Geräte, ◼ Waren, ◼ Tiere (mit Ausnahme jener Tiere, die normalerweise wild leben). Unabhängig davon, wo sie sich befinden, sind von der Garantie eingeschlossen: ◼ die Erzeugnisse aus Landwirtschaft, Garten-, Wein- oder Obstbau. Ausgeschlossen sind: ◼ Hausrat, der Gästen des Versicherten gehört, ◼ Wertsachen vorbehaltlich der Bestimmungen der Diebstahlgarantie, ◼ Schecks, Bezahl- und Kreditkarten, ◼ sofern sie nicht als Waren betrachtet werden, Kraftfahrzeuge mit vier oder mehr Rädern (außer selbstfahrenden Gartenmaschinen und Fahrzeugen, die zu den Geräten landwirtschaftlicher Betriebe zählen), ◼ lose Edelsteine und Perlen.
Inhalt. 1 Welche Leistungen erhalten Sie? 13 § 2 Welche Überschüsse erhalten Sie? 17 § 3 Wann beginnt und wann endet Ihre IDEAL PflegeStarter? 20 § 4 Was gilt bei Unruhen, Krieg, widerrechtlichen Handlungen oder Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen? 21 § 5 Was ist bei absichtlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls oder versuchter Selbsttötung zu beachten? 21 § 6 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes bestehen im Ausland? 21 § 7 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung? 22 § 8 Wann liegt eine Pflegebedürftigkeit vor und wie werden die Pflegegrade bestimmt? 24 § 9 Was setzen wir bei der Berechnung einzelner Werte voraus? 29 § 10 Wie alt ist die Versicherte Person? 30 § 11 Welche Regeln gelten für Ihre Beiträge? 30 § 12 Wann erhöht sich Ihr ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇? ▇▇ § ▇▇ ▇▇▇▇ können Sie Ihre IDEAL PflegeStarter kündigen (Rückkauf) oder beitragsfrei stellen? 34 § 14 Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie während der Vertragslaufzeit? 37 § 15 Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die Nachversicherungsgarantie? 38 § 16 Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die Anschluss-Option? 39 § 17 Wie kommunizieren wir miteinander und welche Mitteilungspflichten haben Sie? 39 § 18 Welche Kosten und Gebühren gibt es? 41 § 19 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? 42 § 20 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? 42 § 21 Wo ist der Gerichtsstand? 42 § 22 Welche weiteren Bestimmungen gelten für Ihren Vertrag? 42 § 23 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind? 43