Vertragsabschluss Musterklauseln
Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeit- nehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).
2.2. Sofern der Auftraggeber beabsichtigt, dem Zeitarbeitnehmer den Umgang mit Geld und/oder Wertsachen zu übertragen, wird er vorab mit dem Personaldienstleister eine gesonderte Vereinbarung treffen.
2.3. Der Personaldienstleister ist Mitglied des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Der Personaldienstleister erklärt, dass in die Arbeitsverträge, die er mit den beim Auftraggeber eingesetz- ten Zeitarbeitnehmern abgeschlossen hat, das iGZ-DGB-Tarifwerk einschließlich der Branchenzu- schlagstarifverträge vollständig in seiner jeweils gültigen Fassung einbezogen wird.
2.4. Der Auftraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträge einge- setzter Arbeitnehmer in den letzten sechs Monaten vor dem im Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag bezeichneten Einsatzbeginn aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber selbst oder einem mit dem Auftraggeber konzernmäßig im Sinne des § 18 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen ausge- schieden ist.
2.5. Der Auftraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassungsverträge eingesetzter Arbeitnehmer in den letzten drei Monaten und einem Tag über einen anderen Personaldienstleister beim Auftraggeber tätig war. Andernfalls informiert der Auftraggeber den Personaldienstleister über die kürzere Unterbrechung. Vorangegangene Einsätze werden in diesem Falle bei der Vereinbarung der Einsatz- dauer berücksichtigt.
2.6. Sofern der Personaldienstleister dem Auftraggeber Arbeiter im Sinne des § 1b Satz 1 AÜG (Verbot der Überlassung in das Bauhauptgewerbe) überlässt, bestätigt der Auftraggeber, dass im Einsatzbetrieb nicht überwiegend Gewerke im Sinne des § 1 der Baubetriebe-Verordnung erbracht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Personaldienstleister über eine Änderung unverzüglich zu informieren.
Vertragsabschluss. 1. Der das Kundenverhältnis begründende Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Kunden und durch die Annahme durch die AAE innerhalb von 3 Wochen zustande, von welcher der Kunde schriftlich informiert wird. Die Abnahme beginnt vorbehaltlich etwaiger Bindefristen bereits bestehender Stromabnahmeverträge mit dem Tag des bestätigten Lieferantenwechsels durch den Netzbetreiber. Die AAE ist berechtigt, das Vertragsangebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2. Der Lieferant verpflichtet sich zur Lieferung der gesamten in der gegenständlichen Ökostromanlage erzeugten elektrischen Energie (abzüglich eines allenfalls erforderlichen Eigenverbrauchs / Eigenbedarfes).
3. Der Lieferant erteilt der AAE Auftrag und Vollmacht, den bisherigen Stromabnahmevertrag des Lieferanten zu kündigen sowie in seinem Namen alle Maßnahmen und Schritte zu setzen, um die Lieferung elektrischer Energie aus der Ökostromanlage des Lieferanten sicher zu stellen.
4. Mit Vertragsabschluss wird der Zählpunkt der Anlage der Bilanz- gruppe der AAE zugeordnet.
5. Die Strom-Herkunftsnachweise werden der AAE unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
6. Der Lieferant ist für Abschluss und Einhaltung des Netzanschluss- und des Netzzugangsvertrages sowie für die Einhaltung der Bedingungen des Netzbetreibers und der geltenden Sonstigen Marktregeln der Energie-Control Austria alleine verantwortlich.
7. Vertragserklärungen der AAE bedürfen gegenüber Unternehmen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes der Schriftform.
8. Die AAE ist berechtigt, jederzeit und bereits vor Vertragsabschluss Bonitätsprüfungen des Kunden durchzuführen bzw. durch- führen zu lassen.
9. Für die Annahmeerklärung der AAE kann die Unterschrift entfallen, wenn sie mit Einrichtungen der Datenverarbeitung ausgefertigt ist.
Vertragsabschluss. 1. Der Antrag des Parkplatznutzers auf Erteilung einer Dauerparkberechtigung oder einer Parkerlaubnis kann online oder schriftlich erfolgen.
2. Mit der Bereitstellung des Online-Systems myPBW zur Beantragung einer Dauerparkberechtigung oder einer Parkerlaubnis und Verwaltung der Daten des Parkplatznutzers macht die PBW dem Parkplatznutzer noch kein rechtsverbindliches Angebot, sondern gibt ihm unverbindlich die Möglichkeit, eine Dauerparkberechtigung oder eine Parkerlaubnis zu beantragen.
3. Ein Vertrag über die Erteilung einer Dauerparkberechtigung oder einer Parkerlaubnis kommt mit der Annahmeerklärung der PBW zustande.
4. Erfolgt der Vertragsantrag des Parkplatznutzers online, gibt der Parkplatznutzer durch Betätigen des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ ein rechtsverbindliches Angebot zum Erwerb einer Dauerparkberechtigung oder einer Parkerlaubnis ab.
5. Der Parkplatznutzer erhält von der PBW unverzüglich per E-Mail eine Bestätigung des Eingangs des Angebots. Diese Bestätigung stellt jedoch noch nicht die Annahme des Angebots durch die PBW dar.
6. Die PBW nimmt das Angebot an, indem sie den Parkplatznutzer zeitnah per E-Mail über das Zustandekommen des Vertrags informiert. Die Annahmeerklärung der PBW kann stattdessen auch konkludent, z.B. durch Übersendung eines Zugangsmittels erfolgen. Zugangsmittel werden in der Regel postalisch versendet. Die zeitliche Dauer des Postwegs liegt nicht im Einflussbereich der PBW.
7. Der Parkplatznutzer kann sein Angebot im Rahmen seines unten unter Teil D. dieser EB dargestellten Widerrufsrechts widerrufen.
8. Für bestimmte Parkierungsobjekte bietet die PBW Nutzern an, sich mit ihrem Kundenkonto auf einer Warteliste vormerken zu lassen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Aufnahme auf die Warteliste. Durch die Aufnahme auf die Warteliste bekunden die wartelistenberechtigten Personen ihr Interesse an einem Vertragsabschluss. Die Aufnahme auf die Warteliste ist kostenlos und unverbindlich. Aus der Aufnahme auf die Warteliste erwächst kein Anspruch auf den Abschluss eines Vertrags. Aus der Aufnahme auf die Warteliste erwächst auch kein Anspruch auf eine vorrangige Berücksichtigung bei der Vergabe einer Dauerparkberechtigung/Parkerlaubnis oder darauf bei der Vergabe eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten. Auskünfte über die Platzierung auf der Warteliste werden nicht erteilt.
Vertragsabschluss. 3.1 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die RECENDT nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesendet hat. Ein Telefax oder ein E-Mail ersetzen die Schriftform. Als Auftragsbestätigung gilt im Übrigen auch unser Lieferschein bzw. unsere Ausgangsrechnung.
3.2 Enthält eine Auftragsbestätigung der RECENDT Änderungen gegenüber der Bestellung, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
3.3 Die in Katalogen, Prospekten u. dgl. enthaltenen Angaben sowie sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen sind nur maßgeblich, wenn im schriftlichen Vertrag bzw. in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen sowie Pläne, Skizzen und sonstige technische Angaben und Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dgl. stets geistiges Eigentum der RECENDT. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Vorführung darf nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der RECENDT erfolgen. Sämtliche Unterlagen können jederzeit zurückgefordert werden und sind der RECENDT unverzüglich zuzustellen, wenn die Bestellung anderweitig erteilt wird.
3.4 Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich der AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftlichkeitsgebot.
3.5 Mündliche Auskünfte, Nebenabreden sowie alle sonstigen Erklärungen und Zusagen von RECENDT gleich welcher Art, sind unwirksam, sofern sie nicht schriftlich von der Geschäftsführung der RECENDT als vereinbart bestätigt werden. Mündliche Auskünfte, Nebenabreden sowie alle sonstigen Erklärungen und Zusagen durch Mitarbeiter der RECENDT sind jedenfalls unwirksam. Mitarbeiter von RECENDT sind insbesondere auch nicht bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen, wie etwa Zusagen über bestimmte Liefertermine, Erfolgsaussichten (von Forschungsprojekten) etc., abzugeben.
3.6 Es steht der RECENDT frei, den ihr erteilten Auftrag oder Teile davon Dritten zu übertragen (Subauftrag).
Vertragsabschluss. Wenn Verträge mit Unternehmern vorbehaltlich schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens der Genossenschaft maßge- bend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.
Vertragsabschluss. 1 Der Vertrag mit dem berücksichtigten Anbieter darf nach Ablauf der Frist für die Beschwerde gegen den Zuschlag abgeschlossen werden, es sei denn, das kantonale Verwaltungsgericht habe einer Beschwerde gegen den Zuschlag aufschiebende Wirkung erteilt.
2 Ist ein Beschwerdeverfahren gegen den Zuschlag hängig, ohne dass die auf- schiebende Wirkung verlangt oder gewährt wurde, so teilt der Auftraggeber den Vertragsabschluss umgehend dem Gericht mit.
Vertragsabschluss. 2.1. Alle Angebote der Gesellschaft sowie die hierzu gehörenden Unterlagen sind unverbindlich und freibleibend.
2.2. Der Vertrag über die Nutzung der Dienste der Gesellschaft zwischen der Gesellschaft und dem Kunden kommt durch einen schriftlichen oder elektronischen Auftrag des Kunden, unter Verwendung des entsprechen- den Formulars (Angebot) und der anschließenden schriftlichen Auftrags- bestätigung durch die Gesellschaft (Annahme), zustande und richtet sich ausschließlich nach deren Inhalt, den dort in Bezug genommenen Leis- tungs- und Produktbeschreibungen, Preisverzeichnissen, diesen AGB und der Vertragszusammenfassung gemäß § 54 TKG, soweit im Auftragsfor- mular nichts anderes vereinbart ist. Die Gesellschaft kann die Annahme des Auftrages des Kunden ohne Angabe von Gründen verweigern.
2.3. Die Gesellschaft kann den Vertragsschluss von der Vorlage einer schrift- lichen Vollmacht, des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen.
2.4. Für bestimmte Leistungen der Gesellschaft ist Voraussetzung für die Leistungserbringung der Gesellschaft ein Hausanschluss sowie eine vom gewählten Produkt abhängige Innenhausverkabelung (Verkabe- lung vom Hausübergabepunkt bis zum Router).
2.5. Sowohl für Arbeiten am Hausanschluss als auch für eine ggf. notwen- dige Hausinstallation hat der Kunde die Genehmigung des Hauseigen- tümers oder eines anderen diesbezüglichen Rechtsinhabers einzuholen, soweit im Auftragsformular keine anderweitige Regelung vereinbart ist. Diese Genehmigung erfolgt im Wege eines Grundstücksnutzungsver- trages, der zwischen dem Eigentümer beziehungsweise Rechtsinhaber und der Gesellschaft oder einem mit dieser im Sinne der §§ 15ff AktG verbundenen Unternehmen geschlossen wird.
2.6. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich zur Leistungserfüllung Dritter zu be- dienen. Soweit die Gesellschaft sich zur Erbringung ihrer Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
2.7. Der Kunde wird Daten ausschließlich unter Nutzung von Protokollen, die auf IPv4 (IETF RFC 791 mit Updates) oder IPv6 (IETF RFC 8200 mit Updates) aufsetzen, übermitteln.
2.8. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, dem Kunden IP-Adressräume dau- erhaft zu überlassen.
Vertragsabschluss. Das Angebot von Waren und Dienstleistungen in unserem Online- Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar (invitatio ad offerendum), da alle Bestellungen der Annahme und Verfügbarkeit unterliegen. Mit einem Klick auf den “Buy” Button (‚ Kostenpflichtig Bestellen‘) im letzten Schritt des Bestellvorgangs geben Sie ein verbindliches Angebot zum Kauf der in der Bestellung angezeigten Waren ab. Unverzüglich nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie eine Auftragsbestätigung, die jedoch keine Annahme Ihres Vertragsangebotes darstellt. Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt zustande, sobald wir Ihre Bestellung in einer separaten Email annehmen oder die Ware versenden. Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihren Spamordner. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Bestellung nicht anzunehmen, insbesondere dann, wenn wir keine Autorisierung für die Zahlung erhalten kön- nen, Versandbeschränkungen für einen Artikel gelten, der bestellte Artikel nicht vorrätig ist oder unseren Qualitätskontrollstandards nicht ent- spricht und daher zurückgezogen wird, oder, wenn Sie die in den obigen Geschäftsbedingungen genannten Zulassungskriterien nicht erfüllen oder ein sonstiger Grund für die Nichtannahme der Bestellung besteht. Wir sind weder Ihnen noch Dritten gegenüber haftbar, wenn wir den Verlauf von Waren über die Website einstellen, unabhängig davon, ob diese Waren verkauft wurden oder nicht, Inhalte, Materialien oder Inhalte auf der Website entfernen, prüfen oder bearbeiten oder nicht zustimmen, eine Transaktion zu verarbeiten oder eine Transaktion abzuwickeln oder auszusetzen, nachdem die Verarbeitung begonnen hat. Die Vertragsbestimmungen mit Informationen über die bestellte Ware, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Widerrufsbelehrung, werden Ihnen bei Annahme des Vertragsangebotes oder mit deren Ankündigung per E- Mail zu- gesandt. Wir speichern die Vertragsbestimmungen nicht. Kunden können Produkte in unserem Online- Shop ansehen, indem sie daraufklicken. Wenn Sie eines oder mehrere der ausgewählten Produkte bestellen möchten, klicken Sie auf „ ADD TO CART“. Die von Ihnen ausgewählten Produkte werden in Ihrer “Shopping Cart“ (Ihrem Warenkorb)angezeigt. Dieser wird in der Regel automatisch eingeblendet oder kann durch einmaliges Klicken auf das “SEE CART“ Feld angezeigt werden. Indem Sie auf das “Continue Shopping“ Feld klicken haben Sie dann die Möglichkeit, weitereinzukaufen und weiter...
Vertragsabschluss. (1) Der Vertragsabschluss zwischen dem beauftragten Unternehmen und dem Teilnehmer erfolgt mit dem Erhalt der per E-Mail versendeten Auftragsbestätigung. Werden im Rahmen der Durchführung des Vertrags Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag vereinbart, gilt das Schriftformerfordernis als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form, per Fax oder E-Mail übermittelt und von der anderen Seite bestätigt wird.
(2) Abweichend von vorstehendem Absatz 1 kann nach Maßgabe dieses Absatzes 2 ein Vertragsverhältnis auch mit einer vom beauftragten Unternehmen angenommenen Anmeldung durch den Teilnehmer über eine auf der Veranstaltungs-Webseite existierende digitale Anmeldemaske zustande kommen. Das beauftragte Unternehmen hat dabei den Dienstleister doo GmbH (doo) beauftragt, die Registrierungs- und Anmeldeoptionen für die jeweilige Veranstaltung, die über die Plattform erstellt wurden, zu vermitteln, ggf. den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister abzuwickeln und die Anmeldebestätigungen an die Teilnehmer zu versenden. Soweit es sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung handelt, versendet doo die Anmeldebestätigung und das beauftragte Unternehmen gesondert die Rechnung jeweils ausschließlich an die vom Teilnehmer angegebene E- Mail im PDF-Format. Die Rechnung muss nach Maßgabe der dort genannten Fälligkeit, in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden. doo ist nicht der Veranstalter der über die Veranstaltungs- Webseite angebotenen Veranstaltungen, ist dementsprechend auch nicht verantwortlich für diese und haftet insbesondere auch nicht für den Ausfall einer Veranstaltung oder Nichterfüllung des Vertrags seitens des beauftragten Unternehmens und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten Mitveranstalter. Durch den Kauf oder die Registrierung zu einer Veranstaltung über die Veranstaltungs-Webseite entsteht ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem im Rahmen des Angebots der Veranstaltung genannten Veranstalter ein Vertrag hinsichtlich des Besuchsrechts der Veranstaltung.
(3) Das Absenden der ausgefüllten Anmeldemaske stellt ein Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Vertrages dar. Das beauftragte Unternehmen prüft, ob sie dieses Angebot annehmen möchte. Das beauftragte Unternehmen ist zur Annahme nicht verpflichtet. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das beauftragte Unternehmen dieses Angebot annimmt und dies dem Teilnehmer in Textform (ein- schließlich E-...
Vertragsabschluss. 2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Agentur bzw der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei der Agentur gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die Agentur zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass die Agentur zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.