Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten Musterklauseln
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als ▇▇▇▇▇▇ vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, ver- traulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Ist Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze so- wie das Messstellenbetriebsgesetz sind. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertrau- licher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als ▇▇▇▇▇▇ vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu an- deren als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als ▇▇▇▇▇▇ vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
1 Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheits- rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis- Empfehlung) verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Informationen zu VEDIS finden Sie unter: ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇/▇▇_▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beider- seitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und we- der an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vor- gesehenen Zwecken verwendet werden. Die EU-Datenschutzgrund-verordnung (DSGVO), die einschlä- gigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informati- onen demselben Vertraulichkeitsgrad.
4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als ▇▇▇▇▇▇ vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informatio- nen allgemein zugänglich sind.
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 7.1 Die Parteien gewährleisten, daß EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich ge- handhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu ande- ren als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
7.2 EDI-Nachrichten werden nicht als ▇▇▇▇▇▇ vertraulichen Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
7.3 Die Parteien können übereinkommen, für bestimmte Nachrichten eine besondere Form des Schutzes zu verwenden, zum Beispiel ein Verschlüsselungssystem, sofern dies in den jewei- ligen Ländern gesetzlich zulässig ist.
7.4 Wenn Nachrichten, die personenbezogene Daten enthalten, in Ländern gesendet oder emp- fangen werden, in denen kein Datenschutzgesetz in Kraft ist, erklärt sich jede Partei einver- standen, bis zur Einführung diesbezüglicher EG-Rechtsvorschriften mindestens die Bestim- mungen der Konvention des Europarates zum Schutz von Personen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Konvention Nr. 108 des Europarates vom 28.01.1981) einzuhalten.
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich einge- stuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weiter- gegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die einschlägigen Datenschutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. www.thueringer- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ Sitz: Erfurt ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ Registergericht ▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ USt-IDNr. DE206810190 UniCredit Bank AG Erfurt IBAN DE55 8202 0086 0358 2696 48 BIC ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Persönlich haftender Gesellschafter: TEN Thüringer Energienetze Geschäftsführungs-GmbH Geschäftsführer: Frank-▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇ Sitz: Erfurt Registergericht Jena HRB 510722
4.2 EDI-Nachrichten werden nicht als ▇▇▇▇▇▇ vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu an- deren als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
1 Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheits- rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis- Empfehlung) verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Informationen zu VEDIS fin- EDI-Nachrichten werden nicht als ▇▇▇▇▇▇ vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. (1) Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu ande- ren als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
(2) EDI-Nachrichten werden nicht als ▇▇▇▇▇▇ vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als ▇▇▇▇▇▇ vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind. Anlage 3 Kooperationsvereinbarung Gas, Stand 29.03.2018 Seite 30 von 34 Registergericht Fürth HRB 9913 • Steuer-Nr.: 218/139/00189 • USt-IdNr.: DE132760844 • Sitz der Gesellschaft: Zirndorf Bankverbindung Sparkasse Fürth: IBAN ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇ • BIC ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ • BLZ 762 500 00 • Konto-Nr. 403 270 66
6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i. S. d. Art. 1 ausgetauschten EDI- Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften.
6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicherzustellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewährleistet wird.
6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten problemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reproduziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informa- tionen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich ge- handhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorge- sehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutz- gesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Über- tragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als ▇▇▇▇▇▇ vertraulicher Informa- tionen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugäng- lich sind.
1. Ansprechpartner:
2. Die Vertragsparteien kommunizieren über folgenden Übertragungsweg: (s. u.a. Kommunikationsrichtlinie)
3. Der Übertragungsweg ist wie folgt gesichert (s. VEDIS):
4. Die Datenübertragung erfolgt im folgenden Format: