Zweckbindung. Die vom Auftragnehmer bearbeiteten Informationen dürfen ausschliesslich zum vertraglich festgelegten Zweck verwendet werden. Weitere Verwendungszwecke müssen vom öffentlichen Organ schriftlich bewilligt werden.
Appears in 2 contracts
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Auslagerung Von Datenbearbeitungen, Allgemeine Datenschutzrechtliche Geschäftsbedingungen
Zweckbindung. Die vom Auftragnehmer bearbeiteten Informationen dürfen ausschliesslich zum vertraglich festgelegten Zweck verwendet werden. Weitere Verwendungszwecke müssen vom öffentlichen Organ von der Auftraggeberin schriftlich bewilligt werden.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen