Common use of Software von Drittanbietern Clause in Contracts

Software von Drittanbietern. Jegliche Software von Drittanbietern kann als Teil des Softwareprodukts zur Verfügung gestellt werden und wird dem Lizenznehmer lediglich zur Benutzung als Teil des Softwareprodukts lizenziert. Die Software von Drittanbietern wird ohne Mängelgewähr zur Verfügung gestellt. ETM übernimmt keinerlei vertragliche oder gesetzliche Gewährleistung (Gewährleistung allgemeiner Gebrauchstauglichkeit, Gewährleistung der Eignung für einen bestimmten ▇▇▇▇▇ oder Gewährleistung der Nichtverletzung von Rechten) im Hinblick auf jedwede Software von Drittanbietern. Wird die Software von Drittanbietern durch ihren Lizenzgeber für ETM lizenziert, kann diese Gewährleistung ohne die Zahlung weiterer Gebühren auf den Lizenznehmer übertragen werden.

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Sources: End User License Agreement, End User License Agreement