Common use of Sonstiges Clause in Contracts

Sonstiges. 30.1 Der Vertrag begründet die gesamte Übereinkunft der Parteien und ersetzt alle vorangegangenen zwischen den Parteien geführten Diskussionen, Korres- pondenzen und Verhandlungen betreffend die Lieferungen / Leistungen. 30.2 Sofern eine Lieferung gemäß INCOTERMS vereinbart ▇▇▇▇▇▇ ist, ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung anzuwenden. 30.3 Ankündigungen, Inanspruchnahmen etc., welche nach dem Vertrag der Schriftform bedürfen, sind unverzüglich per Brief, Telefax oder E-Mail an den von der anderen Partei benannten Repräsentanten zu senden. 30.4 Wenn eine Bestimmung des Vertrags (oder ein Teil einer Bestimmung) von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde für ungültig, rechts- ▇▇▇▇▇▇ oder nicht durchsetzbar erklärt wird, gilt diese Bestimmung oder Teil- bestimmung im erforderlichen Umfang nicht als Gegenstand des Vertrags und die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Ver- trags bleiben unberührt.

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Sources: General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions of Purchase