Stellvertretung durch eine andere Person Musterklauseln
Stellvertretung durch eine andere Person. ▇▇▇▇▇▇ Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Stellvertretung durch eine andere Person. ▇▇▇▇▇▇ Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rück- tritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Daten- schutzrecht zustehenden Rechte. ▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ Telefon: ▇▇▇▇ ▇▇▇▇-▇ Fax: ▇▇▇▇ ▇▇▇▇-▇▇▇ E-Mail-Adresse: ▇-▇▇▇▇@▇▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter o. g. Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauftragter – oder per E-Mail unter: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdaten- schutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltensregeln für den Umgang mit per- sonenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft (Code of Conduct)“ verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungswirtschaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter ▇▇▇.▇▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ unter der Rubrik Datenschutz abrufen. Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zum Erstellen von Versicherungsscheinen oder Beitragsrechnungen. Angaben zum Schaden- / Leistungsfall benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden/ die Leistung ist. In diesem Rahmen erheben wir auch personenbezogene Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen (wie z. B. die Gerichtstafel). Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zum Erstellen von versicherungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten aller ...
Stellvertretung durch eine andere Person. Lässt sich der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrags durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung der Rechte des Versicherers die Kenntnis und Arglist des Stellvertreters des Versicherungsnehmers als auch die eigene Kenntnis und Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder seinem Stellvertreter noch ihm selbst Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Stellvertretung durch eine andere Person. ▇▇▇▇▇▇ Sie sich bei Abschluss des Vertrags durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn we- der Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Information über den Datenaustausch mit der informa HIS GmbH auf Grundlage der Artikel 13 und 14 DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass wir bei Abschluss eines Versicherungsvertrags oder im Rahmen der Schadenbearbeitung Daten zum Versicherungsobjekt (Fahrzeugidentifikationsdaten oder Adresse des Gebäudes) sowie Angaben zu Ihrer Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) an die informa HIS GmbH übermitteln (HIS-Anfrage) können. Die informa HIS GmbH überprüft anhand dieser Daten, ob zu Ihrer Person und/oder zu Ihrem Versicherungsobjekt im "Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft" (HIS) Informationen gespeichert sind, die auf ein erhöhtes Risiko oder Unregelmäßigkeiten in einem Versicherungsfall hin- deuten können. Solche Informationen können nur aufgrund einer früheren Meldung eines Versicherungsunterneh- mens an das HIS vorliegen (HIS-Einmeldung), über die Sie ggf. von dem einmeldenden Versicherungsunternehmen gesondert informiert worden sind. Daten, die aufgrund einer HIS-Einmeldung im HIS gespeichert sind, werden von der informa HIS GmbH an uns, das anfragende Versicherungsunternehmen, übermittelt. Nähere Informationen zum HIS finden Sie auf folgenden Internetseiten: ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇.▇▇ Die informa HIS GmbH betreibt als datenschutzrechtlich Verantwortliche das Hinweis- und Informationssystem HIS der Versicherungswirtschaft. Sie verarbeitet darin personenbeziehbare Daten, um die Versicherungswirtschaft bei der Bearbeitung von Versicherungsanträgen und -schäden zu unterstützen. Es handelt sich bei diesen Daten um Anga- ben zu erhöhten Risiken oder um Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten (z. B. Mehrfachabrechnung eines Versi- cherungsschadens bei verschiedenen Versicherungsunternehmen) hindeuten können.
Stellvertretung durch eine andere Person. ▇▇▇▇▇▇ Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sehr geehrte ▇▇▇▇▇▇, sehr geehrter Kunde, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, brauchen wir Ihre Mithilfe. Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von Ihnen nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass Sie uns wahrheitsgemäß und fristgerecht jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist, und uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht inso- weit ermöglichen, als Sie alles Ihnen zur Sachverhaltsaufklärung Zumutbare unternehmen. Wir können ebenfalls verlangen, dass Sie uns fristgerecht Belege vorlegen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann.
Stellvertretung durch eine andere Person. ▇▇▇▇▇▇ Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Hiscox verpflichtet sich, Ihre Privatsphäre zu schützen. Diese Datenschutzerklärung („Erklärung“) beschreibt die Einzelheiten zu den Daten, die wir von Ihnen verarbeiten, und wie wir diese Daten verarbeiten. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, diese Erklärung sorgfältig durchzulesen. Wenn Sie eine Website von Hiscox nutzen, sollte dieser Hinweis zusammen mit den Website-Bedingungen gelesen werden.
Stellvertretung durch eine andere Person. ▇▇▇▇▇▇ Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. degenia ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ | ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇-▇▇▇ | ▇▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ | Serviceline 0671 84003-0 | ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ § 1 Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall § 2 Vermögensschäden, Abhandenkommen von Sachen § 3 Versichertes Risiko § 4 Vorsorgeversicherung § 5 Leistungen der Versicherung § 6 Begrenzung der Leistungen § 7 Ausschlüsse § 8 Beginn des Versicherungsschutzes § 9 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag § 18 Kündigung nach Beitragsangleichung § 19 Kündigung nach Versicherungsfall § 20 Kündigung nach Veräußerung versicherter Unternehmen § 21 Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von Rechtsvorschriften § 22 Mehrfachversicherung § 23 Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers § 24 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles § 25 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles § 26 Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten § 10 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag § 11 Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung § 27 Mitversicherte Personen § 12 Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung § 28 Abtretungsverbot § 13 Beitragsregulierung § 29 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung § 14 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung § 30 Verjährung § 15 Beitragsangleichung § 31 Zuständiges Gericht § 32 Anzuwendendes Recht § 16 Dauer und Ende des Vertrages § 17 Wegfall des versicherten Risikos
Stellvertretung durch eine andere Person. ▇▇▇▇▇▇ Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | ▇▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ | Serviceline 0671 84003-0 | ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇
Stellvertretung durch eine andere Person. ▇▇▇▇▇▇ Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person ver- treten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sehr geehrte ▇▇▇▇▇▇, sehr geehrter Kunde, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, brauchen wir Ihre Mithilfe.
Stellvertretung durch eine andere Person. ▇▇▇▇▇▇ Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezuglich der Anzeigepflicht, des Rucktritts, der Kundigung, der Vertragsänderung und der Aus- schlussfrist fur die Ausubung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arg- list zu berucksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeige- pflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. * Auf die uns gemäß § 19 VVG zustehenden Rechte zur Kündigung und Vertragsanpassung verzichten wir, sofern die Anzeigepflichtverletzung schuldlos erfolgt ist. Dieses Recht bleibt bestehen für die Sparausfall-Versicherung, die Unfall-Versicherung und die Kinder-Unfallversicherung der Bayerischen, sofern abgeschlossen. (18F03, Stand 07/2017) mit diesen Versicherungsbedingungen wenden wir uns an Sie als unseren Versicherungsnehmer und Vertragspartner. Die sich aus den gesetzlichen Vorschriften und den Allgemeinen Bedingungen ergebenden Rechte und Pflichten gelten für den Versi- cherungsnehmer; einzelne Vorschriften auch für die versicherte Person (das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist). § 1 Was ist eine fondsgebundene Rentenversicherung? 2 § 2 Welche Leistungen erbringen wir? 2 § 3 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? 3 § 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? 5 § 5 Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/ -Stoffen? 5 § 6 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? 5 § 7 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung? 5 § 8 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? 6 § 9 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? 7 § 10 Wer erhält die Leistung? 7