Zweck Musterklauseln
Zweck. Diese Vereinbarung bezweckt:
a) den wirtschaftlichen und den volkswirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel;
b) die Transparenz des Vergabeverfahrens;
c) die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieter;
d) die Förderung des wirksamen, fairen Wettbewerbs unter den Anbietern, insbesondere durch Massnahmen gegen unzulässige Wettbewerbsabreden und Korruption.
Zweck. Diese Vereinbarung regelt, unter Wahrung der hoheitlichen Befugnisse beider Parteien, die Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidge- nossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein in regulatorischen Fragen des Fernmeldebereiches nach der Beendigung des Post- und Fernmelde- vertrages im Fernmeldebereich und dem Übergang zu offenen Märkten im Hinblick auf wirksamen Wettbewerb.
Zweck. Diese Anlage enthält die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im o.g. Vertrag in seinen Einzelheiten beschriebenen Auftragsdatenverarbeitung ergeben. Sie gilt für alle Tätigkeiten, bei denen Mitarbeiter des Auftrag- nehmers DSA Deutsche Sportausweis GmbH (nachfolgend „DSA“ genannt) oder durch den Auftragnehmer DSA beauftragte Dritte mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers in Be- rührung kommen können. Grundlage sind die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der §§ 9 und 11 BDSG.
(1) Personenbezogene Daten von Sportvereinsmitgliedern Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmba- ren natürlichen Person, hier des Sportvereinsmitglieds.
(2) Datenverarbeitung im Auftrag für den Sportverein oder -verband Datenverarbeitung im Auftrag ist die Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung oder Löschung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers. Die im Rahmen des o. g. Vertrages erfolgende Auftragsdaten- verarbeitung beinhaltet die Verarbeitung der Mitgliederdaten und Transaktionsdaten der Vorteilsfunktion der Sportvereine mit den Zwecken:
1. Die Herstellung des Deutschen Sportausweises als Mit- gliedsausweis des im Hauptvertrag genannten Sportvereins für jedes registrierte Mitglied dieses Vereins.
2. Die Integration einer Wettkampfkarte in den unter 1. genannten Sportausweis, um die Wettkampfadministration zu vereinfachen.
3. Die Pflege der zur Verfügung gestellten Daten, um Dopplungen und Fehler durch einen Abgleich der Anmeldedaten der Mitglie- der mit den Vereinsmitgliederdaten möglichst zu vermeiden.
4. Die Bereitstellung einer Internetplattform, in welcher der Verein die Daten seiner Mitglieder bereitstellen und verwalten kann bzw. jedes Mitglied seine eigenen Daten pflegen und sich über Vereinsangelegenheiten informieren kann.
5. Die Bereitstellung einer Kommunikationsplattform im Internet, über die die Mitglieder des Vereins und der Verein mit seinen Mitgliedern als geschlossene Benutzergruppe kommunizieren können.
6. Die Integration der Vorteilsfunktion in den Sportausweis, um den Sportausweisinhaber und den Vereinssport über ein Vor- teilspartnerprogramm finanziell zu fördern. Die Teilnahme am Programm ist für die Sportausweisinhaber freiwillig. Um die Vorteilsfunktion den Mitgliedern zu erläutern, werden bei Aus- gabe des Sportausweises entsprechende Unterlagen beige- fügt. Weitere ...
Zweck. Der Kreis ist Mitglied des Zweckverbandes „Kommunales Rechenzentrum Niederrhein“ in Moers, im folgenden „Zweckverband“ genannt.
Zweck. 1 Diese Vereinbarung bezweckt:
Zweck. Leistungen
Zweck. Die Versicherung Ieistet für stationäre Behandlungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Sie erbringt Beiträge an Kuren, Langzeitbehandlung, spitalex- terne Haushaltshilfe (SPITEX) und Transportkosten. Die Leistungen werden in Ergänzung zu den Pflichtleistungen der obligatori- schen Krankenpflegeversicherung nach KVG (BASIS) erbracht. Von den Gesamt- kosten wird höchstens derjenige Teil übernommen, der nicht durch die BASIS oder eine andere obligatorische Krankenpflegeversicherung abgedeckt ist. Bestehende Spitaltaggeld- und/oder Spitalbehandlungskosten-Versicherungen des Versicherers gehen den Leistungen der KOMBI vor.
Zweck. Die Versicherung leistet für ambulante Behandlungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft sowie Notfälle im Ausland. Die Versicherung leistet für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Präventivmassnahmen, Hilfsmittel, alternative Heil- und Behandlungsmetho- den, Transportkosten, Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen, Nichtpflicht- medikamente, natürliche Heilmittel und zahlt ein Stillgeld aus. Die Versicherung leistet in Ergänzung zur obligatorischen Krankenpflege- versicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG). Von den Gesamtkosten wird höchstens derjenige Teil übernommen, der nicht durch eine Sozialver- sicherung gedeckt ist.
Zweck. Der Zweck dieses Vertrages besteht darin, Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Übernahme von Pferden in Pension zu regeln.
Zweck. 1Die Vereinbarung regelt den gleichberechtigten interkantonalen Zugang zu den kantonalen universitären Hochschulen und zu Institutionen im universitären Hochschulbereich sowie die Ab- geltung der Kantone an die Trägerkantone. 2Sie fördert damit den interkantonalen Lastenausgleich sowie die Freizügigkeit für Studierende und ist Teil einer koordinierten schweizerischen Hochschulpolitik.