Anmeldung Musterklauseln

Anmeldung. Die Messegesellschaft bietet Messen sowohl im physisch-digitalen Format („hybride Messe“, die sowohl aus einer Präsenzveranstaltung wie auch aus digitalen Angeboten besteht,) als auch Messen im „rein virtuellen“ Format (, das ausschließlich aus digitalen Angeboten besteht,) an. Die Anmeldung erfolgt unter Nutzung des zur Verfügung gestellten elektronischen Weges (Online Anmeldung – OA) in der dafür vorgesehe- nen Art und Weise unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen, der gültigen Preislisten, ggf. speziellen Teilnahmebedingungen und der später ergehenden Technischen Richtlinien. Die Anmeldung kann ggf. auf dafür vorgesehenen Formularen notwendig sein. Diese sind unter Anerkennung dieser Teilnahme- bedingungen, der gültigen Preislisten, ggf. speziellen Teilnahme- bedingungen und der später ergehenden Technischen Richtlinien ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben zu senden an Messe Düsseldorf GmbH ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Die Exponate sind durch Kennziffern aus dem Warenverzeichnis, bei Anlagen und Maschinen insbesondere im Rahmen hybrider Messen auch mit Gewicht und Höhe, genau anzugeben. Zur genauen Darstellung sind auf Verlangen der Messegesellschaft Prospekte und Produktionsbeschreibungen einzureichen. In der Anmeldung aufgeführte Bedingungen oder Vorbehalte werden nicht berücksichtigt. Besondere Platzwünsche, die bei hybriden Messen nach Möglichkeit berücksichtigt werden, stellen keine Bedingung für eine Teilnahme dar. Ein Konkurrenzausschluss wird nicht zugestanden. Die Anmeldung ist verbindlich, unabhängig von der Zulassung seitens der Messegesellschaft. Die Anmeldung ist erst mit ihrem Eingang und ggf. dem Eingang des Garantiebetrages bei der Messegesellschaft vollzogen und bindend bis zur Mitteilung über die Zulassung oder endgültige Nichtzulassung. Der Eingang der Anmeldung und ggf. des Verrechnungsschecks werden bestätigt. Es wird ausdrücklich auf die Datenschutzbestimmungen der Messe Düsseldorf hingewiesen (s. ▇▇▇.▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇). Nach diesem Termin eingehende Anmeldungen werden evtl. auf die Warteliste gesetzt, sofern die jeweiligen Bereiche überbucht sein sollten. Die vom Anmelder anzugebende USt-ID-Nr. (für Anmelder aus der EU) bzw. der Nachweis der Unternehmerbescheinigung (für Anmelder aus Nicht-EU-Ländern) dient der umsatzsteuerlichen Zuordnung des Anmelders. Der Anmelder versichert, die Richtigkeit bzw. Gültigkeit der USt-ID-Nr. bzw. der Unternehmerbescheinigung und die Zuordnung zu seinem untern...
Anmeldung. 6.5.1 Anmeldungen zu einem Training sind schriftlich per Telefax, E-Mail oder über das Internet an EXASOL unter folgender Adresse zu richten: EXASOL ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇-▇▇, ▇-▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ E-Mail: ▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ Telefax: +▇▇ (▇) ▇▇▇ ▇▇▇▇▇-▇▇▇ 6.5.2 Die Anmeldung zu einem Training hat spätestens 3 Wochen vor Trainingsbeginn zu erfolgen. Die Anmeldungen werden von EXASOL bestätigt. Die Teilnahmebestätigung durch EXASOL steht unter dem Vorbehalt, dass die vorgesehene Mindesteilnehmerzahl von 3 Kursteilnehmern erreicht. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Voraussetzung für eine erfolgreiche Kursteilnahme sind die in der Trainingsbeschreibung angegebenen Vorkenntnisse.
Anmeldung. Du kannst dich für ein Konto auf unserer Website registrieren. Während diesem Prozess, könnte es erforderlich sein, ein Passwort auszuwählen. Du bist für die Wahrung der Vertraulichkeit von Passwörtern und Kontoinformationen verantwortlich und erklärst dich damit einverstanden, deren Passwörter, Kontoinformationen oder den gesicherten Zugang zu unserer Website oder unseren Diensten nicht an andere Personen weiterzugeben. Du darfst keiner anderen Person erlauben, dein Konto für den Zugriff auf die Website zu verwenden, da du für alle Aktivitäten verantwortlich bist, die durch die Verwendung deiner Passwörter oder Konten erfolgen. Du musst uns unverzüglich benachrichtigen, wenn du Kenntnis von einer Offenlegung deines Passworts erhältst. Nach der Kündigung des ▇▇▇▇▇▇ kannst du ohne unsere Erlaubnis kein neues Konto anlegen.
Anmeldung a) Die Anmeldung zu einer Veranstaltung der Messe Giessen GmbH erfolgt mit dem zur Veranstaltung gehörigen Anmeldeformular oder dem schriftlich bestätigten Angebot zur Veranstaltung. b) Bei Anmeldung wird die Service-Pauschale als Grundbeteiligungsgebühr sowie für Katalogeintrag und ergänzende Dienstleistungen erhoben zzgl. zur Standmiete. c) Bei Anmeldung nach dem in den ergänzenden Bedingungen vermerkten Termin erhöhen sich die Standflächenpreise um 15 %. d) Mit Anmeldung erkennt der Anmelder die Geschäftsbedingungen in allen Teilen an und stimmt der gesetzlich zulässigen Weitergabe von Ausstellerdaten an zur Messe gebundene Dienstleister zum Zweck einer erfolgreichen Messeausrichtung ausdrücklich zu. e) Durch die Unterzeichnung der Anmeldung erkennt der Anmelder die gesetzlichen, arbeits-, gewerbe- und feuerwehrrechtlichen Vorschriften sowie die Hausordnung an.
Anmeldung. 2.1. Die Anmeldung zu bzw Bewerbung für Programme von UNI for LIFE erfolgt über das entsprechende Online‐ Anmelde-/Bewerbungsformular von UNI for LIFE, abrufbar unter der Internetadresse ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇, auf Ba- sis der zur Verfügung gestellten Programm- und Veranstaltungsinformationen. Interessenten/innen finden auf der genannten Homepage insbesondere Auflistungen von notwendigen Unterlagen, Dokumenten, Anmelde- fristen und Zulassungsvoraussetzungen. Die Anmeldung/Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sämtliche erforderliche Unterlagen übermittelt und das Anmelde-/Bewerbungsformular vollständig ausgefüllt wurde(n). Sofern aufgrund der Eigenart eines Programmes eine Online‐Anmelde-/Bewerbung nicht möglich ist, finden sich auf der UNI for LIFE Homepage für das jeweilige Programm entsprechende Hinweise. 2.2. Mit Einlangen der fristgerechten Anmeldung/Bewerbung des/der Teilnehmers/in wird die Anmeldung/Bewer- bung zum jeweiligen Programm rechtsverbindlich und von UNI for LIFE mit einer Anmeldebestätigung rückbe- stätigt. Anmeldungen/Bewerbungen, die nicht fristgerecht eingehen, können nur bei freien Plätzen berücksich- tigt werden. 2.3. Nach Maßgabe freier Studienplätze und positiver Absolvierung eines Auswahlverfahrens bestätigt UNI for LIFE gegenüber dem/der Teilnehmer/in binnen 30 Tagen nach Übermittlung der Anmeldebestätigung schriftlich die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen. Diese Zulassungsbestätigung ist Voraussetzung für die Teilnahme an dem jeweiligen Programm und gilt als Vertragsabschluss zwischen UNI for LIFE und dem/der Teilnehmer/in über die jeweiligen Programme. 2.4. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Einzelne Pro- gramme können abweichende Vergabekriterien aufweisen, die in den Veranstaltungsinformationen gesondert ausgewiesen sind. 2.5. Der elektronische Zugang zu Programmen und Lehrunterlagen, insbesondere zu E-Learning-Programmen, wird für Teilnehmer/innen erst nach vollständiger oder vereinbarungsgemäßer Bezahlung des Teilnahmebeitrages freigeschaltet. 2.6. Entstandene Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anmeldung/Bewerbung sind vom/von der Teilneh- mer/in selbst zu tragen.
Anmeldung. 1.1 Anmeldung über die Online-Anmeldung der LMS 1.2 Die Anmeldung wird nicht bestätigt. Eine dem Aussteller gegebenenfalls zugehende Eingangsmitteilung ist keine Teil- nahmebestätigung im Sinne von 2.3. 1.3 Der Aussteller kann auf seinem Stand nur Ausstellungs- güter zeigen, die von ihm selbst, den Mitausstellern oder den vertretenen Firmen stammen. Diese sind bei der Anmeldung zu benennen. Diese Angaben werden u.a. benötigt, um den Fachbesuchern lückenlose Auskünfte über die Aussteller und das Sortiment geben zu können. Ausstellungsgüter, die in der Anmeldung nicht ausdrücklich erwähnt sind oder Rech- te Dritter verletzen, müssen auf Verlangen der Messeleitung von dem Ausstellungsstand entfernt werden. 1.4 Sofern mehrere Aussteller gemeinsam als ▇▇▇▇▇▇ auftre- ten, sind sie verpflichtet, in der Anmeldung einen von ihnen bevollmächtigten gemeinschaftlichen Ausstellungsvertreter als Ansprechpartner der LMS zu benennen. 1.5 Die Zulassung eines oder mehrerer Mitaussteller und zu- sätzlich vertretener Unternehmen (vgl. 3) als Untermieter ist nur in Ausnahmefällen möglich und berechtigt die LMS zur Geltendmachung einer besonderen Gebühr (vgl. 3.6 der Be- sonderen Teilnahmebedingungen). In allen Fällen haftet jedoch der zugelassene Hauptaussteller für die Einhaltung der den Aussteller treffenden Verpflichtun- gen durch den oder die Mitaussteller und die zusätzlich ver- tretenen Unternehmen. 1.6 Bis zur Entscheidung der LMS über die Zulassung ist der Aussteller an seine Anmeldung gebunden (vgl. auch 4).
Anmeldung. Der Möbelspediteur hat alle versicherten Beförderungs- und Lagerverträge am Ende eines jeden Kalendermonats, spätestens jedoch bis zum 10. des darauffolgenden Monats, den Gesellschaften zu Handen der beauftragten Bearbeitungsstelle auf den von ihnen gelieferten Vordrucken anzumelden und gleichzeitig die dafür zu entrichtende Prämie zu bezahlen. Beförderungs- und Lagerverträge im Einzelwert von über S 50.000,- hat der Möbelspediteur gleichzeitig einzeln mit der höheren Versicherungssumme unter Angabe des Auftraggebers und unter Anführung seiner Positionsnummern auf den von den Versicherern gelieferten Spezifikationsformularen anzumelden.
Anmeldung. Die Anmeldung kann nur mit den Vordrucken „Standanmeldung“ erfolgen. Die Zusendung oder das Aushändigen des Anmeldeformulars begründet keinen Anspruch auf spätere Zulassung zur Ausstellung. Nach dem Anmeldeschluss eingehende Anmeldungen können nur nach Maßgabe der noch zur Verfügung stehenden Plätze Berücksichtigung finden. Zum Zwecke der automatischen Verarbeitung der Anmeldung werden die Angaben gespeichert und ggf. zum Zwecke der Vertragsvollziehung an Dritte weitergegeben.
Anmeldung. Jeder, der als Aussteller an der Veranstaltung teilnehmen möchte, erklärt seinen Teilnahmewunsch dadurch, dass er sich bei der Messe München GmbH als Aussteller für die Veranstaltung anmeldet. Die Anmeldung erfolgt online; weitere Anmeldemöglichkeiten bestehen nur nach Maßgabe der Be­ sonderen Teilnahmebedingungen. Mit der Anmeldung erklärt der Aussteller gegenüber der Messe München GmbH, dass er ein ernsthaftes Interesse hat, an der Veranstaltung als Aussteller teil­ zunehmen. Die Messe München GmbH kann eine Anmeldung, die nach dem in den Besonderen Teilnahmebedingungen (B) genannten Anmeldeschluss bzw. Platzierungsbeginn bei ihr eingegan­ gen ist, als verspätete Anmeldung behandeln und deshalb von ihrer Bearbeitung Abstand nehmen. Sämtliche Exponate sind in der Anmeldung genau zu bezeichnen. Mitaussteller und zusätzlich vertretene Unternehmen müssen in der Anmeldung genannt werden. Für sie sind die gleichen An­ gaben zu machen wie für den Aussteller selbst. Unvollständige Anmeldungen können nicht berück­ sichtigt werden. Für Organisatoren von Gemeinschaftsständen gilt dieses Anmeldeverfahren nicht. Sie sind keine Aussteller im Sinne der Teilnahmebedingungen.
Anmeldung. Die Anmeldung ist formlos oder unter Verwendung des von CPO HANSER SERVICE herausgegebenen Formblattes möglich. Die Aushändigung des Formblattes begründet keinen Anspruch auf spätere ▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇. Einseitige Änderungen und Vorbehalte des Sponsors haben keine rechtliche Wirkung, sofern CPO HANSER SERVICE sie nicht schriftlich bestätigt. Der Sponsor hat mit Abgabe des Formulars ein verbindli- ches Angebot zum Abschluss eines Vertrages als Sponsor abgegeben. CPO HANSER SERVICE ist nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen.