Meldepflicht. Allfällige Schäden und besondere Vorkommnisse meldet der Arbeit- nehmer unverzüglich seinem Arbeitgeber.
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Meldepflicht. Allfällige Schäden und besondere Vorkommnisse meldet der Arbeit- nehmer Arbeitnehmer unverzüglich seinem Arbeitgeber.
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Sources: Gesamtarbeitsvertrag