Common use of Sonstiges Clause in Contracts

Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 120.1. Ist Alle Änderungen des Bewirtungsvertrages bedürfen auf Seiten des Vertragspartners der Kunde KaufmannSchriftform. 20.2. Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an den Vertragspartner, welcher die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder das Ereignis fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf diejenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundenin diesem Monat letzte Tag maßgeblich. 220.3. Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein. 20.4. Der Kunde Gastwirt ist verpflichtetberechtigt, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang gegen Forderungen des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Gastwirtes aufzurechnen; dies gilt für Konsumenten dann nicht, wenn der Gastwirt zahlungsunfähig oder die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxForderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt oder vom Gastwirt anerkannt ist. 320.5. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung Im Falle von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben Regelungslücken gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Gastgewerbe, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Gastgewerbe

Sonstiges. 112.1 Wir dürfen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen. 12.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Aufhebung und Kündigung dieses Energieliefervertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, sofern nicht Schriftform vereinbart ist. Gleiches gilt für die Änderung / Aufhebung dieser Textformklausel. 12.3 Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; Edes öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxrechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand unser Firmensitz, sofern nicht im Einzelfall ein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand begründet ist. Bei vorgenannter Kundengruppe ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, soweit sie nicht an die Verbrauchsstelle gebunden sind, unser Firmensitz. 3. 12.4 Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen Unwirksamkeit einzelner AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen 12.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührtgelten ausschließlich. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, selbst wenn wir derartigen Regelungen nicht ausdrücklich widersprechen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden werden die Energiebelieferung an den Kunden vorbehaltlos an den Kunden ausführen. 12.6 Wir beliefern unsere Kunden bei Gaslieferverträgen abhängig von den an seiner Abnahmestelle geltenden Gegebenheiten mit Erdgas der Gruppe H oder L gemäß Arbeitsblatt G 260 „Gasbeschaffenheit“ des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. („DVGW“). 12.7 Bei Gaslieferverträgen sind wir zu folgendem steuerlichen Hinweis nach § 107 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes vom 31.07.2006 verpflichtet: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht Vertragsbestandteilals Kraftstoff verwendet werden, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmtdenn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer- Durchführungsverordnung zulässig. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Energie, Energielieferungsvertrag

Sonstiges. 112.1. Ist Die Vertragsparteien sind – vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen in diesen Nutzungsbedingungen – nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Kunde Kaufmannjeweils anderen Partei Rechte und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Bei Übertragung von Rechten und Pflichten an etwaige Gesamt- oder Teilrechtsnachfolger des Auftragnehmers sowie an jene Unternehmen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernachdie direkt oder indirekt vom Auftragnehmer kontrolliert werden bzw. an denen der Auftragnehmer beteiligt ist, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand die Zustimmung des KundenAuftraggebers als erteilt. 212.2. Der Kunde Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage das das sachlich zuständige Gericht in Österreich am Sitz von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxEFSTA. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 612.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinunwirksam sein oder werden, bleibt wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührthierdurch nicht berührt. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt für diesen Fall, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung. Auftraggeber (Firmenbezeichnung) Unterschrift Auftraggeber Firmenanschrift Name PLZ, Ort, Staat Position Umsatzsteuer ID Ort, Datum Anhang 1: Begriffsdefinitionen 1. Fiskalisierung / Fiskalvorschriften: landesspezifische Vorschriften zur Vermeidung von Manipulationen an (elektronischen) Grundaufzeichnungen, insbesondere folgende Gesetze und Vorschriften einschließlich damit in Zusammenhang stehender Vorschriften: o Deutschland: Speicherung von Daten gemäß „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) – Audicon-zertifizierter GoBD-Export. AO § 146a „Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme“; Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung – KassenSichV); AEAO §146a „Anwendungserlass zu §146a Abgabenordnung“; Sowie DSFinV-K „Digitale Schnittstelle der FinanzVerwaltung für Registrierkassen“ o Kroatien: Gesetz über Fiskalisierung bei Barzahlung o Österreich: Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die technischen Einzelheiten für Sicherheitseinrichtungen in den Registrierkassen und andere, der Datensicherheit dienende Maßnahmen (Registrierkassensicherheitsverordnung, RKSV) Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) – Cash Register Ordinance ▇ ▇▇▇▇▇: Ustawa o zmianie ustawy o podatku od towarów i usług oraz ustawy - Prawo o miarach und Projekt rozporządzenia w sprawie kryteriów i warunków technicznych, którym muszą odpowiadać kasy rejestrująceSlowenien: Zakon o davčnem potrjevanju računov (ZDavPR) – Gesetz über steuerliche Rechnungsbescheinigung durch das Finanzamt o Tschechische Republik: Zákon 112/2016 ze dne 16. března 2016 o evidenci tržeb (EET) – Gesetz 112/2016 vom 16. ▇▇▇▇ 2016 über die Erfassung von Umsätzen o Frankreich: NF 525 (Norme française) NF Logiciel de gestion d'encaissement, par rapport à Article ▇▇ ▇▇ ▇▇▇ ▇° ▇▇▇▇-▇▇▇▇ du ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇ finances pour 2016 (1) – NF 525 (Norm française) in Bezug auf Artikel 88 des Gesetz Nr. 2015-1785 vom 29. Dezember 2015 der Finanzen für 2016 (1) o Italien: Documentazione tecnica per la trasmissione dei dati delle fatture (d.lgs. 127/2015, art. 1 e D.L. 78/2010, art. 21) valida dal 10 luglio 2017 – Technische Dokumentation für die Übermittlung von Rechnungsdaten (Legislativdekret 127/2015, Artikel 1 und DL 78/2010, Artikel 21) gültig ab 10. Juli 2017 o Slowakei: „e-Kasa“ (Zákon č. 289/2008 Z. z. o používaní elektronickej registračnej pokladnice a o zmene a doplnení zákona Slovenskej národnej rady č. 511/1992 Zb. o ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ a poplatkov a o zmenách v sústave územných finančných orgánov v znení neskorších predpisov v znení zákona č. 465/2008 Z. z., zákona č. 504/2009 Z. z., zákona č. 494/2010 Z. z., zákona č. 331/2011 Z. z., zákona č. 440/2012 Z. z., zákona č. 361/2013 Z. z., zákona č. 218/2014 Z. z., zákona č. 333/2014 Z. z., zákona č. 35/2015 Z. z., zákona č. 130/2015 Z. z., zákona č. 359/2015 Z. z., zákona č. 180/2017 Z. z. a zákona č. 270/2017 Z. z.) – „e-Kasa“ (Gesetz Nr. 289/2008 Slg. zur Verwendung der elektronischen Registrierkasse und zur Änderung des Gesetzes des Slowakischen Nationalrates Nr. 511/1992 Slg. über die Verwaltung von Steuern und Gebühren und über Änderungen im System der Gebietskörperschaften in der Fassung des Gesetzes Nr. Slg. 465/2008, Akt-Nr. 504/2009 Slg., Akt-Nr., Gesetz Nr. 494/2010 Slg. 331/2011 Slg., Akt-Nr. Akt Nr. 361/2013 Slg., Akt-Nr. 218/2014 Slg., Akt-Nr. Akt Nr. 35/2015 Slg., Akt-Nr. Akt Nr. 359/2015 Slg., Akt-Nr. 180/2017 Coll. und Akt Nr. 270/2017 Slg.) 2. Fiskaldaten: Daten, welche im jeweiligen Land den (Finanz)Behörden mindestens aufgezeichnet werden müssen, um bestehende Fiskalgesetze erfüllen zu können. Z.B. Datum und Uhrzeit der Belegerstellung, Belegnummer, Belegsumme, Steuernummer Kassenpersonal,… 3. Fiskallösung: System zur Erfüllung länderspezifischer Fiskalvorschriften. 74. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam seinElektronisches Aufzeichnungssystem: Systeme, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze mit denen Umsätze aufgezeichnet werden. Darunter fallen alle Arten von Verbrauchern verstoßenHandelskassen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnerns.g. Registrierkassen, Software-Kassensysteme, ERP-, Warenwirtschafts-, Fakturierungssysteme, Webshops und ähnliche geeignete Systeme. Diese Systeme sind ggf. in bestimmten Ländern von Fiskalvorschriften betroffen. In diesen Nutzungsbedingungen werden die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten Begriffe „Kasse“ und „Registrierkasse“ einheitlich für alle Verträge oben genannten Systeme verwendet. 5. Auftraggeber: Betreiber elektronischer Aufzeichnungssysteme = Steuerpflichtiges Unternehmen = Endkunde 6. Register: Aufzeichnungseinheit, in der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Daten eines oder mehrerer elektronischer Aufzeichnungssysteme zusammenhängend dokumentiert werden.

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Sources: Nutzungsbedingungen, Nutzungsbedingungen

Sonstiges. 118.1 Änderungen und Zusätze von Aufträgen und Verträgen bedürfen der Schriftform. Ist Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden haben keine Geltung. 18.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. 18.3 Der Kunde kann gegenüber TLS nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. 18.4 TLS darf den Kunden auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Sie darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundenkann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. 18.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB dieses Vertrages unwirksam sein oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinwerden, bleibt wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Für den Fall der übrigen Bestimmungen davon unberührtUnwirksamkeit einer Vertragsbestimmung verpflichten sich beide Seiten dazu, unter Berücksichtigung des ursprünglich mit der unwirksamen Klausel verfolgten wirtschaftlichen Zwecks, zu der Vereinbarung einer Neuregelung. Sollte es zu keiner Einigung kommen, gilt die gesetzliche Regelung. 718.6 E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB Verschlüsselung oder Signatur der Besonderen Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin. 18.7 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Kunden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von TLS gestattet. 18.8 TLS wird in aller Regel nur aufgrund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze tätig. Bereits mit erstmaliger Nutzung der Dienste von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber VertragspartnernTLS gelten diese Bedingungen als angenommen. 18.9 Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die nicht Verbraucher sindvon den hier angegebenen Punkten abweichen, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge bedürfen der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Schriftform.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)Wuppertal. Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. heintze edv.kommunikation GmbH· Stand: August 2018 Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT heintze edv.kommunikation GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT heintze edv.kommunikation GmbH.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. a) Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel sind mit der Vergütung der Leistung der SAPV nicht abgegolten und werden gesondert abgerechnet. b) Mit diesen Preisen sind auch Fahrtkosten abgegolten. c) Wird eine Verordnung zu SAPV von der Krankenkasse nicht genehmigt, kann ein Festbetrag nach Ziffer 2.1 a) bzw. 2.2 a), eine Erstberatungspauschale nach Ziffer 3 a) und eine Erstkoordinationspauschale nach Ziffer 4 a) nicht abgerechnet wer- den. In solchen Fällen sind vom 1. Ist Tag bis zum Tag der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)Ablehnung lediglich die einsatzbezogenen Pauschalen nach Ziffer 2.1 b) bzw. Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden2.2 b) und ggf. die Folgebe- ratungspauschale nach Ziffer 3 b) und die Folgekoordinationspauschale nach Ziffer 4 b) abrechenbar. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer d) Eine Erstberatungspauschale nach Ziffer 3 a) bzw. Vorstandeine Erstkoordinationspauscha- le nach Ziffer 4 a) kann abgerechnet werden, soweit es wenn sich bei dem Kunden um im Rahmen der Be- standsaufnahme herausstellt, dass eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3vollständige Versorgung oder additiv un- terstützende Versorgung nicht erforderlich ist. Die Rechtsbeziehungen Vertragspartner werden die Vergütungsvereinbarung nach einer Laufzeit von einem Jahr gemeinsam überprüfen und erklären ihre Bereitschaft, erforderliche Anpassungen aufgrund der Praxiserfahrung vorzunehmen. Diese Vereinbarung tritt ab xx.xx.xxxx in Kraft und gilt für mindestens ein Jahr. Sie kann ordentlich von jedem Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsen- de gekündigt werden. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjährenWird die Vereinbarung gekündigt, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen Preise dieser Vereinbarung bis zu einer Neuregelung weiter. Stuttgart, Kornwestheim, Dresden, München, XXX, den XX.XX.XXXX Unterschriftsblatt zur Vergütungsvereinbarung zum SAPV-Vertrag mit XXX Verantwortlicher PCT AOK Baden-Württemberg Verband der Ersatzkassen e. V. (AGB) vdek), der Karst IT GmbH.Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg Vorsitzender / Stv. Vorsitzender BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg, vertreten durch die Vorsitzenden der Mitgliederversammlung IKK classic Landwirtschaftliche Krankenkasse Baden-Württemberg Knappschaft Regionaldirektion München Anlage 3 Mit der Rechnungsstellung müssen folgende Inhalte übermittelt werden:

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Sources: Vertrag Über Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (Sapv), Vertrag Über Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (Sapv)

Sonstiges. 112.1 Für alle im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag entstehenden Streitigkeiten, ein- schließlich der Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für …………………….. (Ort)sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Ist der Kunde Kaufmann, Erfüllungsort ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach in (Amtsgericht Andernach, Landgericht KoblenzOrt). Für unsere Klagen 12.2 Es gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des KundenUN-Kaufrechtes. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. 12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinunwirksam sein oder werden, bleibt oder sollte sich in dem Vertrag eine ▇▇▇▇▇ befinden, so soll hierdurch die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtBe- stimmungen nicht berührt werden. 712.4 Der gegenständliche Vertrag regelt die Vertragsbeziehungen der Vertragsparteien abschließend. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB Mündliche Nebenabreden verlieren mit Unterfertigung des gegenständlichen Vertrages ihre Wirk- samkeit. 12.5 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abge- hen von dem Schriftformerfordernis. Erklärungen per E-Mail oder Telefax entsprechen der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher Schrift- form. 12.6 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, unberührtbeziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge Bei der Karst IT GmbH über Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.jeweils geschlechtsspezifische Form zu ver- wenden.

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Sources: Vertriebsvertrag, Distribution Agreement

Sonstiges. Mit der Unterschrift unter diesem Vertrag erklärt der Kunde sich mit den angehängten Geschäftsbedingungen sowie den ebenfalls im Anhang befindlichen Datenschutzbedingungen einverstanden. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen von Würth. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Alle Preise verstehen sich rein netto, zzgl. der gültigen Umsatzsteuer. Ort Datum Unterschrift und Firmenstempel § 1 Geltungsbereich 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung gilt ausschließlich für die entgeltliche Überlassung (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)wahlweise Kauf zzgl. Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des KundenWartung oder Miete) von Software durch die AWKG. 2. Der Kunde Die Software ist verpflichtetausschließlich für die Nutzung durch Unternehmer bestimmt. Sollten Sie kein Unternehmer sein und die Software dennoch nutzten wollen, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang wenden Sie sich bitte direkt an die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxAWKG. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen unter dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber VertragspartnernEndbenutzer-Lizenzvereinbarung lizenzierte Software dient allein dazu, die Dokumentation von Bauvorhaben zu ermöglichen; es besteht die Möglichkeit, auch Fremdprodukte hinzuzufügen und deren Verwendung zu dokumentieren. § 2 Definitionen Soweit nicht Verbraucher sindausdrücklich anders geregelt, unberührthaben in dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (einschließlich der Definitionen selbst) die nachfolgenden Begriffe jeweils die folgenden Bedeutungen: AWKG: ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ GmbH & Co. KG. Download: Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH Möglichkeit zur Übertragung von Daten über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.das Internet.

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Sources: Service Agreement, Miet Und Kaufmodell Vereinbarung

Sonstiges. Es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Der Abschluß einer Anwartschaftsversicherung wird angeraten. Stand: 01.07.2016 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt: 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)Der Antrag auf Aufnahme von versicherten Personen in den Gruppenversiche- rungsvertrag kann nur durch Versicherungsberechtigte gestellt werden. Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des KundenVer- sicherungsberechtigte sind juristische und natürliche Personen gemäß den jeweils zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxVersicherbar sind natürliche Personen. 3. Die Rechtsbeziehungen Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind a) dauernd pflegebedürftige Personen. Pflegebedürftig ist, wer für die Verrich- tungen des täglichen Lebens überwiegend fremder Hilfe bedarf. b) Personen, deren Teilhabe am allgemeinen Leben dauerhaft ausgeschlossen ist. Für die Einordnung sind insbesondere der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht mentale Geisteszustand und die objektiven Lebensumstände der Bundesrepublik DeutschlandPerson zu berücksichtigen. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjährenFür versicherte Personen, soweit die ihren Lebensmittelpunkt nicht nur vorübergehend in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt istder Bundesrepublik Deutschland haben, 24 Monate nach ihrer Entstehungbesteht kein Versicherungsschutz. 5. Maßgeblich Für versicherte Personen mit einem befristeten Aufenthaltstitel für die Einhaltung Bundes- republik Deutschland sowie Personen, welche keinen Aufenthaltstitel benöti- gen, darf die Gesamtdauer bei der zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Aufnahme in den Gruppenversicherungsvertrag aller während des Aufenthal- tes abgeschlossenen Krankenversicherungsverträge einen Zeitraum von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6fünf Jahren nicht überschreiten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinSomit erstreckt sich die maximale Versicherungs- dauer für Aufenthalte in Deutschland auf insgesamt fünf Jahre. Wird eine kür- zere Laufzeit vereinbart, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnernkann ein gleichartiger neuer Vertrag nur mit einer Höchstlaufzeit geschlossen werden, die unter Einschluss der Laufzeit des abge- laufenen Vertrags fünf Jahre nicht Verbraucher sindüberschreitet. Dies gilt auch, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge wenn der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Vertrag mit einem anderen Versicherer geschlossen wird.

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Sources: Insurance Terms and Conditions, Insurance Terms and Conditions

Sonstiges. 123.1 Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen des AN gegen den AG ist grundsätzlich ausgeschlossen und bedarf im Einzelfall der vorherigen Zustimmung des AG. Ist § 354a HGB bleibt unberührt. 23.2 Dem AN ist untersagt, im Rahmen des Bauvorhabens direkten mündlichen oder schriftlichen Kontakt mit dem Vertragspartner des Auftraggebers, mit dem Bauherrn, dessen Vertretern oder Beauftragten aufzunehmen. 23.3 Werbung, insbesondere an Bauzäunen und/oder Baukränen bedarf der Kunde Kaufmannvorherigen schriftlichen Zustimmung des AG. Ebenso sind Veröffentlichungen über das Bauvorhaben – mit oder ohne die Verwendung/Darstellung oder sonstige Inbezugnahme des Logos des AG – durch den AN oder seine Erfüllungsgehilfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG zulässig. Als Veröffentlichung in diesem Sinne gelten auch die Beschreibung der Bauausführung, ist die Bekanntgabe von Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen, ferner Lichtbild-, Film- Rundfunk- und Fernsehaufnahmen. Der AN wird eine entsprechende Verpflichtung der von ihm eingeschalteten Nachunternehmer gegenüber dem AG herbeiführen. 23.4 Die Korrespondenz zwischen dem AG und dem AN wird in deutscher Sprache geführt. 23.5 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 23.6 Als ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernachwird grundsätzlich der Hauptsitz des AG oder nach seiner ▇▇▇▇ der im Bestell-/Zuschlagsschreiben genannten Niederlassung des AG vereinbart, Landgericht Koblenz)sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen und nichts anderes vereinbart ist. Für unsere Klagen gilt daneben Der AN kann auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundenbei dem Gericht an seinem Sitz verklagt werden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um 23.7 Sollte eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB Nachunternehmerleistungen oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam durch sie ergänzten Vereinbarungen des Nachunternehmerauftrages nicht rechtswirksam sein, bleibt so wird hierdurch die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7nicht berührt. Sollten Das gilt insbesondere, wenn die Unwirksamkeit sich nur auf eine einzelne Bestimmung dieser AGB oder Teile von ihnen bezieht. Im Fall einer unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung, welche dem Willen der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB Parteien und dem wirtschaftlichen Zweck des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Vertrages am nächsten kommt.

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Sources: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Nachunternehmerleistungen, Allgemeine Vertragsbedingungen Für Nachunternehmerleistungen

Sonstiges. 1a) Die Terrasse, Zugangswege sowie der Stellplatz am Haus wird gemäß Lageplan ausgeführt. Ist PKW-Stellplätze, Geh- und Fahrwege in Verbundsteinpflaster. b) Eventuell notwendige Stützmauern / Spundwände / Betonwinkel zum Abfangen / Abstützen von Bodenmassen oder Gebäudeteilen, Fundamentschalungen und Aufschotterungen sind im Kaufpreis enthalten. c) Die Verlegung der Kunde KaufmannVersorgungsarbeiten (Wasser-Strom-Kabel Deutschland/Telekom etc.) wird vom Auftragnehmer bei den öffentlichen Versorgungsbetrieben beantragt, sodass die Hausanschlüsse vor Einbau des Estrichs installiert werden. d) In den Wintermonaten und im Bedarfsfall, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach das Beheizen des Massivhauses für Innenausbauarbeiten notwendig. Damit das Beheizen des Massivhauses vorgenommen werden kann, müssen zu diesem Zeitpunkt die Hausanschlüsse installiert sein. Das Gleiche gilt für das Aufheizen von z.B. Fußbodenheizungen, Wärmepumpen und deren Aufheizprogramme. e) Sonderauflagen des jeweiligen Bauamtes, Bauleitung gemäß den Vorgaben/ Vorschriften der Landesbauordnung, Auflagen im Bebauungsplan oder Änderungen, welche durch die Baubehörde auferlegt werden, sind im Kaufpreis nicht enthalten. f) Die Baukoordination sowie die Bauleitung der einzelnen Gewerke für das Massivhaus, erstreckt sich nur über die von der Firma Lo Presti Wohnbau GmbH & ▇▇.▇▇ auszuführenden und vertraglich vereinbarten Leistungen. g) Zusätzliche Eigenleistungen sind möglich, wobei die Firma Lo Presti Wohnbau GmbH & ▇▇.▇▇ jedoch für das gesamte Gewerk keine Gewährleistung übernimmt. Das gleiche gilt für die Baukoordination und Bauleitung des jeweiligen Gewerks. h) Eine Bemusterung der Bodenbeläge und Sanitärobjekte einschließlich Armaturen kann im Rahmen des Bauablaufs erfolgen. Entsprechende Firmen werden angegeben. i) Die zum Einbau kommenden Materialien, z.B. Fliesen und Hölzer sind u.a. Naturprodukte oder werden durch Verfahren hergestellt, die Farbton-, Maß-, Struktur – oder Oberflächenabweichungen mit sich bringen können und daher nicht als Mangel gelten. j) Innen liegende Badezimmer und WC´s sind mit automatisch grundgeregelten Abluftgeräten ausgestattet. Die Abluft wird in Kanälen bis über Dach geführt. Die Innentüren werden mit Überstromdichtungen versehen. Damit wird sowohl die Lüftung der Bäder und Toiletten gemäß DIN 18017-3, als auch die für den Bautenschutz notwendige Feuchteschutzlüftung für die gesamte Wohnung gemäß DIN 1946-6 erreicht. Die über den zum Feuchteschutz notwendigen Luftwechsel hinausgehende weitere erforderliche Lüftung ist von der Benutzung abhängig und deshalb durch den Nutzer sicher zu stellen. Dies hat mittels einer ausreichenden aktiven Fensterlüftung zu erfolgen. Zu- und Abluftelemente sind durch die Nutzer (Amtsgericht AndernachBewohner) nach Herstellervorschrift zu reinigen und zu warten, Landgericht Koblenz)Filter sind durch Nutzer regelmäßig nach Herstellervorschrift zu erneuern. Küchendunstabzüge sind von den Nutzern nur im Umluftbetrieb zu betreiben, nicht im Abluftbetrieb. k) Technische Einrichtungen und Geräte bedürfen zur Funktionserhaltung regelmäßiger Wartung. Nachfolgend sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit beispielhaft zu wartende Bauteile aufgeführt: - Heizung, Pumpen, Filter, Armaturen etc. - Fenster- und Türbeschläge/ -drücker sowie Rollladen einschließlich Zubehör - Messeinrichtungen - Ventilatoren - Rauchmelder, Handfeuerlöscher - Silikonfugen - Dach- / Bodeneinläufe, Entwässerungsrinnen, Fallrohre - Balkon- und Terrassenabdichtungen l) Risse (Haarrisse) in Bauteilen, die aufgrund physikalischer Eigenschaften der einzelnen Baustoffe entstehen (z.B. durch Kriechen und Schwinden) stellen keinen Gewährleistungsmangel dar. Mit plastischen Füllstoffen geschlossene Fugen (z.B. bei Fliesen oder bei Anschlüssen von Trockenbauwänden) unterliegen chemischen und/oder physikalischen Einflüssen. Die Fugen können somit reißen. In der Regel überschreiten die unvermeidbaren Verformungen der schwimmenden Konstruktionen (z.B. Estrich) die Elastizität der Fugenfüllstoffe. Für unsere Klagen gilt daneben auch diese Fugen kann keine Gewährleistung übernommen werden und sind vom Nutzer in regelmäßigen Abständen zu warten und gegebenenfalls zu erneuern. Plastische Verfugungen (z.B. bei Badewannen und Duschwannen) sind bauphysikalisch notwendig. Die Überwachung sowie Instandhaltung und Instandsetzung der allgemeine Gerichtsstand Verfugungen obliegt dem Nutzer. Im Falle des KundenVersagens der Dichtung wird die gewünschte Wasserundurchlässigkeit dieser Bereiche nicht mehr gewährleistet. Feuchtigkeitsschäden, welche hieraus am Gebäude entstehen können, unterliegen nicht der Gewährleistung und gehen zu Lasten des Verursachers. 2m) Die Übergabe des Massivhauses erfolgt im besenreinen Zustand. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten Diese Bau- und auf entsprechende Anfrage Leistungsbeschreibung wurde von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon den Auftraggebern sowohl gelesen als auch Verstanden und Telefaxwird als Bestandteil des Auftrages voll anerkannt. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.

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Sources: Bau Und Leistungsbeschreibung

Sonstiges. 114.1 Das gegenständliche Vertragsverhältnis wird primär durch diesen Vertrag und subsidiär durch die einschlägig bestandrechtlichen Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) geregelt. Ist der Kunde KaufmannDie Vertragsparteien gehen einvernehmlich davon aus, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach dass die Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes (Amtsgericht AndernachMRG) auf das Vertragsverhältnis nicht anwendbar sind; sollte das MRG dennoch anwendbar sein (oder werden), Landgericht Koblenzvereinbaren die Parteien (bereits jetzt). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand , dass nur jene Bestimmungen des KundenMRG gelten, deren Anwendung zwingend (vertraglich nicht ausschließbar) vorgeschrieben ist. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um 14.2 Sollte eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam unvollstreckbar sein, bleibt der restliche Teil einer solchen Bestimmung und der Vereinbarung hiervon unberührt und vollständig in Kraft. Unbeschadet vorangehender Bestimmung gilt die Wirksamkeit ungültige 14.3 Wird der übrigen Bestimmungen davon unberührtMietvertrag auf Seiten des Mieters nicht von einem gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand etc.) und/oder einem bzw. mehreren Prokuristen unterzeichnet, dessen/deren Prokura im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Mietvertrages jeweils im Firmenbuch eingetragen ist/sind, verpflichtet sich der Mieter dem Vermieter unaufgefordert einen ordnungsgemäßen schriftlichen Vertretungsnachweis (Vollmacht) der jeweils unterzeichnenden Personen in Kopie zu übermitteln. Andernfalls gilt der Mietvertrag als nicht zustande gekommen. 7. Sollten einzelne Bestimmung 14.4 Die mit dieser AGB oder Vereinbarung verbundenen Rechtsgeschäftsgebühren trägt der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührtMieter. 14.5 Diese Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge Parteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit der Karst IT GmbH sachlich zuständigen Gerichte in Wien Innere Stadt. 14.6 Die Parteien verzichten auf die Anfechtung dieser Vereinbarung wegen Irrtums oder Verkürzung über die Erbringung von DienstleistungenHälfte des wahren Wertes. 14.7 Mündliche oder sonstige Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Hiervon abweichende AGB Änderungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) Vertrages einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Karst IT GmbH.Schriftform.

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Sources: Self Storage Rental Agreement

Sonstiges. 13.1 Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der EUROMAF für die Tätigkeit als: 3.2 Versicherungsscheinnummer der Berufshaftpflichtversicherung: 3.3 Haben Sie die offene Forderung bereits geltend gemacht? 🞏 außergerichtlich 🞏 gerichtlich (Bitte vollständigen Schriftwechsel in Kopie beifügen) 3.4 Werden Sie bereits anwaltlich vertreten? 🞏 nein 🞏 ja Falls ja, durch Name, Vorname: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Telefon: Fax: 3.5 Haben Sie den Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bereits zuvor bei uns/ beim Versicherer angemeldet? Falls ja, wann bei wem Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind schriftlich abzugeben. Ist Die Ihrem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen beinhalten einige Obliegenheiten, deren Nichtbeachtung den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben kann. Beantworten Sie daher alle Fragen vollständig, wahrheitsgemäß, so ausführlich wie möglich und fügen Sie alle den Schaden betreffende Unterlagen bei. Bitte legen Sie unbedingt eine Kopie des schriftlichen Architektenvertrages sowie der Kunde KaufmannHonorarrechnung vor. Schriftstücke, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernachdie Ihnen auch im weiteren Verlauf der Bearbeitung zugestellt werden, Landgericht Koblenz)sind uns umgehend vorzulegen. Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 2Stimmen Sie vor Beauftragung eines Rechtsanwalts das weitere Vorgehen mit uns ab. Der Kunde ist verpflichtetWir weisen ausdrücklich darauf hin, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer dass vorsätzlich wahrheitswidrige oder unvollständige Angaben bzw. VorstandVerletzungen der Obliegenheiten auch dann zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen können, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxwenn diese ohne nachteilige Folgen für den Versicherer bleiben. Vorstehende Fragen sind von mir nach bestem Wissen wahrheitsgemäß beantwortet. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.

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Sources: Honorarrechtsschutz

Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach Westerstede (Amtsgericht AndernachWesterstede, Landgericht KoblenzOldenburg). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Mail- Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT Büro Team Digital GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT Büro Team Digital GmbH.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten 16.1 Auf das gesamte Rechts- und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3KMW findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche Soweit bei Klagen des Kunden gegen uns verjährenKMW im Ausland für die Haftung von KMW dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden deutsches Recht Anwendung. 16.2 Der Kunde kann KMW nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von KMW gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen ▇▇▇▇▇▇, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von KMW vereinbart. 16.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und KMW anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 16.4 KMW weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für KMW verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. KMW weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇ hin. 16.5 Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen für von KMW veranstaltete Reisen, also insbesondere die §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit in diesen AGB für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist. Einzelheiten des Reiseprospektes entsprechen dem Stand der Drucklegung, auch Fehler können bei größter Sorgfalt vorkommen. Einseitige Änderungen durch KMW sind daher möglich, solange noch kein Vertrag zwischen KMW und dem Kunden geschlossen wurde. Auszugsweiser oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt istvollständiger Abdruck oder Übernahme von Inhalten, 24 Monate nach ihrer Entstehunginsbesondere Fotos oder Bildmaterial, bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung von KMW. Hierbei könnten auch fremde Rechte verletzt werden. 516.6 Die Europäische Kommission stellt unter ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. Maßgeblich für KMW nimmt derzeit aber nicht an einem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. KMW Reisen GmbH Amtsgericht Hamburg HRB 143517 Postbank Tel.: +▇▇ (▇)▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ Gaußstraße 120 ▇▇▇.▇▇: DE ▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇ Kto.-Nr.: 324 946 462 ▇▇▇.▇▇▇▇-▇▇▇-▇▇▇.▇▇ ▇-▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ Geschäftsführer: ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, BLZ: 440 100 46 ▇▇▇.▇▇▇▇-▇▇▇-▇▇▇.▇▇ 16.7 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerUnwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.

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Sources: Reisevertrag

Sonstiges. 115.1. Ist Der Werkunternehmer ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmi- gung berechtigt, den Auftrag im Ganzen oder in Teilen an Subunterneh- mer weiterzugeben. Sollte im Einzelfall eine solche Genehmigung erteilt werden, bietet der Kunde KaufmannWerkunternehmer bereits jetzt die Abtretung jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegen dessen Subun- ternehmer an. Der Auftraggeber kann dieses, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach auf dreißig Jahre ab Ver- tragsannahme befristete Anbot jederzeit annehmen. Der Werkunterneh- mer verpflichtet sich bei Auftragserteilung an dessen Subunternehmer, diesen auf das Abtretungsanbot hinzuweisen und dessen schriftliche Zu- stimmung zu einem allfälligen Haftungsübergang einzuholen. Die Haf- tungsverpflichtung des Subunternehmers hat unbedingt zu erfolgen. Ins- besondere darf die Erklärung nicht von der Bezahlung des Werklohnes durch den Werkunternehmer (Amtsgericht AndernachSubauftraggeber) abhängig gemacht wer- den. Sie muss daher auch für den Fall der Insolvenz des Werkunterneh- mers (Subauftraggebers) Gültigkeit haben. Das heißt, Landgericht Koblenz)dass der Subauf- tragnehmer in diesem – wie in jedem Fall – auf Einwendungen aus dem/den Rechtsverhältnis/-sen zum Werkunternehmer (Subauftragge- ber) und auf die Aufrechnung gegen Forderungen des Werkunterneh- mers (Subauftraggebers) ausdrücklich verzichtet. Für unsere Klagen gilt daneben auch Die Kenntnis des und das Einverständnis des Subunternehmers mit diesem Abtretungsanbot hat der allgemeine Gerichtsstand Werkunternehmer dem Auftraggeber binnen fünf Werktagen nach Vergabe des KundenSubauftrages, durch Übermittlung einer vom Subauftrag- nehmer firmenmäßig gefertigten Kopie dieses Vertragspunktes, schriftlich nachzuweisen. Ein Verstoß gegen eine in diesem Vertragspunkt über- nommene Verpflichtung berechtigt den Auftraggeber, den gegenständli- chen Werkvertrag aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung aufzulö- sen. 215.2. Der Kunde ist verpflichtetAuftragnehmer versichert ausdrücklich, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich sämtliche für die Einhaltung von Fristen Er- bringung der vertragsgemäßen Leistungen und Arbeiten erforderlichen Gewerbeberechtigungen uneingeschränkt zu verfügen. Der Auftraggeber ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen berechtigt, jederzeit ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinzurückzutreten und den Auftragnehmer für sämtliche hier- mit verbundenen Schäden und Nachteile uneingeschränkt in Anspruch zu nehmen, bleibt die Wirksamkeit wenn er von Einschränkungen der übrigen Bestimmungen davon unberührtGewerbeberechtigung Kenntnis erhält. Der Auftragnehmer kann für sämtliche hiermit verbunde- nen Schäden und Nachteile uneingeschränkt belangt werden. 715.3. Alle Maßnahmen und Kosten für die Erlangung der behördlich notwendi- gen Bewilligungen und Genehmigungen sowie Abnahmen sind im Preis enthalten und sind zeitgerecht einzuholen. 15.4. Der Auftragnehmer ist für alle im Zuge seiner Auftragsdurchführung an den Arbeiten anderer Professionisten bzw. am Bestand verursachten Schäden voll haftbar (zuordenbarer Bauschaden). 15.5. Besondere Haftung mehrerer Auftragnehmer: Sind mehrere AN am Erfüllungsort (auf der Baustelle oder Montagestelle) beschäftigt, so haf- ten sie für die am Erfüllungsort entstandenen Beschädigungen an über- nommenen Leistungen, sowie am vorhandenen Baubestand (z.B. Schä- den an Stiegenstufen, an Verglasungen, durch Ablaufverstopfungen, etc.), sofern Urheber dieser Beschädigungen nicht feststellbar sind, an- teilsmäßig im Verhältnis ihrer Abrechnungssummen je AN bis zu einem Betrag von 2% der jeweiligen Auftragssumme. Bis zur vom AG durchzu- führenden Schlussfeststellung zur Bauschadensabrechnung (Feststel- lung der tatsächlichen Bauschadensumme je AN) wird ein Einbehalt von 1% der Rechnungssumme (sowohl für Teil- als auch Schlussrechnun- gen) hierfür festgelegt. Sollten einzelne Bestimmung diese Kosten 1% nicht übersteigen, so ist kein gesonderter Abrechnungsnachweis des AG beizubringen. Direkt zu- ordenbare Bauschäden sind unabhängig von den nicht zuordenbaren Bauschäden und werden unverzüglich bei jeder Teilrechnung abgezo- gen. Die Kosten für ev. darüber hinausgehende nicht zuordenbare Schä- den sind ebenso von jedem Auftragnehmer anteilsmäßig im Verhältnis der ursprünglichen Auftragssumme zu ersetzen. Die Kosten für Bauschäden aller Art werden dem AN nach tatsächlichem Aufwand mit einem Zuschlag von 10% verrechnet. Eine Beschränkung gemäß ÖNORM B 2110 wird ausgeschlossen. Eine Schadenersatzbeschrän- kung gemäß ÖNORM B 2110 bzw. ÖNORM A 2060 wird ausgeschlos- sen. 15.6. Allfällige Muster sind dem AG vor dem Einbau mit entsprechender Vor- laufzeit zur Freigabe vorzulegen. Der eventuell erforderliche Einbau so- wie auch das danach notwendige Entfernen dieser AGB Muster sind für den AG kostenfrei. 15.7. Mehrkosten durch Terminverzögerungen und Qualitätsmängel gehen zu Lasten des AN, ebenso die Kosten aus negativen Prüfzeugnissen. 15.8. Die Aufrechnung gegen Forderungen des AG ist unzulässig, soweit die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt bzw. unbestritten sind. 15.9. Der AN hat die Einreichung seiner Ausführungsunterlagen selbst durch- zuführen. Er hat auch die Gebühren dafür zu übernehmen. 15.10.Der AN hat sich unmittelbar vor Beginn der Arbeiten über vorhandene Einbauten zu erkundigen. 15.11.Der Auftraggeber oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam seinBauherr kann Arbeitsunterbrechungen verfü- gen, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßenwenn wichtige Gründe vorliegen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührtohne dass den Auftraggeber dadurch Mehrkosten entstehen. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB15.12.Beistellungen: Seitens des AG werden folgende Verrechnungssätze vereinbart: a.) gelten für alle Verträge Baustrom: 0,5% der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Abrechnungssumme

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Sources: Allgemeine Vertragsbestimmungen

Sonstiges. 19.1 Für alle im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag entstehenden Streitigkeiten, ein- schließlich der Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für ……………………….. (Ort) sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Ist der Kunde Kaufmann, Erfüllungsort ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand am Sitz des KundenLizenz- nehmers. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E9.2 Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxKaufrechtes. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. 9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinunwirksam sein oder werden, bleibt oder sollte sich in dem Vertrag eine ▇▇▇▇▇ befinden, so soll hierdurch die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtBe- stimmungen nicht berührt werden. 79.4 Der gegenständliche Vertrag regelt die Vertragsbeziehungen der Vertragsparteien abschließend. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB Mündliche Nebenabreden verlieren mit Unterfertigung des gegenständlichen Vertrages ihre Wirk- samkeit. 9.5 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abge- hen von dem Schriftformerfordernis. Die Versendung per E-Mail oder Telefax entsprechen der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher Schriftform. 9.6 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, unberührtbeziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge Bei der Karst IT GmbH über Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.jeweils geschlechtsspezifische Form zu ver- wenden.

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Sources: Licensing Agreements

Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach Darmstadt (Amtsgericht Andernach, Amtsgericht/ Landgericht KoblenzDarmstadt). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.insbesondere 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. PC-Mentor GmbH Version: 2 Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT PC- Mentor GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT PC- Mentor GmbH.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 8.1 Die vom Versicherungsschutz umfassten Leistungen wer- den dem Zeitpunkt zugerechnet, in dem sie erbracht, be- zogen oder in Anspruch genommen wurden. 8.2 Bei einer Beitragsanpassung können unter den Voraus- setzungen des § 11 (1) RB/KK 09 alle in den Nummern 5.1 und 5.2 aufgeführten Geldbeträge mit Zustimmung des Treuhänders angepasst werden. . Teil I: Rahmenbedingungen 2009 (RB/KK 09) Teil II: Tarifbedingungen 2009 (TB/KK 09) Der Versicherungsschutz § 1 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versi- cherungsschutzes (1) Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für Krankhei- ten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse. Er erbringt, sofern vereinbart, damit unmittelbar zusam- menhängende zusätzliche Dienstleistungen. Im Versiche- rungsfall erbringt der Versicherer a) in der Krankheitskostenversicherung Ersatz von Auf- wendungen für Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen. b) in der Krankenhaustagegeldversicherung bei statio- närer Heilbehandlung ein Krankenhaustagegeld. (2) Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbe- handlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung, er endet, wenn nach medizinischem Be- fund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall. Als Versicherungsfall gelten auch a) Untersuchung und medizinisch notwendige Behand- lung wegen Schwangerschaft und die Entbindung, b) ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Program- men (gezielte Vorsorgeuntersuchungen), c) Tod, soweit hierfür Leistungen vereinbart sind. (3) Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein, späteren schriftlichen Verein- barungen, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmenbedingungen, Tarifbedingungen und Tarif), so- wie den gesetzlichen Vorschriften. Das Versicherungs- verhältnis unterliegt deutschem Recht. (4) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehand- lung in Europa. Er kann durch Vereinbarung auf außereu- ropäische Länder ausgedehnt werden (vgl. aber § 19 Abs. 3). Während des ersten Monats eines vorüberge- henden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland be- steht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungs- schutz. Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über einen Monat hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz, solange die versi- cherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann, längstens aber für weitere zwei Monate. (5) Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Auf- enthalt in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einen anderen Vertragsstaat des Abkom- mens über den Europäischen Wirtschaftsraum, bleibt der Versicherer höchstens zu denjenigen Leistungen verpflichtet, die er bei einem Aufenthalt im Inland zu er- bringen hätte. (6) Der Versicherungsnehmer kann die Umwandlung der Versicherung in einen gleichartigen Versicherungsschutz verlangen, sofern die versicherte Person die Vorausset- zungen für die Versicherungsfähigkeit erfüllt. Der Versi- cherer ist zur Annahme eines solchen Antrags verpflich- tet. Ein Wechsel aus einem Tarif, bei dem die Prämien geschlechtsunabhängig kalkuliert werden, in einen Tarif, bei dem dies nicht der Fall ist, ist ausgeschlossen. Bei ei- nem Wechsel bleiben die erworbenen Rechte erhalten; die nach den technischen Berechnungsgrundlagen gebil- dete Rückstellung für das mit dem Alter der versicherten Person wachsende Wagnis (Alterungsrückstellung) wird nach Maßgabe dieser Berechnungsgrundlagen ange- rechnet. Soweit der neue Versicherungsschutz höher oder umfassender ist, kann insoweit ein Risikozuschlag (§ 10 Abs. 3 und 4) verlangt oder ein Leistungsaus- schluss vereinbart werden; ferner sind für den hinzukom- menden Teil des Versicherungsschutzes Wartezeiten (§ 3 Abs. 6) einzuhalten. Der Umwandlungsanspruch besteht nicht bei befristeten Versicherungsverhältnissen. Eine Umwandlung des Versicherungsschutzes in den Notla- gentarif nach § 153 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG Teil II: 1 (1) Sofern der Tarif nichts anderes bestimmt, umfasst der Versicherungsschutz auch die Psychotherapie, soweit sie medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit ist und von einem niedergelassenen Arzt durchgeführt wird. Ist davon abweichend der Kunde KaufmannBehandelnde ein in eigener Praxis tätiger und im Arztregister eingetragener Psy- chologischer Psychotherapeut bzw. Kinder- und Ju- gendlichenpsychotherapeut, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach sind psychotherapeuti- sche Leistungen nur erstattungsfähig, wenn und soweit der Versicherer vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Leistungszusage erteilt hat. Aufwendungen für Psychotherapie werden bis zu 30 Sitzungen je Kalenderjahr in tariflichem Umfang er- stattet. (Amtsgericht Andernach2) Der Versicherungsschutz der Tarife mit Leistungen für ambulante Heilbehandlung umfasst auch die Aufwen- dungen für Schutzimpfungen gegen Diphtherie, Landgericht KoblenzVirus- Hepatitis B, Influenza (Virusgrippe), Haemophilusin- fluenzae-b, Pneumokokken-Infektion, Keuchhusten, übertragbare Kinderlähmung, Masern, Mumps, Rö- teln, Tuberkulose, Wundstarrkrampf, Tollwut, Früh- sommermeningo-Enzephalitis (Zeckenschutzimp- fung). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden– siehe Kundeninformation) ist ausgeschlossen. Teil II: 2 § 2 Beginn des Versicherungsschutzes (1) Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versiche- rungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbe- ginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsver- trages (insbesondere Zugang des Versicherungs- scheines oder einer schriftlichen Annahmeerklärung) und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Nach Abschluss des Versiche- rungsvertrages eingetretene Versicherungsfälle sind nur für den Teil von der Leistungspflicht ausgeschlossen, der in die Zeit vor Versicherungsbeginn oder in Wartezeiten fällt. Bei Vertragsänderungen gelten die Sätze 1 bis 3 für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes. (2) Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten mit Vollen- dung der Geburt, wenn am Tage der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate beim Versicherer versichert ist und die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend erfolgt. Der Kunde Versicherungsschutz darf nicht höher oder umfas- sender als der des versicherten Elternteils sein. (3) Der Geburt eines Kindes steht die Adoption gleich, sofern das Kind im Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. Mit Rücksicht auf ein erhöhtes Risiko ist verpflichtetdie Vereinba- rung eines Risikozuschlages bis zur einfachen Beitrags- höhe zulässig. Teil II: 3 (1) Abweichend von § 2 (2) Satz 2 RB/KK 09 kann beim Versicherungsschutz des Neugeborenen eine gerin- gere tarifliche Selbstbeteiligung gewählt werden als die eines versicherten Elternteils. (2) Der Versicherer erstattet die Unterbringungskosten für den gesunden Säugling bis zu zehn Tagen; über diesen Zeitraum hinaus werden die Unterbringungs- kosten solange gewährt, uns jeweils unverzüglich wie die Mutter nach dem Wochenbett aus Gründen medizinisch notwendiger Heilbehandlung im Krankenhaus verbleiben muss. Voraussetzung ist die fristgemäße Nachversicherung des Säuglings. (1) Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an. (2) Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Sie entfällt a) bei Unfällen, b) für den Ehegatten einer mindestens seit drei Monaten versicherten Person, sofern eine gleichartige Versicherung innerhalb zweier Monate nach der Ehe- schließung beantragt wird. (3) Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kie- ferorthopädie acht Monate. (4) Sofern der Tarif es vorsieht, können die Wartezeiten auf Grund besonderer Vereinbarung erlassen werden, wenn ein ärztliches Zeugnis über Änderungen seiner Kommunikationsdaten den Gesundheitszustand vor- gelegt wird. (5) Personen, die aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder aus einem anderen Vertrag über eine Krankheits- kostenvollversicherung ausgeschieden sind, wird die nachweislich dort ununterbrochen zurückgelegte Versi- cherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet. Voraus- setzung ist, dass die Versicherung spätestens zwei Mo- nate nach Beendigung der Vorversicherung beantragt wurde und der Versicherungsschutz in Abweichung von § 2 Abs. 1 im unmittelbaren Anschluss beginnen soll. Ent- sprechendes gilt beim Ausscheiden aus einem öffentli- chen Dienstverhältnis mit Anspruch auf Heilfürsorge. (6) Bei Vertragsänderungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschut- zes. Teil II: 4 (1) zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage § 3 (3) RB/KK 09 Abweichend von uns binnen § 3 (3) RB/KK 09 entfallen die be- sonderen Wartezeiten bei Unfällen. (2) zu § 3 (4) ▇▇/▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ können erlassen werden, wenn der An- tragsteller innerhalb von 14 Tagen ab Zugang nach Antragstel- lung für die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigenversichernden Personen ärztliche Zeugnisse auf den vom Versicherer vorgeschriebe- nen Formularen vorlegt. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer Die Kosten der ärztlichen Untersuchung trägt der Antragsteller. (1) Art und Höhe der Versicherungsleistungen ergeben sich aus dem Tarif, diesen Rahmenbedingungen und den Ta- rifbedingungen. (2) Der versicherten Person steht die ▇▇▇▇ unter den nieder- gelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten frei. So- weit der Tarif oder die Tarifbedingungen nichts anderes bestimmen, dürfen Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes in Anspruch genommen werden. (3) Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel müssen von den in Abs. 2 genannten Behandelnden verordnet, Arzneimit- tel außerdem aus der Apotheke bezogen werden. (4) Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung hat die versicherte Person freie ▇▇▇▇ unter den öffentli- chen und privaten Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnosti- sche und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen. (5) Für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung in Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. VorstandSanatoriumsbe- handlung durchführen oder Rekonvaleszenten aufneh- men, im übrigen aber die Voraussetzungen von Abs. 4 erfüllen, werden die tariflichen Leistungen nur dann ge- währt, wenn der Versicherer diese vor Beginn der Be- handlung schriftlich zugesagt hat. Bei TBC-Erkrankungen wird in vertraglichem Umfang auch für die stationäre Be- handlung in TBC-Heilstätten und -Sanatorien geleistet. (6) Der Versicherer leistet im vertraglichen Umfang für Unter- suchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Er leistet darüber hinaus für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend be- währt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Ver- fügung stehen; der Versicherer kann jedoch seine Leis- tungen auf den Betrag herabsetzen, der bei der Anwen- dung vorhandener schulmedizinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre. (7) Der Versicherungsnehmer kann vor Beginn einer Heilbe- handlung, deren Kosten voraussichtlich 2.000 Euro über- schreiten werden, in Textform vom Versicherer Auskunft über den Umfang des Versicherungsschutzes für die be- absichtigte Heilbehandlung verlangen. Ist die Durchfüh- rung der Heilbehandlung dringlich, hat der Versicherer eine mit Gründen versehene Auskunft unverzüglich, spä- testens nach zwei Wochen, zu erteilen, ansonsten nach vier Wochen; auf einen vom Versicherungsnehmer vorge- legten Kostenvoranschlag und andere Unterlagen ist da- bei einzugehen. Die Frist beginnt mit Eingang des Aus- kunftsverlangens beim Versicherer. Ist die Auskunft innerhalb der Frist nicht erteilt, wird bis zum Beweis des Gegenteils durch den Versicherer vermutet, dass die be- absichtigte medizinische Heilbehandlung notwendig ist. (8) Der Versicherungsnehmer oder versicherte Personen können Auskunft über oder Einsicht in Gutachten oder Stellungnahmen nehmen, die der Versicherer bei der Prüfung seiner Leistungspflicht über die Notwendigkeit Teil II: 5 (1) zu § 4 (1–5) ▇▇/▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ und Vorsorge- maßnahmen Erstattungsfähig sind nur Gebühren, die den jeweils geltenden Gebührenordnungen entsprechen. Wenn die Höchstsätze der jeweiligen Gebührenordnungen überschritten werden, besteht insoweit keine Erstat- tungsfähigkeit. (2) zu § 4 (3) RB/KK 09 Arzneimittel a) Die mehrfache Ausführung einer Verordnung muss vom Arzt ausdrücklich vorgeschrieben sein, andernfalls besteht insoweit kein Erstattungsan- spruch. b) Kosten für Nähr-, Stärkungs- und kosmetische Mittel, Desinfektionen, Weine, Mineralwässer und ähnliches werden nicht erstattet. (3) zu § 4 (3) RB/KK 09 Heilmittel Als Heilmittel gelten die im Gebührenverzeichnis der geltenden Gebührenordnung für Ärzte unter Ab- schnitt E „Physikalisch-medizinische Leistungen“ einer medizinischen Behandlung eingeholt hat. Wenn der Auskunft an oder der Einsicht durch den Versicherungs- nehmer oder die versicherte Person erhebliche therapeu- tische Gründe oder sonstige erhebliche Gründe entge- genstehen, kann nur verlangt werden, einem benannten Arzt oder Rechtsanwalt Auskunft oder Einsicht zu geben. Das Verlangen kann nur von der jeweils betroffenen Per- son oder ihrem gesetzlichen Vertreter geltend gemacht werden. aufgeführten Leistungen, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxsie von einem der unter § 4 (2) RB/KK 09 aufgeführten Therapeuten oder von einem staatlich geprüften Masseur oder von einem staatlich geprüften medizinischen Bademeister erbracht werden. (4) zu § 4 (3) ▇▇/▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Erstattungsfähig sind bei medizinischer Notwendigkeit ausschließlich a) die Aufwendungen für Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden, Kunstaugen, künstliche Kehlköpfe, or- thopädische Stützapparate, orthopädische Schuhe, orthopädische Einlagen, Gummistrümpfe, Beinprothesen, Armprothesen, Insulinpumpen, Unterarmgehstützen, Gehstöcke, Stoma-Versor- gungsartikel, Hörgeräte und für handbetriebene Krankenfahrstühle mit festen Seitenteilen, festen Beinstützen und nicht verstellbarer Rückenlehne, b) unter Beachtung von summenmäßigen Begren- zungen die Aufwendungen für Sehhilfen (Augen- gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) in tariflichem Umfang. (1) Keine Leistungspflicht besteht a) für solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen so- wie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht oder als Wehr- dienstbeschädigung anerkannt und nicht ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind; b) für vorsätzlich selbst herbeigeführte Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen sowie für Entzie- hungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren; c) für Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker und in Krankenanstalten, deren Rechnungen der Ver- sicherer aus wichtigem Grunde von der Erstattung ausgeschlossen hat, wenn der Versicherungsfall nach der Benachrichtigung des Versicherungsnehmers über den Leistungsausschluss eintritt. Sofern im Zeit- punkt der Benachrichtigung ein Versicherungsfall schwebt, besteht keine Leistungspflicht für die nach Ablauf von drei Monaten seit der Benachrichtigung entstandenen Aufwendungen; d) für Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie für Reha- bilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitati- onsträger, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht; e) für ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandEinschränkung entfällt, wenn die versi- cherte Person dort ihren ständigen Wohnsitz hat oder während eines vorübergehenden Aufenthaltes durch eine vom Aufenthaltszweck unabhängige Erkrankung oder einen dort eingetretenen Unfall Heilbehandlung notwendig wird; f) für Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kin- der. Nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet; g) für eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren(2) Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maß- nahme, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher Leistungen vereinbart sind, unberührtdas medizi- nisch notwendige Maß, kann der Versicherer seine Leis- tungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten Stehen die Aufwendungen für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich Heilbehandlung oder sonstige Leistungen in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.einem auffälligen Missverhältnis

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Sources: Krankenversicherungsvertrag

Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des KundenFrankfurt/Main. 2. Der Kunde Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN- Kaufrechts (CISG) ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxausgeschlossen. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.Der Käufer verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen, betrieblichen und technischen Informationen, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Im Falle einer für uns bestehenden Geheimhaltungspflicht erstreckt sich diese nicht auf für mit uns verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG. 4. Sämtliche Ansprüche des Es ist untersagt, die Zeichen und Nummern auf unseren Produkten ganz oder teilweise abzuändern oder unkenntlich zu machen sowie Artikel weiterzuverkaufen, die seit der Lieferung irgendeine Verschlechterung erlitten haben, oder an denen Veränderungen vorgenommen wurden, die nicht unseren technischen Normen entsprechen. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware so zu verkaufen, wie sie von uns klassiert wurde (z. B. renoviert, repariert, Sekunda). Er wird seinen Kunden gegen die genaue Beschaffenheit und technischen Details dieser Waren erläutern. Wir behalten uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehungtechnische Änderungen vor. 5. Maßgeblich für Telefonische oder mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich der Bestätigung in Textform. Ausnahmsweise können Vereinbarungen auch mündlich getroffen werden. Die Parteien werden in diesem Fall auf Aufforderung der jeweils anderen Partei alles unternehmen, um die Einhaltung von Fristen ist Textform nachträglich herzustellen. In Textform gefasste Erklärungen verpflichten uns nur dann, wenn sie durch hierzu aus dem Handelsregister ersichtlich zu unserer Vertretung befugte leitende Mitarbeiter oder Verkaufsleiter gefertigt sind oder unser Mitarbeiter durch Bevollmächtigung zur Abgabe der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartnerbefugt ist. Bei einem Verstoß sind wir berechtigt, die bestehenden Verträge außerordentlich zu kündigen oder zurückzutreten und sämtliche Verhandlungen abzubrechen. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen unter den verschiedenen allgemeinen Geschäftsbedingungen (deutsch und englisch) gilt der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtdeutsche Originaltext. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 112.1 Die DEP ist berechtigt, die Vertragsbedingungen und/oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Ist Eine Änderung wird dem Kunden in Textform mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden angekündigt. Im Falle der Änderung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Kunde Kaufmannberechtigt, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernachden Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung ohne Einhaltung einer Frist in Textform zu kündigen. Kündigt der Kunde nicht, Landgericht Koblenz)gelten die geänderten Vertragsbedingungen und/oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab dem angekündigten Zeitpunkt. Für unsere Klagen gilt daneben auch Die DEP wird den Kunden in der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 2Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Möglichkeit hinweisen. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten das gelieferte Gas bis zum tatsächlichen Belieferungsende, welches aufgrund der zum Zeitpunkt der Kündigung gültigen energiewirtschaftlichen Prozesse zum Lieferantenwechsel nach dem Kündigungszeitpunkt liegen kann, nach den Vorgaben des Vertrages zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei entgelten. 12.2 Im Rahmen des zwischen dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxder DEP bestehenden Vertragsverhältnisses werden die notwendigen Daten unter Beachtung der DSGVO gespeichert und verarbeitet. 312.3 Die DEP ist berechtigt, unter den Voraussetzungen der DSGVO eine Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandZu diesem Zweck übermittelt die DEP oder ihr Erfüllungsgehilfe Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kunden an die Creditreform Deutschland oder die SCHUFA Holding AG. 4. Sämtliche Ansprüche 12.4 Bei Vorliegen einer negativen Auskunft der Creditreform Deutschland oder der SCHUFA AG zu Merkmalen der Bonität des Kunden kann die DEP die Energielieferung ablehnen oder diesen Vertrag jederzeit fristlos kündigen. Hat die DEP Forderungen gegen uns verjährenden Kunden aus einem anderen bestehenden oder bereits beendeten Energielieferverhältnis, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehungkann die DEP die Energie-Lieferung ablehnen. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner12.5 Wartungsdienste werden nicht angeboten. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder 12.6 Hinweis nach § 107 der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV): „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteilals Kraftstoff verwendet werden, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmtdenn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

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Sources: Gaslieferungsvertrag

Sonstiges. 112.1. Ist Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts und öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach am Firmensitz von SUMMIT (je nach sachlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenzoder das Landgericht). Für unsere Klagen gilt daneben Klagt SUMMIT, ist sie auch der allgemeine berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des KundenKunden zu wählen. SUMMIT bleibt auch berechtigt, um einstweiligen Rechtsschutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gerichten nachzusuchen. 212.2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen SUMMIT und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die gilt ausschließlich das auf die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem inländischer Vertragsparteien anwendbare Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 412.3. Sämtliche Ansprüche Der Vertragsabschluss sowie spätere Änderungen und Ergänzungen des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach Vertrages bedürfen zu ihrer EntstehungWirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Abänderung dieser Klauseln. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Alle Erklärungen der Vertragspartner bedürfen der Schriftform. 512.4. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder teilweise rechtsunwirksam sein▇▇▇▇▇ enthalten, so bleibt die Wirksamkeit Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, hiervon unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus dem Verstoß gegen § 305 ff. BGB (BVBGeltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen) gelten ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung als vereinbart, was dem von den Vertragspartnern Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungenden Fall einer ▇▇▇▇▇. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 114.1. Ist Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Empfehlungsgeber-Vereinbarung bedürfen der Kunde KaufmannSchriftform und dürfen in jedem Fall nur von entsprechend vertretungsberechtigten Personen der Vertragsparteien vorgenommen werden. Mitteilungen können zu Ihrer Wirksamkeit auch mittels eines elektronischen Kommunikationsmittels (Email, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)Fax) unverschlüsselt oder verschlüsselt übermittelt werden. Für unsere Klagen Dies gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundenjedoch nicht für eine Kündigung dieses Vertrages; diese bedarf stets eines eingeschriebenen Briefs. 214.2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um Sollte eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen Vereinbarung ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinunwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in dieser Vereinbarung eine ▇▇▇▇▇ herausstellen, bleibt so wird hierdurch die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtnicht berührt. Anstelle einer unwirksam oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung einer ▇▇▇▇▇ gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieser Vereinbarung gewollt hätten, sofern sie beim Abschluss dieser Vereinbarung den Punkt bedacht hätten. Ist eine Regelung dieser Vereinbarung aufgrund eines Formerfordernisses unwirksam, so werden die Vertragschließenden das Geschäft in der erforderlichen Form unverzüglich nachholen. 714.3. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührtMündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit elektronikus formátumban (BVBpl. PDF) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungenaz ajánlói portálon: [Illessze be a cég/üzlet nevét ill. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.az Ajánló családi- és utónevét] [Illessze be az utcát és házszámot] [Illessze be az irányítószámot és helységnevet] Címzett: [Illessze be a címzettet]

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Sources: Empfehlungsgeber Vereinbarung

Sonstiges. 115.1 Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des CISG und von nationalen und supranationalen Verweisungsnormen (insb. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des KundenIPRG und ROM I-VO) anzuwenden. 215.2 Erfüllungsort ist Wien. Der Kunde Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Servicevertrag einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage ausschließlich das am Sitz von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxMANZ sachlich zuständige Gericht. 315.3 Sollte eine Bestimmung des Servicevertrags, insbesondere auch dieser AGB, unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt anstelle der unwirksam gewordenen oder unvollständigen Bestimmung eine in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen am nächsten kommende, rechtsgültige Bestimmung. Die Rechtsbeziehungen Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die Gültigkeit der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne anderen Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 715.4 Die unterlassene oder verzögerte Ausübung von Rechten und Ansprüchen aus dem Servicevertrag stellt keinen Verzicht auf ihre Geltendmachung durch MANZ dar. Sollten einzelne Bestimmung Eine teilweise Ausübung des Rechts oder Anspruchs schließt eine weitere Ausübung desselben oder die Ausübung anderer Rechte und Ansprüche nicht aus. 15.5 Der Servicevertrag enthält alle den Vertragsgegenstand betreffenden Vereinbarungen der Parteien. Frühere, den gleichen Vertragsgegenstand betreffende Vereinbarungen verlieren mit Vertragsbeginn ihre Gültigkeit. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, wobei E-Mails dem Schriftformgebot genügen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührtSchriftformklausel. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen Datenarten und Datenkategorien sowie betroffene Personen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Stand: Dezember 2018)

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten 15.1 Auf das gesamte Rechts- und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3Aytour (FIT Gesellschaft für gesundes Reisen mbH) findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche Soweit bei Klagen des Kunden gegen uns verjährenAytour im Ausland für die Haftung von Aytour dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden deutsches Recht Anwendung. 15.2 Der Kunde kann Aytour nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von Aytour gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen ▇▇▇▇▇▇, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Aytour vereinbart. 15.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und Aytour anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 15.4 Aytour (die FIT Gesellschaft für gesundes Reisen mbH) weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für Aytour verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Aytour weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs- Plattform ▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇ hin. 15.5 Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen für von Aytour veranstaltete Reisen, also insbesondere die §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit in diesen AGB für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist. Einzelheiten des Reiseprospektes entsprechen dem Stand der Drucklegung, auch Fehler können bei größter Sorgfalt vorkommen. Einseitige Änderungen durch Aytour sind daher möglich, solange noch kein Vertrag zwischen Aytour und dem Kunden geschlossen wurde. Auszugsweiser oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt istvollständiger Abdruck oder Übernahme von Inhalten, 24 Monate nach ihrer Entstehunginsbesondere Fotos oder Bildmaterial, bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung von Aytour. Hierbei könnten auch fremde Rechte verletzt werden. 5. Maßgeblich für 15.6 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerUnwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.

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Sources: Reisevertrag

Sonstiges. 115.1. Die Besichtigung der Baustelle bzw. des Projekts ist nur nach Terminvereinbarung mit dem Projekt-/Bauleiter des Auftraggebers möglich und erfolgt auf eigene Gefahr. 15.2. Die Anfechtung bzw. Anpassung des Vertrages wegen Irrtums ist für den Auftragnehmer ausgeschlossen. 15.3. Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich, dass er sämtliche zur rechtmäßigen Durchführung seiner Leistungen erforderlichen Bewilligungen besitzt. Ist diese Erklärung unrichtig, kann der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)Auftraggeber ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. 15.4. Die Anbringung von Firmen- oder Werbetafeln darf nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber und gegen Entgelt erfolgen. 15.5. Für unsere Klagen gilt daneben auch die vom Auftragnehmer oder seinem Lieferanten auf der allgemeine Gerichtsstand des KundenBaustelle gelagerten Materialien und Geräte wird vom Auftraggeber keine Haftung übernommen. 215.6. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, ohne Zustimmung des Auftraggebers über die beauftragten Leistungen außenstehenden Personen Angaben zu machen, Fotos, Unterlagen oder Pläne zu überlassen oder, in welcher Form auch immer, zu veröffentlichen. Der Kunde Auftragnehmer muss seine Subunternehmer zur Einhaltung dieser Bestimmungen verpflichten. 15.7. Der Auftragnehmer hat sämtliche umweltrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes, einzuhalten. Der Auftraggeber ist diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. 15.8. Gemäß der Abfallnachweisverordnung hat der Auftragnehmer entsprechende Aufzeichnungen zu führen (Baurestmassennachweis, Entsorgungsnachweis für Altöle und gefährliche Abfälle, usw.) und sie dem Auftraggeber auf dessen Verlangen vorzulegen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens mit der jeweiligen Rechnung Kopien sämtlicher Abfallnachweise zu übergeben, ansonsten der Auftraggeber den Werklohn bis zur Übergabe der Abfallnachweise einbehalten kann. 15.9. Der Auftragnehmer hat seine Arbeitsstelle sowie seine Lager-, Unterkunfts- und Werkstättenräume stets sauber zu halten und Arbeitsstoffe entsprechend der gesetzlichen Vorschriften zu lagern. Insbesondere ist er verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen alle bei der Durchführung seiner Kommunikationsdaten Arbeiten anfallenden Abfälle jeglicher Art täglich auf seine Kosten ordnungsgemäß zu unterrichten trennen und zu entsorgen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, erfolgt eine Ersatzvornahme auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang Kosten des Auftragnehmers. Bei nicht zuordenbaren Abfällen erfolgt die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigenKostenaufteilung im Verhältnis der geprüften Schlussrechnungssummen einschließlich einer allfälligen USt. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxaller Auftragnehmer. 315.10. Der Auftragnehmer hat seine Arbeitszeit der Arbeitszeit des Auftraggebers anzupassen, abweichende Arbeitszeiten sind mit dem Projekt-/Bauleiter des Auftraggebers zu vereinbaren. Allenfalls hieraus entstehende Mehrkosten sind dem Auftraggeber zu vergüten. 15.11. Die Rechtsbeziehungen Zufahrt und der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandAnliegerverkehr im Baustellenbereich dürfen vom Auftragnehmer, seinem Personal, seinen Subunternehmern und Lieferanten nicht behindert werden. Wartezeiten im Baustellenbereich und Stillstandszeiten werden nicht vergütet. Die von Behörden nachträglich erlassenen Auflagen sowie die vom Auftraggeber mit Anrainern oder Behörden getroffenen Vereinbarungen sind ohne zusätzliche Vergütung genauestens einzuhalten. Die Benützung sämtlicher Baustraßen erfolgt auf eigene Gefahr. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 615.12. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nicht eingehalten werden, stellt dies keine Präjudiz und keinen Verzicht auf die Einhaltung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtdar. 715.13. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam seinDer Auftragnehmer ist verpflichtet, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßenin die baustellenbezogene Notfallplanung Einsicht zu nehmen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, sowie seine Mitarbeiter ausreichend über die nicht Verbraucher sind, unberührtNotfallsplanung zu informieren und diese im Notfall auch anzuwenden. 15.14. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von DienstleistungenBaustellen-/Hausordnung ist einzuhalten. 15.15. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir Sämtliche vom Auftragnehmer eingebrachten Geräte und Maschinen haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmtden jeweils gültigen rechtlichen Bestimmungen zu entsprechen. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Die damit verbundene Wartung und Überprüfung ist vom Arbeitnehmer zeitgerecht durchzuführen und auf Anforderung unverzüglich nachzuweisen.

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Sources: Subcontractor Agreement

Sonstiges. 1. 12.1 Vereinbarungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Kontroll- und Prüfungsunterlagen (auch zu Subunternehmen) sind von beiden Vertragspartnern für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren. 12.2 Für Nebenabreden ist grundsätzlich die Schriftform oder ein dokumentiertes elektronisches Format erforderlich. 12.3 Sollte das Eigentum oder die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. 12.4 Ist der Kunde KaufmannAuftraggeber eine Kirche oder eine religiöse Vereinigung bzw. Gemeinschaft im Sinne des Art. 91 DS-GVO, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernachunterwirft sich der Auftraggeber der Aufsicht dieser jeweiligen Institution, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundensoweit diese unabhängige Aufsichtsbehörde die in Kapitel VI DS-GVO niedergelegten Bedingungen erfüllt. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. 12.5 Sollten einzelne Bestimmungen Teile dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam Vereinbarung unwirksam sein, bleibt so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtVereinbarung im Übrigen nicht. 7. Sollten einzelne Bestimmung 12.6 Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. 12.7 Ab dem Zeitpunkt des Zustandekommens dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber VertragspartnernVereinbarung werden Verträge über die Auftrags(daten)verein- barung, die nicht Verbraucher sindzwischen den Parteien bis zu diesem Zeitpunkt bestehen, unberührtdurch diese Vereinbarung mit Wirkung für die Zukunft ersetzt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen Datum 12.07.2018 Förderverein Gemeinschaftsgrundschule Brüggen e.V. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ - Auftraggeber - Inhaber: ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ - Auftragnehmer - Auftragsverarbeitungsvertrag - Anlage 1 1 Name, Vorname (BVBggf. Unternehmen) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen Auftraggebers (AGB) der Karst IT GmbH.Kunden): Förderverein Gemeinschaftsgrundschule Brüggen e. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇: 584097 Auftragsverarbeitungsvertrag vom: 12.07.2018

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Sources: Auftragsverarbeitungsvertrag

Sonstiges. Die FuxMedia GmbH & Co. KG ist zur Änderung der Preise berechtigt. Der Anwender wird darüber 1 Monat vor in Kraft treten schriftlich informiert und kann den Vertrag binnen 1 Monats nach Zugang der Information fristlos kündigen. Dies gilt nicht für gesetzliche Preisänderungen. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Vertragsbe- dingungen der FuxMedia GmbH & Co. KG für den Kauf von Software und Serviceleistungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Allgemeine Vertragsbedingungen der FuxMedia GmbH & Co. KG für den Kauf von Software und Serviceleistungen § 1 Geltung der Vertragsbedingungen (1) Für den Kauf von Softwareprogrammen der FuxMedia GmbH & Co. KG (im Folgenden: FuxMedia) und die Beauftragung von Serviceleistungen der FuxMedia in Bezug auf diese gelten ausschließlich diese Allgemeinen Vertragsbedingungen, soweit nichts anderes individualvertraglich vereinbart ist. (2) Andere Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn FuxMedia ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. (3) Die Begründung von Vertragsverhältnissen mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Ist FuxMedia geht Verträge ausschließlich mit Unternehmern, natürlichen Personen, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, Kaufleuten, Juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ein. § 2 Vertragsabschluss (1) Angebote der FuxMedia sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder schriftliche Auftragsbestätigung der FuxMedia zustande, außerdem dadurch, dass die FuxMedia mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt. (2) Für den Kauf von Softwareprogrammen und für die Beauftragung von Serviceleistungen werden gesonderte Vertragsverhältnisse begründet, auch wenn beide Verträge in derselben Vertragsurkunde enthalten sind. § 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang (1) Gegenstand des Vertrages ist beim Kauf von Softwareprogrammen auch die Einräumung der Nutzungsrechte entsprechend der individuellen Vereinbarungen sowie die Bereitstellung eines Benutzerhandbuchs. Die beauftragten Serviceleistungen umfassen die Bereitstellung von Updates und den Basisservice (Hotline und Schulungsmaßnahmen). (2) Der Kunde hat vor Vertragsschluss überprüft, dass die vertragsgegenständliche Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der Software bekannt. (3) Maßgebend für den Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung der FuxMedia, sonst das Angebot der FuxMedia. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder FuxMedia sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch FuxMedia. (4) Die Technik der Auslieferung der Softwareprogramme sowie der Updates richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen; mangels anderer Vereinbarung werden Software und Benutzerhandbuch zum Download bereit gestellt. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellprogramms. § 4 Rechte des Bestellers an der Software (1) Die Software (Programm, Updates und Benutzerhandbuch) ist rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die FuxMedia dem Besteller im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich FuxMedia zu. (2) Der Kunde erwirbt die Software, um sie selbst im eigenen Betrieb bzw. in der eigenen Behörde oder Einrichtung für eigene Zwecke dauerhaft zu nutzen (einfaches Nutzungsrecht). Alle Datenverarbeitungsgeräte (z. B. Festplatten und Zentraleinheiten), auf die die Programme durch den Kunden ganz oder teilweise, kurzzeitig oder auf Dauer kopiert oder übernommen werden, müssen sich in Räumen des Kunden befinden und in seinem unmittelbaren Besitz stehen. Die Benutzungsmöglichkeit darf jeweils höchstens an der vertraglichen vereinbarten Anzahl von Arbeitsplätzen zur Verfügung stehen. FuxMedia räumt dem Besteller hiermit die Befugnisse an den Programmen ein, die zu diesen Nutzungszwecken notwendig sind, auch das Recht, die Programme auf Arbeitsspeicher und Festplatten zu kopieren und das Recht zur Fehlerberichtigung. Der Kunde darf die für einen sicheren Betrieb erforderlichen Sicherungskopien der Programme erstellen. Die Sicherungskopien müssen, soweit technisch möglich, mit dem Urheberrechtsvermerk des Original- Datenträgers versehen werden. Urheberrechtsvermerke dürfen nicht gelöscht, geändert oder unterdrückt werden. (3) Das Benutzerhandbuch und andere von FuxMedia überlassene Unterlagen dürfen nur für betriebsinterne Zwecke kopiert werden. (4) Für Beginn und Ende der Rechte des Kunden gelten die individualvertraglichen Festlegungen sowie § 13. (5) Alle anderen Verwertungshandlungen, insbesondere die Vermietung, der Verleih und die Verbreitung in körperlicher oder unkörperlicher Form, sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FuxMedia nicht erlaubt. § 5 Leistungszeit, Verzögerungen (1) Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit ebenso wie die übrigen Vertragsinhalte der schriftlichen Vereinbarung. (2) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde Kaufmannin Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernachund um den Zeitraum, Landgericht Koblenz)in dem FuxMedia durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, sowie um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Für unsere Klagen gilt daneben Zu diesen Umständen zählen auch der allgemeine Gerichtsstand höhere Gewalt, Arbeitskampf und die fehlende oder mangelhafte Mitwirkung des Kunden. (3) Mahnungen und Fristsetzungen des Bestellers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen. § 6 Vertragsbindung und Vertragsbeendigung (1) Die Beendigung des Vertrages sowie die Geltendmachung von Gestaltungsrechten (z. B. bei Rücktritt, Kündigung aus wichtigem Grund, Minderung oder Schadensersatz statt Leistung) muss stets unter Benennung des Grundes und mit Fristsetzung zur Beseitigung (üblicherweise zumindest zwei Wochen) angedroht werden und kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf erklärt werden. (2) Alle Erklärungen in diesem Zusammenhang bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. § 7 Vergütung, Zahlung (1) Die vereinbarte Vergütung ist nach Eingang der Rechnung beim Besteller ohne Abzug fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar. (2) Der Besteller kann nur mit von FuxMedia unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von FuxMedia an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit der Gegenanspruch auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht. § 8 Pflichten des Kunden (1) Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils alle Liefergegenstände von FuxMedia unverzüglich über Änderungen ab Lieferung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) untersuchen zu lassen und erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Der Kunde testet gründlich jedes Modul auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung beginnt. Dies gilt auch für Updates, die der Besteller im Rahmen der Gewährleistung und/oder eines Servicevertrages erhält. (2) Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass das Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z. B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse). Es liegt in seinem Verantwortungsbereich, den Betrieb der Arbeitsumgebung der Softwareprogramme sicherzustellen. § 9 Sachmängel (1) Die Software hat die vereinbarte Beschaffenheit, eignet sich für die vertraglich vo- rausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität; sie ist jedoch nicht garantiert fehlerfrei. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o. ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt. (2) Bei Sachmängeln kann FuxMedia zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach ▇▇▇▇ von FuxMedia durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung eines Programms, das den Mangel nicht hat. Ein gleichwertiger neuer Programmstand oder der gleichwertige vorhergehende Programmstand, der den Fehler nicht enthalten hat, ist vom Kunden zu übernehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist. (3) Der Kunde wird FuxMedia bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung unterstützen, indem er auftretende Probleme konkret beschreibt, FuxMedia umfassend informiert und die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. FuxMedia kann Leistungen auch durch Fernwartung erbringen. Der Kunde hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und FuxMedia nach entsprechender vorheriger Ankündigung Zugang zu seiner Kommunikationsdaten EDV-Anlage zu unterrichten gewähren. (4) FuxMedia kann Mehrkosten daraus verlangen, dass die Software verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde, sowie Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird. Die Beweislast liegt beim Kunden. (5) Wenn FuxMedia die Nacherfüllung endgültig verweigert oder diese endgültig fehlschlägt oder dem Kunden nicht zumutbar ist, kann dieser nach den Regeln des § 6 vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen und nach § 11 Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen. Die Ansprüche verjähren nach § 12. § 10 Rechtsmängel (1) FuxMedia gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Software durch den Besteller keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln leistet FuxMedia dadurch Gewähr, dass dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software oder an gleichwertiger Software verschafft wird. (2) Der Kunde unterrichtet FuxMedia unverzüglich schriftlich, falls Dritte Ansprüche aus eigenen Schutzrechten gegen ihn geltend machen. Der Kunde ermächtigt FuxMedia, die Auseinandersetzung mit dem Dritten allein zu führen. Macht FuxMedia von dieser Ermächtigung Gebrauch, darf der Kunde von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von FuxMedia anerkennen. FuxMedia wehrt die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Kunden (z. B. der vertragswidrigen Nutzung der Programme) beruhen. § 11 Haftung (1) FuxMedia leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang: a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt. b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet FuxMedia in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. c) Bei fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstandderen Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), soweit es sich haftet FuxMedia in Höhe des bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxVertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. 3(2) FuxMedia bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Besteller hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Virenabwehr nach dem aktuellen Stand der Technik. § 12 Verjährung (1) Die Rechtsbeziehungen Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Software, jedoch nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung. (2) Bei Schadens- und Aufwendungsersatz gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen. § 13 Rechte des Bestellers (1) Das Eigentum an gelieferten Sachen und die Rechte nach § 4 gehen erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden über. Zuvor hat er nur ein vorläufiges, nur schuldrechtliches und nach Abs. 2 widerrufbares Nutzungsrecht. (2) FuxMedia kann die Rechte nach § 4 aus wichtigem Grund unter den Voraussetzungen des § 6 widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Besteller die Vergütung nicht zahlt oder trotz schriftlicher Abmahnung in erheblicher Weise gegen § 4 verstößt. § 14 Sonstiges (1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst. (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verträge Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, Juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen der Karst IT Sitz der FuxMedia GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.& Co. KG.

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Sources: Service Agreement

Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach 12.1 Vereinbarungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Kontroll- und Prüfungsunterlagen (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundenzu Subunternehmern) sind von beiden Vertragspartnern für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren. 2. Der Kunde ist verpflichtet12.2 Sollte das Eigentum oder die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), uns jeweils durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxverständigen. 3. 12.3 Für Nebenabreden ist grundsätzlich die Schriftform oder ein dokumentiertes elektronisches Format erforderlich. 12.4 Die Rechtsbeziehungen Einrede des Zurückbehaltungsrechts i.S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der Vertragspartner unterliegen ausschließlich für den Auftraggeber verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen. 12.5 Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarungen im Übrigen nicht. 12.6 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit der für die TecAlliance zuständigen Gerichte in Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit 12.7 Sollte diese Vereinbarung in diesen AGB anderen Sprachen als Deutsch oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam Englisch verfügbar sein, bleibt so dienen diese Versionen lediglich der Information. Im Zweifelsfall ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7deutsche und englische Fassung maßgebend. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB _ _ (Kunde) _ _ _ (Ort, Datum) (Unterschrift) TecAlliance___ (Auftragnehmer) _ _ _ (Ort, Datum) (Unterschrift) Anhang 1 Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DS-GVO 1 Vertraulichkeit Gemäß Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO. Zutrittskontrolle Kein unbefugter Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen. ▪ Zum Beispiel durch: Magnet- oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam seinChipkarten, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze Schlüssel, elektrische Türöffner, Werkschutz bzw. Pförtner, Alarmanlagen, Videoanlagen. ▪ Realisierte Maßnahmen: Zutrittskontrollsystem, Schließanlage, Ausweisleser, Magnetkarte, Chipkarte, Türsicherung, Pförtner, Sicherheitsdienst, Alarmanlage, Videoüberwachung Zugangskontrolle Keine unbefugte Systembenutzung. ▪ Zum Beispiel durch: (Sichere) Kennwörter, automatische Sperrmechanismen, Zwei-Faktor- Authentifizierung, Verschlüsselung von Verbrauchern verstoßenDatenträgern. ▪ Realisierte Maßnahmen: Kennwortverfahren, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnernautomatische Sperrung Zugriffskontrolle Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen innerhalb des Systems. ▪ Zum Beispiel durch: Berechtigungskonzepte und bedarfsgerechte Zugriffsrechte, Protokollierung von Zugriffen. ▪ Realisierte Maßnahmen: Berechtigungskonzept nach dem "Need-to-know"-Prinzip, Funktionelle/personelle Trennung von Berechtigungsbewilligung und Berechtigungsvergabe Trennungskontrolle Getrennte Verarbeitung von Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden. ▪ Zum Beispiel durch: Mandantenfähigkeit, Sandboxing. ▪ Realisierte Maßnahmen: Mandantenfähigkeit, Funktionstrennung zwischen Test und Produktion Pseudonymisierung Die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht Verbraucher sindmehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, unberührtsofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen (Gemäß Art. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen32 Abs. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt1 lit. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.a DSGVO; Art. 25 Abs. 1 DSGVO). ▪ Realisierte Maßnahmen: Pseudonymisierung

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Sources: Auftragsverarbeitungsvertrag

Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen Es gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Verträge über den internationalen Warenverkauf ( CISG ). Sämtliche Ansprüche Die gesetzlichen Rechte im Falle eines Sachmangels gegenüber dem Verkäufer werden durch die hier beschriebene Garantie nicht berührt. Soweit gesetzlich möglich, wird als Gerichtsstand ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ vereinbart. Duschwannen, Duschflächen, Duschfliesen & Waschtischen Im Umgang mit Badewannen, Duschwannen, Duschflächen und Waschtischen aus glasiertem Titan-Stahl ist auf sachgemäße Handhabung zu achten. Dies gilt für Transport, Entpacken und Einbau. Für die Installation einer Badewanne sind, abhängig vom Modell, verschiedene Aufstellhilfen erhältlich: – Wannenfüße – Wannenträger Für die Installation einer Duschwanne, Duschfläche oder Duschfliese sind, abhängig vom Modell, verschiedene Aufstellhilfen erhältlich: – Fuß-System – Einbausystem Bodengleich – Einbausystem Universal – Einbausystem Basic – Wannenträger Für die Installation eines Waschtisches sind die erforderlichen Befestigungselemente im Lieferumfang enthalten. Bitte beachten Sie die Montageanleitung, die dem Produkt oder der Montagehilfe beiliegt. Folgende Hinweise sind weiterhin zu beachten: – Vor dem Einbau ist das Produkt auf Maßhaltigkeit, Form, Farbe und Mängel zu überprüfen. – Produkte aus glasiertem Titan-Stahl im Rahmen der Feininstallation montieren und bis zum Abschluss der Arbeiten abzudecken. – Verwendung einer geeigneten Ablaufgarnitur bzw. Ab- & Überlaufgarnitur mit Doppellippendichtung. – Es ist vor dem endgültigen Einbau, nach Anschluss an die Abwasserleitung, eine Ablaufprobe durchzuführen. Hierbei ist sicherzustellen, dass eine einwandfreie Restwasserentleerung stattfindet. – Gemäß der Richtlinie DIN VDE 0100-701 ist gegebenenfalls für einen Potentialausgleich zu sorgen. – Der direkte Kontakt von Mörtel & Fliesenkleber, die unter bestimmten Bedingungen Essig- und Ameisensäure abspalten (so genannte kunststoffvergütete Klebemörtel ) und dem Produkt aus glasiertem Titan-Stahl ist mit Hilfe einer Trennschicht zu vermeiden. Wir empfehlen: das Entkopplungsband ( Art.-Nr. B57-0402) oder das Wannen-Trennband ( Art.-Nr. B57-0407). – Vor dem Versiegeln mit der dauerelastischen Fuge ist die Bade- oder Duschwanne bzw. Duschfläche mit einem Gewicht zu belasten. Dieses ist erst nach vollständigen Trocknen der Fuge zu entfernen. – Beim Gebrauch von Fremdprodukten ist deren Eignung zu prüfen und die Herstellerangaben zu beachten. – Nationale Vorschriften, wie z. B. zur Baukonstruktion, Hygiene, Schall-, Wärme- und Umweltschutz und Stromschutz ( z. B. Potentialausgleich ) etc. eingehalten werden. Pflegehinweise BetteGlasur® Für die tägliche Pflege Ihres BetteProdukts empfehlen wir: – Reinigen Sie die Oberfläche nach jeder Benutzung mit dem Pflegetuch (Art.-Nr. Z0016912) oder einem weichen, nicht kratzenden Tuch bzw. Schwamm in Verbindung mit klarem, warmen Wasser. – Bei dunklen Farben empfehlen wir, zur Vermeidung von Kalkablagerungen, das Produkt nach der Benutzung zu trocknen. – Zur täglichen Pflege empfehlen wir Ihnen die Verwendung des Kunden gegen uns verjährenEmail-Sprühreinigers ( Art.-Nr. B57-0245 ) oder eines milden Bad- oder Allzweckreinigers. (Bitte beachten Sie die Anwendungshinweise des Reiniger-Herstellers). – Bei hartnäckigeren Verschmutzungen verwenden Sie die Email-Reinigerpaste ( Art.-Nr. Z0015908 ), soweit auf Glanzfarben den Email-Pflegestift ( Art.-Nr. Z0007521 ) in diesen AGB Kombination mit warmem Wasser. Für die Pflege nicht geeignet sind aggressive Reinigungsmittel wie Abflussreiniger oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt istsandhaltige bzw. stark scheuernde Reiniger. Diese können die Oberfläche der BetteGlasur® beschädigen. Auf deren Anwendung sollte daher gänzlich verzichtet werden. Auch ohne aggressive Reiniger werden Sie bei regelmäßiger Pflege frische Sauberkeit und optimale Hygiene erreichen. Pflegehinweise BetteGlasur® Plus Damit die wasser- und schmutzabweisende Eigenschaft der BetteGlasur® Plus über einen langen Zeitraum erhalten bleibt, 24 Monate bitten wir Sie, folgende Pflegehinweise zu beachten: – Reinigen Sie die Oberfläche nach ihrer Entstehung. 5jeder Benutzung mit dem Pflegetuch (Art.-Nr. Maßgeblich Z0016912) oder einem weichen, nicht kratzenden Tuch bzw. Schwamm in Verbindung mit klarem, warmen Wasser. – Zur nachträglichen Pflege spülen Sie die Oberfläche mit warmem Wasser ab und nutzen Sie zur Reinigung weiche Tücher. – Zur täglichen Pflege empfehlen wir Ihnen die Verwendung des Email-Sprühreinigers ( Art.-Nr. B57-0245 ) oder eines milden Bad- oder Allzweckreinigers. (Bitte beachten Sie die Anwendungshinweise des Reiniger-Herstellers). Zur Pflege der Oberflächenveredelung BetteGlasur® Plus sollten nicht verwendet werden: – Microfasertücher – Stahlwolle – scheuernde Reinigungsmittel – stark alkalische Reiniger – stark säurehaltige Reiniger – Waschmittellaugen und Waschmaschinenlaugen – Spülmaschinen-Reiniger – Email-Reinigerpaste ( Art.-Nr. Z0015908 ) – Email-Pflegestift ( Art.-Nr. Z0007521 ) Pflegehinweise BetteAntirutsch Bitte beachten Sie folgende Pflegehinweise für die Einhaltung von Fristen ist Oberflächenveredelung BetteAntirutsch: – Reinigen Sie die Oberfläche nach jeder Benutzung mit dem Pflegetuch (Art.-Nr. Z0016912) oder einem weichen, nicht kratzenden Tuch bzw. Schwamm in Verbindung mit klarem, warmen Wasser. – Zur täglichen Pflege empfehlen wir Ihnen die Verwendung des Email-Sprühreinigers (Art.-Nr. B57- 0245) oder eines milden Bad- oder Allzweckreinigers. (Bitte beachten Sie die Anwendungshinweise des Reiniger- Herstellers). – Bei hartnäckigeren Verschmutzungen empfehlen wir den Einsatz unserer Email-Reinigerpaste (Art.-Nr. Z0015908). Es können auch Bürsten mit weichen Borsten aus Kunststoff oder Naturhaar eingesetzt werden. Für die Pflege nicht geeignet sind aggressive Reinigungsmittel wie Abflussreiniger oder sandhaltige bzw. stark scheuernde Reiniger. Diese können die Oberfläche der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6BetteGlasur® und des BetteAntirutsch beschädigen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinAuf deren Anwendung sollte daher gänzlich verzichtet werden. Pflegehinweise BetteAntirutsch Pro Bitte beachten Sie folgende Pflegehinweise für die Oberflächenveredelung BetteAntirutsch Pro: – Reinigen Sie die Oberfläche nach jeder Benutzung mit dem Pflegetuch (Art.-Nr. Z0016912) in Verbindung mit klarem, bleibt warmen Wasser. Für die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnernbeste Pflege empfehlen wir, die Oberfläche nach Benutzung sofort zu trocknen. – Zur täglichen Pflege empfehlen wir Ihnen die Verwendung des Email- Sprühreinigers ( Art.-Nr. B57-0245 ) oder eines milden Bad- oder Allzweckreinigers. (Bitte beachten Sie die Anwendungshinweise des Reiniger-Herstellers). – Bei hartnäckigeren Verschmutzungen empfehlen wir den Einsatz unserer Email- Reinigerpaste ( Art.-Nr. Z0015908 ). Es können auch Bürsten mit weichen Borsten aus Kunststoff oder Naturhaar eingesetzt werden. Für die Pflege nicht Verbraucher sindgeeignet sind aggressive Reinigungsmittel wie Abflussreiniger oder sandhaltige bzw. stark scheuernde Reiniger. Diese können die Oberfläche der BetteGlasur® und des BetteAntirutsch Pro beschädigen. Auf deren Anwendung sollte daher gänzlich verzichtet werden. Pflegehinweise BetteAntirutsch Sense Bitte beachten Sie folgende Pflegehinweise für die Oberflächenveredelung BetteAntirutsch Sense: – Reinigen Sie die Oberfläche nach jeder Benutzung mit dem Pflegetuch ( Art.-Nr. Z0016912 ) in Verbindung mit klarem, unberührtwarmen Wasser. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen Für die beste Pflege empfehlen wir, die Oberfläche nach Benutzung sofort zu trocknen. – Zur täglichen Pflege empfehlen wir die Verwendung des Email-Sprühreinigers ( Art.-Nr. B57-0245 ) oder eines milden Bad- oder Allzweckreinigers. (BVBBitte beachten Sie die Anwendungshinweise des Reiniger-Herstellers). – Mögliche Ablagerungen von Seifenresten, Ölen oder Fetten müssen regelmäßig mit handelsüblichen Reinigern auf alkalischer Basis entfernt werden. – Bei hartnäckigeren Verschmutzungen empfehlen wir den Einsatz von Bürsten mit weichen Borsten aus Kunststoff oder Naturhaar. Für die Pflege nicht geeignet sind die Email-Reinigerpaste ( Art.-Nr. Z0015908 ), der Email-Pflegestift ( Art.-Nr. Z0007521 ), sowie aggressive Reinigungsmittel wie Abflussreiniger oder sandhaltige bzw. stark scheuernde Reiniger. Diese können die Oberfläche der BetteGlasur® und des BetteAntirutsch Sense beschädigen. Auf deren Anwendung sollte daher gänzlich verzichtet werden. Master craftsman‘s warranty Bette GmbH & Co. KG, ▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ ( referred to in the following as the Warrantor ) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteilgrants the purchaser ( referred to in the following as the Warrantee ) of this bath, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.shower tray, shower area, shower tile or washbasin a Manufacturer‘s warranty under the following warranty conditions.

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Sources: Warranty Certificate

Sonstiges. 123.1 Es ist das deutsche Recht anwendbar, die Vertragssprache ist Deutsch. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen Es gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand nach § 12 Zivilprozessordnung (ZPO), also im Regel­ fall der Wohn­ oder Geschäftssitz des KundenBeklagten. 223.2 Informationen zur Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung können dem Preis­ und Leistungsverzeichnis der Bank entnommen werden. a. als Herausgeber der Karte: DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇ b. die im Kartenantrag genannte Bank des Karteninhabers (als Vertreterin des Herausgebers kartenvermittelnde Bank, nachfolgend kurz „Bank“ oder „Ihre Bank“), Ihr Ansprechpartner als Karteninhaber und Zahlungsempfängerin der aus dem Kartenvertrag geschuldeten Aufwendungsersatzansprüche und Entgelte. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer Die DZ BANK als Herausgeber wird im Folgenden als „wir“ bzw. Vorstand„uns“ bezeichnet. 2 Welche Quellen und Daten nutzen wir? Die DZ BANK als Herausgeber und die kartenvermittelnde Bank verarbeiten personenbezogene Daten, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung von Ihnen oder in Ihrem Auftrag erhoben werden, also insbesondere die Daten aus dem Kartenantrag und dem mit dem Kartenvertrag verbundenen SEPA-Lastschriftmandat sowie den aus der Nutzung und Abrechnung der Karte resultierenden Zahlungsaufträgen und in Zusammenhang mit Zahlungen Dritter zugunsten Ihrer Karte. Zudem verarbeiten wir – soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber VertragspartnernErbringung unserer Leistung erforderlich – personenbezogene Daten, die nicht Verbraucher sindwir von anderen Unternehmen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken oder von sonstigen Dritten (z. B. der SCHUFA) zulässigerweise (z. B. zur Ausführung von Aufträgen, unberührtzur Erfüllung von Verträgen oder aufgrund einer von Ihnen erteilten Einwilligung) erhalten haben. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen Relevante personenbezogene Daten sind Personalien (BVBName, Adresse und andere Kontaktdaten, Geburtstag und -ort und Staatsangehörigkeit), Legitimationsdaten (z. B. Ausweisdaten) gelten für alle Verträge und Authentifikationsdaten (z. B. Unterschriftprobe) sowie Daten in Zusammenhang mit der Karst IT GmbH über Abrechnungskontoverbindung (z. B. aus dem SEPA-Lastschriftmandat). Darüber hinaus können dies auch Auftragsdaten (z. B. Zahlungsauftrag durch Einsatz der Karte, Kartennummer), Daten aus der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen (z. B. Umsatzdaten im Zahlungsverkehr, Verfügungsrahmen, Art des Kartenprodukts), Werbe- und Vertriebsdaten (inklusive Werbescores), Daten aufgrund Ihrer Nutzung unserer angebotenen Telemedien (z. B. Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseiten, Apps, angeklickte Seiten) sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten sein. Daten zur finanziellen Situation (z. B. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, Scoring-/Ratingdaten, Beruf, Arbeitgeber, Beschäftigungsdauer) und Dokumentationsdaten (z. B. Beratungsprotokoll) werden in diesem Zusammenhang ausschließlich durch die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.kartenvermittelnde Bank verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Sonstiges. 1a) Die Angebote und Planungsunterlagen der GEBICO GmbH sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne dessen schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch weitergegeben werden. Ist Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Kunde Kaufmannzur Schadenersatzleistung verpflichtet. b) Die von der GEBICO GmbH zur Nutzung überlassenen Programme sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für sich und nur im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit einzusetzen. Mit der Entgegennahme der Programme verpflichtet er sich, diese, ohne die Zustimmung der GEBICO GmbH weder zu vervielfältigen noch vervielfältigen zu lassen sowie von den Programmbeschreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinem unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des KundenKunde zur Schadensersatzleistung verpflichtet. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich Bei Übertragungen über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten das öffentliche Fernsprechnetz oder andere Übertragungsmedien bietet die GEBICO GmbH für die Herstellung der Verbindung und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxÜbertragung der Meldungen keine höhere als die diesem Übertragungsdienst eigene Sicherheit. 3. Die Rechtsbeziehungen GEBICO GmbH ist berechtigt, sich bei der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandErfüllung seiner Verpflichtungen anderer zuverlässiger Unternehmen zu bedienen. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjährenEine Beschaffungspflicht der GEBICO GmbH für Ersatzteile besteht nicht, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt wenn diese nur mit einem unangemessenen wirtschaftlichen Aufwand verbunden ist bzw. eine Beschaffung tatsächlich unmöglich ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für Die GEBICO GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Einhaltung von Fristen ist Möglichkeit der Zugang Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei gleichzeitiger Zustimmung der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerGEBICO GmbH und des Kunden. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB Mündliche Vereinbarungen vor oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinbei Vertragsschluss sowie nachträgliche Änderungen, bleibt Nebenabreden, die Vereinbarung von Beschaffenheiten und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtschriftlichen Bestätigung der GEBICO GmbH und des Kunden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder Sollte eine der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßenso wird dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einer Klausel ist der Kunde verpflichtet, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnernmit der GEBICO GmbH eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge dem mit der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

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Sources: Werk Und Kaufvertrag

Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des KundenFrankfurt/Main. 2. Der Kunde Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxausgeschlossen. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandSeit Februar 2011 sind wir vom Hauptzollamt Karlsruhe als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter AEO-zertifiziert. 4. Sämtliche Ansprüche Die von uns im Rahmen der Zusammenarbeit übergebenen Produkte, Modelle, Schablonen, Berechnungen, Logos (Wort- und Bild- zeichen), Texte, Bilder, Graphiken, Animationen, Videos, Musik, Geräusche und andere Materialien unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz des Kunden gegen geistigen Eigentums und sind jeweils als Ganzes sowie in Teilen durch gewerbliche Schutzrechte und urheberrechtlich/ markenrechtlich geschützt. Wir bzw. mit uns verjährenverbundene Unternehmen behalten uns/ sich alle Rechte daran vor. Es gelten die Richtlinien zur richtigen Verwendung der Marken der Michelin Gruppe, soweit in diesen AGB die dem Käufer bekannt sind, unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/ eingesehen werden können oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehungvon uns auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt werden. 5. Maßgeblich Der Käufer verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen, betrieblichen und technischen Informationen, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Im Falle einer für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.uns bestehenden Geheimhaltungs- pflicht erstreckt sich diese nicht auf für mit uns verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen Es ist untersagt, die Zeichen und Nummern auf unseren Erzeugnissen ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinabzuändern oder unkenntlich zu machen sowie Artikel weiterzuverkaufen, bleibt die Wirksamkeit seit der übrigen Bestimmungen davon unberührtLieferung irgendeine Verschlechterung erlitten haben oder an denen Veränderungen vor- genommen wurden, die nicht unseren technischen Normen entsprechen. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware so zu verkaufen, wie sie von uns klassiert wurde (z. B. renoviert, repariert, Sekunda). Er wird seinen Kunden genaue Beschaffenheit und technische Details dieser Waren erläutern. Wir behalten uns technische Änderungen vor. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB Telefonische oder mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam seinBestätigung in Textform. Aus- nahmsweise können Vereinbarungen auch mündlich getroffen werden. Die Parteien werden in diesem Fall auf Aufforderung der je- weils anderen Partei alles unternehmen, weil um die Textform nachträglich herzustellen. In Textform gefasste Erklärungen verpflichten uns nur dann, wenn sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnerndurch hierzu aus dem Handelsregister ersichtlich zu unserer Vertretung befugte leitende Mitarbeiter oder Verkaufs- leiter gefertigt sind oder unser Mitarbeiter durch Bevollmächtigung zur Abgabe der Erklärung befugt ist. Bei einem Verstoß sind wir berechtigt, die nicht Verbraucher sind, unberührtbestehenden Verträge außerordentlich zu kündigen oder zurückzutreten und sämtliche Ver- handlungen abzubrechen. 8. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen unter den verschiedenen allgemeinen Geschäftsbedingungen (BVBdeutsch und englisch) gelten für alle Verträge gilt der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.deutsche Originaltext.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 13.1. Regelungen betreffend COVID -19: MYTHOS ▇▇▇▇▇▇ ist verpflichtet, behördlich vorgeschriebene Maßnahmen iZm mit COVID-19 einzuhalten. 1. Ist der Kunde KaufmannAuf regelmäßiges Händewaschen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht AndernachZurverfügungstellung von Desinfektionsmitteln, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des KundenDesinfizieren, Lüften von Innenräumen, Einhaltung von Abstandsregeln durch organisatorische Maßnahmen wird geachtet und haben Besucher entsprechende Anweisungen zu beachten. 2. Der Kunde ist verpflichtetFestgehalten wird, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang dass die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxEinhaltung des gebotenen Mindestabstandes aufgrund des mitunter interaktiven Charakters der Ausstellung nicht immer eingehalten werden kann. 3. Die Rechtsbeziehungen So erforderlich, hat der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandBesucher selbst einen Mund-Nasenschutz mitzubringen. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjährenZutrittsverweigerung: Bei Krankheitssymptomen (Fieber, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt istHusten, 24 Monate nach ihrer EntstehungKurzatmigkeit Atembeschwerden, Halsweh) bitten wir Sie von einem Besuch Abstand zu nehmen, widrigenfalls Ihnen der Zutritt zu den Ausstellungsräumlichkeiten verweigert werden kann. 5. Maßgeblich Für den Fall einer COVID-19 Erkrankung aufgrund eines Besuches von MYTHOS ▇▇▇▇▇▇ wird keine Haftung übernommen. 13.2. Anwendbares Recht: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und UN-Kaufrechtes. 13.3. Der Erfüllungsort für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartnergegenständlichen Leistungen ist, Wien. 613.4. Sollten einzelne Bestimmungen Gerichtsstand: Für UnternehmerInnen und KonsumentInnen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland haben und auch nicht im Inland beschäftigt sind, wird das für ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ zuständige Gericht als zuständiges Gericht für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag, auch soweit es sein Zustandekommen oder seine Auflösung betrifft, vereinbart. 13.5. Änderungen: Wir behalten uns vor, die AGB samt Hausordnung bei Bedarf zu ändern und anzupassen, wobei die Änderung jeweils nur für zukünftige Vertragsabschlssse Geltung erlangt. 13.6. Salvatorische Klausel: Falls eine Bestimmung dieser Hausordnung & AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinunwirksam sein sollte, bleibt wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtnicht berührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.

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Sources: Hausordnung/Agbs

Sonstiges. 18.1 Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Ist Änderungen und Ergänzungen dieses Vertra- ges, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Kunde KaufmannSchriftform. 8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich seiner Anlagen und etwaigen Nachträge rechtlich unwirksam sein oder werden, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach so wird die Gültigkeit der übrigen Vereinbarun- gen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, den Vertrag im Übrigen zu er- füllen und die unwirksamen Vereinbarungen durch im wirtschaftlichen Erfolg ihren möglichst gleichkommenden Bestimmungen zu ersetzen. 8.3 Soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt für Einspeisungen in das Nieder- spannungsnetz die Niederspannungsanschlussverordnung (Amtsgericht Andernach, Landgericht KoblenzNAV). Für unsere Klagen gilt daneben auch Einspeisungen in das Mit- telspannungsnetz gelten die „Allgemeinen Bedingungen der allgemeine Gerichtsstand des KundenStadtwerke Görlitz AG für den Netz- anschluss und die Anschlussnutzung in Mittelspannung (AB Netzanschluss und Anschlussnutzung MS). Die Veröffentlichung erfolgt jeweils unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇). 2. Der Kunde ist verpflichtet8.4 Mit Inkrafttreten dieses Vertrages verlieren alle früheren Verträge über die Einspeisung aus der Anlage, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstandderen Nachträge, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxalle zusätzlichen Vereinbarungen hierzu zwischen den Vertrags- partnern ihre Gültigkeit. 3. 8.5 Die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit dem Vertrag erhobenen Daten werden vom Netzbetreiber automati- siert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht Zweckbestimmung (z. B. Verbrauchsabrech- nung, Rechnungsstellung, Vertragsabwicklung) unter Beachtung der Bundesrepublik Deutschlandgesetzlichen Vorgaben ver- wendet und gegebenenfalls übermittelt. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich 8.6 Gerichtsstand für die Einhaltung von Fristen Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften Sitz des NetzbetreibersAnlagen zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher Vertrag sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.

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Sources: Einspeisungsvertrag

Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB Vereinbarung unwirksam oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz undurchführbar sein oder teilweise rechtsunwirksam seinwerden, bleibt so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtdieser Vereinbarung hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt im Fall von Regelungslücken. Etwaige Vereinbarungen über eine Auftragsverarbeitung, die zuvor zwischen den Parteien getroffen wurden, werden ab dem 18.12.2020 durch diese Vereinbarung ersetzt. Ansonsten tritt diese Vereinbarung per sofort in Kraft. Mit nachfolgenden Unterschriften erkennen Auftraggeber und Auftragnehmer die Regelungen dieser Vereinbarung an: enuvo GmbH ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ Datenschutzbeauftragter: ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇.▇▇ Name der/des Verantwortlichen: Funktion der/des Verantwortlichen: Ort und Datum Zürich, 18.12.2020 Ort und Datum Unterschrift Unterschrift Die enuvo GmbH (nachfolgend auch «Auftragnehmer», «wir», «uns», o.ä. genannt) ist die Betreiberin der Online-Befragungsplattform «Umfrage Online». Der Sitz des Unternehmens liegt in Zürich in der Schweiz. Dieser Standort enthält nur Büroräumlichkeiten, welche dem Support sowie der Weiterentwicklung der Plattform dienen. Daten, die via den Auftragnehmer gesammelt werden (Teilnehmerantworten, etc.), werden ausschließlich in europäischen Rechenzentren (Irland und/oder Deutschland) von Amazon Web Services EMEA SARL (kurz «AWS») gespeichert und verarbeitet. In Zürich werden Daten jeweils nur temporär, zur Erfüllung von Support-Anfragen des Auftraggebers, verarbeitet. 71. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften Pseudonymisierung und Verschlüsselung‌ Wir bieten Zugang zu unserer Software ausschließlich verschlüsselt über SSL an. Unverschlüsselte Aufrufe via http:// werden automatisch zu https:// weitergeleitet. Jeglicher Datentransfer von unseren Rechenzentren zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber VertragspartnernSupport-Team in Zürich erfolgt verschlüsselt via HTTPS (SSL). Dies ist dieselbe Verschlüsselung, die die Auftraggeber (Umfrageersteller) und deren Endkunden (Umfrageteilnehmer) für den Zugriff zu Umfrage Online verwenden. Sämtliche Passwörter, wie auch Token (bspw. um das Passwort zurückzusetzen), die in der Datenbank gespeichert werden, sind sicher «gesalzen» und «gehashed» und somit für niemanden in Klartext lesbar, auch nicht Verbraucher sindfür Systemadministratoren. Dieses Verfahren ist unumkehrbar. Sämtliche Daten sind ausschließlich durch authentisierte und autorisierte Zugriffe erreichbar. Zudem sind alle Datenbanken inkl. Sicherungskopien (Backups) durch Port- und IP-Filter auf Netzwerk-Ebene geschützt. Bei Wartungsarbeiten an einer Datenbank durch den Auftragnehmer wird kurzzeitig die IP-Adresse des Auftragnehmers freigeschaltet. Der Zugang zur Datenbank ist dann für den Auftragnehmer möglich, unberührtjedoch immer noch nur nach erfolgreicher Authentisierung und Autorisierung. Dritte können die Datenbanken sowie Sicherungskopien nie über das Internet erreichen. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen Netzwerk-Einstellungen für den Zugriff auf die Datenbanken können durch den designierten Systemadministrator angepasst werden. Dieser Administrations-Zugang zu AWS ist derzeit nur einer Person (BVB▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, Inhaber) gelten für alle Verträge möglich. Der Zugang ist mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt. Aufgrund des oben beschriebenen, hohen Sicherheitsniveaus wird derzeit auf eine übrige Verschlüsselung der Karst IT GmbH über Daten verzichtet. Personenbezogene Daten, die Erbringung von Dienstleistungendurch den Auftraggeber gesammelt werden, sind nicht strukturiert, sondern können sich überall in Teilnehmerantworten wiederfinden. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden Aus diesem Grund ist eine Pseudonymisierung dieser Daten nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.möglich.

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Sources: Data Processing Agreement

Sonstiges. 1. Ist 15.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunde KaufmannZB gelten nicht, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernaches sei denn, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundendie RNI hat in deren Geltung ausdrücklich schriftlich eingewilligt. 15.2 Wenn und soweit nach dem Gesetz, dem SNV-RNI oder den INBP-RNI die Schriftform ge- fordert ist, reicht die elektronische Form nicht zur Wahrung des Schriftformerfordernisses aus. 15.3 Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit der Auslegung oder Durchführung dieses Ver- trages ergebenden Streitigkeiten der Parteien ist der Gerichtsstand Frankfurt/Main. (1) Diese Mediations- und Schiedsvereinbarung schließen die Beteiligten freiwillig ab, um Streitig- keiten effizient und gütlich zu regeln. (2) Bei allen Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch hinsichtlich seiner Wirksamkeit, werden die Vertragspartner zunächst über eine Einigung miteinander verhandeln. (3) Gelingt es den Beteiligten nicht, ihre Meinungsverschiedenheiten binnen 30 Tagen nach Be- ginn der Verhandlungen beizulegen, werden sie eine Mediation nach der Verfahrensordnung des BMWA (Bundesverband für Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt) durchführen. Der Kunde ist verpflichtetDasselbe gilt, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns wenn die Verhandlungen nicht binnen 14 Tagen ab nach Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut der Aufforderung eines Beteiligten zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxgütlichen Verhandlungen aufgenommen worden sind. (4) Gelangen die Beteiligten nicht zu einem Mediationsergebnis, so kann jeder Beteiligte ein Schiedsverfahren einleiten. Falls ein Schiedsverfahren stattfindet, werden die Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch hinsichtlich seiner Wirksamkeit, nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Frankfurt/Main. Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Das anwendbare materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührtdeutsches Recht. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB Sprache des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.schiedsrichterlichen Ver- fahrens ist deutsch.

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Sources: Infrastrukturnutzungsbedingungen

Sonstiges. 1Der Mitarbeiter ist verpflichtet, dem Ver- triebspartner eine Adressänderung unverzüg- lich anzuzeigen. Unterlässt er die rechtzeitige Benachrichtigung, so trägt er das Verlustrisi- ko aus dem Postversand. Ist der Kunde KaufmannMitarbeiter nicht gleichzeitig Inhaber des im SEPA-Lastschriftmandat (Einzugser- mächtigung) genannten Bankkontos, so haften Mitarbeiter und Kontoinhaber für alle aus dem Abonnementvertrag resultierenden Zahlungsverpflichtungen als Gesamtschuld- ner. Eine unterjährige Unterbrechung des Abon- nements, z.B. wegen Urlaubs oder Arbeitsun- terbrechung, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernachausgeschlossen. Hiervon unbenommen sind Erstattungen auf Antrag des Mitarbeiters beim Vertriebspartner in folgenden Fällen zu den Bestimmungen gemäß I.3.4 möglich: − Erstattungen im Falle einer mit Reiseun- fähigkeit verbundenen Krankheit von mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch − Erstattungen im Falle der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage Inanspruch- nahme von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3Elternzeit. Die Rechtsbeziehungen Erstattung wird an das Konto gemäß Abbuchungsverfahren nach Nr. 5 gezahlt; hiervon abweichend wird die Erstattung beim Verfahren mit anteiliger Abbuchung vollstän- dig an das Konto des Mitarbeiters gezahlt. Das Jobticket, Rabattbeträge und Zuschüsse werden vom Vertriebspartner im Namen und für Rechnung der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschlandim SH-Tarif zusammenge- schlossenen Verkehrsunternehmen vereinbart und abgerechnet. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.

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Sources: Tarifbestimmungen Und Beförderungsbedingungen

Sonstiges. 112.1 Die von der Mechatronic Service GmbH zur Nutzung überlassenen Programme sind urheberrechtlich geschützt. Ist Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für sich und nur im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit einzusetzen. Mit der Kunde KaufmannEntgegennahme der Programme verpflichtet er sich, diese ohne die Zustimmung der Mechatronic Service GmbH weder zu vervielfältigen noch vervielfältigen zu lassen sowie von den Programmbeschreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinem unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des KundenVertragspartner zur Schadensersatzleistung verpflichtet. 2. Der Kunde 12.2 Bei Übertragungen über das öffentliche Fernsprechnetz oder andere Übertragungsmedien bietet die Mechatronic Service GmbH für die Herstellung der Verbindung und die Übertragung der Meldungen keine höhere als die diesem Übertragungsdienst eigene Sicherheit. 12.3 Gebühren, die vom Netzbetreiber, Polizei, Feuerwehr oder Dritten aufgrund der vereinbarten Lieferungen und Leistungen erhoben werden, gehen zu Lasten des Vertragspartners. 12.4 Die Mechatronic Service GmbH ist verpflichtetberechtigt, uns jeweils unverzüglich über Änderungen sich bei der Erfüllung seiner Kommunikationsdaten Verpflichtungen anderer zuverlässiger Unternehmen zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bedienen. 12.5 Eine Beschaffungspflicht der Mechatronic Service GmbH für Ersatzteile besteht nicht, wenn diese nur mit einem unangemessenen wirtschaftlichen Aufwand verbunden ist bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxBeschaffung tatsächlich unmöglich ist. 3. Die Rechtsbeziehungen 12.6 Sollte eine der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne vorstehenden Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt so wird dadurch die Wirksamkeit Geltung der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7nicht berührt. Sollten einzelne Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einer Klausel, ist der Vertragspartner verpflichtet, mit der Mechatronic Service GmbH eine neue Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnernzu vereinbaren, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge dem mit der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 69.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB dieses Vertrages oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung rechtsunwirksam oder teilweise rechtsunwirksam seinnicht durchführbar sein oder werden, bleibt so wird hierdurch die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmun- gen des Vertrages nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirk- samen oder undurchführbaren Bestimmungen davon unberührtoder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit recht- lich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme der Bestimmung den Punkt bedacht hätten. 79.2. Sollten einzelne Sollte die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB auf einem im Vertrag vorgesehenen Maß der Leistung, Gegenleistung oder Zeit beruhen, soll ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam seinLeistung, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber VertragspartnernGegenleistung oder Zeit als vereinbart gelten. 9.3. Der Lizenznehmer ist mit der Kontaktaufnahme durch FB, die nicht Verbraucher sindFranke und Bornberg GmbH sowie die Franke und Bornberg Akademie GmbH zum Erhalt von fachlichen Informationen, unberührtUpdate-Informationen, Informationen zu neuen Produkten oder Funktionen und Anwendertipps einverstanden. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge Der Lizenznehmer kann seine Einwilligung jederzeit formlos per Post, Fax oder E-Mail widerrufen. Den Widerruf richten Sie bitte an: Franke und Bornberg Research GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇, Fax.: ▇▇▇▇-▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇,E-Mail: service(at)▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. 9.4. Ist der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht VertragsbestandteilLizenznehmer Unternehmer, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Hannover.

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Sources: Nutzungsvertrag

Sonstiges. 19.1. Ist der Kunde KaufmannDie Eltern bevollmächtigen sich gegenseitig zur Unterzeichnung des Vertrags und zur Entgegennahme aller Mitteilungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand die im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Aufnahme und Förderung des KundenKindes in die Kita ergehen. 29.2. Der Kunde ist verpflichtetDie Eltern haben für den Vertrag bedeutsame Änderungen wie die des Namens, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten der Wohnanschrift und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang der Bankverbindung umgehend der Kita schriftlich mitzuteilen. 9.3. Die Eltern erklären sich damit einverstanden, dass die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer Kita vom Kind Fotos, Filme und Tonaufnahmen herstellt bzw. Vorstandherstellen lässt und diese für kita-bezogene Zwecke nutzt, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; Einsbesondere speichert, in das Datenarchiv der Kita-MailVerwaltung einspeist und archiviert. Die unterzeichnete detaillierte Einverständniserklärung gemäß Anlage 7 ist Bestandteil dieses Vertrags. Die Rechteübertragung gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrags. Sie kann nur in Ausnahmefällen und nur für die Zukunft widerrufen werden. Im Übrigen gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechend der Vorschriften der EU-Adresse sowie Telefon und TelefaxDSGVO nach Punkt 8 dieses Vertrags. 39.4. Die Rechtsbeziehungen Eltern und das Kind stimmen zu, dass die Kita ihre Kontaktdaten auch über die Kitazeit hinaus speichert, um bei besonderen Veranstaltungen, wie Jubiläen und Ehemaligentreffen, informiert zu werden. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden. Im Übrigen gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechend der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht Vorschriften der Bundesrepublik DeutschlandEU-DSGVO nach Punkt 8 dieses Vertrags. 49.5. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich Die Kita haftet nicht für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber VertragspartnernSchäden, die nicht Verbraucher sindDritte den mitgebrachten Sachen des Kindes, unberührtz. B. durch Entwendung oder Beschädigung von Kleidung, Wertgegenständen, Fahrrädern, zufügen. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten Eltern sind zum Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.deliktsunfähige Minderjährige mit einer ausreichenden Deckung angehalten.

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Sources: Betreuungsvertrag

Sonstiges. 111.1 Der Kunde wird für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendende Im- port-und Export- Vorschriften eigenverantwortlich beachten, insbeson- dere solche der USA. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverant- wortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist. 11.2 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausge- schlossen. 11.3 Der Anbieter erbringt seine Leistungen unter Zugrundelegung seiner All- gemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter solchen nicht ausdrücklich wider- sprochen hat. Die Annahme der Leistungen durch den Kunden gilt als An- erkennung der AGB des Anbieters unter Verzicht auf AGB des Kunden. An- dere Bedingungen sind nur verbindlich, wenn der Anbieter sie schriftlich anerkannt hat; ergänzend gelten dann die AGB des Anbieters. 11.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sollen nur schriftlich ver- einbart werden. Soweit Schriftform vereinbart ist (z.B. für Kündigungen, Rücktritt), genügt Textform nicht. 11.5 Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen. 11.6 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Dresden. Bei Lieferungen oder/und Leistungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird für alle Vertragspartner die ausschließliche Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und der Gerichtsstand Dres- den vereinbart. 11.7 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in diesen AGB berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Für eine unwirksame Be- stimmung soll eine wirksame Bestimmung als vereinbart gelten, die der unwirksamen möglichst nahekommt. Ist der Kunde KaufmannVerbraucher, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand bleiben die Bestimmungen des Kunden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer Fernabsatzgesetzes bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse der §§312 ff. BGB sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon sonstige Verbraucherschutzgesetze unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann16.1 Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen anderen Bestimmungen davon hiervon unberührt. 716.2 E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Sollten einzelne Bestimmung Verschlüsselung oder Signatur der Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche Abrede in Textform hin. Die Beweislast des tatsächlichen Absendens der E-Mail liegt ausdrücklich bei dem Verwender. 16.3 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit Zustimmung in Textform von JR Marketing GmbH gestattet. 16.4 Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung geht deren etwaig zwingendes Recht anders lautenden Regelungen dieser AGB oder Bestimmungen vor. Auch das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt, ebenso wie Herstellergarantien. 16.5 JR Marketing GmbH wird in aller Regel nur aufgrund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Bereits mit erstmaliger Nutzung der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam seinDienste von JR Marketing GmbH gelten diese Bedingungen als angenommen.1 16.6 Es gelten die Angebote von JR Marketing GmbH. Macht der Auftraggeber geltend, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze es seien von Verbrauchern verstoßender (Prospekt-) Produktbeschreibung Abweichungen vereinbart, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnernhat er dies im Zweifel zu beweisen. 16.7 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung. JR Marketing GmbH ist berechtigt, in den von ihr erstellten und/oder veränderten Seiten META- Informationen einzubringen, die insbesondere Urheberbezeichnung und Marken im weiteren Sinne, sowie Urheber- und Leistungsschutzrechte betreffen. Solche Angaben werden von den Vertragsparteien im Zweifel nicht Verbraucher als redaktionelle Bearbeitung der Dokumente angesehen. Eine Übernahme redaktioneller Verantwortung ist mit der Einbringung dieser META- Informationen nicht verbunden. Ist oder wird JR Marketing GmbH gesetzlich dazu verpflichtet, Angaben in Internet- Seiten offen oder als META- Daten zu hinterlegen, so ist JR Marketing GmbH nach pflichtgemäßem Ermessen soweit der Auftraggeber nicht innerhalb angemessener Frist dem Verlangen von JR Marketing GmbH nachkommt oder "Gefahr im Verzuge" vorliegt, berechtigt, diese Angaben auch ohne die ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers zu hinterlegen, soweit sie JR Marketing GmbH bekannt sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge oder bis zur rechtsgültigen Hinterlegung der Karst IT GmbH über Informationen durch den Auftraggeber, die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Internet-Seiten vom Netz zu nehmen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach Vereinbarungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Kontroll- und Prüfungsunterlagen (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)auch zu Subunternehmen) sind von beiden Vertragspartnern für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren. Für unsere Klagen gilt daneben auch Nebenabreden ist grundsätzlich die Schriftform oder ein dokumentiertes elektronisches Format erforderlich. Als Gerichtsstand wird das für den Auftraggeber örtlich zuständige Gericht vereinbart. Sollte das Eigentum oder die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Auftraggebers beim Auftragsverarbeiter durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils Auftragsverarbeiter den Auftraggeber unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3verständigen. Die Rechtsbeziehungen Einrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht für den Auftraggeber verarbeiteten Daten und der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6zugehörigen Datenträger ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen Teile dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam Vereinbarung unwirksam sein, bleibt so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtVereinbarung im Übrigen nicht. Benennen Sie hier den Ort des Auftraggebers, den Benennen Sie hier das Datum Für den Auftraggeber: Für den Auftragsverarbeiter: Name: Name des Unterzeichners Name: ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Position: Position im Unternehmen Position: Geschäftsführer Unterschrift: _______________________ Unterschrift: Aktuell bestehen die nachfolgenden Unterauftragsverhältnisse im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung: MSH Medien System Haus GmbH & Co. KG  ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇. ▇▇▇  ▇-▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Die MSH-Software VAS ermöglicht die DV-gestützte Abwicklung der kaufmännischen und logistischen Auslieferungsbelange. Das Informationssicherheitsmanagementsystem von MSH ist seit 2006 nach DIN EN ISO 27001 zertifiziert ▇▇▇. 7▇▇▇▇ software GmbH  ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇  ▇-▇▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ Programmierung, Pflege und Support von Brocom Mobil systavo GmbH & Co. KG  ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇  ▇-▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Systavo ist zuständig für Netzwerkadministration und Rechenzentrumsfunktion auf diversen Servern Der Auftragsverarbeiter sichert zu, dass er die nachfolgend beschriebenen Mindestanforderungen im Rahmen seines Datenschutzkonzeptes einhält. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder Es beschreibt die im Rahmen der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften Auftragsverarbeitung erforderlichen Maßnahmen beim Auftragsverarbeiter zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührtsicheren Umgang mit personenbezogenen Daten. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten Grundlage für alle Verträge dieses Datenschutz-Konzept bilden die EU-Datenschutzgrundverordnung DS-GVO und ggf. weitere von den interessierten Parteien geforderten Maßnahmen. Hierbei orientiert sich der Karst IT GmbH über Auftragsverarbeiter im Wesentlichen an den Vorgaben der Artikel 24, 25 und 32 DS-GVO. Auf Anforderung weist der Auftragsverarbeiter die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Einhaltung entsprechend nach.

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Sources: Datenschutzrechtliche Vereinbarung

Sonstiges. 113.1. Ist Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch Nutzer ausdrücklich auf die Geltung seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen ver- weist und der allgemeine Gerichtsstand des KundenMarkeninhaber dem nicht widerspricht. 213.2. Der Kunde Markeninhaber behält sich vor, die in dieser Vereinbarung geregelten Vertragsbedingungen mit Zustimmung des Nutzers zu ändern oder zu ergänzen. Solche Änderungen oder Ergänzungen werden dem Nutzer vorab in Textform übersandt. Die Zustimmung des Nutzers zu derart über- sandten Änderungen bzw. Ergänzungen gilt als erteilt, wenn der Nutzer ihnen nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung in Textform widerspricht. Der Markeninhaber ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen den Nutzer auf diese Rechtsfolge eines nicht (rechtzeitig) erfolgten Widerspruchs in seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten Mitteilung noch einmal gesondert hinzuweisen. Weitreichende Änderungen, die die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien betreffen und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstanddem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen können, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxsind abweichend hiervon nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers möglich. 313.3. Die Rechtsbeziehungen Für den Fall, dass der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandMarkeninhaber die Vertragsmarke an einen Dritten (im Folgenden als Markeninhaber wird den Nutzer über einen solchen Wechsel seines Vertragspartners unverzüg- lich informieren. 413.4. Sämtliche Ansprüche Für die Auslegung der in diesem Vertrag verwendeten Begriffe gelten die Begriffsbestimmungen des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer EntstehungVerpackungsgesetzes entsprechend. 513.5. Maßgeblich Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Einhaltung von Fristen ist einen Verzicht auf das Erfordernis der Zugang der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerTextform selbst. 613.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtEs gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und eventueller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen. 713.7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verträge Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Nutzungsvertrag ist München. Dies gilt nicht für das Mahnverfahren und andere zwingende ge- setzliche Gerichtsstände, von denen nicht durch Parteivereinbarung abgewichen werden kann. Anlage 1: Registerauszug Anlage 2: Markensatzung Anlage 3: Styleguide Angaben zur UM-Akte (Marke ohne Text) Zeitlinie Prüfung Widerspruchsverfahren 14/04/2022 0 eingegangene Widersprüche UM-Anmeldung Anmeldung Ende der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteilerhalten veröffentlicht Widerspruchsfrist Angaben zur Marke Name (Marke ohne Text) Datum der Einreichung 28/04/2021 Aktenzeichen 018462727 Datum der Eintragung Markenbasis UM Ablaufdatum Eingangsdatum 28/04/2021 Datum der Benennung Art Bildmarke Sprache der Einreichung Deutsch Art Unionsgewährleistungsmarke Zweite Sprache Englisch Nizza-Klasse 1, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, Aktenzeichen der Karst IT GmbH.Anmeldung 15/15-21.165 Wiener Klassifikation

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Sources: Nutzungsvertrag

Sonstiges. 1. Ist Die Versicherungsleistungen werden dem Zeitpunkt zugerechnet, in dem die Behandlungen durchgeführt bzw. die Arznei-, Heil- und Hilfsmittel bezogen wurden. Das erste Versicherungsjahr beginnt gemäß § 2 Absatz 1 der Kunde KaufmannAllgemei- nen Versicherungsbedingungen für die Auslands-Krankheitskosten-Risiko- gruppenversicherung-Dr-▇▇▇▇▇▇ 2013 (AVB-AKK-RGR-DRW 2013), ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)es endet am 31.12. Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundendesselben Kalenderjahres. Alle weiteren Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr gleich. 2. Der Kunde ist verpflichtetBei einer Änderung der Beiträge gemäß § 11 der Allgemeinen Versicherungsbe- dingungen für die Auslands-Krankheitskosten-Risikogruppenversicherung-Dr- ▇▇▇▇▇▇ 2013 (AVB-AKK-RGR-DRW 2013) können auch die betragsmäßig festge- stellten Leistungsbegrenzungen und Selbstbeteiligungen sowie Pauschalbeträge geändert werden. Die geänderten Beträge werden mit Wirkung für bestehende Versicherungsverhältnisse zu Beginn des zweiten Monats wirksam, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und der auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxBenachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt. 3. Die Rechtsbeziehungen Abweichend von § 2 Absatz 2 der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandAllgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslands-Krankheitskosten-Risikogruppenversicherung-Dr-▇▇▇▇▇▇ 2013 (AVB- AKK-RGR-DRW 2013) ist eine Mindestdauer von drei Monaten nicht erforderlich. 4. Sämtliche Ansprüche Anstelle des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich § 2 Absatz 3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Einhaltung von Fristen ist Auslands-Krankheitskosten-Risikogruppenversicherung-Dr-▇▇▇▇▇▇ 2013 (AVB-AKK-RGR-DRW 2013) gilt die folgende Formulierung: Der Geburt eines Kindes steht die Adoption gleich, sofern das Kind im Zeitpunkt der Zugang Adoption noch minderjährig ist. Weiterhin steht der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerGeburt eines Kindes die Übernahme eines Pflegekindes gleich, sofern für das Kind ein Kindergeldanspruch besteht. Der Versicherungsschutz für adoptierte Kinder sowie Pflegekinder im Ausland beginnt ab dem Zeitpunkt der Kindergeldzahlung. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.

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Sources: Insurance Terms and Conditions

Sonstiges. 21 - Salvatorische Klausel (1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. ) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Vereinbarung, einschließlich der Besonderen Geschäftsbedingungen Anlagen, ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinnicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtskraft später verlieren, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung im Übrigen davon unberührt. 7(2) Anstelle der unwirksamen Regelung oder zur Auffüllung einer ▇▇▇▇▇ soll diejenige Regelung treten, die zulässig ist und den Absichten der Vertragspartner, wie sie aus der Gesamtheit der Bestimmungen dieser Vereinbarung ersichtlich sind, am meisten entspricht. (3) Dies gilt bereits jetzt zwischen den Vertragspartnern als vereinbart; die Vertragsschließenden sind jedoch alsdann verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch rechtlich wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem Zweck der Vertragspartner am weitesten nahe kommen. (1) Die Vereinbarung in der Fassung des 2. Nachtrags tritt am 01.01.2013 in Kraft. (2) Einvernehmliche Änderungen der Prüfungsvereinbarung einschließlich der Anlagen in Form von Nachträgen zu dieser Vereinbarung, erfordern keine Kündigung der vorliegenden Prüfungsvereinbarung. (3) Die Vereinbarung kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Im Fall einer Kündigung gilt die Vereinbarung bis zum Inkrafttreten der Folgevereinbarung weiter. Kassenärztliche Vereinigung Hamburg AOK Rheinland/Hamburg BKK-Landesverband NORDWEST (zugleich für die Krankenkasse für den Gartenbau und handelnd als Landesverband für die Landwirtschaftliche Krankenversicherung) IKK classic Knappschaft - Regionaldirektion Hamburg Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek). Der Leiter der Landesvertretung ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇ - Richtgrößenvereinbarung für Arznei- und Verbandmittel 2013 für den Prüfungszeitraum ab dem 01.01.2013 (1) Zur Ermittlung des Richtgrößenvolumens wird das Ausgabenvolumen für Arznei- und Verbandmittel gemäß Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2013 unter Berücksichtigung einer bedarfsgerechten, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung angepasst. (2) Zur Ermittlung der Richtgrößen 2013 wurden die Richtgrößengruppenanteile an den Verordnungskosten des Jahres 2011 ermittelt. Diese prozentualen Verordnungsanteile wurden auf das nach Abs. 1 geeinte Richtgrößenvolumen angewandt und die Beträge durch die entsprechenden Fallzahlen der Richtgrößengruppen geteilt. Die Berechnungsergebnisse bilden die Richtgrößen gemäß Anlage A zur Richtgrößenvereinbarung Arznei- und Verbandmittel 2013. (1) Zur kontinuierlichen Frühinformation der Arztpraxen über die veranlassten Ausgaben verwendet die KVH die Arzneiverordnungsdaten der Vertrauensstelle des ZI gemäß der Arznei- und Heilmittelvereinbarung. (2) Die Daten nach Absatz 1 sollen in erster Linie der Arztpraxis als Hilfestellung dienen, ihr Arzneiverordnungsverhalten hinsichtlich Qualität und Wirtschaftlichkeit kurzfristig zu überprüfen. Die Frühinformation der Arztpraxen dient als Trendinformation und nicht dem Zwecke der Wirtschaftlichkeitsprüfung. (1) Die Krankenkassen/-verbände übermitteln der Prüfungsstelle spätestens bis zum Ende des sechsten auf das jeweilige Quartal folgenden Monats - nach gegebenenfalls erforderlichen Ergänzungen - das endgültige valide Verordnungsvolumen mit folgenden Einzelangaben: a. Betriebsstättennummer (BSNR) b. Lebenslange Arztnummer (LANR) c. Summe der (Brutto-) Verordnungskosten in EURO (gesamt) ▇. ▇▇▇▇▇ der Zuzahlungen in EURO e. Anzahl der Verordnungsblätter Die Daten werden getrennt nach M, F und R übermittelt. Den Datensatzaufbau legt die Anlage B zur Richtgrößenvereinbarung Arznei- und Verbandmittel 2012 fest. Die Prüfung der Plausibilität und Validität obliegt den Krankenkassen / -verbänden. Die KVH übermittelt bis spätestens zum Ende des sechsten auf das jeweilige Quartal folgenden Monats die endgültigen Fallzahlen getrennt nach M, F und R an die Prüfungsstelle. Die Fallzahlen sind von der KVH auf Plausibilität und Validität zu prüfen. Bei der Ermittlung der veranlassten Ausgaben gemäß Buchstabe c. wird geprüft, ob veranlasste Ausgaben für Versicherte, die Kostenerstattung gemäß § 1 Abs. 5 der Prüfungsvereinbarung gewählt haben, in den Ausgaben enthalten sind. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam veranlasste Ausgaben enthalten sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze sind diese zu bereinigen. Danach ist zu prüfen, ob die Voraussetzung zur Durchführung eines Prüfverfahrens gemäß § 4 Abs. 1 dieser Anlage noch gegeben ist. (2) Die Richtgrößensumme wird unter Zugrundelegung der Fallzahlen der Arztpraxis im betreffenden Quartal ermittelt; dabei werden Überweisungen zur Auftragsleistung (Zielaufträge) sowie Konsiliaruntersuchungen nicht mitberücksichtigt. (3) Für jedes Quartal übermittelt die Prüfungsstelle den von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnernden Verbänden der Krankenkassen genannten Stellen und der KVH auf Datenträgern eine arztpraxisbezogene Übersicht über die (Brutto-) Verordnungskosten in EURO insgesamt, die abgerechneten Fallzahlen - getrennt nach Überweisungen zur Auftragsleistung (Zielaufträge) und Überweisungen zur Konsiliaruntersuchung einerseits und übrige Fallzahlen andererseits – und die Richtgrößensummen für alle in dem Quartal abrechnenden Arztpraxen. (1) Ein Prüfverfahren von Amts wegen wird durchgeführt, wenn das (Brutto-) Verordnungsvolumen der Arztpraxis innerhalb des Kalenderjahres die Richtgrößensumme des betreffenden Zeitraums um mehr als 15% überschreitet (Prüfungsvolumen). Ein Verfahren zur Prüfung eines Pauschalregresses wird durchgeführt, wenn das (Brutto)- Verordnungsvolumen der Arztpraxis die Richtgrößensumme des betreffenden Zeitraums um mehr als 25% überschreitet und aufgrund der vorliegenden Daten die Prüfungsstelle nicht Verbraucher sinddavon ausgeht, unberührtdass die Überschreitung in vollem Umfang durch Praxisbesonderheiten begründet ist (Vorabprüfung). Basis der Vorabprüfung sind die auf der Quartalsbilanz ausgewiesenen Werte abzüglich der Summe der (Brutto-) Verordnungskosten, die auf widerlegbar vermutete Praxisbesonderheiten gemäß § 5 Abs. 3 und 4 entfielen. (2) Zum Zwecke der Auswertung für die in ein Prüfverfahren einbezogenen Arztpraxen übermitteln die Krankenkassen/-verbände der Prüfungsstelle spätestens bis zum Ende des neunten auf das jeweilige Kalenderjahr folgenden Monats für die in ein Prüfverfahren einbezogenen Arztpraxen auf Datenträger eine auf den Prüfzeitraum bezogene valide und mit den Angaben nach § 3 Abs. 1 wertmäßig übereinstimmende Übersicht über die Struktur der Arzneiverordnungen der betreffenden Arztpraxis. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen Inhalte und die Strukturierung der Übersicht stimmen die Vertragspartner ab. Die Prüfung der Plausibilität und Validität der Daten obliegt den Krankenkassen/-verbänden. (BVB3) gelten Für die Ermittlung der Fall- bzw. Durchschnittswerte der Vergleichsgruppe übermitteln die Krankenkassen/-verbände der Prüfungsstelle spätestens bis zum Ende des neunten auf das jeweilige Kalenderjahr folgenden Monats für alle Verträge der Karst IT GmbH Hamburger Arztpraxen ohne Versichertenbezug auf Datenträgern eine auf den Prüfzeitraum bezogene valide und mit den Angaben nach § 3 Abs. 1 wertmäßig übereinstimmende Übersicht über die Erbringung Struktur der Arzneiverordnungen der betreffenden Arztpraxis. (4) Für die Durchführung der Prüfverfahren stellt die Prüfungsstelle folgende Daten zusammen: a. Betriebsstättennummer b. Lebenslange Arztnummer c. Bezeichnung und Wert der anzuwendenden Richtgröße in EURO d. Behandlungsfallzahlen gemäß § 3 Abs. 2 getrennt nach Allgemeinversicherten und Rentnern sowie in der Gesamtzusammenfassung e. Die ermittelten Richtgrößensummen in EURO f. Die veranlassten Ausgaben der Betriebsstätte brutto und netto (EURO) g. Fall- bzw. Durchschnittswerte der Vergleichsgruppe h. Summe der (Brutto-)Verordnungskosten, die auf widerlegbar vermutete Praxisbesonderheiten gemäß § 5 Abs. 3 entfallen i. Summe der (Brutto-)Verordnungskosten, die auf widerlegbar vermutete Praxisbesonderheiten gemäß § 5 Abs. 4 entfallen j. Die von Dienstleistungenden Krankenkassen/-verbänden nach Abs. Hiervon 2 erhaltenen Übersichten Die Ausweisung der Praxisbesonderheiten erfolgt unter dem Hinweis, dass es sich lediglich um widerlegbar vermutete Praxisbesonderheiten handelt, die im Rahmen eines Prüfverfahrens überprüft werden müssen. Den Satzaufbau für die Datenlieferungen legt die Anlage B zur Richtgrößenvereinbarung Arznei- und Verbandmittel 2013 fest. Für Prüfverfahren werden ergänzend elektronische Abbilder der Arzneirezepte (Images), wenn und soweit dies erforderlich ist, um zum Beispiel von der Arztpraxis geltend gemachte Zweifel an den Aussagen der Übersicht nach Absatz 4 auszuräumen. Ein einheitliches Datenformat stimmen die Vertragspartner ab. Im Übrigen sind die Unterlagen nach Absatz 4 die prüfrelevanten Unterlagen. (1) Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen sind Praxisbesonderheiten nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 zu berücksichtigen. Die Anerkennung ist auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Menge unter Berücksichtigung der §§ 12 und 70 SGB V und der Arzneimittel-Richtlinien begrenzt. (2) Abweichend vom üblichen Grundsatz (Absatz 5) obliegt die Beweislast für die Anerkennung als Praxisbesonderheit bei den in Absatz 3 und Absatz 4 genannten Indikationen nicht der betreffenden Arztpraxis. (3) Indikationen nach Absatz 2 sind die nachfolgenden. Die Prüfungsstelle hat sämtliche darauf entfallenden Verordnungskosten regelmäßig als Praxisbesonderheiten zugrunde zu legen. Die Anerkennung als Praxisbesonderheit ist auf die unter Berücksichtigung der Aspekte des Preises und der Verordnungsmenge wirtschaftliche Versorgung begrenzt. Die Prüfungsstelle hat hierzu Feststellungen zu treffen und im Prüfbescheid darzulegen. - Therapie des Morbus-Gaucher mit Alglucerase/Imiglucerase/Velaglucerase - Therapie des Morbus Pompe mit Alglucosidase alpha - Hormonelle Behandlung bei der in-vitro-Fertilisation und Stimulation bei der Sterilität nach strenger Indikationsstellung - Interferon-, Natalizumab- oder Mitoxantron-Therapie bei schubförmig verlaufender bzw. sekundär progredienter Multipler Sklerose mit für diese Indikation zugelassenen Präparaten sowie die Behandlung der schubförmig verlaufenden Multiplen Sklerose mit Glatirameracetat - Interferon-Therapie bei Hepatitis B oder Hepatitis C bei strenger Indikationsstellung mit für diese Indikationen zugelassenen Präparaten, auch in Kombination mit anderen dafür zugelassenen antiviralen Mitteln, Monotherapie der Hepatitis B mit hierfür zugelassenen Nucleosiden/Nucleotiden (Adefovir, Entecavir, Lamivudine, Telbivudine, Tenofovir) - Arzneimitteltherapie der Terminalen Niereninsuffizienz - Arzneimitteltherapie der Mukoviszidose - Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger nach den BUB-Richtlinien mit für die Substitution verordnungsfähigen Arzneimitteln einschließlich entsprechender Rezepturzubereitungen - Wachstumshormon-Behandlung bei Kindern mit nachgewiesenem hypophysären Minderwuchs - Orale und parenterale Chemotherapie bei Tumorpatienten einschließlich der für diese Indikationen zugelassenen Hormonanaloga, Zytokine und Interferone, auch als Rezepturzubereitung, Therapie des multiplen Myeloms mit Thalidomid, Lenalidomid - Therapie der idiopatischen Lungenfibrose mit Pirfenidon - Therapie systemischer Mykosen (Voriconazol, Caspofungin) - Behandlungsbedürftige HIV-Infektionen - Immunsuppressive Behandlung nach Organtransplantationen - Immunsuppressive Behandlung nach Kollagenosen, entzündlichen Erkrankungen oder Autoimmunerkrankungen aus dem rheumatischen Formenkreis - Substitution von Plasmafaktoren bei Faktormangelkrankheiten - Therapie des Morbus Fabry mit Agalsidase - Verteporfin zur Photodynamischen Therapie bei altersabhängiger feuchter Makuladegeneration mit subfoveolärer überwiegend klassischer choriodaler Neovaskularisation gemäß der Qualitätssicherungs-Vereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V - Palivizumab zur Prävention der durch das Respiratory-Syncytial-Virus (RSV) hervorgerufenen schweren Erkrankungen der unteren Atemwege, die Krankenhausaufenthalte erforderlich machen, bei Kindern, die entweder in der 35. Schwangerschaftswoche oder früher geboren wurden und zu Beginn der RSV-Saison jünger als 6 Monate sind; außerdem bei Kindern unter 2 Jahren, die innerhalb der letzten 6 Monate wegen bronchopulmonaler Dysplasie behandelt wurden und bei Kindern unter 2 Jahren mit hämodynamisch signifikanten angeborenen Herzfehlern. - Therapie des Alpha1-Antitrypsinmangels durch parenteralen Ersatz von Alpha1-Antitrypsin - 4-Hydroxybuttersäure zur Behandlung der Kataplexie bei erwachsenen Patienten mit Narkolepsie - Wirkstoffe, für die im Rahmen von Vereinbarungen nach § 130b Abs. 1 Satz 1 SGB V eine Anerkennung der Verordnung des Arzneimittels als Praxisbesonderheit nach §130b Abs. 2 Satz 1 SGB V für Indikationen mit Zusatznutzen vorgesehen ist. Für jede Indikation steht dabei eine Symbolnummer nach Anlage C zur Richtgrößenvereinbarung Arznei- und Verbandmittel 2013 zur Verfügung. (4) Weitere Indikationen nach Absatz 2 sind folgende. Die Prüfungsstelle hat die von der Richtgrößengruppentypik abweichenden Mehrkosten regelmäßig als Praxisbesonderheiten zugrunde zu legen. Die Mehrkosten sind aufgrund der Fall- bzw. Durchschnittswerte der Vergleichsgruppe zu berücksichtigen. Die Anerkennung als Praxisbesonderheit ist auf die unter Berücksichtigung der Aspekte des Preises und der Verordnungsmenge wirtschaftliche Versorgung begrenzt. Die Prüfungsstelle hat hierzu Feststellungen zu treffen und im Prüfbescheid darzulegen. - Insulin-Therapie bei insulinpflichtigem Diabetes mellitus einschließlich der dafür verordneten Teststreifen - Behandlung der Schizophrenie mit atypischen Neuroleptika - Schmerztherapie mit Opioiden und mit den dazugehörigen Laxantien - Therapie des Morbus Crohn oder Colitis ulzerosa mit dafür zugelassenen TNF- Antagonisten - Antiepileptika zur Behandlung der Epilepsie - Hyposensibilisierung mit spezifischen Allergenextrakten - Moderne Glaukomtherapie (Brimonidin, Dorzolamid, Brinzolamid, Latanoprost, Travoprost, Tafluprost und Bimatoprost, ggf. in Kombination mit lokalem Betablocker), soweit lokale Betablocker kontraindiziert sind oder keine oder nur unzureichende Wirkung zeigen - Antiparkinsonmittel zur Behandlung des Morbus Parkinson - Antithrombotische Mittel parenteral - Antidementiva vom Typ der Cholinesterasehemmer und Memantine - Selektive Serotonin-5HT1-Agonisten (Triptane) - Systemische Psoriasistherapie - Bisphosphonate und selektive Estrogen-Rezeptor-Modulatoren bei Osteoporose oder zur Behandlung von Knochenmetastasen - Methylphenidat- und Atomoxetin - neuroleptische Behandlung chronischer Tic-Störungen - Bilanzierte Diäten bei angeborenen Stoffwechselerkrankungen - Arzneimittel zur Behandlung des sekundären Hyperparathyroidismus bei dialysepflichtigen Patienten mit terminaler Niereninsuffizienz - Ziconoxid, nur wenn zuvor eine durchgeführte Opiodtherapie nicht ausreicht oder nicht vertragen wurde, - Linezolid nur zur Fortführung einer im Krankenhaus begonnenen Linezolid-Therapie über insgesamt maximal 28 Tage. Für jede Indikation steht dabei eine Symbolnummer nach Anlage C zur Richtgrößenvereinbarung Arznei- und Verbandmittel 2013 zur Verfügung. (5) Andere Praxisbesonderheiten sind - soweit objektivierbar - zu berücksichtigen, wenn die Arztpraxis nachweist, dass sie der Art und der Anzahl nach besondere von der Richtgrößengruppentypik abweichende AGB Erkrankungen behandelt hat und hierdurch notwendige Mehrkosten entstanden. Die Anerkennung als Praxisbesonderheit ist auf die Höhe der hierdurch bedingten Mehrkosten begrenzt. Die schlüssige Darlegung dieser Praxisbesonderheiten sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach obliegt der zu prüfenden Arztpraxis. (6) Die in ein Prüfverfahren einbezogene Arztpraxis erhält vor Einleitung weiterer Verfahrensschritte Gelegenheit, Praxisbesonderheiten darzulegen. Für Praxisbesonderheiten nach den Absätzen 2, 3 und 4 hat der Arzt anzugeben, bei welchen Patienten über welche Zeiträume Arzneitherapien aus den betreffenden Indikationsgebieten angewandt wurden. Für vom Arzt gesehene Praxisbesonderheiten im Sinne des Kunden werden nicht VertragsbestandteilAbsatzes 5 hat der betreffende Arzt darzulegen, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich aufgrund welcher besonderen, der Art und der Anzahl nach von der Typik in Textform zugestimmtder Richtgrößengruppe abweichenden Erkrankungen er - welche Arzneitherapien - mit welchen (ggf. Daneben gelten geschätzten) Mehrkosten je Behandlungsfall veranlasst hat. (1) Die Prüfungsstelle hat auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) Durchführung des Prüfverfahrens zu verzichten, wenn aufgrund der Karst IT GmbH.vorliegenden Daten davon auszugehen ist, dass die Überschreitung der Richtgrößensumme um mehr als 15% durch Praxisbesonderheit

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Sources: Prüfungsvereinbarung

Sonstiges. 111.1. Gegen Forderungen der INSTAL Engineering GmbH kann der Kunde nur mit unbestrit- tenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen unmittelbar aus diesem Vertrag resultierender Ansprüche geltend machen. 11.2. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist der Sitz der Gesellschaft Gerichtsstand. Die Rechtsbeziehungen INSTAL Engineering GmbH kann Ansprüche auch bei dem Gericht des allgemeinen oder besonderen Gerichtsstandes des Käufers geltend machen. Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist ebenfalls der Vertragspartner unterliegen Sitz der Ge- sellschaft. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt. Es gilt ausschließlich dem das Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland unter Ausschluss des Internationales Privat- rechts und des UN-Kaufrechts. 411.3. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjährenNebenabreden oder abweichende Vereinbarungen, soweit in diesen AGB einschließlich Änderungen dieser Klausel bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der INSTAL Engi- neering GmbH. Änderungen oder unseren Besonderen Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt istgelten ab deren Übermittlung an den Kunden. Die Änderungen gelten als genehmigt, 24 Monate wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach ihrer EntstehungZugang der Änderungsmitteilung widersprochen hat, sofern der Kunde bei Mitteilung der Änderungen ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen wurde. 511.4. Maßgeblich für Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder Klauseln dieser Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen oder des Vertrages, in den die Einhaltung von Fristen ist Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein- bezogen wurden, rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Zugang üb- rigen Bestimmungen bzw. Klauseln des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Regelung oder der durch die Unwirk- samkeit einzelner Bestimmungen entstehenden ▇▇▇▇▇ treten die nächst zulässigen gesetzli- chen Regelungen, die die Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerBestim- mung vereinbart hätten. Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für etwaige Änderungen dieser Klausel. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 21 - Salvatorische Klausel (1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. ) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Vereinbarung, einschließlich der Besonderen Geschäftsbedingungen Anlagen, ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinnicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtskraft später verlieren, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung im Übrigen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB (2) Anstelle der unwirksamen Regelung oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnernzur Auffüllung einer ▇▇▇▇▇ soll diejenige Regelung treten, die nicht Verbraucher zulässig ist und den Absichten der Vertragspartner, wie sie aus der Gesamtheit der Bestimmungen dieser Vereinbarung ersichtlich sind, unberührtam meisten entspricht. (3) Dies gilt bereits jetzt zwischen den Vertragspartnern als vereinbart; die Vertragsschließenden sind jedoch alsdann verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch rechtlich wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem Zweck der Vertragspartner am weitesten nahe kommen. (1) Die Vereinbarung tritt am 01.01.2011 in Kraft. (2) Einvernehmliche Änderungen der Prüfungsvereinbarung einschließlich der Anlagen in Form von Nachträgen zu dieser Vereinbarung, erfordern keine Kündigung der vorliegenden Prüfungsvereinbarung. (3) Die Vereinbarung kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Im Fall einer Kündigung gilt die Vereinbarung bis zum Inkrafttreten der Folgevereinbarung weiter. Kassenärztliche Vereinigung Hamburg AOK Rheinland/Hamburg BKK-Landesverband NORDWEST (zugleich für die Krankenkasse für den Gartenbau und handelnd als Landesverband für die Landwirtschaftliche Krankenversicherung) IKK classic Knappschaft - Regionaldirektion Hamburg Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek). Der Leiter der Landesvertretung ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇ - Prüfung bei Überschreitung vereinbarter Richtgrößen für den Prüfungszeitraum bis 31.12.2010 Gegenstand der Richtgrößenprüfung ist die Prüfung ärztlich verordneter Leistungen bei Überschreitung der Richtgrößenvolumina nach § 84 Abs. 6 u. 8 SGB V. Richtgrößenprüfungen finden getrennt für die Bereiche der Arznei- und Verbandmittel sowie der Heilmittel statt. Der Prüfungszeitraum für die Richtgrößenprüfung ist das Kalenderjahr. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten Richtgrößenprüfung kann auch für alle Verträge den Zeitraum eines Quartals durchgeführt werden, wenn dies die Wirksamkeit der Karst IT GmbH über Prüfung zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit erhöht und hierdurch das Prüfungsverfahren vereinfacht wird. Die Prüfungsstelle hat in solchen Fällen bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen, dass der mit der Jahresprüfung verbundene quartalsübergreifende Ausgleich insoweit nicht stattfindet und der Kostenvergleich mit einer jahresdurchschnittlichen Richtgröße deshalb zu einer Benachteiligung des Vertragsarztes führen kann. Die Höhe der für die Erbringung von DienstleistungenPrüfung anzuwendenden arztgruppenspezifischen fallbezogenen Richtgrößen, die Arztgruppengliederung, der Fallbezug sowie die rechnerische Ermittlung der Richtgrößenvolumina und ggf. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) auch Verfahrensregelungen ergeben sich aus den Bestimmungen der Karst IT GmbH.für das jeweilige Kalenderjahr abgeschlossenen Richtgrößenvereinbarung.

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Sources: Prüfungsvereinbarung

Sonstiges. Vereinbarungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Kontroll- und Prüfungs- unterlagen (auch zu Subunternehmen) sind von beiden Vertragspartnern für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren. Für Nebenabreden ist grundsätzlich die Schriftform oder ein dokumentiertes elektronisches Format erforderlich. Sollte das Eigentum oder die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein In- solvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auf- tragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der für den Auftraggeber verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Ver- einbarung im Übrigen nicht. …………………………………………… …………………………………………… Ort, Datum Ort, Datum …………………………………………… …………………………………………… Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer 1. Ist Kategorien der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach betroffenen Personen ▇▇▇▇▇▇ (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.natürliche und juristische Personen) Zahnärzte / Kieferorthopäden Patienten 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.Rechtsgrundlagen: Auftragsverhältnis durch Kunden 3. Die Rechtsbeziehungen Verträge, Zustimmungserklärungen oder sonstige Unterlagen sind abgelegt: Zustimmung der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht Kunden bei der Bundesrepublik Deutschland.Registrierung auf nivellonligne Datenverarbeitungsvertrag wurden versendet Einwilligungserklärungen für Patienten auf unserer Homepage verfügbar 4. Sämtliche Ansprüche Kategorien der verarbeiteten Daten Kundenbezogene Grund- bzw. Kontaktdaten Patientendaten zur Auftragsverarbeitung Kategorien der verarbeiteten Daten: Kategorien der betroffenen Personengruppe aus Punkt 1 des C-Blattes Lfd. Nr. Datenkategorien Besondere Datenka- tegorien iSd Art 9 DSGVO, strafrechtlich relevant iSd Art 10 DSGVO Empfänger 1 Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.1 Anrede Betroffener 2 Titel Betroffener

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Sources: Auftragsverarbeitungsvertrag

Sonstiges. 1. Ist der Kunde KaufmannDer Servicepartner wird die Volkswagen AG vorab schriftlich informieren, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundenwenn er Forderungen gegen die Volkswa- gen AG ganz oder teilweise an Dritte abtritt oder Dritten Rechte an solchen einräumt. 2. Der Kunde ist verpflichtetÄnderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxwenn sie schriftlich vereinbart sind. 3. Die Rechtsbeziehungen Soweit einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig oder undurchführbar sind, bleibt die Gültigkeit der Vertragspartner unterliegen ausschließlich üb- rigen Bestimmungen unberührt. 1. Dem Käufer wird für Volkswagen Original Teile® und Volkswagen Economy Teile (im Folgenden zusammenfassend Kaufgegenstand genannt) eine dem Recht jeweiligen Stand der Bundesrepublik DeutschlandTechnik entsprechende Fehlerfreiheit in Werkstoff und Werkarbeit gewährleistet. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben wei- tergehende Ansprüche unberührt. 2. Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt Folgendes: a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen von der Volkswagen AG und/oder dem Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon zu unterrichten. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. 3. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Maßgeblich Gleiches gilt für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber VertragspartnernSchäden, die nicht Verbraucher sindauf unsachgemäße Behandlung, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH insbesondere bei Nichtbeachtung von Vorschriften über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB Behandlung des Kunden werden nicht VertragsbestandteilKaufgegenstandes in Be- triebsanleitungen, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen Serviceheften usw., oder Überbeanspruchung (AGBz.B. durch motorsportlichen Einsatz) der Karst IT GmbH.zurückzufüh- ren sind.

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Sources: Verkaufs Und Lieferbedingungen

Sonstiges. Für die Nutzung des MIP-Pools sind gesonderte Vereinbarungen mit medicomp zu schließen. Gebühren, die für die Nutzung des MIP-Poolsanfallen, können von der DAK-Gesundheit weder beeinflusst noch erstattet werden. 1. Ist Die Stammdaten des Vertragspartners (Ansprechpartner, Adresse, Telefon, Email, etc.) sind von ihm auf der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)MIP-Plattform selbstständig zu pflegen. Für unsere Klagen gilt daneben auch diese Änderungen und Ergänzungen trägt der allgemeine Gerichtsstand des KundenVertragspartner die alleinige Verantwortung. 2. Der Kunde Die Zugangsberechtigungen zum MIP-Pool ergeben sich aus den bestehenden Verträgen zwischen der DAK-Gesundheit und dem Vertragspartner. Sie sind vom Vertragspartner auf die notwendige Anzahl von Mitarbeitern zu beschränken und dürfen nur von diesen verwendet werden. Bei Ausscheiden von Mitarbeitern ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich umgehend die Zugangsberechtigung über Änderungen seiner Kommunikationsdaten die medicomp GmbH sperren zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut lassen. Die Vertretung in Abwesenheit ist sicher zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxstellen. 3. Die Rechtsbeziehungen Zugangsberechtigung endet 8 Wochen nach Ende der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandVertragspartnerschaft. In dieser Zeit sind alle noch offenen Buchungen im MIP-Pool zu erledigen. 4. Sämtliche Ansprüche Alle mit Sozialdaten unserer Versicherten in Kontakt tretenden Mitarbeiter sind auf die Geheimhaltung der Daten gemäß Datenschutz zu verpflichten. Die Verpflichtung ist schriftlich zu dokumentieren und der DAK-Gesundheit oder den von der DAK-Gesundheit beauftragten Personen auf Anforderung vorzulegen oder in Kopie zuzusenden. 1. Hilfsmittel mit einem Neulieferungspreis über 300,00 Euro sind im MIP-Pool zu erfassen und dauerhaft mit der Registernummer des Kunden gegen uns verjährenMIP-Pools und einem Hinweis auf das „Eigentum der DAK-Gesundheit“ zu versehen. Die DAK-Gesundheit stellt dem Vertragspartner dafür auf Anforderung unter ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇.▇▇ entsprechende Aufkleber zur Verfügung. 2. Bei der Erfassung ist auf Fehlerfreiheit, soweit Vollständigkeit und Aussagekraft der Einträge zu achten. Dies gilt insbesondere bei Einträgen in diesen AGB den Versicherten- und Freitext-Feldern z. B. zur Erfassung von Zubehörteilen oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt istanderen Besonderheiten und Merkmalen. 3. Folgende Vorgangsbuchungen sind vom Vertragspartner vornehmbar: Aussonderungsantrag Einlagerung Klärfall Nachrüstung Neulieferung Reinigung / Aufbereitung Reparatur Reservierung Rückholung Rückholungsauftrag in Klärung Sicherheitstechnische Kontrolle Verlustmeldung Wartung Wiedereinsatz Wiedereinsatzabfrage Zurüstung 1. Der MIP-Pool ist zeitnah zu pflegen. Vorgänge, 24 Monate die nicht maschinell von der DAK-Gesundheit gebucht werden können (z. B. Auslieferung, Einlagerung), sind regelmäßig spätestens 5 Arbeitstage nach ihrer Entstehungder Durchführung vorzunehmen. 2. Gegebenenfalls abweichende Fristen sind in den jeweiligen Paragraphen zu den einzelnen Vorgangsbuchungen geregelt. 1. Für Hilfsmittel ohne offizielle Hilfsmittelpositionsnummer (10-Steller) ist die von der medicomp GmbH vergebene MIP-Interimsnummer anzugeben. Liegt noch keine MIP-Interimsnummer vor, ist diese unter Angabe der Produktart (7-Steller) bei der medicomp GmbH zu beantragen. Vor der Beantragung einer MIP-Interimsnummer ist im Hilfsmittelkatalog der MIP-Plattform sorgfältig zu recherchieren, ob bereits eine MIP-Interimsnummer vergeben wurde. 2. Hilfsmittel mit einer MIP-Interimsnummer sind mindestens halbjährlich darauf zu überprüfen, ob zwischenzeitlich eine offizielle Hilfsmittelpositionsnummer vergeben wurde. Die offizielle Hilfsmittelpositionsnummer ist mit Hinweis auf die zu ersetzende MIP-Interimsnummer an die medicomp GmbH zu melden. Die Korrektur der registrierten MIP-Interimshilfsmittel erfolgt automatisch. 1. Vor jeder Neulieferung ist eine Wiedereinsatzabfrage in allen in Frage kommenden Produktarten vorzunehmen. Sie erfolgt je Versorgungsfall und Produktart nur einmal. Die Abfrage kann bereits durchgeführt werden, sobald der Vertragspartner von der bevorstehenden Versorgung Kenntnis erhält. Sofern die Abfrage zeitnah zur Versorgungsanfrage/ Versorgung erfolgt, darf die DAK-Gesundheit keine erneute Abfrage vom Vertragspartner fordern. Die Einschränkung durch Abfrageparameter darf nur unter Berücksichtigung der medizinischen und technischen Notwendigkeit erfolgen. Die Auslegung ist eng vorzunehmen. 2. Jede Wiedereinsatzabfrage erhält eine Wiedereinsatz-Belegnummer (WE-Belegnummer). Die WE-Belegnummer ist im zur Versorgung gehörenden eKV anzugeben. 3. Nur bei einer negativen Wiedereinsatzabfrage kann eine Neulieferung des Hilfsmittels beantragt werden. 4. Ist eine Versorgung aus dem Hilfsmittel-Bestand trotz positiver Wiedereinsatzabfrage aus Sicht des Vertragspartners nicht möglich, ist unter Bemerkungen im eKV die individuelle Begründung anzugeben. 5. Maßgeblich für Bei Verzögerungen von Versorgungen aus nicht vertragskonform erstellten Negativ-Abfragen, die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim dem Versicherten nicht zugemutet werden können, erfolgt im Wiederholungsfall die umgehende Umversorgung auf einen anderen Vertragspartner. 61. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Reservierungen werden bei positiver Pool-Abfrage für das in Frage kommende Hilfsmittel vorgenommen, wenn die Versorgung mit diesem Hilfsmittel erfolgen soll. Die Versorgung ist dann umgehend beim zuständigen Fachzentrum Hilfsmittel der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam DAK-Gesundheit (FZH) über den eKV zu beantragen. 2. Die Reservierungsfrist beträgt 30 Kalendertage und kann einmal um weitere 30 Kalendertage verlängert werden. Für die Verlängerung ist im MIP-Pool eine Begründung anzugeben. Sollte eine noch längere Reservierung notwendig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtist das weitere Vorgehen mit dem zuständigen FZH abzustimmen. 73. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB Reservierungen ohne konkrete Versorgungsintention (Vorliegen einer ärztlichen Verordnung oder eines Versorgungsauftrags der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam seinDAK-Gesundheit) sind nicht zulässig und begründen den Verdacht der Bildung von Schwarz-Lagern. 4. Entfällt die Grundlage für die Reservierung (z. B. durch Ablehnung der Kostenübernahme), weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßenist das Hilfsmittel unverzüglich frei zu geben. 5. Fünf Kalendertage vor Ablauf der Reservierungsfrist erfolgt eine Warnmeldung. Wird die Reservierung nicht rechtzeitig aufgehoben oder verlängert, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnernwird das Hilfsmittel automatisch freigegeben und an das Lager des Vertragspartners gebucht. 1. Rückholungen und Aussonderungen werden in EDV-Form über den MIP-Pool abgewickelt. Voraussetzung ist, die dass alle Hilfsmittel im MIP-Pool registriert sind. Bei nicht Verbraucher sind, unberührtregistrierten Hilfsmitteln erfolgt der Rückholauftrag über den eKV. Das bisher nicht registrierte Hilfsmittel ist vom Vertragspartner sofort im MIP-Pool nachträglich zu erfassen. 2. Das zuständige Fachzentrum Hilfsmittel der DAK-Gesundheit (FZH) erteilt elektronisch einen Rückholungsauftrag. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge Rückholung muss innerhalb von 14 Kalendertagen erfolgt und das Hilfsmittel eingelagert sein. 3. Kann die Rückholung nicht fristgerecht durchgeführt werden, muss der Karst IT GmbH Rückholauftrag in Klärung gesetzt werden. Dabei ist zwingend der Grund der Verzögerung anzugeben. Die Rückholungsfrist verlängert sich um weitere 14 Kalendertage. 4. Wurde das Hilfsmittel nach spätestens 28 Kalendertagen seit dem Rückholauftrag nicht eingelagert, erfolgt automatisch der Rückkauf an den Vertragspartner zum Zeitwert, mindestens in Höhe der jeweils aktuellen Wiedereinsatzpauschale über den MIP-Pool. Der Betrag wird mit der nächsten Hilfsmittelabrechnung des Vertragspartners unter Angabe des Vorgangs aufgerechnet. 5. Für nicht mehr einsatzfähige Hilfsmittel stellt der Vertragspartner über den MIP-Pool einen Aussonderungsantrag. In dem Aussonderungsantrag sind die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteilvoraussichtlichen Reparaturleistungen und –kosten, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Zustandsangaben, Zeitwert und gegebenenfalls eine Fotodokumentation ausführlich anzugeben.

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Sources: Rahmenvertrag

Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach Steinfurt (Amtsgericht AndernachSteinfurt, Landgericht KoblenzMünster). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns uns, binnen 14 Tagen ab Zugang Zugang, die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere ins- besondere Name/Firma; , Geschäftsführer bzw. Vorstand, Vorstand (soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; ), postalische Anschrift; , E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen BVB nichts Abweichendes geregelt gere- gelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. microPLAN räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, die für den Kunden erstellten bzw. zusammengestellten Informationen im vereinbarten Umfang zu nutzen. Gibt es keine ausdrückliche Vereinbarung dazu, ist eine Nutzung zu dem von microPLAN verfolgten Zweck möglich, für den diese bereitgestellt und überlassen wurden. Eine Weitergabe der von microPLAN erhaltenen Informationen durch den Kunden an Dritte ohne schriftliche Genehmigung von microPLAN ist nicht zulässig. 7. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter ▇▇▇.▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇ aufrufbar ist. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsver- fahren teilzunehmen. 8. Die in unseren Dokumenten und Unterlagen genannten Personenbezeichnungen umfassen gleichermaßen alle Gender- Formen. Lediglich aus Gründen der Übersichtlichkeit wird auf die Nennung aller Formen verzichtet. 9. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen BVB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 710. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen BVB bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. microPLAN IT-Systemhaus GmbH – Stand: Juni 2020 microPLAN ▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. ▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ Telefon: (0 25 72) 93 65-0 Telefax: (0 25 72) 93 65-10 E-Mail: ▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ VerbundSparkasse Emsdetten-Ochtrup BIC: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ IBAN: ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇ Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) BVB gelten für alle Verträge der Karst IT microPLAN IT-Systemhaus GmbH über die Erbringung Lieferung von DienstleistungenWaren, insbesonde- re technischen Geräte und Standardsoftware nebst Zubehör. Hiervon abweichende AGB Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn denn, wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) AGB der Karst IT microPLAN IT-Systemhaus GmbH.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 118.1 Der Auftragnehmer tritt hiermit an den Auftraggeber sicherungshalber seine Ansprüche auf Erfüllung, Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluss (§ 311 Abs. Ist 2 BGB), positive Vertragsverletzung (§ 280 BGB) sowie seine Rechte wegen Mängeln (Nachbesserung/ Gewährleistung) und seine Rechte aus etwaigen Materialgarantien gegenüber seinen Nach- unternehmern, Vorlieferanten und den Produktherstellern bezo- gen auf die vom Auftragnehmer aufgrund dieses Ver–trages gegenüber dem Auftraggeber zu erbringende Leistung ab. Der Auftraggeber nimmt diese Abtretung durch Abschluss des Vertra- ges an. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Kunde KaufmannAuftragnehmer dem Auftraggeber bezüglich der vorgenannten Ansprüche und Rechte wegen Mängeln nähere Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ermächtigt den Auftrag- nehmer widerruflich, die vorgenannten Ansprüche und Rechte wegen Mängeln gegenüber seinen Nachunternehmern/Vor– lieferanten/Produkther–stellern im eigenen Namen geltend zu machen. 18.2 Der Auftragnehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, nicht be- rechtigt, seine Forderungen aus dem abgeschlossenen Vertrag ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers an Dritte abzu– treten und zu verpfänden. Die Erteilung der Zustimmung steht im freien Ermessen des Auftraggebers. 18.3 Alle Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Fremdsprachliche, schriftliche Erklärungen Dritter (z. B. Bescheinigungen von Behörden) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung be–hördlicher Be- scheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein. 18.4 Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeit auf der Baustelle ständig eine Person anwesend ist, die es ermöglicht, sich in deutscher Sprache zu verständigen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung schuldhaft trotz Mahnung durch den Auftraggeber nicht nach, so ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernachder Auftrag–geber berechtigt, Landgericht Koblenz)einen der Sprache des Auftrag–nehmers kundigen Dritten auf Kosten des Auftragnehmers herbeizuziehen. 18.5 Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Für unsere Klagen die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt daneben auch ausschließlich das Recht der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 2Bundesrepublik Deutschland, für ein evtl. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht gerichtliches Verfahren das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche 18.6.1 Hat der Auftragnehmer keinen Geschäfts-/Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, ist er verpflichtet, auf Verlangen des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer EntstehungAuftraggebers zumindest bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Rechte wegen Mängeln (Nachbesserungs-/ Gewährleistungs- ansprüche) des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer einen bei einem Gericht der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt unwiderruflich als Zustellungs– bevollmächtigten für etwaige gerichtliche Zustellungen zu beauftragen und zu bevollmächtigen und dies dem Auftraggeber schriftlich nachzuweisen. 518.6.2 Dieselbe Verpflichtung hat der Auftragnehmer, wenn er seinen Geschäfts-/Wohnsitz aufgibt oder in das Ausland verlegt. 18.6.3 Gerät der Auftragnehmer mit seiner Verpflichtung gemäß Ziff. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen 18.6.1 und/oder 18.6.2 in Verzug, ist der Zugang Auftrag–geber berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers einen in der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerBundes– republik Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt als Zu– stellungsbevollmächtigten zu bestellen. Von diesem Recht kann der Auftraggeber erforderlichenfalls mehrfach Gebrauch machen. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein18.7 Der Auftragnehmer darf Angaben über seine Leistung nur nach vorheriger, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtschriftlicher Zustimmung des Auftrag–gebers veröffentlichen. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder 18.8 Gewerbliche Werbung auf der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge Baustelle ist nur nach vor– heriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 18.9 Erfüllungsort ist der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) Bestimmungsort der Karst IT GmbH.Leistung.

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Sources: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Bauleistungen

Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach Vereinbarungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Kontroll- und Prüfungs- unterlagen (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)auch zu Subunternehmen) sind von beiden Vertragspartnern für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren. Für unsere Klagen gilt daneben auch Nebenabreden ist grundsätzlich die Schriftform oder ein dokumentiertes elektronisches Format er- forderlich. Als Gerichtsstand wird das für den Auftraggeber örtlich zuständige Gericht vereinbart. Sollte das Eigentum oder die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Auftraggebers beim Auftragsverarbeiter durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils Auf- tragsverarbeiter den Auftraggeber unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3verständigen. Die Rechtsbeziehungen Einrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht für den Auftraggeber verarbeiteten Daten und der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6zugehörigen Datenträger ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen Teile dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam Vereinbarung unwirksam sein, bleibt so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7Verein- barung im Übrigen nicht. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder Ort Datum Für den Auftraggeber: Name: Position: Unterschrift: Für den Auftragsverarbeiter: Name: Position: Unterschrift: Aktuell bestehen die nachfolgenden Unterauftragsverhältnisse im Zusammenhang mit der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam seinAuftragsver- arbeitung: Die Firma ▇. ▇▇▇▇▇ Dental GmbH & Co. Betriebs KG, weil sie gegen Vorschriften arbeitet zur Unterstützung mit ver- schiedenen Software Herstellern sowie externe IT-Dienstleistern zusammen. Diese sind notwendig in der Verarbeitung des Auftrags und ist daher Bestand der Auftragsverein- barung durch den Auftragsverarbeiters. Der Auftragsverarbeiter sichert zu, dass er die nachfolgend beschriebenen Mindestanforderungen im Rahmen seines Datenschutzkonzeptes einhält. Es beschreibt die im Rahmen der Auftragsverarbeitung erforderlichen Maßnahmen beim Auftragsverarbeiter zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührtsicheren Umgang mit personenbezogenen Daten. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten Grundlage für alle Verträge dieses Datenschutz-Konzept bilden die EU-Datenschutzgrundverordnung DS- GVO und ggf. weitere von den interessierten Parteien geforderten Maßnahmen. Hierbei orientiert sich der Karst IT GmbH über Auftragsverarbeiter im Wesentlichen an den Vorgaben der Artikel 24, 25 und 32 DS-GVO. Auf Anforderung weist der Auftragsverarbeiter die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Einhaltung entsprechend nach.

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Sources: Data Processing Agreement

Sonstiges. Im Interesse der allgemeinen öffentlichen Ordnung und Sicherheit sind vom Mieter alle behördlichen (insbesondere der Polizei und Ordnungsbehörden) zu beachten; auch dann wenn hierüber nichts ausdrücklich gesagt wird. Gleiches gilt für Aushänge durch den Vermieter an den dafür vorgesehenen Stellen. Eine Nutzung des ggf. vorhandenen Dachbodens wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sofern der Vermieter eine Nutzung durch andere Mitmieter gestattet, läßt sich hieraus kein Anspruch des Mieters herleiten. Aus der Verletzung oder Nichtbeachtung der Hausordnung dem Vermieter entstehende Schäden hat der Mieter zu ersetzen. Darüber hinaus haftet der Mieter für jeden Schaden, der durch Verletzung der Anzeige- bzw. Meldepflicht dem Vermieter entsteht. Das M i e t v e r h ä l t n i s ist ein f r e i w i l l i g e r V e r t r a g, der in stärkstem Maße auf dem gegenseitigen Vertrauen aufgebaut ist und der das Gemeinschaftsleben im Hause gewährleisten soll. Vermieter und ▇▇▇▇▇▇ sind verpflichtet, im Sinne einer Gemeinschaft miteinander zu leben. Gegen ▇▇▇▇ und Glauben und gegen die guten Sitten verstößt es aber, wenn die Vertragspartner ihre Pflichten gegen den anderen Vertragsteil und gegen die anderen Hausbewohner böswillig und fahrlässig verletzen. In-Kraft-Treten: 1. Ist Januar 2004 (1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Kunde KaufmannNebengebäude, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden. (Amtsgericht Andernach2) Zu den Betriebskosten gehören nicht: 1. die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, Landgericht Koblenzdie Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden., 2. Der Kunde ist verpflichtetdie Kosten, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu unterrichten beseitigen (Instandhaltungs- und auf entsprechende Anfrage Instandsetzungskosten). Betriebskosten im Sinne von uns binnen 14 Tagen ab Zugang § 1 sind: 1. die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigenlaufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer; 2. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstanddie Kosten der Wasserversorgung, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie Telefon die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Telefax.Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe; 3. Die Rechtsbeziehungen die Kosten der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjährenEntwässerung, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich hierzu gehören die Gebühren für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber VertragspartnernHaus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über öffentlichen Anlage und die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB Kosten des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Betriebs einer Entwässerungspumpe;

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Sources: Wohnungsmietvertrag

Sonstiges. 1Vertragsanpassungen für Telefon + Internet / flott · Seite 2/2 · Stand: ▇▇▇▇ 2021 Bestätigung Hiermit möchte ich meinen bestehenden Vertrag mit den oben aufgeführten Angaben anpassen. Ist Ich bestätige die Richtigkeit der Kunde Kaufmannoben gemachten Anga- ben und beauftrage die TNG mit der Einrichtung der bestellten Leistungen. Soweit sich die TNG Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernachsie berechtigt, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand die Bestandsdaten des Kunden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. VorstandKunden an diese weiterzuleiten, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich dies für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen Geschäftsbedingungen, die Leistungsbeschreibung, die Be- nutzerordnung sowie die Hinweise zum Datenschutz der TNG. Unabhängig von bestehenden Mindestlaufzeiten Ihres Vertrages ergibt sich durch anteilige oder gänzliche Bestellung der Optionen „TNG TV“, „erste bzw. zweite Set-Top-Box“, „Leihgerät von TNG“, „Upload-Upgrade“ sowie „Gigabit-Option“ eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, die sich danach jeweils um einen Monat verlängert. Ausgenommen davon ist die anteilige oder gänzliche Bestellung der Optionen „Zusätzliche hat schriftlich mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Vertrags- laufzeit zu erfolgen. Das Angebot gilt im Versorgungsbereich der TNG vorbehaltlich der technischen Realisierbarkeit. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die TNG erklärt die Annahme dieses Antrages schriftlich. Ort / Datum: Unterschrift: Unterschrift zus. Vertragsnehmer: (AGBfalls vorhanden) der Karst IT GmbH.Ihr Vertragspartner: TNG Stadtnetz GmbH Sender-Pakete“, „Aufnahmekapazität“, „Virenscanner“, „Zweite Telefonleitung“ sowie „Festnetz-Mobil-Flatrate“, die sich nicht auf die Mindestlaufzeit Ihres bestehenden Vertrages auswirken. Die Kündigung ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇. ▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ T 0431 / 908 908 F 0431 / 908 909 ▇▇▇▇@▇▇▇.▇▇ ▇▇▇.▇▇▇.▇▇

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Sources: Vertragsanpassungen Für Telefon + Internet / Soltau Paket / Flott

Sonstiges. 111.1. Ist Räumlichkeiten zum Tagen, Versammeln und Feiern richtet die TuB gemäß den getroffenen Vereinbarungen ein. Deren Umgestaltung, die Einbringung oder Entfernung von Einrichtungsgegenständen, das Anbringen von Dekorationsmaterial sowie die Nutzung weiterer Flächen (z.B. zu Ausstellungszwecken) durch den ▇▇▇▇ bedürfen der Kunde Kaufmannvorherigen schriftlichen Zustimmung der TuB. 11.2. Speisen und Getränke stellt die TuB gemäß den getroffenen Vereinbarungen. Verstöße gegen Satz 1 berechtigen die TuB zur Erhebung einer Servicegebühr (z.B. Teller-, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch Korkgeld) nach der allgemeine Gerichtsstand des Kundenaktuellen Preisliste. 211.3. Die Verantwortung für besondere Angebote oder Programmpunkte obliegt allein dem ▇▇▇▇. Deren Durchführung ist mit der TuB im Voraus abzustimmen. Sind gesetzliche und behördliche Vorschriften einzuhalten, bedarf die Durchführung der vorherigen Zustimmung der TuB. Notwendige Genehmigungen oder behördliche Erlaubnisse (z.B. für ein Feuerwerk) sind Angelegenheit des Gastes. Eine Duldung oder Zustimmung zur Durchführung besonderer Angebote oder Programmpunkte begründet keine Haftung der TuB. 11.4. Die Schaltung und Verbreitung von Anzeigen (z.B. in Zeitungen, im Internet), öffentliche Werbemaßnahmen und sonstige Veröffentlichungen, die einen erkennbaren Bezug zur TuB aufweisen, bedürfen deren vorheriger Zustimmung. 11.5. Der Kunde ist verpflichtetAnschluss eingebrachter elektrischer Geräte (z.B. Computeranlagen, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten Projektions-, Musikabspiel-, Heizgeräte, Heizdecken) an das Stromnetz der TuB bedarf – ausgenommen sind übliche Telekommunikations- und auf entsprechende Anfrage Datenübertragungsgeräte, Rasierapparate, Zahnbürsten, Frisiergeräte zur Privatnutzung – der vorherigen Zustimmung der TuB. Diese kann die Zustimmung von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse der Bereitstellung eines Haustechnikers sowie Telefon und Telefax. 3von der Vereinbarung eines angemessenen Aufwendungsersatzes abhängig machen. Die Rechtsbeziehungen Ermittlung der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht Ersatzforderung darf durch Schätzung des zusätzlichen Personal- und Energieaufwands erfolgen. Seitens des Gastes begründet die Zustimmung keine Haftungserleichterungen hinsichtlich der Bundesrepublik Deutschlandvon eingebrachten Geräten verursachten Störungen oder Schäden. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.

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Sources: Beherbergungsvertrag

Sonstiges. 111.1. Ist Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts und öffentlich-recht- liches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach am Firmensitz von Fimans (je nach sachlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenzoder das Landgericht). Für unsere Klagen gilt daneben Klagt Fimans, ist sie auch der allgemeine berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des KundenKunden zu wählen. Fimans bleibt auch berechtigt, um einstweiligen Rechtsschutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gerichten nachzusuchen. 211.2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Fimans und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die gilt ausschließlich das auf die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem inländischer Vertragsparteien anwendbare Recht der Bundesrepublik Deutschland. 411.3. Sämtliche Ansprüche Der Vertragsabschluss sowie spätere Änderungen und Ergänzungen des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach Vertrages bedürfen zu ihrer EntstehungWirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Abänderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Alle Erklärungen der Vertragspartner bedür- fen der Schriftform. 511.4. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder teilweise rechtsunwirksam sein▇▇▇▇▇ enthalten, so bleibt die Wirksamkeit Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, hiervon unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus dem Verstoß gegen § 305 ff. BGB (BVBGeltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen) gelten ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung als vereinbart, was dem von den Vertragspartnern Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungenden Fall einer ▇▇▇▇▇. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 19.1. PIN sichert dem Kunden zu, dass PIN über die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Erlaubnis für die mit dem Kunden vereinbarte Beförderung einer nicht gemäß Ziffer 2 Absatz 2.4. ausgeschlossenen Sendung verfügt. 9.2. ▇▇▇ arbeitet auf der Grundlage einer von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen erteilten Lizenz für die Beförderung von Briefsendungen. 9.3. ▇▇▇▇▇▇▇▇ durch PIN beförderte Sendungen in den Betriebsablauf der Deutschen Post AG, werden diese durch PIN in dem zuständigen Briefzentrum der Deutschen Post AG abgeholt und durch PIN weiterbearbeitet. Der Kunde erhält die Sendungen kostenfrei von PIN zurück. 9.4. Der Kunden kann Ansprüche gegen PIN weder abtreten noch verpfänden. Ausgenommen hiervon sind Geldforderungen. 9.5. Gegenüber Ansprüchen von PIN ist eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Kunden zulässig. 9.6. Ist der Kunde Kaufmannein Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernachsteht ihm gegenüber Ansprüchen von PIN kein Zurückbehaltungsrecht zu, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand es sei denn, die Gegenansprüche des KundenKunden sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 29.7. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten Vertragsanpassungen und –Ergänzungen bedürfen zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxihrer Wirksamkeit der Schriftform. 39.8. Die Rechtsbeziehungen Sollte eine der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjährenvorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührthiervon nicht berührt. 79.9. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnernöffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen, die den AGB Brief unterliegen, ist der Sitz von PIN. Dasselbe gilt, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden Klageerhebung nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.bekannt ist.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 19.1. Ist Der Kunde wird für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendende Import-und Export-Vorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde Kaufmannanfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist. 9.2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privat- und Kollisionsrechts. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach ausgeschlossen. 9.3. Der Anbieter erbringt seine Leistungen unter Zugrundelegung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Amtsgericht Andernach, Landgericht KoblenzAGB). Für unsere Klagen AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter solchen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Annahme der Leistungen durch den Kunden gilt daneben auch als Anerkennung der allgemeine Gerichtsstand AGB des Anbieters unter Verzicht auf AGB des Kunden. 29.4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sollen nur schriftlich vereinbart werden. Soweit Schriftform vereinbart ist (z.B. für Kündigungen, Rücktritt), genügt Textform nicht. 9.5. Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt. Der Kunde Anbieter ist verpflichtetberechtigt, uns jeweils unverzüglich über Änderungen nach seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen ▇▇▇▇ am Hauptsitz oder der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche Niederlassung des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehungzu klagen. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.

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Sources: General Terms and Conditions

Sonstiges. 1. Ist 16.1 Der Nutzungsvertrag stellt die gesamte Vereinbarung und Absprache der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand Parteien hinsichtlich des KundenVertragsgegenstandes dar und ersetzt alle mündlichen oder schriftlichen zwischen den Parteien bezüglich des Vertragsgegenstandes getroffenen Vereinbarungen oder Absprachen. 216.2 Änderungen oder Ergänzungen des Nutzungsvertrags – inklusive dieser Schriftformklausel – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei die Übersendung unterzeichneter Erklärungen per Telefax genügt. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. VorstandAlle anderen Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags können, soweit es nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, per E-Mail an die von den Parteien zu diesem Zweck zu benennenden E-Mail-Adressen übermittelt werden. Mündliche und telefonische Übermittlung sind hingegen nicht ausreichend. 16.3 Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle unwirksamer Bestimmungen treten in erster Linie solche, die den unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am ehesten entsprechen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. 1.1 Das Arztinformationssystem „Deximed – Deutsche Experteninformation Medizin" (nachfolgend „Deximed“) ist eine auf die primärärztliche Versorgung fokussierte Datenbank. 1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen der Gesinform GmbH (nachfolgend „Gesinform") und dem Nutzer im Hinblick auf die Nutzung des Arztinformationssystems Deximed. Nutzer ist der im Nutzungsvertrag bezeichnete Vertragspartner der Gesinform. 1.3 Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil. 1.4 Gesinform behält sich bei dem Kunden um ausdrücklich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Gesinform wird den Nutzer über eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; Änderung der Nutzungsbedingungen spätestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail an die vom Nutzer in seinem Nutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse sowie Telefon in Kenntnis setzen. Sofern das zwischen dem jeweiligen Nutzer und TelefaxGesinform bestehende Vertragsverhältnis von der Änderung betroffen ist, hat der Nutzer das Recht, den Änderungen innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der E-Mail zu widersprechen. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als angenommen. Gesinform wird den widerspruchsberechtigten Nutzer in der E-Mail, die die Änderungen enthält, auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist gesondert hinweisen. 31.5 Berechtigt zur kostenlosen Nutzung von Deximed sind ausschließlich Privatpersonen. Der Nutzer erklärt, dass er bei Nutzung von Deximed weder als oder für ein Unternehmen, d.h. nicht in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und dieses ausschließlich für private, nicht-kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke nutzt. 2.1 Die Angaben zu Deximed auf den Webseiten der Gesinform enthalten kein bindendes Angebot der Gesinform, sondern geben dem Nutzer die Möglichkeit, seinerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags abzugeben. 2.2 Der Abschluss von Nutzungsverträgen erfolgt grundsätzlich im Rahmen einer Online-Bestellung. Dabei gibt der Nutzer ein bindendes Angebot ab, indem er nach Durchlaufen des Online-Bestellvorgangs die Bestellung durch Aktivierung der Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen" abgibt. Nach Absendung der Bestellung des Abonnements erhält der Nutzer eine Auftragsbestätigung per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Diese Auftragsbestätigung ist die Annahme des Angebots durch die Gesinform. Der Vertrag über die Nutzung des Arztinformationssystems Deximed (nachfolgend „Nutzungsvertrag") besteht aus der mit der Bestellung des Nutzers korrespondierenden Auftragsbestätigung sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 3.1 Der Zugang zu Deximed erfolgt über das Internet. Der Nutzer hat selbst für eine ausreichende Internetanbindung zu sorgen. 3.2 Der Zugang des Nutzers zu den im Rahmen von Deximed bereitgestellten Dokumente und Inhalten erfolgt passwortgeschützt unter Verwendung der dem Nutzer von Gesinform zugeteilten Zugangsdaten. Ist das Abonnement für mehrere Nutzer abgeschlossen, so erhält jeder berechtigte ▇▇▇▇▇▇ eigene Zugangsdaten und ein eigenes Passwort. Der Zugang ist pro Nutzer nur auf einem Gerät zur gleichen Zeit möglich. 3.3 Der Nutzer muss sein Passwort geheim halten und seine Zugangsdaten sowie etwaige Sicherheits-Hardware (z.B. Dongle) sorgfältig sichern. Er ist darüber hinaus verpflichtet, Gesinform umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Zugang zu Deximed von Dritten missbraucht wurde. Der Nutzer haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, es sei denn, er hat den Missbrauch seiner Zugangsdaten nicht zu vertreten. 3.4 Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass in seinem Bereich die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu Deximed geschaffen und aufrechterhalten werden, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware. 3.5 Im Falle der Weiterentwicklung von Deximed obliegt es dem Nutzer, nach Information durch die Gesinform die notwendigen Anpassungsmaßnahmen bei der von ihm eingesetzten IT-Infrastruktur vorzunehmen. 3.6 Der Nutzer ist verpflichtet, die zur Sicherung seiner Systeme gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere die gängigen Sicherheitseinstellungen des Browsers zu nutzen und aktuelle Schutzmechanismen zur Abwehr von Schadsoftware einzusetzen. 3.7 Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, Deximed funktionsuntauglich zu machen oder dessen Nutzung zu erschweren, sind ausdrücklich untersagt. 4.1 Aussagen und Beschreibungen zu Deximed auf Webseiten der Gesinform verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft. 4.2 Die Bereitstellung der Inhalte auf Deximed beinhaltet keine ärztliche Beratung oder Behandlung. Bei der Auswahl und Pflege der Inhalte von Deximed wendet Gesinform verlagsübliche Sorgfalt an. Der Nutzer erkennt an, dass Gesinform hierbei auf die Zurverfügungstellung korrekter Informationen durch Dritte angewiesen ist. Es obliegt dem Nutzer, die Inhalte einer dem Verwendungszweck entsprechenden Plausibilitätskontrolle zu unterziehen. 4.3 Gesinform strebt eine durchschnittliche Verfügbarkeit von Deximed von 97 % pro Monat an. Folgende Zeiten sind bei der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen: 4.3.1 Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die auf von Gesinform nicht beeinflussbaren Störungen des Internet oder auf sonstigen von Gesinform nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere auf höherer Gewalt beruhen; 4.3.2 Zeiten der Nichtverfügbarkeit wegen regelmäßiger und zwingend erforderlicher Wartungsarbeiten am Datenbanksystem; 4.3.3 Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die darauf beruhen, dass die vom Nutzer zu schaffenden erforderlichen technischen Voraussetzungen für den Zugang zu der Datenbank vorübergehend nicht gegeben sind, beispielsweise bei Störungen der Hardware des Nutzers. 4.4 Die Gesinform bemüht sich, ihr Angebot kontinuierlich an die aktuellen Anforderungen anzupassen. Die Rechtsbeziehungen Gesinform behält sich deshalb Änderungen zur Anpassung des Systems an den Stand der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandTechnik, Änderungen zur Verbesserung des Systems, insbesondere mit Hinblick auf die Nutzerfreundlichkeit, sowie Änderungen an Inhalten vor, sofern letztere zur Berichtigung von Fehlern, zur Aktualisierung oder aus lizenzrechtlichen Gründen erforderlich sind. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich 5.1 Der Nutzer ist für die Einhaltung der für die Nutzung von Fristen Deximed erforderlichen Systemvoraussetzungen verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf Betriebssystem und Browser. Um sämtliche Funktionen von Deximed nutzen zu können, ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartnereine aktuelle Microsoft Windows- und Office-Version erforderlich. Andernfalls ist eine Nutzung ggf. nicht oder nur eingeschränkt möglich. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam 5.2 Für einige Funktionen kann es erforderlich sein, bleibt das Speichern von Cookies zuzulassen und Javascript zu aktivieren. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass er seine Browser-Software aktuell hält und eventuell erforderliche Funktionen aktiviert. 6.1 Gesinform ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die Wirksamkeit eine Nutzung über den zulässigen Umfang hinaus vermieden wird. Der Nutzer darf keine Vorrichtungen oder sonstigen Mittel einsetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen der übrigen Bestimmungen davon Gesinform zu umgehen. Bei einer missbräuchlichen Nutzung ist die Gesinform berechtigt, den Zugang zu Deximed sofort zu sperren. Weitere vertragliche oder gesetzliche Ansprüche der Gesinform, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt. 76.2 Darüber hinaus ist Gesinform dazu berechtigt, Deximed für den Nutzer vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften verletzt oder mit der Zahlung der vereinbarten Gebühren in Verzug ist. 6.3 Gesinform wird bei der Entscheidung über eine Sperre die berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers berücksichtigen, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Nutzer den Verstoß nicht verschuldet hat. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB Gesinform wird die Sperre unverzüglich aufheben, sobald der Verstoß oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH Zahlungsverzug beendet ist. 7.1 Das Zustandekommen eines Vertrags über die Erbringung Nutzung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB Deximed richtet sich nach Maßgabe dieser Bestimmungen. 7.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 7.3 Bei Beendigung des Kunden werden nicht VertragsbestandteilVertrags ist Gesinform berechtigt, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.den Zugang des Nutzers zu Deximed sofort zu sperren.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 16.1. Ist Der Abschluss dieser Vereinbarung bedeutet keine Verpflichtung der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)Parteien mit der anderen Partei weitergehende Verträge abzuschließen. Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des KundenArt und Umfang einer geplanten Zusammenarbeit werden die Parteien in gesonderter Form vereinbaren. 26.2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Bestimmung über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigenSchriftlichkeit. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxEs bestehen keine mündlichen Nebenabreden. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 66.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB Vereinbarung unwirksam, sein oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinwerden, bleibt so verpflichten sich die Wirksamkeit Parteien, die unwirksamen Bestimmungen durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die deren wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend erfüllt. Die Geltung der übrigen Bestimmungen davon bleibt hiervon unberührt. 76.4. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber VertragspartnernFür alle Streitigkeiten, die nicht Verbraucher sindsich aus diesem Vertrag oder seiner Durchführung ergeben, unberührtwird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der jeweiligen vertragsschließenden POLYTEC Gesellschaft vereinbart. 6.5. Für den Fall, dass die vertragsschließende POLYTEC Gesellschaft ihren Sitz in Österreich hat, gilt österreichisches Recht, anderenfalls deutsches Recht, jeweils unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 6.6. Im Falle von Widersprüchlichkeiten zwischen der deutschen und englischen Version dieser Vereinbarung gilt die deutsche Version vorrangig. 6.7. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge Datenschutzerklärung der Karst IT GmbH über die Erbringung von DienstleistungenPOLYTEC Group, abrufbar unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇.▇▇▇, ist integraler Bestandteil dieser Vereinbarung. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.[Datum] ............................................................. POLYTEC [Gesellschaft] Name und Funktion

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Sources: Non Disclosure Agreement

Sonstiges. 1. Ist 10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, wenn der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand juristische Person des Kundenöffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. 10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages in Kraft. Rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmungen sind dem Sinn und Zweck dieses Vertrages entsprechend durch rechtswirksame und durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung denjenigen der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen so nahe kommen wie möglich. 10.3 Die Internetseiten des Anbieters können Links zu anderen Internetseiten bzw. Onlineangeboten Dritter enthalten. Der Anbieter wird diese Verlinkungen unverzüglich löschen, so der Anbieter davon Kenntnis erlangt, dass sich auf den verlinkten Internetseiten bzw. Onlineangeboten rechtswidrige Inhalte befinden. 10.4 Dienstleistungen, die Dritte auf den Internetseiten des Anbieters anbieten, können von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vertragsbedingungen unterworfen sein. Der Nutzer, das solche Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchte, wird vor Inanspruchnahme solcher Dienstleistungen auf deren Vertragsbedingungen und gegebenenfalls auf deren Kostenpflichtigkeit hingewiesen. 10.5 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die vertragliche Beziehung zwischen dem Anbieter und dem Nutzer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss deutschen Kollisionsrechts. Die Anwendbarkeit zwingender Normen des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 710.6 Der Anbieter ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt und die Mitglieder hierdurch objektiv nicht schlechter gestellt werden. Sollten einzelne Bestimmung Der Anbieter wird den Nutzern die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail mitteilen. Jeder Nutzer hat die Möglichkeit, den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb einer Frist von vier Wochen gerechnet ab Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Auf dieses Widerspruchsrecht hat der Anbieter ausdrücklich in der Mitteilung hinzuweisen. Wenn ein Nutzer der Änderung nicht innerhalb der Frist widerspricht, haben die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für diesen Nutzer ab dem Tag des Fristablaufes Geltung. Innerhalb der Frist hat jeder Nutzer das Recht, das Vertragsverhältnis mit dem Anbieter fristlos zu kündigen. 10.7 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB oder Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Besonderen Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. 10.8 Abweichende Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.akzeptiert.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 1. Ist 12.1 Die ▇▇▇▇▇▇ der Kunde KaufmannFeuerwehren im Landkreis Hof, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach der Stadt Hof, sowie im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge behalten es sich vor, Kosten und Aufwendungen, die aus einer Fehlfunktion einer Brandmeldeanlage resultieren (Amtsgericht Andernachz. B. infolge mangelnder Wartung oder wegen fehlerhafter Installation der Anlage), Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundenin Rechnung zu stellen. 212.2 Der Betreiber hat sicherzustellen, dass nach jedem Alarm oder nach jeder Störung die Brandmeldeanlage durch einen Beauftragten des Betreibers wieder in Betrieb genommen wird. Dieser Beauftragte muss jederzeit zur Verfügung stehen und innerhalb kürzester Zeit am Objekt sein. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang Beauftragte muss auch die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer Entscheidungsgewalt bzw. Vorstanddie Befähigung haben, soweit es sich bei dem Kunden um einzelne Melder oder Meldergruppen außer Betrieb zu nehmen und entsprechende geeignete Maßnahmen hinsichtlich Sicherstellung der automatischen Überwachung dieses (dieser) Bereich(e) gewähr- leisten. Die Rückstellung der BMA über das Feuerwehrbedienfeld durch die örtliche Feuerwehr geschieht davon unabhängig 12.3 Alle Vereinbarungen sowie Absprachen mit der Feuerwehr sind in einem Protokoll fest zuhalten. Davon erhält die Feuerwehr, der Konzessionär und die jeweils zuständige Behörde, das Landratsamt Hof, das Stadtbauamt Hof, das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge, die Stadt Marktredwitz oder die Stadt Selb eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxAbschrift zur Genehmigung bzw. zur Information. 312.4 Für Besprechungen in Zusammenhang mit Festlegungen betreffend der Brandmelde- anlage (Standort BMZ, FBF, SD usw.) sind ausschließlich die Ansprechpartner zuständig, welche in der Anlage 4 der TAB aufgeführt sind Abstimmungen und Festlegungen mit den örtlichen Feuerwehren betreffend der beschriebenen Punkte dieser TAB haben keinerlei Gültigkeit und müssen bei Bedarf auf Kosten des Betreibers der Brandmeldeanlage entsprechend verändert werden. HINWEIS: Die Rechtsbeziehungen Aufschaltung des Feueralarms erfolgt zur ILS Hochfranken Tel. ▇▇▇▇▇-▇▇▇▇-▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇/▇▇▇▇▇ Abstimmungen aller Art sind aber grundsätzlich mit den Feuerwehren sowie mit den Baugenehmigungsbehörden zu treffen! Zusätzliche Alarm- und Störungsinformationen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandBrandmeldeanlage für den Betreiber sind eigenständig durch diesen sicher und unverzügl. zu veranlassen. 412.5 Die Inbetriebnahme der Brandmeldeanlage erfolgt nach Terminabstimmung mit der Feuerwehr, dem Konzessionär, der ILS, dem BMA-Anlagenerrichter sowie dem Betreiber. Sämtliche Ansprüche Dieser Termin ist mindestens „7“ Werktage vor der Inbetriebnahme mit der Feuerwehr abzustimmen. Folgende Unterlagen sind über den Konzessionär vor Nennung des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate Inbetriebnahmetermins vorzulegen: - Mängelfreies Sachverständigen-Abnahmeprotokoll (Hinweis: ev. SPrüfV beachten!) - Bestätigung über abgeschlossenen Wartungsvertrag - Feuerwehrplan (5-fach – Größe DIN A3 incl. Objektinformation / und 1 x pdf-Format auf Daten- ▇▇▇▇▇▇) nach ihrer EntstehungDIN 14095 (wird einmal an der BMZ hinterlegt – geeignete Hinterlegungs- möglichkeit ist vorsehen!) 12.6 Umfangreichere Änderungen an bestehenden Anlagen sind den unter Punkt 12.4 aufgeführten Beteiligten unverzüglich bekannt zu geben. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.

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Sources: Technische Anschaltbedingungen Für Brandmeldeanlagen

Sonstiges. 18.1. Bei Eintreten oder drohendem Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten und eine dadurch gefährdete Erfüllung der Leistungen gegenüber Olympus, kann Olympus das zugrunde liegende Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen. In diesem Fall kann Olympus die für die Weiterführung der Arbeiten vorhandenen Einrichtungen oder getätigten Leistungen des Lieferanten gegen angemessene Vergütung in Anspruch nehmen. 18.2. Aufrechnungsrechte sind gegenüber Olympus ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Forderungen gegen Olympus, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von Olympus anerkannt worden sind. 18.3. Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte können Olympus gegenüber nur insoweit geltend gemacht werden, als sie auf Ansprüchen des Lieferanten aus demselben Vertragsverhältnis beruhen. 18.4. Die Abtretung und/oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus diesem Vertrag durch den Lieferant bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Olympus. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geldforderungen handelt. 18.5. Der Lieferant ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Olympus nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte erbringen zu lassen; dies gilt jedoch nicht, wenn der Lieferant bezüglich der georderten Waren lediglich als Händler agiert und Olympus dies bekannt ist. Beauftragt der Lieferant ohne vorherige Zustimmung von Olympus einen Dritten mit der Erbringung der von ihm geschuldeten Leistung, ist Olympus berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten sowie Schadensersatz zu verlangen. Hamburg, Februar 2022 Die nachfolgenden Allgemeinen Datenschutzsbedingungen gelten für alle Verträge, die den Einkauf bzw. die Bestellung von Waren oder Dienstleistungen durch die Olympus Europa SE & Co. KG, die Olympus Deutschland GmbH, die Olympus Soft Imaging Solutions GmbH und die ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ & Ibe GmbH (nachfolgend „Olympus“) bei dem Vertragspartner (nachfolgend „Lieferant“) zum Gegenstand haben. Sie gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.v. § 310 Abs.1 BGB. Olympus ist auch der jeweilige Verantwortliche für die Datenverarbeitung im Sinne von Art. 4 Abs. 7 DSGVO. 1. Ist Der Lieferant verpflichtet sich, bei der Kunde KaufmannErbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die einschlägigen Datenschutzvorschriften, insbesondere die Vorschriften der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu), einzuhalten. Er ist unbeschadet der weiteren Regelungen in dieser Ziffer 16.1 für den rechtmäßigen Umgang mit den personenbezogenen Daten, die ihm von Olympus zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen zur Verfügung gestellt werden, verantwortlich. Der Lieferant verpflichtet sich, die ihm von Olympus zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten ausschließlich auf rechtmäßige und transparente Weise, nach Treu und Glauben sowie ausschließlich für die Erbringung vertragsgegenständlicher Leistungen zu verarbeiten. Eine weitergehende Verwendung der Daten, insbesondere eine solche zu eigenen Zwecken des Lieferanten oder zu Zwecken Dritter, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)unzulässig. Für unsere Klagen gilt daneben auch Ferner wird der allgemeine Gerichtsstand des KundenLieferant die Verarbeitung in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht auf das absolut notwendige Maß beschränken. 2. Der Kunde ist verpflichtetLieferant verpflichtet sich, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zur Wahrung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Authentizität der ihm von Olympus zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten technische und organisatorische Maßnahmen in dem durch die einschlägigen Datenschutzvorschriften vorgesehenen Umfang zu unterrichten ergreifen. Diese Verpflichtung umfasst auch Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes durch Technik (Privacy-by-Design) und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; Edatenschutzfreundliche Voreinstellungen (Privacy-Mailby-Adresse sowie Telefon und TelefaxDefault). 3. Die Rechtsbeziehungen Der Lieferant verpflichtet sich, zur Erbringung der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht vertragsgegenständlichen Leistungen nur Mitarbeiter einzusetzen, die durch geeignete Maßnahmen über die datenschutzrechtlichen Vorschriften und die Vertraulichkeit von Daten informiert und mit den speziellen Anforderungen der Bundesrepublik DeutschlandBestellungen und Aufträge von Olympus vertraut gemacht worden sind. 4. Sämtliche Ansprüche Erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten als Auftragsverarbeitung, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer EntstehungArt. 28 DSGVO. 5. Maßgeblich für die Auf Anweisung von Olympus wird der Lieferant Maßnahmen ergreifen, um Olympus bei der Einhaltung von Fristen ist der Zugang Rechte der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartnerbetroffenen Personen zu unterstützen, das heißt das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht Übertragbarkeit und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wie sie in der DSGVO vorgeschrieben sind. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB Der Lieferant bestätigt, dass alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen einer Bestellung von Waren oder Leistungen mit Olympus nur innerhalb der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinEuropäischen Union verarbeitet werden. Für eine Datenverarbeitung außerhalb der EU ist eine vorherige Freigabe durch Olympus einzuholen. Der Lieferant verpflichtet sich, bleibt die Wirksamkeit Olympus im Falle einer Anfrage der übrigen Bestimmungen davon unberührtfür Olympus zuständigen Datenschutzbehörde zu unterstützen. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB Der Lieferant sowie dessen Mitarbeiter, deren Daten im Rahmen einer Bestellung von Waren oder Leistungen durch Olympus verarbeitet werden, haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen oder der Besonderen Geschäftsbedingungen Verarbeitung zu widersprechen, vorbehaltlich entgegenstehender anderer gesetzlicher Anforderungen. Außerdem haben sie das Recht, eine Beschwerde bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam einer Aufsichtsbehörde einzureichen. 8. Personenbezogene Daten des Lieferanten sowie der Mitarbeiter des Lieferanten werden entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO verarbeitet. Dies erfolgt im Rahmen der vertraglichen oder vorvertraglichen Verhältnisse zwischen Olympus und dem Lieferanten. Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, außer sie ist zur Erfüllung des vertraglichen oder vorvertraglichen Verhältnisses oder zur Verfolgung der Ansprüche von Olympus gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO erforderlich oder es besteht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c. DSGVO. In Einzelfällen kann es jedoch möglich sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze dass Daten Externen, z.B. Auftragsverarbeitern im Sinne des Art. 28 DSGVO, verfügbar gemacht werden müssen. Wenn personenbezogene Daten des Lieferanten oder der dessen Mitarbeiter des Lieferanten im Rahmen von Verbrauchern verstoßenVerarbeitungen weitergegeben werden müssen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnernkann diese Weitergabe an folgende Empfängerkreise erfolgen: • Agenturen • Auskunfteien, Inkassodienstleister (Bonitätsprüfung, Mahnverfahren) • Behörden, sonstige staatliche Stellen • Druckdienstleister • Interne Stellen, Konzerngesellschaften • IT-Dienstleister • Kooperationspartner (Partnerangebote, etc.) • Kreditinstitute • Lieferanten • Logistikdienstleister, Post- & Kurierdienstleister • Markt- und Meinungsforschungsunternehmen • Newsletter-Versanddienstleister • Reisebüro- & Touristikdienstleister • Reparatur- & Servicedienstleister • Telekommunikationsanbieter • Unternehmensberater / Wirtschaftsprüfer / Steuerberater • Versicherungen Sofern eine Weitergabe von Daten von Olympus an Dritte für die Erfüllung der Datenverarbeitungszwecke erforderlich wird, achtet Olympus darauf, dass personenbezogene Daten des Lieferanten sowie der Mitarbeiter des Lieferanten innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes verbleiben. Sofern dies in Ausnahmefällen nicht möglich ist und eine Datenübermittlung in ein Drittland erforderlich wird (entweder an Olympus Einheiten in Drittländern wie z.B. Japan, Russland oder USA, oder an andere Unternehmen in Drittländern, z.B. an Kooperationspartner von Olympus), ergreift Olympus alle erforderlichen Maßnahmen, die nicht Verbraucher zur Schaffung eines angemessenen Datenschutzniveaus nötig sind. 9. Personenbezogene Daten des Lieferanten sowie der Mitarbeiter des Lieferanten werden grundsätzlich nur solange verwendet, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten wie es für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteilbestehende Vertragsbeziehung erforderlich ist, es sei denn wir haben der Lieferant sowie dessen Mitarbeiter hat Olympus seine Einwilligung erteilt oder Olympus hat ein berechtigtes Interesse an der weiteren Verarbeitung. In diesen ausdrücklich Fällen verarbeitet Olympus diese personenbezogene Daten bis zum Widerruf der Einwilligung oder bis der Lieferant den berechtigten Interessen von Olympus widerspricht. Ungeachtet dessen ist Olympus aufgrund regulatorischer, handels- und steuerrechtlicher Vorgaben verpflichtet, Adress-, Zahlungs- und Bestelldaten für die Dauer von zehn Jahren zu speichern. 10. Zu den verarbeiteten Daten gehören Stammdaten (z.B. Namen und Adressen), Kontaktdaten (z.B. E-Mailadressen und Telefonnummern) sowie Vertragsdaten (z.B. in Textform zugestimmtAnspruch genommene Leistungen, Vertragsinhalte, vertragliche Kommunikation, Namen von Kontaktpersonen) und Zahlungsdaten (z.B. Bankverbindungen, Zahlungshistorie). Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) Besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet Olympus nur, wenn diese Bestandteile einer beauftragten oder vertragsgemäßen Verarbeitung sind. 11. Die Kontaktdaten der Karst IT GmbH.Datenschutzbeauftragten von Olympus lauten: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇▇.

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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Sonstiges. 1Bestätigung Hiermit möchte ich meinen bestehenden Vertrag mit den oben aufgeführten Angaben anpassen. Ist Ich bestätige die Richtigkeit der Kunde Kaufmannoben gemachten Anga- ben und beauftrage die TNG mit der Einrichtung der bestellten Leistungen. Soweit sich die TNG Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernachsie berechtigt, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand die Bestandsdaten des Kunden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. VorstandKunden an diese weiterzuleiten, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich dies für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen Geschäftsbedingungen, die Leistungsbeschreibung, die Be- nutzerordnung sowie die Hinweise zum Datenschutz der TNG. Unabhängig von bestehenden Mindestlaufzeiten Ihres Vertrages ergibt sich durch anteilige oder gänzliche Bestellung der Optionen „TNG TV“, „erste bzw. zweite Set-Top-Box“, „Leihgerät von TNG“, „Upload-Upgrade“ sowie „Gigabit-Option“ eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, die sich danach jeweils um einen Monat verlängert. Ausgenommen davon ist die anteilige oder gänzliche Bestellung der Optionen „Zusätzliche hat schriftlich mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Vertrags- laufzeit zu erfolgen. Das Angebot gilt im Versorgungsbereich der TNG vorbehaltlich der technischen Realisierbarkeit. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die TNG erklärt die Annahme dieses Antrages schriftlich. Ort / Datum: Unterschrift: Unterschrift zus. Vertragsnehmer: Vertragsanpassungen für Telefon + Internet / flott · Seite 2/2 · Stand: August 2020 (AGBfalls vorhanden) der Karst IT GmbH.Ihr Vertragspartner: TNG Stadtnetz GmbH Sender-Pakete“, „Aufnahmekapazität“, „Virenscanner“, „Zweite Telefonleitung“ sowie „Festnetz-Mobil-Flatrate“, die sich nicht auf die Mindestlaufzeit Ihres bestehenden Vertrages auswirken. Die Kündigung ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇. ▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ T 0431 / 908 908 F 0431 / 908 909 ▇▇▇▇@▇▇▇.▇▇ ▇▇▇.▇▇▇.▇▇

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Sources: Vertragsanpassungen Für Telefon + Internet

Sonstiges. 19.1 Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in ▇▇▇▇ ▇▇▇▇‐▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ als vereinbart. Ist der Kunde KaufmannAnzuwenden ist österreichisches Recht. Alle diesem Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundenwenn sie schriftlich erfolgen und vom Empfänger unwidersprochen sind. 29.2 Der Auftragnehmer ist ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen. Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen, wie die Nutzung der Auftragnehmer‐Dienstleistungen durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe von Auftragnehmer‐Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. 9.3 Der Kunde Auftragnehmer ist berechtigt, angebotene Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erfüllen zu lassen. Überbindung von Verträgen mit Dritten Domaininhaber gehen neben dem Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer auch ein solches mit jenen Internet‐Organisationen ein, die für die Vergabe der "Top Level Domain" zuständig sind. Im Falle von "at"‐Domains (z.B.: "▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇") ist dies ▇▇▇.▇▇ Internet Verwaltungs‐ und Betriebsgesellschaft mbH. 9.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten diese Bedingungen dem Domaininhaber zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang überbinden, die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3somit einen integrierenden Bestandteil aller Verträge darstellen. Die Rechtsbeziehungen Bedingungen können auf der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang Website der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerOrganisation nachgelesen werden. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch ausdrücklich auf die International Domains ‐ Master Contract Exhibit A sowie die ICANN Policy hin. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.

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Sources: General Terms and Conditions for Services

Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)11.1. Für unsere Klagen diesen Vertrag gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des KundenFrankfurt a.M. als Erfüllungsort. 211.2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. VorstandFür alle Streitigkeiten in Verbindung mit Auslegung oder Erfüllung dieses Vertrags gilt, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; Edieses nicht gütlich zwischen den Parteien geregelt werden kann, als Gerichtsstand Frankfurt a.M. und deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxKaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. 311.3. MRW behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reifenpannenservice (Nutzfahrzeugreifen) MICHELIN ONCall Deutschland und Österreich jederzeit anzupassen. Sie finden in der jeweils aktuellen Fassung Anwendung. 11.4. Alle Anlagen sind wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung. Bei Änderungen und Aktualisierungen von Anlagen passt MRW diese Anlagen entsprechend an. Die Rechtsbeziehungen Änderung der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht Anlagen ändert nichts an der Bundesrepublik DeutschlandGültigkeit der übrigen Punkte dieses Vertrags. 411.5. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Telefonische oder mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich schriftlicher Bestätigung. Ausnahmsweise können Absprachen auch mündlich getroffen werden. Die Parteien werden in diesem Fall auf Aufforderung der jeweils anderen Partei alles unternehmen, um die Schriftform nachträglich herzustellen. Schriftliche Erklärungen verpflichten uns verjährennur dann, soweit in diesen AGB wenn sie durch hierzu aus dem Handelsregister ersichtlich zu unserer Vertretung befugte leitende Mitarbeiter oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt Verkaufsleiter gefertigt sind oder unser Mitarbeiter durch Bevollmächtigung zur Abgabe der Erklärung befugt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 611.6. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB Bedingungen als unwirksam oder lückenhaft erweisen, so steht dies ihrer Wirksamkeit im Übrigen nicht entgegen. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Falle, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die dem durch sie von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken. 11.7. Die mit dem Kunden in einer Einzelvereinbarung und/oder Anlage ggf. vereinbarten Abweichungen von diesen Bedingungen stellen kein Präjudiz dar und führen zu keiner Änderung der Auslegung dieser Bedingungen. 11.8. KUNDE erklärt im Rahmen der Geschäftsbeziehung jeglicher Form von Bestechung und Korruption entgegenzuwirken und die dahingehenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. KUNDE verpflichtet sich und bestätigt insbesondere Folgendes zu unterlassen: a) MRW Mitarbeitern, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz Durchführung des Vertrages oder teilweise rechtsunwirksam seinLieferbeziehung betraut sind, bleibt oder ihnen nahestehenden Personen Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige unangemessene finanzielle oder andere Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht zu stellen, anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren, b) strafbare Handlungen zu begehen oder Beihilfe zu leisten, die Wirksamkeit unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung) oder § 23 GeschGehG (Verletzung von Geschäftsgeheimnissen) fallen. Die oben genannten Verpflichtungen gelten auch für alle Tochtergesellschaften, Mitarbeiter, Direktoren, Arbeitnehmer oder Amtsträger des Kunden sowie für alle im Rahmen der übrigen Bestimmungen davon unberührtVertragsbeziehung beteiligten Dritten. Bei einem Verstoß gegen die vorgenannten Verpflichtungen sind wir unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und sämtliche Verhandlungen abzubrechen. Alle Schäden, die uns aus einem Verstoß gegen die vorgenannten Verpflichtungen entstehen und vom Kunden zu vertreten sind, hat uns der Kunde zu ersetzen. 711.9. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder Übersteigt der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB Marktanteil des Kunden werden nicht Vertragsbestandteilauf seinem relevanten Markt die Grenze von 30 %, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmtinformiert dieser MRW unverzüglich. 11.10. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Forderungen gegen MRW dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von MRW abgetreten werden. KUNDE kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen Aufrechnung erklären.

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Sources: Reifenpannenservice Vereinbarung

Sonstiges. 112.1. Ist der Kunde KaufmannPhoneRecorder ist berechtigt, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach Leistungen durch Dritte (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)Erfüllungsgehilfen) erbringen zu lassen. Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des KundenEin Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden wird dadurch nicht begründet. 212.2. PhoneRecorder kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen. Dem Kunden steht in einem solchen Fall kein Kündigungsrecht zu. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten selbst kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PhoneRecorder nicht auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer Dritte übertragen bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxabtreten. 312.3. Die Rechtsbeziehungen PhoneRecorder ist berechtigt, die Rechnungsstellung und den durch Dritte aufgrund einer Einziehungsermächtigung im Namen von PhoneRecorder oder aufgrund einer Abtretung im Namen des Dritten durchführen zu lassen. 12.4. Abweichungen von diesen AGB oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Vertragspartner unterliegen Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses unterfällt der Schriftform. 12.5. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München. PhoneRecorder ist darüber hinaus einseitig berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 12.6. Für die von PhoneRecorder auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich dem das Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN- Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG). 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 612.7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnernlässt dies die Gültigkeit des Vertrages sowie der restlichen Bestimmungen der AGB nach dem übereinstimmenden Parteiwillen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt im Wege ergänzender Vertragsauslegung eine solche, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge dem wirtschaftlichen Zweck der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 16 Aufnahme weiterer Mitglieder § 17 Ausscheiden und Ausschluss von Verbandsgemeinden (1) Ein Verbandsmitglied kann unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist zum Ende des Kalenderjahres schriftlich sein Ausscheiden aus dem Zweckverband aus wichtigem Grund beantragen. Ist Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das Einzelinteresse des ausscheidungs- willigen Verbandsmitgliedes das Gesamtinteresse der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch übrigen Verbandsmitglieder an einer dauerhaften Erfüllung der allgemeine Gerichtsstand des Kundendem Zweckverband übertragenen Aufgaben in erheblichem Maß übersteigt und ein Verbleiben im Zweckverband unzumutbar werden lässt. (2) Der Zweckverband kann ein Verbandsmitglied aus wichtigem Grund ausschließen. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigenAbs. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer 1 Satz 2 gilt entsprechend. (3) Das ausscheidende bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um ausgeschlossene Verbandsmitglied hat keinen Anspruch auf eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxBeteiligung am Verbandsvermögen. (4) Abs. 3 gilt entsprechend beim Ausscheiden bzw. Ausschluss eines Verbandsmitgliedes nach § 23 Abs. 2 GKZ. (5) Der Anteil des ausscheidenden Verbandsmitgliedes an den Umlagen wird unter den verbleibenden Verbandsmitgliedern entsprechend dem Verhältnis ihrer bisherigen Anteile an den Umlagen aufgeteilt. (1) Der Zweckverband kann nur mit Zustimmung sämtlicher Verbandsmitglieder aufgelöst werden. (2) Im Falle der Auflösung gehen das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Zweckver- bandes auf die einzelnen Verbandsmitglieder im Verhältnis der Finanzierungsanteile gem. den §§ 13 und 14 über. (3) Der Zweckverband gilt nach seiner Auflösung als fortbestehend, solange die Abwicklung dies erfordert. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für Verbandsversammlung entscheidet über die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührtzur Abwicklung im einzel- nen notwendig werdenden Maßnahmen. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge öffentlichen Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen nach dem Bekannt- machungsrecht der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Stadt Hausach.

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Sources: Verbandsatzung

Sonstiges. 111.1. Ist Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksam- keit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen ver- bindlich. Unwirksame Bedingungen sind durch schriftliche Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommen. 11.2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sowie bestätigter Aufträge bedürfen der Kunde KaufmannSchriftform. 11.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle – auch nicht vertraglichen – Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche, die sich mittelbar oder unmittelbar aus Verträgen ergeben, denen diese Bedingungen zu Grunde liegen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach Köln. ▇▇▇▇ ist weiter berechtigt, den Lieferanten nach unserer ▇▇▇▇ am Gericht seines Sitzes oder seiner Niederlassung oder am Gericht des Er- füllungsortes zu verklagen. 11.4. Hat der Lieferant seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so ist ▇▇▇▇ nach seiner ▇▇▇▇ außerdem berechtigt, alle Ansprüche, Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten aus Geschäftsbeziehun- gen mit dem Lieferanten unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs nach der Schiedsgerichtsordnung der Züricher Handelskammer durch einen oder drei gemäß dieser Ordnung ernannte(n) Schiedsrichter ent- scheiden zu lassen. Das Schiedsgericht hat seinen Sitz in Zü- rich/Schweiz. Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache abgehal- ten. Der Schiedsspruch ist für die beteiligten Parteien endgültig bindend. 11.5. Für die vertraglichen Beziehungen zu einem Lieferanten, der seinen Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat hat, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Amtsgericht Andernach, Landgericht KoblenzCISG). Für unsere Klagen die vertraglichen Bezie- hungen zu einem Lieferanten mit Sitz außerhalb der EU gilt daneben auch das lokale Recht des Hauptsitzes des jeweiligen Bestellers unter Ausschluss des Übereinkommens der allgemeine Gerichtsstand des KundenVereinten Nationen über Verträge über den inter- nationalen Warenkauf (CISG). 211.6. Der Kunde ist verpflichtetAls rechtsverbindliche Fassung für vertragliche Beziehungen mit einem Lieferanten, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht seinen Sitz in der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland hat, gilt die deutsche Fassung dieser AGB. Als rechtsverbindliche Fassung für vertragliche Beziehungen mit einem Lieferanten, der seinen Sitz in einem anderen Land als der Bundesrepublik Deutschland hat, gilt die englische Fassung dieser AGB. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.

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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Sonstiges. 123.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Ist Das Gesetz zu dem Übereinkommen der Kunde KaufmannVereinten Nationen Über den internationalen Warenkauf (CISG) findet jedoch keine Anwendung. Es wird die Zuständigkeit der deutschen Gerichte vereinbart. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Berlin), sofern der Auftragnehmer ▇▇▇▇▇▇▇▇ ist ausschließlicher oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernachhat oder seinen Sitz nach Vertragsschluss ins Ausland oder unbekannt verlegt. Hat der Auftragnehmer seinen Sitz nicht in Deutschland, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundenhat er einen allgemeinen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen. 223.2 Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde ist verpflichtetWerden Übersetzungen des Vertrages gefertigt, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang bleibt allein die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxdeutsche Fassung maßgeblich. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. 23.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB dieses Vertrages unwirksam oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz undurchführbar sein oder teilweise rechtsunwirksam seinnach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der übrigen unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen davon unberührtgelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB wird abbedungen. 723.4 Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder Änderungen und Ergänzungen sowie die Kündigung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßenSchriftform; das gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Ist nach diesem Vertrag Schriftform erforderlich, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnerngenügt auch die Übermittlung per E- Mail. 23.5 Eine Aufrechnung mit Ansprüchen des Auftragnehmers ist nur zulässig, die wenn diese Ansprüche durch den Auftraggeber nicht Verbraucher bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH..

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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)

Sonstiges. 113.1. Ist Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch Nutzer ausdrücklich auf die Geltung seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen ver- weist und der allgemeine Gerichtsstand des KundenMarkeninhaber dem nicht widerspricht. 213.2. Der Kunde Markeninhaber behält sich vor, die in dieser Vereinbarung geregelten Vertragsbedingungen mit Zustimmung des Nutzers zu ändern oder zu ergänzen. Solche Änderungen oder Ergänzungen werden dem Nutzer vorab in Textform übersandt. Die Zustimmung des Nutzers zu derart über- sandten Änderungen bzw. Ergänzungen gilt als erteilt, wenn der Nutzer ihnen nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung in Textform widerspricht. Der Markeninhaber ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen den Nutzer auf diese Rechtsfolge eines nicht (rechtzeitig) erfolgten Widerspruchs in seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten Mitteilung noch einmal gesondert hinzuweisen. Weitreichende Änderungen, die die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien betreffen und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstanddem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen können, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxsind abweichend hiervon nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers möglich. 313.3. Die Rechtsbeziehungen Für den Fall, dass der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandMarkeninhaber die Vertragsmarke an einen Dritten (im Folgenden als Markeninhaber wird den Nutzer über einen solchen Wechsel seines Vertragspartners unverzüg- lich informieren. 413.4. Sämtliche Ansprüche Für die Auslegung der in diesem Vertrag verwendeten Begriffe gelten die Begriffsbestimmungen des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer EntstehungVerpackungsgesetzes entsprechend. 513.5. Maßgeblich Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Einhaltung von Fristen ist einen Verzicht auf das Erfordernis der Zugang der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerTextform selbst. 613.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtEs gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und eventueller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen. 713.7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verträge Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Nutzungsvertrag ist München. Dies gilt nicht für das Mahnverfahren und andere zwingende ge- setzliche Gerichtsstände, von denen nicht durch Parteivereinbarung abgewichen werden kann. Anlage 1: Registerauszug Anlage 2: Markensatzung Anlage 3: Styleguide Zeitlinie 0 eingegangene Widersprüche UM-Anmeldung Validierungsdatum Anmeldung veröffentlicht Ende der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) UM eingetragenVerlängerungszeitraum erhalten der Karst IT GmbH.Zahlung Widerspruchsfrist und veröffentlicht offen Angaben zur Marke Name Aktenzeichen Markenbasis Eingangsdatum Art Art Nizza-Klasse Wiener Klassifikation

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Sources: Nutzungsvertrag

Sonstiges. 112.1 Im Falle eines exklusiven Produktionsauftrages von L&T an den Lieferanten bleiben alle von L&T übergebenen Teile und Unterlagen (zum Beispiel Musterteile) im Eigentum von L&T. Der Lieferant darf diese nur mit schriftlicher Einwilligung von L&T außerhalb des jeweiligen Auftrages verwerten und/oder an Dritte weitergeben bzw. Ist diese Dritten zugänglich machen. Auf Anfordern von L&T hat der Kunde Kaufmann, Lieferant diese auf seine Kosten zurückzugeben. 12.2 Sämtliche Daten und Informationen über L&T und dessen Auftragsverhältnis zum Lieferanten hat der Lieferant streng geheim zu halten. 12.3 Der Erfüllungsort für alle Lieferungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)der im Auftrag festgelegte Übergabeort. Für unsere Klagen gilt daneben auch alle übrigen sich mittelbar oder unmittelbar ergebenden Verpflichtungen ist der allgemeine Gerichtsstand des KundenSitz von L&T der Erfüllungsort. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen 12.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang Bestandteile lässt die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, Regelungen unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine in ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird. Im Übrigen finden die Einheitsbedingungen der Karst IT Textilwirtschaft in der Fassung vom 01.01.2020 und die gesetzlichen Regelungen Anwendung. 12.5 Gerichtstand ist Osnabrück. Der Auftraggeber ist aber berechtigt wahlweise an einem davon abweichenden Gerichtsstand Klage zu erheben. General Terms and Conditions of Purchase Annex 5 to the Basic Agreement L&T Lengermann & Trieschmann GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.& Co. KG ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇-▇▇ 49074 Osnabrück

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Sources: General Terms and Conditions of Purchase

Sonstiges. (1) ansias-Zeitpersonal ist nicht befugt, Zahlungen, Schriftverkehr, Verträge usw. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundenvom Entleiher entgegenzunehmen. (2. Der Kunde ) ansias-Zeitpersonal ist verpflichtetnicht berechtigt, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang für die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxFirma ansias zeitarbeit GmbH & Co. KG verpflichtende Verträge abzuschließen. (3. Die Rechtsbeziehungen ) Werkzeug wird von der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandFirma ansias zeitarbeit GmbH & Co. KG nicht unentgeltlich bereitgestellt. (4. Sämtliche Ansprüche ) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer EntstehungEntleihers werden ausgeschlossen. (5. Maßgeblich ) Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Einhaltung von Fristen alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerOsnabrück. (6) Ergänzungen und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. (7) Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Besonderen Geschäftsbedingungen ansias zeitarbeit GmbH & Co. KG ganz oder teilweise rechtsunwirksam nichtig sein, bleibt so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder beziehungsweise Teile der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührtübrigen Bestimmungen. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich unwirksame Bestimmung wird automatisch durch eine dieser in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Interessenlage und Bedeutung möglichst nahe kommenden wirksamen Bestimmung ersetzt.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Sonstiges. 110.1. Ist der Kunde KaufmannAVS erbringt ihre Leistungen fachgerecht. Sie ist berechtigt, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben ihre Leistungen auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundendurch andere Unternehmen zu erbringen. 210.2. Der AVS behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, sofern die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Auf die Änderung wird jeder Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail an die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxhingewiesen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos innerhalb von 14 Tagen kündigen. 310.3. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung von AVS durch E-Mail, Fax oder Brief. 10.4. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Soweit der Kunde ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtstand Nürnberg. Für Nichtkaufleute gilt dies in Ermangelung eines inländischen Gerichtsstandes. 10.5. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne unwirksame Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnernwird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die nicht Verbraucher sind, unberührtdem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten Gleiches gilt für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.etwaige Vertragslücken.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 1a) Der Kunde erlaubt ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ das Anzeigen von dessen Internetseite auf der Homepage von “▇▇▇▇▇▇▇▇▇” als Referenz. Ist Außerdem darf ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ die Grundzüge der Zusammenarbeit und des Auftragsinhalts kommunizieren. Für Inhalte der mittels eines Links angezeigten Internetseiten von Auftraggebern von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ übernimmt ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ keine Haftung. b) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb eines Monats ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Auftraggebers, kann er das Vertragsverhältnis innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. c) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Name und Adresse des jeweiligen Nutzungsberechtigten bei der DENIC sowie in der RIPE-Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden. Im Rahmen der Vertragsdurchführung werden personenbezogene Daten beim Auftragnehmer gespeichert und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister im notwendigen Umfang weitergegeben. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde Kaufmanneinwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt den Auftragnehmer von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen. Dem Auftraggeber ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernachbekannt, Landgericht Koblenz)dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen und diese zu manipulieren. Für unsere Klagen gilt daneben auch Dieses Risiko nimmt der allgemeine Gerichtsstand des KundenKunde in Kauf. 2. Der Kunde ist verpflichtetd) Die Pflege der Inhalte einer Internetseite (auch Impressum, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage Datenschutzhinweise, AGB) obliegt der Kundschaft – eine Rechtsberatung wird von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax▇▇▇▇▇▇▇▇▇ nicht vorgenommen. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnerne) ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ wird Dienstverträge, die nicht Verbraucher nach Aufwand abzurechnen sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteilnur erfüllen, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.sofern vom Auftragnehmer sämtliche offene Rechnungen zur Fälligkeit beglichen sind.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 69.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB dieses Vertrages oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung rechtsunwirksam oder teilweise rechtsunwirksam seinnicht durchführbar sein oder werden, bleibt so wird hierdurch die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtdes Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen soll- te, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Regelungs- ▇▇▇▇▇ soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder gewollt ha- ben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme der Bestimmung den Punkt bedacht hätten. 79.2. Sollten einzelne Sollte die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB auf einem im Vertrag vorgese- henen Maß der Leistung, Gegenleistung oder Zeit beruhen, soll ein dem Ge- wollten möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam seinLeistung, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber VertragspartnernGegenleistung oder Zeit als vereinbart gelten. 9.3. Der Hauptlizenznehmer ist mit der Kontaktaufnahme durch FB, die nicht Verbraucher sindFranke und Bornberg GmbH sowie die Franke und Bornberg Akademie GmbH zum Erhalt von fachlichen Informationen, unberührtUpdate-Informationen, Informationen zu neuen Produkten oder Funktionen und Anwendertipps einverstanden. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge Der Lizenznehmer kann seine Einwilligung jederzeit formlos per Post, Fax oder E-Mail widerrufen. Den Widerruf richten Sie bitte an: Franke und Bornberg Research GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇, Fax: ▇▇▇▇- ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇,E-Mail: ser-vice(at)▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. 9.4. Ist der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht VertragsbestandteilHauptlizenznehmer Unternehmer, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Hannover.

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Sources: Nutzungsvertrag

Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 211.1. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der INGmobil GmbH auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxeinen Dritten übertragen. 311.2. Die Rechtsbeziehungen INGmobil GmbH ist berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten – neben der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Abtretung an Adyen, gem. Ziff. 2 Abs. 5 – auch ohne die Zustimmung des Kunden auf einen Dritten, der nicht Adyen ist, zu übertragen, wenn dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Dem Kunden steht für den Fall der Übertragung auf einen Dritten, der nicht Ayden ist, das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 11.3. Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Deutschland mit Ausnahme zwingender Bestimmungen des Landes, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat Anwendung. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen 411.4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich Der gesamte Schriftverkehr für die Einhaltung von Fristen Auftragsabwicklung ist an die INGmobil GmbH unter der Zugang genannten Anschrift/Mailadresse zu richten: ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ ▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ oder an: ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ 11.5. Der Einzug der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerEntgeltforderung für die erworbenen OnlineTickets erfolgt durch Adyen, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Adyen ist Drittbegünstigter der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Ticketkauf

Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach Krefeld (Amtsgericht AndernachNeuss, Landgericht KoblenzLandge- richt Krefeld). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Bundesrepub- lik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Beson- deren Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerVertrags- partner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung Verwen- dung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern Ver- brauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. we do IT Betriebs GmbH – Stand: Dezember 2023 we do IT Betriebs GmbH Fon: 02151 96463-0 Commerzbank Geschäftsführer: ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇ Dießemer Bruch 112i Fax: ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇-▇▇▇ IBAN: ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, HRB ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇ BIC: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Ust-ID: DE286508025 Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst we do IT Betriebs GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht werdennicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst we do IT Betriebs GmbH.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 112.1. Ist Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts und öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach am Firmensitz von SUMMIT (je nach sachlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenzoder das Landgericht). Für unsere Klagen gilt daneben Klagt SUMMIT, ist sie auch der allgemeine berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des KundenKunden zu wählen. SUMMIT bleibt auch berech- tigt, um einstweiligen Rechtsschutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gerichten nachzusuchen. 212.2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen SUMMIT und dem Kunden gilt ausschließlich das auf die Rechtsbeziehungen inländischer Vertragsparteien anwendbare Recht der Bundesre- publik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 12.3. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Vertragsabschluss sowie spätere Änderungen seiner Kommunikationsdaten und Ergänzungen des Vertrages be- dürfen zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenso für die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigenAbänderung dieser Klausel. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzwMündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxAlle Erklärungen der Vertragspartner bedürfen der Schriftform. 312.4. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjährenSollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, soweit in diesen AGB eine unzulässige Fristbestimmung oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen▇▇▇▇▇ enthalten, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmun- gen hiervon unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus dem Verstoß gegen § 305 ff. BGB (BVBGeltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen) gelten ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung als vereinbart, was dem von den Vertragspartnern Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungenden Fall einer ▇▇▇▇▇. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 1 Datenschutz 1. Die FirstAttribute AG hält die geltenden Datenschutzbestimmungen des BDSG ein. 2. Die personenbezogenen Daten, die die FirstAttribute AG erhebt, dienen für die Erstellung und Ausführung von Bestellungen und Aufträgen, sowie zu Abrechnungen. 3. Der Kunde hat das Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine bei der FirstAttribute AG gespeicherten personenbezogenen Daten. 4. Der Kunde hat das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung seiner bei der FirstAttribute AG gespeicherten personenbezogenen Daten. 5. Dem Kunden steht das Recht auf jederzeitigen Widerspruch gegen die Zusendung von Produktinformationen mit Wirkung für die Zukunft zu. § 2 Aufrechnung Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden gegen Forderungen der FirstAttribute AG ist nur zulässig, wenn die Forderungen des Kunden unbestritten sind oder durch rechtskräftigen Titel festgestellt wurden. § 3 Erfüllungsort und Gerichtsstand 1. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des KundenErfüllungsort Hofstetten. 2. Der Ist der Kunde ist verpflichtetKaufmann, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; Edes öffentlichen Rechts oder öffentlich-Mailrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hofstetten. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die FirstAttribute AG bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage oder andere gerichtliche Verfahren zu erheben oder einzuleiten. Ist der Kunde kein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-Adresse sowie Telefon und Telefaxrechtliches Sondervermögen, gilt die gesetzliche Regelung. 3. Diese Lizenzbedingungen haben Gültigkeit, bis diese durch eine neuere Version ersetzt werden. Die Rechtsbeziehungen FirstAttribute AG ist berechtigt, die Installation von neuen Programmversionen davon abhängig zu machen, ob der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht Anwender den geänderten Lizenzbedingungen zustimmt. Ist der Bundesrepublik DeutschlandAnwender mit der Geltung der geänderten Lizenzbedingungen nicht einverstanden, ist er zur Weiterverbreitung von Software der FirstAttribute AG nicht mehr berechtigt. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit Die verbindliche Fassung dieser Lizenzbedingungen ist ausschließlich die Version in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehungdeutscher Sprache. Ausschließlich die deutsche Fassung ist maßgeblich für den Inhalt dieser Lizenzbedingungen und die Rechte und Pflichten aus ihnen. Weitere Fassungen in anderen Sprachen dienen lediglich Informationszwecken und sind unverbindliche Übersetzungen. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.

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Sources: General Terms and Conditions (Agb) and End User License Agreement (Eula)

Sonstiges. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Bürgermeisterin B) Inhaltsverzeichnis der Mitteilungen und Informationen Informationen aus dem Rathaus Anträge zur Nutzung von städtischen Sport- hallen, Sportplätzen und der Schwimmhalle Abbrennen von Feuerwerken Benutzung von gemeinsamen Fuß- und Radwegen Information zur Zulässigkeit des Abrennens von Lagerfeuern 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des KundenHolzfeuers beträgt 1 Meter. 2. Der Kunde Als Brennmaterial ist verpflichtetnur naturbelassenes Material, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten z.B. Holzscheite, kurze trockene Äste, Reisig, Zapfen oder auch Holzbriketts zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxverwenden. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandAbfälle gehören niemals ins Holzfeuer. Das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen ist verboten. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB Bei anhaltender Trockenheit oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehungstarkem Wind dürfen Holz- feuer nicht entzündet werden. Anhaltende Trockenheit be- steht ab festgesetzter Waldbrandgefahrenstufe 2. 5. Maßgeblich für Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder Die Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg enthält Bestimmungen, nach denen die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber VertragspartnernHaltung, die nicht Verbraucher Zucht und die Ver- äußerung von bestimmten gefährlichen Hunden im Land Bran- denburg untersagt sind. Auf diese Bestimmungen und möglichen Konsequenzen bei einem Verstoß möchte die Stadtverwaltung Spremberg mit der nachfolgenden Information hinweisen. Hunde folgender Rassen oder Gruppen, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) sowie deren Kreuzun- gen untereinander oder mit anderen Hunden gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.gemäß § 8

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Sources: Partnerschaftsvertrag

Sonstiges. 15.1 Für Mängel an ▇▇▇▇▇▇▇▇▇-Produkten, die nachweislich im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bereits bestanden haben und die vom Erwerber ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ unverzüglich schriftlich angezeigt worden sind, leistet ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ nach eigener ▇▇▇▇ Gewähr in der Weise, dass entweder am Verwendungsort oder in einer ▇▇▇▇▇▇▇▇▇-Werkstatt oder in einer von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ beauftragten Werkstatt das Produkt für den Erwerber unentgeltlich nachgebessert oder - soweit erforderlich - für das schadhafte Produkt Ersatz geliefert wird. Ist Lediglich bei Scheitern der Kunde Kaufmann, Nachbesserung bzw. Ausbleiben der Ersatzlieferung trotz setzens einer angemessenen Nachfrist durch den Erwerber ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)dieser berechtigt von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eine Kaufpreis- bzw. Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des KundenWerklohnminderung zu verlangen. 2. Der Kunde ist verpflichtet5.2 Die Mängelhaftung von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ bezieht sich nicht auf Lieferteile, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxin Folge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch oder Verschleiß unterliegen. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne 9.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze so werden davon die übrigen Bestimmungen nicht berührt. 9.2 Die Vertragspartner verpflichten sich für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Bedingung, eine einverständliche Regelung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht. 9.3 Für den Einkauf von Verbrauchern verstoßenMaterialien und Leistungen gelten zusätzlich die ▇▇▇▇▇▇▇▇▇-Einkaufbedingungen. 9.4 Für die Durchführung von Montagen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber VertragspartnernInbetriebnahmen, Wartungen, Serviceleistungen bzw. Reparaturen gelten zusätzlich die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.KRAJEWSKI-Servicebedingungen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 212.1. Der Kunde ist verpflichtetnicht berechtigt, uns jeweils unverzüglich seine Rechte, Forderungen und Verpflichtungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Océ auf einen Dritten zu übertragen. 12.2. Océ ist berechtigt, sämtliche Rechte, Forderungen und Verpflichtungen, mit Ausnahme von Wartungsverträgen, auf einen Dritten zu übertragen („Vertragsübernahme“). Der Kunde stimmt hiermit bereits im Voraus einer solchen Vertragsübernahme zu. Die Vertragsübernahme ist rechtswirksam ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von Océ oder vom übernehmenden Dritten über die Vertragsübernahme informiert wird. Ab Zugang dieser Verständigung beim Kunden scheidet Océ endgültig aus diesem Vertrag aus, weshalb der Kunde nur noch an die eintretende Vertragspartei mit schuldbefreiender Wirkung leisten kann. Ferner wird der Kunde im Fall der Übertragung eines Mietvertrags mit der Verständigung angewiesen, den Mietgegenstand nicht mehr für Océ sondern für den übernehmenden Dritten innezuhaben. 12.3. Allfällige im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrages zu entrichtenden Abgaben und Gebühren trägt der Kunde. 12.4. Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das in Handelssachen zuständige Gericht in Wien – bei Streitigkeiten die vor das Bezirksgericht gehören das Bezirksgericht für Handelssachen Wien – vereinbart. 12.5. Sollte ein Teil dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 12.6. Der Kunde hat Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer seines Namens oder seines Firmensitzes bzw. VorstandWohnsitzes Océ unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Bis zur Bekanntgabe können Erklärungen von Océ rechtswirksam an die vom Kunden zuletzt nachweislich bekannt gegebene Anschrift des Kunden abgeschickt werden. Für den Fall der Verletzung der Bekanntgabe Verpflichtung verzichtet der Kunde auf die Erhebung des Einwandes der Verjährung, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxdie verspätete Geltendmachung auf diese Vertragsverletzung zurückzuführen ist. 312.7. Die Rechtsbeziehungen Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandNormen des UN-Kaufrechts. 412.8. Sämtliche Ansprüche Im Falle des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich Exports von gekaufter Ware ist der Kunde für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang hierfür maßgeblichen Bestimmungen, insbesondere des Außenhandelsgesetzes, der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartneranwendbaren sonstigen exportrechtlichen Bestimmungen sowie der ggf. anwendbaren US-Exportkontrollvorschriften, verantwortlich. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.

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Sources: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Sonstiges. 1Bestätigung Hiermit möchte ich meinen bestehenden Vertrag mit den oben aufgeführten Angaben anpassen. Ist Ich bestätige die Richtigkeit der Kunde Kaufmannoben gemachten Anga- ben und beauftrage die TNG mit der Einrichtung der bestellten Leistungen. Soweit sich die TNG Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernachsie berechtigt, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand die Bestandsdaten des Kunden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. VorstandKunden an diese weiterzuleiten, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich dies für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen Geschäftsbedingungen, die Leistungsbeschreibung, die Be- nutzerordnung sowie die Hinweise zum Datenschutz der TNG. Unabhängig von bestehenden Mindestlaufzeiten Ihres Vertrages ergibt sich durch anteilige oder gänzliche Bestellung der Optionen „TNG TV“, „erste bzw. zweite Set-Top-Box“, „Leihgerät von TNG“, „Upload-Upgrade“ sowie „Gigabit-Option“ eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, die sich danach jeweils um einen Monat verlängert. Ausgenommen davon ist die anteilige oder gänzliche Bestellung der Optionen „Zusätzliche hat schriftlich mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Vertrags- laufzeit zu erfolgen. Das Angebot gilt im Versorgungsbereich der TNG vorbehaltlich der technischen Realisierbarkeit. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die TNG erklärt die Annahme dieses Antrages schriftlich. Ort / Datum: Unterschrift: Unterschrift zus. Vertragsnehmer: Vertragsanpassungen für Telefon + Internet / flott · Seite 2/2 · Stand: ▇▇▇▇ 2021 (AGBfalls vorhanden) der Karst IT GmbH.Ihr Vertragspartner: TNG Stadtnetz GmbH Sender-Pakete“, „Aufnahmekapazität“, „Virenscanner“, „Zweite Telefonleitung“ sowie „Festnetz-Mobil-Flatrate“, die sich nicht auf die Mindestlaufzeit Ihres bestehenden Vertrages auswirken. Die Kündigung ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇. ▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ T 0431 / 908 908 F 0431 / 908 909 ▇▇▇▇@▇▇▇.▇▇ ▇▇▇.▇▇▇.▇▇

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Sources: Vertragsanpassungen Für Telefon + Internet / Soltau Paket / Flott

Sonstiges. 1. Ist 10.1.5.1 Das Sammelbecken und der Kunde KaufmannSammelschacht müssen ständige Sicherungen gegen Hineinstürzen haben (z. B. Umwehrungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht KoblenzAbdeckung). Für unsere Klagen gilt daneben auch Abdeckungen müssen eine der allgemeine Gerichtsstand des KundenBelastung entsprechende Tragfähigkeit haben und gegen Verschieben gesichert sein. 210.1.5.2 Die Umwehrungen sind so zu gestalten, dass niemand hindurchfallen kann, z. B. durch ▇▇▇▇▇, Knieleisten, Gitter, feste Ausfüllungen. Der Kunde Bei Umwehrungen mit senk- rechten Zwischenstäben darf deren Abstand nicht mehr als 18 cm betragen. Bei Umwehrungen mit Knieleiste darf der Abstand der Knieleiste von der Absturzkan- te, vom Handlauf oder von einer weiteren Zwischenleiste nicht mehr als 50 cm betragen. Außerdem ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxmindestens 5 cm hohe Fußleiste anzubringen. 310.1.5.3 Die Umwehrungen müssen in Höhe der Oberkante eine Horizontalkraft von min- destens 1000 N/m aufnehmen können. 10.1.5.4 Baubeginn und Bauende sind dem Landratsamt Kelheim und dem Wasserwirtschaft Landshut mindestens 1 Woche vorher anzuzeigen. 10.1.5.5 Zu dem an der geplanten Anlage in Nord-Süd-Richtung vorbeifließenden Graben ist zum Zwecke der Unterhaltung und aus Gewässerschutzgründen ein Uferschutz- streifen von 5 m freizuhalten. 10.1.5.6 Neben der Plangenehmigung bedarf die Anlieferung von Grünabfällen durch den Landkreis einer vertraglichen Regelung. Dieser Vertrag ist vor Inbetriebnahme der Anlage abzuschließen. 10.1.5.7 Die Anlage darf erst nach Abnahme durch das Landratsamt Kelheim in Betrieb genommen werden. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandAbnahme ist rechtzeitig, d. h. mindestens 4 Wochen vorher zu beantragen. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern10.1.5.8 Weitere Auflagen, die nicht Verbraucher sindsich insbesondere aus Gründen des Immissionsschutzes, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge des Gewässerschutzes, der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB Abfallwirtschaft sowie des Kunden werden nicht VertragsbestandteilGewässer- oder Grundwasser- schutzes als notwendig erweisen, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.bleiben vorbehalten.

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Sources: Genehmigungsbescheid

Sonstiges. 120.1 Der NU ist bis zum Ablauf der Gewährleistungszeit verpflichtet, den AG unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn sich sein Geschäftssitz verändert oder eine Änderung seiner Vermögens-/Besitzverhältnisse eintritt. Ist Kommt ein Brief, der Kunde Kaufmannan die dem AG vom NU zuletzt genannte Adresse geschickt wird, mit dem Vermerk „nicht zustellbar“ oder „unbekannt verzogen“ oder ähnlichem zurück oder wird ein Einschreiben (mit Rückschein) nicht abgeholt, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernachder AG berechtigt, Landgericht Koblenz)Mängelbeseitigungs- oder Restfertigstellungsarbeiten unverzüglich im Wege der Selbst- bzw. Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand Ersatzvornahme zu Lasten des KundenNU durchzuführen. 2. Der Kunde 20.2 Die Verhandlungs- und Vertragssprache ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxdeutsch. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland20.3 Es gilt deutsches Recht. 4. Sämtliche Ansprüche 20.4 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die ein Handelsgewerbe betreiben, oder mit solchen natürlichen oder juristischen Personen, die durch Eintragung im HR oder durch Gesetz solchen Kaufleuten gleichgestellt sind, wird als Gerichtsstand der Sitz der Niederlassung des Kunden gegen uns verjährenAG vereinbart, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehungdie den Auftrag erteilt hat. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner20.5 Mündliche Abreden und Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. 6. 20.6 Der NU ist damit einverstanden, dass die kundenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gespeichert und aktualisiert werden. 20.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB diesen Vertrages oder der Besonderen Geschäftsbedingungen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt so soll hierdurch die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtdes Vertrages nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages die Unwirksamkeit bzw. Undurchführbarkeit bedacht hätten. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.

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Sources: Nachunternehmervertrag

Sonstiges. 1Personen5 grundsätzlich jeweils in eigenen Bereichen oder Gebäudeteilen untergebracht wer- den. Ist Ferner berücksichtigt er im Rahmen des Belegungsmanagements die Belange und beson- deren Bedürfnisse vulnerabler Personen 6 und trägt den besonderen Schutzbedarfen Rech- nung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zimmervergabe in besonderen Situationen oder in Einzelfällen (z.B. vulnerable Personen) selbst koordinieren zu können. Soweit für die Unter- bringung spezielle Räume benötigt werden (z.B. für Rollstuhlfahrer) wird der Kunde KaufmannAuftraggeber die- ses -soweit erkennbar- bereits bei der Verteilung auf die ZUE berücksichtigen. Im Übrigen wird auf die Bestimmungen auf den Seiten 15 und 16 im LGSK NRW verwiesen. Überdies stellt der Auftragnehmer sicher, dass ▇▇▇▇▇▇ nicht mit mehr als acht Personen belegt werden. Neuankömmlinge weist er ein und macht sie insbesondere mit der vom Auftraggeber vorge- gebenen Hausordnung sowie den zugehörigen Hinweisen (z.B. Verhalten im Brand- oder Eva- kuierungsfall) vertraut (Anlage 2 Muster-Hausordnung; diese ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach entsprechend der örtlichen Gegebenheiten anzupassen (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenzz.B. hinsichtlich des Schließsystems für die Zimmer)). Für unsere Klagen gilt daneben auch Die Haus- ordnung wird –in der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 2jeweiligen Landessprache- an die Neuankömmlinge ausgehändigt. Die Kosten für die Übersetzung der Hausordnung in die Hauptherkunftssprachen trägt der Auftrag- nehmer. Darüber hinaus wird die Hausordnung in den wichtigsten Herkunftssprachen an einer zentralen Stelle in der Unterbringungseinrichtung ausgehängt. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich Auftragnehmer übermittelt dem Auftraggeber täglich (Mo-So) über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten eine vom Auftragge- ber zur Verfügung gestellte Webanwendung sowohl die Belegungsmeldung der Einrichtung als auch die Statusmeldung der Bewohnerinnen und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um Bewohner an eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxvom Auftraggeber be- nannte Stelle. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.

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Sources: Vergabe Organisation Und Betreuung

Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach Hamm (Amtsgericht AndernachHamm, Landgericht KoblenzOberlandesgericht Hamm). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Besondere Vertragsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen: Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT ITK ONE GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT ITK ONE GmbH.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 1Erfüllungsort ist bei Seminaren und Fortbildungen der jeweilige Veranstaltungsort, bei We- binaren Georgsmarienhütte. Ist der Kunde Kaufmann, Gerichtsstand ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)Osnabrück. Für unsere Klagen sämtliche Rechtsbeziehun- gen zwischen Kunde und der IJOS GmbH gilt daneben auch deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 2IJOS GmbH dürfen nur nach vorheriger schriftli- cher Zustimmung abgetreten werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei Für alle Ansprüche aus dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Vertrag gilt ausschließ- lich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche Ergänzungen und Änderungen dieser AGB jeglicher Art bedürfen der Textform und Anerken- nung durch die IJOS GmbH. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Osnabrück, sofern der Auftrag von einem Vollkaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB öf- fentlichen Rechts oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde. Sollten einzelne Bestimmungen Regelungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam Nutzungsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit Wirk- samkeit im Übrigen unberührt. Anstelle der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne unwirksamen Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnerntritt eine Bestim- mung, die nicht Verbraucher sind, unberührtdem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben Entsprechendes gilt bei einer etwaigen ▇▇▇▇▇ in diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Nutzungsbedingungen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Sonstiges. 117 Kosten und Steuern 17.1 Die mit der Beurkundung dieses Ausgliederungsvertrags und seiner Durchfüh- rung jetzt und in Folge anfallenden Kosten trägt der übernehmende Rechtsträ- ger. Ist Die Kosten der Kunde KaufmannHauptversammlung und der Gesellschafterversammlung so- wie die Kosten der Anmeldung und Eintragung ins Handelsregister trägt jede Vertragspartei selbst. Diese Regeln gelten auch, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundenfalls die Ausgliederung nicht wirksam wird. 217.2 Der übertragende und der übernehmende Rechtsträger gehen davon aus, dass durch die Ausgliederung keine Umsatzsteuer entsteht. Der Kunde ist verpflichtetSollte durch die Ausglie- derung wider Erwarten Umsatzsteuer entstehen, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten hat der übernehmende Rechts- ▇▇▇▇▇▇ diese an den übertragenden Rechtsträger nach Vorlage einer ordnungs- gemäßen Rechnung zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxerstatten. 318.1 Dieser Ausgliederungsvertrag wird erst wirksam, wenn die Hauptversammlung von ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ und die Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers diesem zugestimmt haben. Die Rechtsbeziehungen Ausgliederung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht Eintragung in das Handelsregister der Bundesrepublik DeutschlandVertragsparteien. Die Anmeldung der Ausgliederung zum Handelsregister ist erst vorzunehmen, wenn ein Vollzug des Kaufvertrags zur Übertragung der von ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ verkauften Programmzeitschriften FUNK UHR, Bildwoche und TV Neu erfolgt ist. 418.2 Wenn die Ausgliederung nach diesem Ausgliederungsvertrag nicht bis zum Ab- lauf des 15. Sämtliche Ansprüche Februar 2015 durch Eintragung in das Handelsregister des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt übertra- genden Rechtsträgers wirksam geworden ist, 24 Monate nach ihrer Entstehunghat jede Vertragspartei das Recht, von diesem Ausgliederungsvertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. 5. Maßgeblich für 18.3 Ferner hat jede Vertragspartei das Recht, von diesem Ausgliederungsvertrag zu- rückzutreten, wenn ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ von ihrem Recht nach Ziffer 14.1.7 des Kauf- vertrags Gebrauch macht und verlangt, dass die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerTitel FUNK UHR, Bildwoche und TV Neu nicht an die FUNKE MEDIENGRUPPE verkauft werden. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein18.4 Im Falle eines Rücktritts einer Vertragspartei hat jede Vertragspartei das Recht, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtden von ihr gestellten Antrag zur Eintragung in das Handelsregister zurückzu- nehmen. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.

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Sources: Ausgliederungs Und Übernahmevertrag

Sonstiges. 110.1. Ist der Kunde KaufmannNicht für Verbraucher, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.sondern ausschließlich für Unternehmer als Kunden gilt: 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 610.1.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen (einschließlich dieser Regelung) ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinunwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtoder der übrigen Teile solcher Bestimmungen un- berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der unwirksamen Teile tritt eine wirksame Bestimmung, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für etwaige unvorhergesehene Lücken dieser AGB. 710.1.2. Sollten einzelne Bestimmung Für alle aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag einschließlich dieser AGB oder entstehenden Streitigkeiten, wie auch des Zustandekommens und der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Beendigung des Vertrages, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sach- lich zuständigen Gerichts in Graz vereinbart. 10.2. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Bei Verbrauchern unwirksam seinals Kunden gilt diese Rechtswahl nur insoweit, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßenals zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates der Europäischen Union, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnernin dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht verdrängt werden. 10.3. Die Kleine Zeitung ist berechtigt, die nicht Verbraucher sind, unberührtvorliegenden Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen abzuändern. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen Kleine Zeitung ist verpflichtet, Sie rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderungen schriftlich (BVBgilt auch per E-Mail) davon zu in- formieren. Ihnen steht sodann eine vier-wöchige Frist ab Zugang der Information zu, den Änderungen zu widersprechen. Die Änderungen gelten für alle Verträge als genehmigt, sollten Sie nicht binnen der Karst IT vier-wöchigen Frist der Änderung schriftlich (gilt auch per E-Mail) widersprechen. Auf diesen Umstand wird in der Verständigung gesondert hingewiesen. Bei rechtzeitigem Widerspruch durch Sie finden die ge- änderten AGB auf das Vertragsverhältnis keine Anwendung. Folgende Punkte können seitens der Kleine Zeitung über Änderung der AGB nicht geändert wer- den: Gegenstand der Hauptleistung (Lieferung/Bereitstellung des vereinbarten Produktes); die Erscheinungsform zwischen Print- und Digital-Ausgabe; Ihre Kün- digungsmöglichkeiten. 10.4. Die Datenschutzinformationen der Kleine Zeitung finden Sie unter www.kleine- ▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Gerne sendet die Kleine Zeitung diese auf Anfrage auch zu, dazu wird um Kontaktaufnahme per Telefon unter 0316/▇▇▇ ▇▇▇▇, per E-Mail an ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ oder per Post an die Kleine Zeitung GmbH über & Co KG in Graz, Gadollaplatz 1, 8010 Graz, oder an die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht VertragsbestandteilKleine Zeitung in Klagenfurt, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ gebeten.

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Sources: Subscription Agreement

Sonstiges. I. Ausfuhrnachweise/Schutzrechte etc. 1. Ist ▇▇▇▇ ein Kunde, der außerhalb der Bun- desrepublik Deutschland ansässig ist (außengebietlicher Abnehmer) oder dessen Beauftragter Ware ab und beför- dert oder versendet sie in das Außenge- biet, so hat der Kunde Kaufmannder Randack GmbH den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis beizubringen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch hat der allgemeine Gerichtsstand des KundenKunde den für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gel- tenden Umsatzsteuersatz vom Rech- nungsbetrag zu zahlen. 2. Der Kunde ist verpflichtetDie anwendungstechnische Beratung der Randack GmbH in Wort, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten Schrift und durch Versuche erfolgt nach bestem Wissen, jedoch nur als unverbindlicher Hinweis auch in Bezug auf entsprechende Anfrage etwaige Schutzrechte Dritter. Sie befreit den Kunden insbesondere nicht von uns binnen 14 Tagen ab Zugang der ei- genen Prüfung der von der Randack GmbH gelieferten Produkte auf Ihre Eignung für die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon beabsichtigten Verfah- ren und TelefaxZwecke. 3. Die Rechtsbeziehungen An Kostenvoranschlägen, Berechnun- gen, Zeichnungen, Entwürfen, Formen, Mustern, Modellen, Profilen, Druckvor- lagen und sonstigen Unterlagen, die der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht Kunde unmittelbar von der Bundesrepublik DeutschlandRandack GmbH oder durch Dritte erhalten hat, hat die Randack GmbH Eigentums- und Urheberrechte. Sie dürfen ohne aus- drückliche schriftliche Zustimmung weder Dritten zugänglich gemacht wer- den noch vervielfältigt, noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck ge- nutzt werden. Sie sind auf Verlangen zurück zu senden. Ein Zurückbehal- tungsrecht des Kunden daran ist ausge- schlossen. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjährenDer Kunde wird die Randack GmbH wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, soweit in diesen AGB Patenten, Ge- brauchsmustern oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5sonstigen gewerb- lichen Schutzrechten wie Marken usw. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteilfreistellen, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) denn, der Karst IT Entwurf ei- nes Liefergegenstandes stammt von der Randack GmbH.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Sonstiges. 18.1. Bei Eintreten oder drohendem Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten und eine dadurch gefährdete Erfüllung der Leistungen gegenüber Evident, kann Evident das zugrundeliegende Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen. In diesem Fall kann Evident die für die Weiterführung der Arbeiten vorhandenen Einrichtungen oder getätigten Leistungen des Lieferanten gegen angemessene Vergütung in Anspruch nehmen. 18.2. Aufrechnungsrechte sind gegenüber Evident ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Forderungen gegen Evident, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von Evident anerkannt worden sind. 18.3. Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte können Evident gegenüber nur insoweit geltend gemacht werden, als sie auf Ansprüchen des Lieferanten aus demselben Vertragsverhältnis beruhen. 18.4. Die Abtretung und/oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus diesem Vertrag durch den Lieferanten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Evident. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geldforderungen handelt. 18.5. Der Lieferant ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Evident nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte erbringen zu lassen; dies gilt jedoch nicht, wenn der Lieferant bezüglich der georderten Waren lediglich als Händler agiert und Evident dies bekannt ist. Beauftragt der Lieferant ohne vorherige Zustimmung von Evident einen Dritten mit der Erbringung der von ihm geschuldeten Leistung, ist Evident berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten sowie Schadensersatz zu verlangen. Hamburg, 12. April 2022 Die nachfolgenden Allgemeinen Datenschutzinformationen gelten für alle Verträge, die den Einkauf von, Verkauf und/oder die Lieferung von beweglichen Sachen durch die oder von der Evident Europe GmbH und deren Niederlassungen sowie der Olympus Soft Imaging Solutions GmbH (nachfolgend "Evident") an ihre Partner (nachfolgend "Partner") zum Gegenstand haben. 1. Ist Evident speichert und nutzt erforderliche personenbezogene Daten des Partners, der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand Mitarbeiter und des KundenKundenkreises des Partners zur Anbahnung und Durchführung des Vertrags. 2. Der Kunde Personenbezogene Daten des Partners sowie der Mitarbeiter des Partners werden entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO verarbeitet. Dies erfolgt im Rahmen der vertraglichen oder vorvertraglichen Verhältnisse zwischen Evident und dem Partner. Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis (s.u., Ziffer 5). Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, außer sie ist verpflichtetzur Erfüllung des vertraglichen oder vorvertraglichen Verhältnisses oder zur Verfolgung der Ansprüche von Evident gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO erforderlich oder es besteht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c. DSGVO. In Einzelfällen kann es jedoch möglich sein, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten dass Daten Externen, z.B. Auftragsverarbeitern im Sinne des Art. 28 DSGVO, für diese Zwecke verfügbar gemacht werden. Wenn personenbezogene Daten des Partners oder der Mitarbeiter des Partners im Rahmen von Verarbeitungen weitergegeben werden, kann diese Weitergabe an folgende Empfängerkreise erfolgen: • Agenturen • Auskunfteien, Inkassodienstleister (Bonitätsprüfung, Mahnverfahren) • Behörden, sonstige staatliche Stellen • Druckdienstleister • Interne Stellen, Konzerngesellschaften • IT-Dienstleister • Kooperationspartner (Partnerangebote, etc.) • Kreditinstitute • Lieferanten • Logistikdienstleister, Post- & Kurierdienstleister • Markt- und auf entsprechende Anfrage Meinungsforschungsunternehmen • Newsletter-Versanddienstleister • Reisebüro- & Touristikdienstleister • Reparatur- & Servicedienstleister • Telekommunikationsanbieter • Unternehmensberater / Wirtschaftsprüfer / Steuerberater • Versicherungen Sofern eine Weitergabe von uns binnen 14 Tagen ab Zugang Daten von Evident an Dritte für die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigenErfüllung der Datenverarbeitungszwecke erforderlich wird, achtet Evident darauf, dass personenbezogene Daten des Partners sowie der Mitarbeiter des Partners innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes verbleiben. Hierzu zählen Sofern dies in Ausnahmefällen nicht möglich ist und eine Datenübermittlung in ein Drittland erforderlich wird (entweder an Evident Einheiten in Drittländern wie z.B. Japan, Russland oder USA, oder an andere Unternehmen in Drittländern, z.B. an Dienstleister oder Kooperationspartner von Evident), ergreift Evident alle erforderlichen Maßnahmen, die zur Schaffung eines angemessenen Datenschutzniveaus nötig sind und wird hierbei insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzwdie Standard-Datenschutzklauseln im Sinne von Art. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax46 Abs. 2 lit. c DSGVO abschließen. 3. Die Rechtsbeziehungen Daten des Partners sowie der Vertragspartner unterliegen ausschließlich Mitarbeiter des Partners werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung gespeichert und darüber hinaus, solange gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen, Rechtsansprüche aus dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandVertragsverhältnis geltend gemacht werden können oder sonstige berechtigte Gründe eine weitere Speicherung rechtfertigen. Ungeachtet dessen ist Evident aufgrund regulatorischer, handels- und steuerrechtlicher Vorgaben verpflichtet, Adress-, Zahlungs- und Bestelldaten für die Dauer von zehn Jahren zu speichern. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden Der Partner sowie dessen Mitarbeiter haben im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen folgende Rechte: das Recht auf Auskunft über die ihn bzw. sie betreffenden Daten, auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen uns verjährendie Verarbeitung, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehungauf Datenübertragbarkeit sowie auf Einbringung einer Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. 5. Maßgeblich für die Einhaltung Zu den verarbeiteten Daten gehören Stammdaten (z.B. Namen und Adressen), Kontaktdaten (z.B. E-Mailadressen und Telefonnummern) sowie Vertragsdaten (z.B. in Anspruch genommene Leistungen, Vertragsinhalte, vertragliche Kommunikation, Namen von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerKontaktpersonen) und Zahlungsdaten (z.B. Bankverbindungen, Zahlungshistorie). Besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet Evident nur, wenn diese Bestandteile einer beauftragten oder vertragsgemäßen Verarbeitung sind. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Die Kontaktdaten der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtDatenschutzbeauftragten von Evident lauten: dataprotection@olympus- ▇▇▇▇▇▇. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.▇▇▇

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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Sonstiges. 112.1. Ist Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Nebenabreden welcher Art auch immer sowie Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. 12.2. Für unsere Klagen gilt daneben auch allfällige Streitigkeiten aus der allgemeine Gerichtsstand Verwendung und Ausstellung des KundenTickets wird die ausschließliche Anwendbarkeit österreichischen Rechts, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der österreichischen Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts, vereinbart. 212.3. Der Kunde Unbeschadet zwingender gesetzlicher Bestimmungen gilt als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Betreiber und dem ▇▇▇▇ das für ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ sachlich zuständige Gericht als ausschließlich vereinbart; der Betreiber ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten berechtigt den ▇▇▇▇ auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxklagen. 312.4. Die Rechtsbeziehungen Sofern eine oder mehrere der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder nichtig ist/sind, gelten zwischen dem Betreiber und dem ▇▇▇▇ ausdrücklich solche rechtswirksamen Bestimmungen als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtwird durch eine nichtige Bestimmung nicht berührt. 712.5. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder Einsätze der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührtLoipenrettung werden nach tatsächlichem Aufwand – zuzüglich einer allfälligen gesetzlichen Umsatzsteuer – verrechnet. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Der Patient bekommt nach dem Abtransport eine Rechnung gestellt.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 110.1. Ist FLIMMIT ist berechtigt, die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie inhaltlich jederzeit einseitig zu ändern oder zu ergänzen, insbesondere dann, wenn die von FLIMMIT erbrachte Leistung erweitert wird oder Gesetzesänderungen dies erfordern. Auf Änderungen der Kunde KaufmannNutzungsbedingungen oder der Datenschutzbedingungen wird der Nutzer jeweils durch einen entsprechenden Hinweis aufmerksam gemacht. 10.2. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Nutzer der Änderung nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht und dadurch das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet. ▇▇▇▇▇▇▇ verpflichtet sich, den Nutzern mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. 10.3. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertragsverhältnisses zwischen dem Nutzer und FLIMMIT bedürfen der Schriftform. E-Mail gilt nicht als Schriftform, außer es ist ausschließlicher in diesen Nutzungsbedingungen E-Mail- Form ausdrücklich vorgesehen. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis. 10.4. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes (UNK) wird ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Wien. Die Vertragssprache ist Deutsch. 10.5. Für unsere Klagen gegen Verbraucher im Sinne des KSchG, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des KundenGerichtsstand, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder den Ort der Beschäftigung hat. 210.6. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um Sollte eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB Klausel dieser Nutzungsbedingungen rechtlich nichtig oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam unwirksam sein, bleibt so berührt dies die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7nicht. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB Allenfalls nichtige oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnernunwirksame Bestimmungen sind durch solche gültigen zu ersetzen, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

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Sources: Nutzungsbedingungen

Sonstiges. 1. Ist Bei der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des KundenLieferung von Blankstahl gelten ergänzend die Technischen Bedingungen für Blankstahl. 2. Der Kunde ist verpflichtetLassen wir Material in Lohnarbeit durch Drittunternehmer oder unsere Tochtergesellschaften bear- beiten (Schneiden, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang Härten, etc.), so gelten bezüglich der Mängelansprüche ergänzend die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. VorstandKondi- tionsempfehlungen der Verbände am Sitz dieser Unternehmen, soweit es in denen sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxdiese Unternehmen zusammengeschlossen haben. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandTeillieferungen sind zulässig, jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjährenBei Exportlieferungen übernehmen wir keine Haftung, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehungfalls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist Es gilt das Recht der Zugang Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerVereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und des hierzu ergan- genen Vertragsgesetzes (CMR). 6. Forderungen gegen uns können nur nach unserer schriftlichen Genehmigung an Dritte abgetre- ten werden. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass die An-sprüche des Käufers unstreitig oder der Höhe nach rechtskräftig festgestellt sind. 7. Unser Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass zum Zwecke automatischer Bearbeitung Da- ten zu seiner Person bei uns gespeichert werden. Von einer besonderen Mitteilung nach dem Bundesdatenschutzgesetz dürfen wir absehen. 8. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, wird die Gültigkeit des Vertrages und die Gültigkeit anderer Bedingungen dadurch nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.berührt.

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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen