Sonstiges Musterklauseln

Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.
Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere A...
Sonstiges. 12.1. Der Anbieter ist mit seiner Nennung als Referenzkunde in der werblichen Kommunikation von Socialwave online wie offline einverstanden. 12.2. Der Anbieter darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung von Socialwave auf Dritte übertragen. 12.3. Eine Aufrechnung ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen von Socialwave statthaft. 12.4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. 12.5. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden. 12.6. Erfüllungsort ist München. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Sonstiges. Schlüsselpfand für Zimmerschlüssel (wird nach Rückgabe erstattet) 30,00 € Ich bin über meine Verpflichtung zur Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nach §§ 36 Abs. 4 IfSG aufgeklärt worden. Sollte ein ärztliches Zeugnis nicht innerhalb von drei Tagen nach Einzug vorgelegt werden, wird das Haus der Betreuung und Pflege Burgoberbach eine ärztliche Untersuchung veranlassen und evtl. hierfür entstehende Kosten dem Bewohner in Rechnung stellen. Bei Abschluss des Vertrages lag die Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz bereits vor. ☐ ja ☐ nein Burgoberbach, den Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Unterschrift des Bewohners oder bevollmächtigten Vertreters bzw. Betreuers Hiermit beauftrage ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben., die Medicon Apotheke in Ansbach, mir meine Medikamente (gemäß einer ärztlichen Verordnung, sowie rezept- verordnungsfreie Medikamente) in das Haus der Betreuung und Pflege Burgoberbach zu liefern. Falls es mir oder einer von mir beauftragten Person nicht möglich ist, die Verordnung einzulösen, kann auch das Haus der Betreuung und Pflege Burgoberbach , bzw. eine dort beauftragte Person die Verordnung einlösen, jedoch ohne Berechnung von Aufwandskosten. Mir ist bekannt dass ich das freie Wahlrecht meiner mir versorgenden ▇▇▇▇▇▇▇▇ habe, und die Vereinbarung jederzeit schriftlich widerrufen kann. Hiermit erkläre ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. mein Einverständnis, meine abrechnungsrelevanten Daten an die beliefernde Apotheke des Haus der Betreuung und Pflege Burgoberbach weiterzuleiten. Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Ort, Datum Unterschrift des Bewohners oder bevollmächtigten Vertreters bzw. Betreuers Burgoberbach, den Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Unterschrift des Bewohners oder Haus der Betreuung und Pflege Burgoberbach bevollmächtigten Vertreters bzw. Betreuers Ein wichtiger Bereich unserer Pflege ist der Schutz vor Wunden sowie auch die fachgerechte Versorgung von Wunden. Im Rahmen einer fachgerechten Therapie sind wir verpflichtet Wunden sowie deren Heilungsprozess sorgfältig in unserer Pflegedokumentation aufzuzeichnen. Für die Erstellung dieser Fotodokumentation benötigen wir das Einverständnis unserer Bewohner oder des Betreuers. ☐ Hiermit erkläre ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben., mich einverstanden, dass fotodokumentarische Aufzeichnungen im Zuge der Wunddokumentation erstellt und ggfs. an behandelnde Therapeuten weitergeleitet...
Sonstiges. 14.1 Wir sind ein unabhängiger Vertragspartner, und die Parteien stimmen überein, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaft, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis besteht. 14.2 Unsere Geschäftspartner sowie sonstige Dritte, darin eingeschlossen alle Drittparteien, mit denen die Services eine Integration haben oder die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von mit den Services interagierenden Anwendungen beauftragt haben, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von Oracle. Wir sind nicht für aufgrund von Handlungen solcher Geschäftspartner oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar oder verantwortlich, es sei denn, der Geschäftspartner oder die Drittpartei erbringt Services als unser Unterauftragnehmer im Rahmen einer Beauftragung gemäß dem Rahmenvertrag. In diesem Fall haften wir nur im gleichen Maße, wie es auch für unsere Ressourcen im Rahmen des Rahmenvertrags vorgesehen ist. 14.3 Vor Erteilung eines Auftrags, der dem Rahmenvertrag unterliegt, liegt es allein in Ihrer Verantwortung, festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Vergütungen anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für Ihre aufsichtsrechtliche Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und nicht häufiger als einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services zu prüfen, um sicherzustellen, dass Sie bei der Nutzung der Cloud Services die Bestimmungen des zugehörigen Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Eine solche Prüfung wird Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unverhältnismäßig stören. Sie verpflichten sich, bei einer solchen Prüfung durch Oracle zu kooperieren sowie, soweit von Oracle in zumutbarem Umfang angefordert, angemessene Unterstützung und Zugriff auf Informationen zu gewähren. Die Durchführung der Prüfung sowie dabei gewonnene, nichtöffentliche Informationen und Daten (einschließlich aus der Prüfung resultierender Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen in Abschnitt 4 (Geheimhaltung) dieser Anlage C. W...
Sonstiges. 19.1. Datenschutz: SWD oder beauftragte Dienstleister erheben, verarbeiten und nutzen die Kundendaten zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Die ausführlichen Informationen nach Art. 13, 14 DSGVO erhalten Sie im Nachgang zur Datenerhebung. Diese können auch jederzeit unter https:// www.stadtwerke- ▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇-▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/ eingesehen werden. 19.2. Bonitätsprüfung: SWD ist berechtigt, eine Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen. Zu diesem Zweck übermittelt SWD Namen, Anschrift und Geburtsdatum des Kunden an die Creditreform Boniversum GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇. ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ oder an die Schufa Holding AG, Massenbergstr. 9 – 13, 44787 Bochum. Bei Vorliegen negativer Bonitätsmerkmale, insbesondere bei Vorliegen einer negativen Auskunft der oben genannten Gesellschaften zu Merkmalen der Bonität des Kunden, kann SWD den Auftrag des Kunden zur Energielieferung ablehnen. 19.3. Hinweis nach § 4 Abs.2 EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz): Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Einrichtungen, die ebenfalls Angaben über angebotene Energieeffizienzmaßnahmen, Endkunden-Vergleichsprofile sowie ggf. technische Spezifikationen von energiebetriebenen Geräten bereitstellen, erhalten Sie auf folgender Internetseite: ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/.
Sonstiges. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
Sonstiges. Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Auftraggebers, soweit er nicht Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ansonsten die berufliche Niederlassung des Steuerberaters. Der Steuerberater ist – nicht – bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG).
Sonstiges. 9.1 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattet, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisen, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern TomTom dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zu- zuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Unternehmen zu über- tragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen. 9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre. 9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von TomTom Telematics bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller anderen den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechte. 9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird. 9.5 TomTom hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin- gungen von TomTom eigenmächtig zu ändern. Diese Änderungen treten an dem Tag in Kraft, an dem der Kunde darüber benachrichtigt wird. 9.6 Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Verzichtserklärungen oder andere Kommunikation im Rahmen dieses Vertrages müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen und persön- lich, per Post, per Einschreiben, per Expresskurier oder per E-Mail an die zuständige Adresse, die im Vertrag angegeben ist (oder an die jeweils geltenden Adressen, über die eine Partei die andere Partei bisweilen informiert hat), gesendet werden. Eine Mitteilung gil...