Common use of Sonstiges Clause in Contracts

Sonstiges. 9.1 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattet, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisen, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern TomTom dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zu- zuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Unternehmen zu über- tragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen. 9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre. 9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von TomTom Telematics bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller anderen den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechte. 9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird. 9.5 TomTom hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin- gungen von TomTom eigenmächtig zu ändern. Diese Änderungen treten an dem Tag in Kraft, an dem der Kunde darüber benachrichtigt wird. 9.6 Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Verzichtserklärungen oder andere Kommunikation im Rahmen dieses Vertrages müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen und persön- lich, per Post, per Einschreiben, per Expresskurier oder per E-Mail an die zuständige Adresse, die im Vertrag angegeben ist (oder an die jeweils geltenden Adressen, über die eine Partei die andere Partei bisweilen informiert hat), gesendet werden. Eine Mitteilung gilt nach Zugang und sie gilt zum Zeitpunkt der Zustellung als zugegangen (falls persönlich, per Einschreiben oder per Expresskurier gesendet) oder ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Übermittlung (falls per E-Mail gesendet). 9.7 TomTom hat dem Kunden auf Anfrage eine Kopie dieser im Rahmen des Vertrags er- fassten Daten zur Verfügung zu stellen und ihm unverzüglich mitzuteilen, falls derartige Daten verloren gehen, vernichtet oder beschädigt werden oder unverwertbar sind. TomTom lässt solche Daten auf eigene Kosten wiederherstellen.

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Sources: Nutzungsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 9.1 Ohne 24.1. Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von F2M die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattetRechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht an Dritte abtreten und / oder Unteraufträge erteilen. 24.2. F2M behält sich das Recht vor, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisen, Unteraufträge an Auftragnehmer Lieferanten für die Erbringung von Dienstleistungen zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern TomTom dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Notwendigkeit dies ausdrückliche dem Kunden verbundenen Unternehmen zu- zuweisenmitzuteilen oder von ihm eine Genehmigung dafür einzuholen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Unternehmen zu über- tragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassenund bleibt dabei allerdings dem Kunden gegenüber für die von den Unterauftragnehmern durchgeführten Maßnahmen verantwortlich. 9.2 Rechtswidrige24.3. Soweit nach Rückgabe des Mietfahrzeugs Gegenstände im Fahrzeug gefunden werden, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzwbenachrichtigt F2M den Kunden unter den vom Kunden mitgeteilten Kontaktdaten. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigenGegenstände, die nötig sein könnenpersönliche Daten oder Finanzdaten enthalten, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzwwerden nach 28 Tagen vernichtet. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäreSonstige Gegenstände werden nach 6 Monaten entsorgt. 9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von TomTom Telematics bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller anderen den Parteien zustehenden Rechte 24.4. Alle Bestimmungen dieser AGB sind unabhängig und Rechtsmitteleigenständig auszulegen, und die Nichtausübung übrigen Bestimmungen werden nicht berührt, wenn eine von ihnen durch ein Gerichtsurteil oder eine endgültige Schiedsentscheidung für nichtig erklärt wird. Wird eine Bestimmung dieser AGB von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde für rechtswidrig, nichtig, ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt, so ist diese Bestimmung, soweit erforderlich, aus dem Vertrag herauszulösen und so weit wie möglich unwirksam zu machen, ohne dass dadurch andere Abschnitte oder Teile dieser AGB oder des Vertrages geändert werden, und die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind im Wege der ergänzenden Auslegung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der Parteien gilt unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. 24.5. Das Versäumnis einer Partei, ein Recht oder Rechtsmittel, einschließlich der Kündigung oder des Rücktritts vom Vertrag, ganz oder teilweise auszuüben, ist nicht als Verzicht dieser Partei auf derartige Rechteihr Recht oder Rechtsmittel auszulegen. 9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird. 9.5 TomTom hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin- gungen von TomTom eigenmächtig zu ändern. Diese Änderungen treten an dem Tag in Kraft, an dem der Kunde darüber benachrichtigt wird. 9.6 Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Verzichtserklärungen oder andere Kommunikation im Rahmen dieses Vertrages müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen und persön- lich, per Post, per Einschreiben, per Expresskurier oder per E-Mail an die zuständige Adresse, die im Vertrag angegeben ist (oder an die jeweils geltenden Adressen, über die eine Partei die andere Partei bisweilen informiert hat), gesendet werden. Eine Mitteilung gilt nach Zugang und sie gilt zum Zeitpunkt der Zustellung als zugegangen (falls persönlich, per Einschreiben oder per Expresskurier gesendet) oder ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Übermittlung (falls per E-Mail gesendet). 9.7 TomTom hat dem Kunden auf Anfrage eine Kopie dieser im Rahmen des Vertrags er- fassten Daten zur Verfügung zu stellen und ihm unverzüglich mitzuteilen, falls derartige Daten verloren gehen, vernichtet oder beschädigt werden oder unverwertbar sind. TomTom lässt solche Daten auf eigene Kosten wiederherstellen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 9.1 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattet, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisen, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern TomTom Webfleet Solutions dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zu- zuweisenzuzuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Unternehmen Un- ternehmen zu über- tragen übertragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen. 9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre. 9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von TomTom Telematics Webfleet Solutions bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller anderen an- deren den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechte. 9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird. 9.5 TomTom Webfleet Solutions hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin- gungen Ge- schäftsbedingungen von TomTom Webfleet Solutions eigenmächtig zu ändern. Diese Änderungen treten an dem Tag in Krafteinschränken, an dem der Kunde darüber benachrichtigt wirdist Webfleet Solutions zur sofortigen Kündigung dieses Vertrags berechtigt. 9.6 Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Verzichtserklärungen oder andere Kommunikation im Rahmen dieses Vertrages müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen und persön- lich, per Post, per Einschreiben, per Expresskurier oder per E-Mail an die zuständige Adresse, die im Vertrag angegeben ist (oder an die jeweils geltenden Adressen, über die eine Partei die andere Partei bisweilen informiert hat), gesendet werden. Eine Mitteilung gilt nach Zugang und sie gilt zum Zeitpunkt der Zustellung als zugegangen (falls persönlich, per Einschreiben oder per Expresskurier gesendet) oder ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Übermittlung (falls per E-Mail gesendet). 9.7 TomTom hat dem Kunden auf Anfrage eine Kopie dieser im Rahmen des Vertrags er- fassten Daten zur Verfügung zu stellen und ihm unverzüglich mitzuteilen, falls derartige Daten verloren gehen, vernichtet oder beschädigt werden oder unverwertbar sind. TomTom lässt solche Daten auf eigene Kosten wiederherstellen.

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Sources: Vertrag Für Den Webfleet Service Und Die Miete Von Hardware, Webfleet Nutzungsvertrag

Sonstiges. 9.1 10.1 Mit Ausnahme der Abänderung durch diese AVV bleibt der Vertrag in vollem Umfang in Kraft. 10.2 Soweit Dynatrace Kundendaten verarbeitet, die aus einer der in Anhang C aufgeführten Rechtsordnungen stammen und nach dem anwendbaren Datenschutzrecht einer solchen Rechtsordnung geschützt sind, gelten in Bezug auf die anwendbaren Rechtsordnungen zusätzlich zu den Bedingungen dieser AVV auch die in Anhang C angegebenen Bedingungen („Zusatzbedingungen“). Bei Mehrdeutigkeit oder Unvereinbarkeit mit den anderen Bestimmungen dieses Vertrages sind die Zusatzbedingungen maßgeblich. 10.3 Nach der Aufnahme dieser AVV in den Vertrag vereinbaren die Parteien Modul 2 der Standardvertragsklauseln (falls und soweit zutreffend) und allen Anhänge desselben; ist der Kunde allerdings ein Auftragsverarbeiter, so unterzeichnen die Parteien Modul 3 der Standardvertragsklauseln. Bei Mehrdeutigkeit oder Unvereinbarkeit zwischen dieser AVV und den Standardvertragsklauseln haben die Standardvertragsklauseln Vorrang, dies jedoch unter dem Vorbehalt, dass der Auftragsverarbeiter gemäß den Vorgaben und den Anforderungen in Abschnitt 7 dieser AVV Unterauftragsverarbeiter bestellen kann. 10.4 Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dem Vertrag oder dieser AVV unterliegt die Gesamthaftung jeder Partei und aller ihrer Verbundenen Unternehmen aus oder im Zusammenhang mit dieser AVV, einer Bestellung oder dem Vertrag – unabhängig davon, ob aus Vertrag, aus unerlaubter Handlung oder aus anderen Haftungsgründen – dem Abschnitt „Haftungsbeschränkung“ des Vertrages, und bezeichnet jeder Verweis in diesem Abschnitt auf die Haftung einer Partei die Gesamthaftung der betreffenden Partei und aller ihrer Verbundenen Unternehmen gemäß dem Vertrag und dieser AVV einschließlich aller ihrer Anhänge. Dynatrace haftet gegenüber dem Kunden nicht für indirekte oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen, Geschäftsverluste, entgangene Einsparungen, Verlust oder Beschädigung des Firmenwertes oder sonstige unmittelbar oder mittelbar entstehende Schäden aus oder in Verbindung mit dieser AVV. Ohne dass die vorherige schriftliche Zustimmung Verpflichtungen einer der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattetParteien gemäß dem Vertrag oder dieser AVV eingeschränkt würden, vertraglich festgelegte Rechte bestätigt der Kunde, dass jegliche Haftpflicht, die Dynatrace in Bezug auf die Personenbezogenen Daten des Kunden in Folge oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisen, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen in Verbindung mit der Nichterfüllung der Pflichten des Kunden aus dieser AVV oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern TomTom dazu berechtigt aus dem anwendbaren Datenschutzrecht entstanden ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zu- zuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Unternehmen zu über- tragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen. 9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die RechtmäßigkeitHaftungsgrenze von Dynatrace gemäß dem Vertrag (oder gegebenenfalls gemäß dieser AVV) angerechnet wird und diese verringert, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. als ob es eine Haftpflicht gegenüber dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden Kunden wäre. 9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von TomTom Telematics bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller anderen 10.5 Diese AVV unterliegt den Parteien zustehenden Rechte Bestimmungen aus dem Vertrag zum maßgebenden Recht und Rechtsmittel, zum Gerichtsstand und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechtewird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt. 9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird. 9.5 TomTom hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin- gungen von TomTom eigenmächtig zu ändern. Diese Änderungen treten an dem Tag in Kraft, an dem der Kunde darüber benachrichtigt wird. 9.6 Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Verzichtserklärungen oder andere Kommunikation im Rahmen dieses Vertrages müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen und persön- lich, per Post, per Einschreiben, per Expresskurier oder per E-Mail an die zuständige Adresse, die im Vertrag angegeben ist (oder an die jeweils geltenden Adressen, über die eine Partei die andere Partei bisweilen informiert hat), gesendet werden. Eine Mitteilung gilt nach Zugang und sie gilt zum Zeitpunkt der Zustellung als zugegangen (falls persönlich, per Einschreiben oder per Expresskurier gesendet) oder ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Übermittlung (falls per E-Mail gesendet). 9.7 TomTom hat dem Kunden auf Anfrage eine Kopie dieser im Rahmen des Vertrags er- fassten Daten zur Verfügung zu stellen und ihm unverzüglich mitzuteilen, falls derartige Daten verloren gehen, vernichtet oder beschädigt werden oder unverwertbar sind. TomTom lässt solche Daten auf eigene Kosten wiederherstellen.

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Sources: Auftragsverarbeitungsvereinbarung

Sonstiges. 9.1 Ohne die 14.1 Der Käufer ist nicht berechtigt, seine ihm aus diesem Vertrag, kraft Gesetzes oder aus sonstigem Grund zustehenden Rechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattet, vertraglich festgelegte des Lieferanten abzutreten oder zu übertragen. 14.2 Dritte (d. h. jede andere Person als die Parteien und deren berechtigte Rechtsnachfolger und Beauftragte) können keine Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisenPflichten aus diesem Vertrag geltend machen, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern TomTom dazu berechtigt wenn und soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zu- zuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Unternehmen zu über- tragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen. 9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung 14.3 Der Verzicht einer der Parteien in Bezug auf einen Verstoß gegen eine dieser Bedingungen durch die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, andere Partei stellt keinen Verzicht in Bezug auf einen anderen Verstoß dar. Ebenfalls kein Verzicht liegt in der bzwVerzögerung oder dem Unterlassen der Nutzung oder der Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs durch eine der Parteien. Der durch eine Partei erklärte Verzicht ist nur wirksam, wenn dieser in Schriftform erklärt wird. Sollten Regelungen oder Bestimmungen dieser Bedingungen von einem Gericht der zuständigen Gerichtsbarkeit für unwirksam oder unanwendbar erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen wirksam und anwendbar. 14.4 Keine der in diesen Bedingungen enthaltenden Bestimmungen soll dahingehend verstanden werden, dass sie den Lieferanten verpflichtet, eine Handlung vorzunehmen, welche einen direkten oder indirekten Verstoß gegen ein Gesetz des anwendbaren Rechts darstellen würde. Im Unterlassen einer solchen Handlung liegt keine Verletzung dieses Vertrages. 14.5 Alle Zeichnungen, Beschreibungen, technischen Spezifikationen, Kapazitätsangaben, Leistungswerte und sonstigen Angaben in Bezug auf Waren (unabhängig davon, ob in Katalogen, Werbungen oder begleitend zu oder bezugnehmend auf einen Vertrag) werden durch den Lieferanten basierend auf seinen Erfahrungen hinsichtlich hinzunehmender Toleranzen nach bestem Wissen abgegeben, sind jedoch in keinem Fall verbindlich und nicht Vertragsbestandteil, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, ist der Käufer dafür verantwortlich, dass die Ware für seine Zwecke ausreichend und geeignet ist. 14.6 Der Käufer bestätigt hiermit, dass ihm die relevante Sicherheits- und Trainingsliteratur betreffend der Waren und Dienstleistungen durch den Lieferanten kostenlos zur Verfügung gestellt wird und bei Bedarf durch den Käufer fotokopiert werden darf. Der Käufer ist verantwortlich für die Umsetzung der Inhalte der gesamten Sicherheits- und Trainingsliteratur. Der Käufer stellt sicher, dass Personen, welche die Ware oder Dienstleistungen benutzen, warten oder sonst mit ihnen in Berührung kommen, geeignete Sicherheits- und Trainingsliteratur erhalten. 14.7 Der Käufer erklärt, dass er jederzeit im Einklang mit dem Verhaltenskodex des Lieferanten (abrufbar unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇) und allen anwendbaren Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen, insbesondere hinsichtlich der Bekämpfung von Bestechung und Korruption, einschließlich, aber nicht begrenzt auf, des UK ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇ und des US Foreign Corrupt Practices Act in seiner jeweils geltenden Fassung (die fragliche "Voraussetzungen"), handelt und seine eigenen Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung der Voraussetzungen durch seine Angestellten, Führungskräfte, Vertreter, Subunternehmer und Kunden eingerichtet hat, überwacht und diese bei Bedarf durchsetzt. Der Lieferant ist berechtigt den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Käufer zu kündigen, wenn der Käufer oder eine andere Bestimmung Person, welche durch den Käufer angestellt ist oder diesen vertritt, gegen die Voraussetzungen verstößt, des Vertrags enthalten istVerstoßes als schuldig betrachtet oder verdächtigt wird oder einen solchen Verstoß plant. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigtDer Käufer benachrichtigt den Lieferanten unverzüglich, müs- sen sobald er von einem Verstoß gegen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmenVoraussetzungen durch den Käufer oder eine andere Person, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigenwelche durch den Käufer angestellt ist oder diesen vertritt, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäreKenntnis erlangt oder einen solchen Verstoß vermutet. 9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von TomTom Telematics bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller anderen den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechte. 9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird. 9.5 TomTom hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin- gungen von TomTom eigenmächtig zu ändern. Diese Änderungen treten an dem Tag in Kraft, an dem der Kunde darüber benachrichtigt wird. 9.6 Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Verzichtserklärungen oder andere Kommunikation im Rahmen dieses Vertrages müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen und persön- lich, per Post, per Einschreiben, per Expresskurier oder per E-Mail an die zuständige Adresse, die im Vertrag angegeben ist (oder an die jeweils geltenden Adressen, über die eine Partei die andere Partei bisweilen informiert hat), gesendet werden. Eine Mitteilung gilt nach Zugang und sie gilt zum Zeitpunkt der Zustellung als zugegangen (falls persönlich, per Einschreiben oder per Expresskurier gesendet) oder ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Übermittlung (falls per E-Mail gesendet). 9.7 TomTom hat dem Kunden auf Anfrage eine Kopie dieser im Rahmen des Vertrags er- fassten Daten zur Verfügung zu stellen und ihm unverzüglich mitzuteilen, falls derartige Daten verloren gehen, vernichtet oder beschädigt werden oder unverwertbar sind. TomTom lässt solche Daten auf eigene Kosten wiederherstellen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen Und Dienstleistungen

Sonstiges. 9.1 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei 14.1. Sollten wir zu irgendeinem Zeitpunkt ein Recht aus dieser Vereinbarung nicht durchsetzen oder ausüben, so ist es keiner Par- tei gestattet, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisen, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern TomTom dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zu- zuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Unternehmen zu über- tragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen. 9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre. 9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von TomTom Telematics bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller anderen den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt dies nicht als Verzicht auf derartige Rechteeine solche Bestimmung bzw. auf ein solches Recht auszulegen, und beeinträchtigt in keiner Weise unser Recht, dies später durchzusetzen oder auszuüben. 9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen 14.2. Keine der Parteien ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlichfür Nichterfüllung aufgrund von Gegebenheiten verantwortlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wirddie sich ihrer Kontrolle entziehen, wie z.B. höhere Gewalt, Krieg, Terroranschläge, zwingendes Recht. 9.5 TomTom hat das Recht14.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Behörde für unwirksam oder undurchführbar erklärt werden, so beeinträchtigt diese Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit nicht die anderen Bestimmungen dieser AGB, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin- gungen von TomTom eigenmächtig zu ändern. Diese Änderungen treten an dem Tag vielmehr vollumfänglich in Kraft, an dem der Kunde darüber benachrichtigt wirdKraft bleiben. 9.6 14.4. Sie sind nicht berechtigt, die Pflichten aus dieser Vereinbarung abzutreten, zu übertragen oder in anderer Weise über sie zu verfügen. Volantis ist berechtigt, die Vereinbarung und alle Rechte und Pflichten daraus an andere Konzernunternehmen abzutreten. 14.5. Alle MitteilungenMitteilungen und Rechnungen sowie jede andere Kommunikation, Zustimmungen, Verzichtserklärungen oder andere Kommunikation die eine der Parteien im Rahmen dieses Vertrages müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen und persön- lichdieser AGB gegenüber der anderen abzugeben verpflichtet ist, gilt als zugegangen, wenn sie der anderen Partei per Post, per Einschreiben, per Expresskurier Post oder per E-Mail an die zuständige Adressezugesandt wurde. 14.6. Personen, die nicht Partei dieser Vereinbarung sind, können aus dem Gesetz über Verträge zugunsten Dritter von 1999 (Contracts [Rights of Third Parties] Act 1999) keine Ansprüche aufgrund dieser AGB herleiten. 14.7. Diese AGB, das Bestelldokument und jede andere schriftliche Korrespondenz, in der wir einer Anpassung im Vertrag angegeben ist (oder an Leistungsumfang zustimmen, stellen die jeweils geltenden Adressen, über die eine Partei die andere Partei bisweilen informiert hat), gesendet werden. Eine Mitteilung gilt nach Zugang gesamte Vereinbarung und sie gilt zum Zeitpunkt der Zustellung als zugegangen (falls persönlich, per Einschreiben oder per Expresskurier gesendet) oder ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Übermittlung (falls per E-Mail gesendet)Abrede zwischen den Parteien dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes. 9.7 TomTom hat dem Kunden auf Anfrage eine Kopie dieser im Rahmen des Vertrags er- fassten Daten zur Verfügung zu stellen und ihm unverzüglich mitzuteilen, falls derartige Daten verloren gehen, vernichtet oder beschädigt werden oder unverwertbar sind. TomTom lässt solche Daten auf eigene Kosten wiederherstellen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Kauf Von Werbeleistungen

Sonstiges. 9.1 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei Partei gestattet, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisen, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern TomTom TELKOMATIK dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zu- zuweisenzuzuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Unternehmen zu über- tragen übertragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen. 9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen müssen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre. 9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von TomTom Telematics TELKOMATIK bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller anderen den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechte. 9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird. 9.5 TomTom hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin- gungen von TomTom eigenmächtig zu ändern. Diese Änderungen treten an dem Tag in Kraft, an dem der Kunde darüber benachrichtigt wird. 9.6 Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Verzichtserklärungen oder andere Kommunikation im Rahmen dieses Vertrages müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen und persön- lich, per Post, per Einschreiben, per Expresskurier oder per E-Mail an die zuständige Adresse, die im Vertrag angegeben ist (oder an die jeweils geltenden Adressen, über die eine Partei die andere Partei bisweilen informiert hat), gesendet werden. Eine Mitteilung gilt nach Zugang und sie gilt zum Zeitpunkt der Zustellung als zugegangen (falls persönlich, per Einschreiben oder per Expresskurier gesendet) oder ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Übermittlung (falls per E-Mail gesendet). 9.7 TomTom hat dem Kunden auf Anfrage eine Kopie dieser im Rahmen des Vertrags er- fassten Daten zur Verfügung zu stellen und ihm unverzüglich mitzuteilen, falls derartige Daten verloren gehen, vernichtet oder beschädigt werden oder unverwertbar sind. TomTom lässt solche Daten auf eigene Kosten wiederherstellen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 9.1 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattet, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisen, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern TomTom dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zu- zuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Unternehmen zu über- tragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen. 9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre. 9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von TomTom Telematics bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller anderen den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechte. 9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht (1) Alle Mitteilungen betreffend das Vertragsverhältnis müssen in schriftlicher Form hinzugefügt wird. 9.5 TomTom hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin- gungen von TomTom eigenmächtig zu ändern. Diese Änderungen treten verfasst und an dem Tag in Kraft, an dem der Kunde darüber benachrichtigt wird. 9.6 Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Verzichtserklärungen oder andere Kommunikation im Rahmen dieses Vertrages müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen und persön- lich, per Post, per Einschreiben, per Expresskurier oder per E-Mail an die zuständige Adresse, die im Vertrag angegeben Anmeldeformular genannte Email-Adresse geschickt werden. Es liegt in der Verantwortung des Mitglieds, seine Email-Adresse zu aktualisieren. (2) Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieses Mitgliedvertrages bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Mitgliedvertrages bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, oder eine ▇▇▇▇▇ aufweisen, verpflichten sich die Parteien eine Regelung zu treffen, die dem entspricht, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben. (3) Das Mitglied ist (oder an damit einverstanden E-Mails und andere Mitteilungen von FTC zu erhalten, die jeweils geltenden AdressenWerbeinhalte enthalten können. Das Mitglied hat die Möglichkeit derartige E-Mails und Mitteilungen von FTC abzubestellen, indem er die Anweisungen zur Abbestellung in diesen Mitteilungen befolgt. Wenn das Mitglied derartige Mitteilungen abbestellt, kann FTC dem Mitglied weiterhin informative Mitteilungen übermitteln, wie etwa über das Memberkonto, über die eine Partei vom Mitglied angeforderten Dienstleistungen oder die andere Partei bisweilen informiert hat)laufenden Geschäftsbeziehungen von FTC. In diesem Abschnitt bezieht sich "Mitglied" auch auf Membermitarbeiter, gesendet werden. Eine Mitteilung gilt nach Zugang Bevollmächtigte, Nutzungsberechtigte und sie gilt zum Zeitpunkt der Zustellung als zugegangen (falls persönlich, per Einschreiben oder per Expresskurier gesendet) oder ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Übermittlung (falls per E-Mail gesendet)sonstige nahestehende Personen. 9.7 TomTom (4) Mündliche Abreden sind neben diesem Vertrag nicht getroffen worden. (5) Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß. (6) Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung. (7) Gerichtsstand ist Berlin. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. (8) Etwaige erforderliche besondere Betriebsgenehmigungen für seinen Geschäftsbetrieb hat dem Kunden auf Anfrage eine Kopie dieser im Rahmen des Vertrags er- fassten Daten zur Verfügung zu stellen und ihm unverzüglich mitzuteilen, falls derartige Daten verloren gehen, vernichtet oder beschädigt werden oder unverwertbar sind. TomTom lässt solche Daten auf eigene Kosten wiederherstellendas Mitglied ausschließlich selbst herbeizuführen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 9.1 Ohne 13.1 Die Korrespondenz und jede Mitteilung zwischen den Parteien erfolgt per Post (Briefe), Fax, E-Mail oder auf anderem Wege zur Übermittlung von Daten, die es dem Absender ermöglichen, den Empfang der Nachricht durch den Adressaten nachzuweisen. 13.2 Bitdefender behält sich das Recht vor, Bestimmungen dieser Bedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch Veröffentlichung auf der Website zu ändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umstrukturierung der Vereinbarung als Ganzes führt. Für die Zwecke dieser Klausel, insbesondere solcher Bestimmungen, die sich auf Art und Umfang der vertraglichen Leistungen beziehen, gelten die Laufzeit oder Beendigung der Vereinbarung als wesentliche Bestimmungen. Widerspricht der Dienstleister der Geltung der geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 30 Tagen, gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert. 13.3 Vorbehaltlich der ausdrücklichen Bestimmungen in dieser Vereinbarung vereinbaren die Parteien, dass kein Versäumnis oder eine Verzögerung seitens einer der Parteien, ein Recht oder Vorrecht im Rahmen dieser Vereinbarung auszuüben, als Verzicht darauf gilt. 13.4 Der Dienstleister ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattetdes Bitdefender nicht berechtigt, vertraglich festgelegte diesen Vertrag oder seine Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisenPflichten aus diesem Vertrag abzutreten oder zu übertragen. ▇▇▇▇▇ versuchte Abtretungsversuch, an Auftragnehmer zu vergebender gegen die vorstehende Bestimmung verstößt, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern TomTom dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ist null und nichtig und ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zu- zuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Unternehmen zu über- tragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen. 9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre. 9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von TomTom Telematics bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller anderen den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechte. 9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird. 9.5 TomTom hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin- gungen von TomTom eigenmächtig zu ändern. Diese Änderungen treten an dem Tag in Kraft, an dem der Kunde darüber benachrichtigt wird. 9.6 Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Verzichtserklärungen oder andere Kommunikation im Rahmen dieses Vertrages müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen und persön- lich, per Post, per Einschreiben, per Expresskurier oder per E-Mail an die zuständige Adresse, die im Vertrag angegeben ist (oder an die jeweils geltenden Adressen, über die eine Partei die andere Partei bisweilen informiert hat), gesendet werden. Eine Mitteilung gilt nach Zugang und sie gilt zum Zeitpunkt der Zustellung als zugegangen (falls persönlich, per Einschreiben oder per Expresskurier gesendet) oder ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Übermittlung (falls per E-Mail gesendet). 9.7 TomTom hat dem Kunden auf Anfrage eine Kopie dieser im Rahmen des Vertrags er- fassten Daten zur Verfügung zu stellen und ihm unverzüglich mitzuteilen, falls derartige Daten verloren gehen, vernichtet oder beschädigt werden oder unverwertbar sind. TomTom lässt solche Daten auf eigene Kosten wiederherstellen.Kraft oder

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Dienstleister

Sonstiges. 9.1 Ohne die 10.1 Keine der Parteien darf diesen Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattet, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisen, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern TomTom dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zu- zuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Unternehmen zu über- tragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lasseneinen Dritten übertragen. 9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre. 9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von TomTom Telematics bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller anderen den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch 10.2 Unterlässt eine der Parteien gilt die Durchsetzung eines Anspruchs bei einer Verletzung oder besteht sie nicht als auf der strikten Erfüllung einer Zusicherung, Vereinbarung, Bestimmung oder Bedingung dieses Vertrages, so stellt dies keinen Verzicht darauf dar und der Partei stehen sämtliche gemäß diesem Vertrag und gemäß dem geltenden Recht aufgeführten Rechtsmittel in Bezug auf derartige Rechtenachfolgende Handlungen zur Verfügung, die ursprünglich eine Verletzung dargestellt hätten. 9.4 Vorbehaltlich 10.3 Sofern nicht ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlichanderslautend vereinbart, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wirdhaben sämtliche gemäß diesem Vertrag erforderlichen Mitteilungen, Anforderungen, Stellungnahmen und Kommunikationen schriftlich zu erfolgen und sind persönlich gegen Empfangsbestätigung auszuhändigen oder sind per Post mit Einschreiben/Rückschein oder per Übernacht-Express zuzustellen. 9.5 TomTom hat das Recht10.4 Nichts in diesem Vertrag oder in der Beziehung zwischen dem Kunden und TGR-E gilt als Partnerschaft, die Bedingungen Joint Venture oder als andere Art der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin- gungen von TomTom eigenmächtig zu ändern. Diese Änderungen treten an Beziehung zwischen TGR-E und dem Tag Kunden, außer wie in Kraft, an dem der Kunde darüber benachrichtigt wirddiesem Vertrag festgelegt. 9.6 10.5 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. 10.6 Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Verzichtserklärungen oder andere Kommunikation im Rahmen dieses Vertrages müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen und persön- lich, per Post, per Einschreiben, per Expresskurier oder per E-Mail an die zuständige AdresseStreitigkeiten, die im Zusammenhang mit oder aus diesem Vertrag angegeben ist (entstehen, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Köln. 10.7 Ist eine Bestimmung, Klausel oder an die jeweils geltenden Adressen, über die eine Anwendung dieses Vertrages auf eine Partei oder auf einen Sachverhalt ungültig und/oder undurchsetzbar, so bleibt die andere Partei bisweilen informiert hat)Wirksamkeit und Anwendbarkeit der restlichen Bestimmungen, gesendet werdenKlauseln oder Anwendungen unberührt. Die Parteien vereinbaren schon jetzt, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine gesetzliche zulässige Bestimmung zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Fall einer unbeabsichtigten Regelungslücke. 10.8 Jegliche Ergänzungen oder Abweichungen des Vertrages erlangen nur in Schriftform Gültigkeit. Eine Mitteilung gilt nach Zugang und sie gilt zum Zeitpunkt der Zustellung als zugegangen (falls persönlich, per Einschreiben Änderung oder per Expresskurier gesendet) oder ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Übermittlung (falls per E-Mail gesendet)Modifizierung dieses Schriftformerfordernisses muss ebenfalls schriftlich erfolgen. 9.7 TomTom hat dem Kunden auf Anfrage eine Kopie dieser im Rahmen des Vertrags er- fassten Daten zur Verfügung zu stellen und ihm unverzüglich mitzuteilen, falls derartige Daten verloren gehen, vernichtet oder beschädigt werden oder unverwertbar sind. TomTom lässt solche Daten auf eigene Kosten wiederherstellen.

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Sources: Agb Dienstleistungen

Sonstiges. 9.1 Ohne 11.1 Falls irgendeine Bestimmung in der vorliegenden Vereinbarung oder in einem sonstigen Vertrag, der den Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung unterliegt, sich als ungültig oder nicht durchsetzbar her- ausstellen sollte (insgesamt oder teilweise), so bleibt die vorherige schriftliche Zustimmung Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen davon unbe- rührt, es sei denn, dass die Einhaltung der übrigen Bestimmungen für die eine oder andere Vertragspartei eine unangemessene Härte darstellen würde, und zwar auch unter Berücksichtigung einer hilfsweisen An- wendung der jeweiligen Rechtsvorschriften laut geltendem Gesetz, um die rechtliche ▇▇▇▇▇ auszugleichen. 11.2 Falls Sie die fälligen Lizenzgebühren nicht zahlen und/oder falls Sie wesentliche Bestimmungen die- ser Vereinbarung nicht erfüllen, behält sich Fujitsu das Recht vor, die Lizenz zu kündigen. Im Falle der Kün- digung der Lizenz müssen Sie unverzüglich sämtliche in Ihrem Besitz befindlichen Kopien der Software zu- rückgeben und/oder zerstören und die jeweilige vollständige Rückgabe bzw. die Vernichtung dieser Kopien schriftlich bestätigen. 11.3 Weder Sie noch Fujitsu sind gegenüber der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattetfür die Nichterfüllung oder die Ver- letzung von vertraglichen Verpflichtungen (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen) haftbar, vertraglich festgelegte Rechte soweit die- se Nichterfüllung oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisenVerletzung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. "Höhere Gewalt" bezeichnet insbe- sondere Kriege, an Auftragnehmer zu vergebenBürgerkriege, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügenKatastrophen, weder ganz noch teilweiseTerrorakte, sofern TomTom dazu berechtigt istEpidemien, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne Quarantäne, Regierungsaktionen, Ar- beitskämpfe, Feuer, Stromausfall, Ausfall von Telekommunikationsleitungen und externe Angriffe auf IT- Systeme, die vorherige Zustimmung unter Anwendung des Kunden verbundenen Unternehmen zu- zuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Unternehmen zu über- tragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassenanerkannten Stands der Technik nicht mit technisch und wirtschaftlich vertretbarem Aufwand verhindert werden können. 9.2 Rechtswidrige11.4 Sämtliche Abänderungen und/oder Ergänzungen dieser Lizenzbedingungen sind nur dann gültig, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre. 9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von TomTom Telematics bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller anderen den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechte. 9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht wenn dies in schriftlicher Form hinzugefügt wirderfolgt. 9.5 TomTom hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin- gungen von TomTom eigenmächtig zu ändern. Diese Änderungen treten an dem Tag in Kraft, an dem der Kunde darüber benachrichtigt wird. 9.6 Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Verzichtserklärungen oder andere Kommunikation im Rahmen dieses Vertrages müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen und persön- lich, per Post, per Einschreiben, per Expresskurier oder per E-Mail an die zuständige Adresse, die im Vertrag angegeben ist (oder an die jeweils geltenden Adressen, über die eine Partei die andere Partei bisweilen informiert hat), gesendet werden. Eine Mitteilung gilt nach Zugang und sie gilt zum Zeitpunkt der Zustellung als zugegangen (falls persönlich, per Einschreiben oder per Expresskurier gesendet) oder ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Übermittlung (falls per E-Mail gesendet). 9.7 TomTom hat dem Kunden auf Anfrage eine Kopie dieser im Rahmen des Vertrags er- fassten Daten zur Verfügung zu stellen und ihm unverzüglich mitzuteilen, falls derartige Daten verloren gehen, vernichtet oder beschädigt werden oder unverwertbar sind. TomTom lässt solche Daten auf eigene Kosten wiederherstellen.

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Sources: Software License Agreement

Sonstiges. 9.1 Ohne die vorherige 25.1 Änderungen des Vertrags sind nur gültig und bindend, sofern sie schriftlich vereinbart und von Vertretern beider Parteien unterzeichnet sind. 25.2 Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag oder Rechte oder Pflichten aus einer Bestellung mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei abzutreten. Der Käufer ist berechtigt, diesen Vertrag nach Vorankündigung ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten ganz oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen abzutreten. 25.3 Übt eine Partei ein ihm zustehendes Recht nicht aus, so bedeutet dies keinen Verzicht auf dieses Recht. 25.4 Der Käufer und der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattetLieferant sind und bleiben unabhängige Unternehmer. Der Vertrag begründet keine Beziehung zwischen den Parteien als Handelsvertreter, vertraglich festgelegte Rechte Repräsentanten, Vertragshändler, Konsortium, Gemeinschaftsunternehmen oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisendergleichen. 25.5 Kein Unternehmen oder keine Person, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern TomTom dazu berechtigt die nicht Vertragspartei ist, vertraglich festgelegte Rechte hat ein vertragliches oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zu- zuweisenanderweitiges Recht, an verbundene Unternehmen eine Bestimmung aus diesem Vertrag durchzusetzen. Keine der Bedingungen dieses Vertrags ist dazu bestimmt, von Dritten durchgesetzt zu vergeben, an verbundene Unternehmen zu über- tragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassenwerden. 9.2 Rechtswidrige25.6 Wenn der Vertrag, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeiteinschließlich dieser AEB, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre. 9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von TomTom Telematics bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller anderen den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechte. 9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird. 9.5 TomTom hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin- gungen von TomTom eigenmächtig zu ändern. Diese Änderungen treten an dem Tag in Kraft, an dem der Kunde darüber benachrichtigt wird. 9.6 Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Verzichtserklärungen oder andere Kommunikation im Rahmen dieses Vertrages müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen und persön- lichals auch in einer anderen Sprache abgeschlossen wird, per Posthat die englische Version Vorrang. 25.7 Wird der Vertrag, per Einschreibenseine Anhänge oder Dokumente, per Expresskurier elektronisch unterzeichnet, so vereinbaren die Parteien, dass diese Unterschrift rechtsverbindlich ist. Keine Partei wird die Vollstreckbarkeit auf der Grundlage einer solchen elektronischen Unterschrift bestreiten, auch nicht für solche Dokumente, für welche vertraglich eine Schriftformerfordernis vorgeschrieben ist oder per E-Mail an die zuständige Adressevon den Parteien unterschrieben werden müssen. 25.8 Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrags oder der AEB als nichtig, unwirksam oder nicht durchführbar erweisen, werden die übrigen Bestimmungen des Vertrags dadurch nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder General Conditions of Purchase page 9 | 10 (2022, v 1) nicht durchführbare Bestimmung ist durch eine andere gültige Bestimmung zu ersetzen, die im Vertrag angegeben ist (oder an die jeweils geltenden Adressen, über die eine Partei die andere Partei bisweilen informiert hat), gesendet werden. Eine Mitteilung gilt nach Zugang und sie gilt zum Zeitpunkt der Zustellung als zugegangen (falls persönlich, per Einschreiben oder per Expresskurier gesendet) oder ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Übermittlung (falls per E-Mail gesendet)Willen beider Parteien so nah wie möglich kommt. 9.7 TomTom hat dem Kunden auf Anfrage eine Kopie dieser im Rahmen des Vertrags er- fassten Daten zur Verfügung zu stellen und ihm unverzüglich mitzuteilen, falls derartige Daten verloren gehen, vernichtet oder beschädigt werden oder unverwertbar sind. TomTom lässt solche Daten auf eigene Kosten wiederherstellen.

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Sources: General Terms and Conditions of Purchase

Sonstiges. 9.1 19.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen unwirksam oder ungültig sein bzw. werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien stimmen zu, die unwirksame(n) oder ungültige(n) Bestimmung(en) durch eine Bestimmung von ähnlicher Bedeutung zu ersetzen, welche dem Zweck der ursprünglichen Formulierung weitestgehend entspricht. 19.2 Das Versäumnis einer Partei, von der anderen Partei die strikte Erfüllung einer hierin genannten Verpflichtung einzufordern, hat keinerlei Auswirkungen auf deren Recht, infolgedessen jedwede Verpflichtung durchzusetzen; ebenso gilt 19.3 Ohne schriftliche Genehmigung des Kunden ist der Lieferant nicht berechtigt, die vorherige schriftliche Zustimmung Vereinbarung gänzlich oder in Teilen abzutreten. Durch eine derartige Genehmigung wird der Lieferant jedoch nicht von seinen Verpflichtungen sowie der Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung entbunden. 19.4 Keine Formulierung innerhalb dieser Vereinbarung ist so zu verstehen, dass eine Partei als Bevollmächtigter der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattetauftritt oder dass zwischen den Parteien eine Partnerschaft, vertraglich festgelegte Rechte ein Joint Venture oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisen, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern TomTom dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zu- zuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Unternehmen zu über- tragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lasseneine Beschäftigungsbeziehung aufgebaut wird. 9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre. 9.3 19.5 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 kollisionsrechtlichen Bestimmungen unterliegt diese Vereinbarung ausschließlich österreichischem Recht. Das am 11. April 1980 in Wien geschlossene Übereinkommen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von TomTom Telematics bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller anderen Vereinten Nationen über Verträge über den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Jedweder eventuelle Warentransport in oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechte. 9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird. 9.5 TomTom hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin- gungen von TomTom eigenmächtig zu ändern. Diese Änderungen treten an dem Tag in Kraft, an dem der Kunde darüber benachrichtigt wird. 9.6 Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Verzichtserklärungen oder andere Kommunikation aus einem Lager im Rahmen dieses Vertrages müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen und persön- lichder zu erbringenden Dienstleistungen unterliegt den vertraglichen Bestimmungen zum jeweiligen Transportverfahren. 19.6 Alle Streitfälle aus einer Bestellung, per Postdie die Parteien nicht einvernehmlich beilegen können, per Einschreiben, per Expresskurier oder per E-Mail werden ohne Einschränkung des Rechts auf Berufung an die zuständige Adressezuständigen Gerichte in Linz, die im Vertrag angegeben Österreich verwiesen. Während ein Streitfall anhängig ist, ist (oder an die jeweils geltenden Adressen, über die eine keine Partei die andere Partei bisweilen informiert hat), gesendet werden. Eine Mitteilung gilt nach Zugang und sie gilt zum Zeitpunkt von der Zustellung als zugegangen (falls persönlich, per Einschreiben oder per Expresskurier gesendet) oder ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Übermittlung (falls per E-Mail gesendet). 9.7 TomTom hat dem Kunden auf Anfrage eine Kopie dieser Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags er- fassten Daten zur Verfügung zu stellen der Bestellung entschuldigt, ausgenommen jener Verpflichtungen, die direkt von der Streitigkeit betroffen sind 19.7 Ablauf, Kündigung oder Widerruf der Vereinbarung haben keinerlei Auswirkungen auf Rechte oder Pflichten, die ausdrücklich oder aufgrund ihrer Beschaffenheit einen solchen Ablauf-, Kündigungs- oder Widerrufsprozess überdauern, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Zusicherungen, Gewährleistungen, Geheimhaltungsverpflichtungen, geistige Eigentumsrechte und ihm unverzüglich mitzuteilen, falls derartige Daten verloren gehen, vernichtet oder beschädigt werden oder unverwertbar sind. TomTom lässt solche Daten auf eigene Kosten wiederherstellenerworbene Rechte.

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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Sonstiges. 9.1 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung 27.1 Ein Verzicht auf eine der jeweils anderen Regelungen dieser Vereinbarung oder auf vertragliche Ansprüche bei einer Verletzung dieser Regelungen, ist nur wirksam, wenn ein solcher Verzicht schriftlich von der verzichtenden Partei ist es keiner Par- tei gestattet, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisen, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern TomTom dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zu- zuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Unternehmen zu über- tragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen. 9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten erklärt worden ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist Ein Verzicht auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre. 9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von TomTom Telematics bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller anderen den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien Verletzung gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechtesonstige Regelungen des vertragsgemäßen Verhaltens. 9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird27.2 Ausschließlich Subunternehmen von Leaseweb können Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung für sich herleiten. Sonstige Dritte können keinerlei Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung für sich herleiten. 9.5 TomTom hat das Recht27.3 Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. In diesem Fall ist die betreffende Bestimmung – soweit möglich – durch eine gültige Bestimmung, die Bedingungen den Zweck und die beabsichtigte Wirkung der ursprünglichen Bestimmung spiegelt, zu ersetzen. 27.4 Mit den Regelungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin- gungen von TomTom eigenmächtig zu ändern. Diese Änderungen treten an dem Tag in KraftVereinbarung übertragen sich die Parteien keinerlei Rechte geistigen Eigentums, an dem die der Kunde darüber benachrichtigt wirdjeweils anderen Partei zustehen. 9.6 Alle Mitteilungen27.5 Der Kunde und Leaseweb vereinbaren, Zustimmungendass sie bis mindestens sechs (6) Monate nach Beendigung der Vereinbarung kein Personal voneinander abwerben oder einstellen. 27.6 Keine Partei ist dazu berechtigt, Verzichtserklärungen (a) Pressemitteilungen und/oder andere Kommunikation Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen dieses Vertrages müssen schriftlich Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei zu veröffentlichen/durchzuführen, oder (b) in Werbematerialien die geistigen Eigentumsrechte der anderen Partei zu nutzen. Unabhängig davon ist Leaseweb – ohne vorherige Zustimmung des Kunden – dazu berechtigt, Dritte während Verkaufsveranstaltungen und in englischer Sprache erfolgen und persön- lichauf Leasewebs Webseite darüber zu informieren, per Post, per Einschreiben, per Expresskurier oder per E-Mail an die zuständige Adresse, die im Vertrag angegeben ist (oder an die jeweils geltenden Adressen, über die eine Partei die andere Partei bisweilen informiert hat), gesendet werden. Eine Mitteilung gilt nach Zugang und sie gilt zum Zeitpunkt der Zustellung als zugegangen (falls persönlich, per Einschreiben oder per Expresskurier gesendet) oder ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Übermittlung (falls per E-Mail gesendet). 9.7 TomTom hat dass Leaseweb gegenüber dem Kunden auf Anfrage eine Kopie dieser im Rahmen des Vertrags er- fassten Daten zur Verfügung zu stellen und ihm unverzüglich mitzuteilen, falls derartige Daten verloren gehen, vernichtet oder beschädigt werden oder unverwertbar sind. TomTom lässt solche Daten auf eigene Kosten wiederherstellenDienstleistungen erbringt.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 9.1 Ohne die 14.1 Der Käufer ist nicht berechtigt, seine ihm aus diesem Vertrag, kraft Gesetzes oder aus sonstigem Grund zustehenden Rechte, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattet, vertraglich festgelegte des Lieferanten abzutreten oder zu übertragen. 14.2 Dritte (d. h. jede andere Person als die Parteien und deren berechtigte Rechtsnachfolger und Beauftragte) können keine Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisenPflichten aus diesem Vertrag geltend machen, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern TomTom dazu berechtigt wenn und soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zu- zuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Unternehmen zu über- tragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen. 9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung 14.3 Der Verzicht einer der Parteien in Bezug auf einen Verstoß gegen eine dieser Bedingungen durch die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, andere Partei stellt keinen Verzicht in Bezug auf einen anderen Verstoß dar. Ebenfalls kein Verzicht liegt in der bzwVerzögerung oder dem Unterlassen der Nutzung oder der Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs durch eine der Parteien. Der durch eine Partei erklärte Verzicht ist nur wirksam, wenn dieser in Schriftform erklärt wird. Sollten Regelungen oder Bestimmungen dieser Bedingungen von einem Gericht der zuständigen Gerichtsbarkeit für unwirksam oder unanwendbar erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen wirksam und anwendbar. 14.4 Keine der in diesen Bedingungen enthaltenden Bestimmungen soll dahingehend verstanden werden, dass sie den Lieferanten verpflichtet, eine Handlung vorzunehmen, welche einen direkten oder indirekten Verstoß gegen ein Gesetz des anwendbaren Rechts darstellen würde. Im Unterlassen einer solchen Handlung liegt keine Verletzung dieses Vertrages. 14.5 Alle Zeichnungen, Beschreibungen, technischen Spezifikationen, Kapazitätsangaben, Leistungswerte und sonstigen Angaben in Bezug auf Waren (unabhängig davon, ob in Katalogen, Werbungen oder begleitend zu oder bezugnehmend auf einen Vertrag) werden durch den Lieferanten basierend auf seinen Erfahrungen hinsichtlich hinzunehmender Toleranzen nach bestem Wissen abgegeben, sind jedoch in keinem Fall verbindlich und nicht Vertragsbestandteil, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, ist der Käufer dafür verantwortlich, dass die Ware für seine Zwecke ausreichend und geeignet ist. 14.6 Der Käufer bestätigt hiermit, dass ihm die relevante Sicherheits- und Trainingsliteratur, betreffend der Waren und Dienstleistungen, durch den Lieferanten kostenlos zur Verfügung gestellt wird und bei Bedarf durch den Käufer fotokopiert werden darf. Der Käufer ist verantwortlich für die Umsetzung der Inhalte der gesamten Sicherheits- und Trainingsliteratur. Der Käufer stellt sicher, dass Personen, welche die Ware oder Dienstleistungen benutzen, warten oder sonst mit ihnen in Berührung kommen, geeignete Sicherheits- und Trainingsliteratur erhalten. 14.7 erklärt der Käufer, dass er jederzeit im Einklang mit dem Verhaltenskodex des Unternehmens Atlas Copco (abrufbar unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇- sustainability-approach/our-business-code-ofpractice) und allen anwendbaren Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen, insbesondere hinsichtlich der Bekämpfung von Bestechung und Korruption, einschließlich, aber nicht begrenzt auf, des UK ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇ und des US Foreign Corrupt Practices Act in seiner jeweils geltenden Fassung (die fragliche "Voraussetzungen"), handelt und seine eigenen Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung der Voraussetzungen durch seine Angestellten, Führungskräfte, Vertreter, Subunternehmer und Kunden eingerichtet hat, überwacht und diese bei Bedarf durchsetzt. Der Lieferant ist berechtigt den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Käufer zu kündigen, wenn der Käufer oder eine andere Bestimmung Person, welche durch den Käufer angestellt ist oder diesen vertritt, gegen die Voraussetzungen verstößt, des Vertrags enthalten istVerstoßes als schuldig betrachtet oder verdächtigt wird oder einen solchen Verstoß plant. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigtDer Käufer benachrichtigt den Lieferanten unverzüglich, müs- sen sobald er von einem Verstoß gegen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmenVoraussetzungen durch den Käufer oder eine andere Person, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige welche durch den Käufer angestellt ist oder diesen vertritt, Kenntnis erlangt oder einen solchen Verstoß vermutet. 14.8 Der Käufer hat die ▇▇▇▇, (1) für die Sammlung Behandlung, Rückgewinnung und zumutbare Vertragsänderungen zu einigenumweltschonende Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten, die nötig sein könnenvon den Waren am Ende ihrer Lebensdauer verbleiben, um weitestgehend dieselbe Wirkung auf seine Kosten zu erzielensorgen oder (2) den Lieferanten schriftlich dazu aufzufordern, die durch die fragliche Klausel bzwdies auf Kosten des Käufers vorzunehmen. Für den Teil Fall, dass der fraglichen Klausel erzielt worden wäre. 9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Käufer von TomTom Telematics bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller anderen den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittelseiner Wahlmöglichkeit keinen Gebrauch macht, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechte. 9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird. 9.5 TomTom hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin- gungen von TomTom eigenmächtig zu ändern. Diese Änderungen treten an dem Tag in Kraft, an dem der Kunde darüber benachrichtigt wird. 9.6 Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Verzichtserklärungen oder andere Kommunikation im Rahmen dieses Vertrages müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen und persön- lich, per Post, per Einschreiben, per Expresskurier oder per E-Mail an die zuständige Adresse, die im Vertrag angegeben ist Option (oder an die jeweils geltenden Adressen, über die eine Partei die andere Partei bisweilen informiert hat), gesendet werden. Eine Mitteilung gilt nach Zugang und sie gilt zum Zeitpunkt der Zustellung als zugegangen (falls persönlich, per Einschreiben oder per Expresskurier gesendet) oder ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Übermittlung (falls per E-Mail gesendet1). 9.7 TomTom hat dem Kunden auf Anfrage eine Kopie dieser im Rahmen des Vertrags er- fassten Daten zur Verfügung zu stellen und ihm unverzüglich mitzuteilen, falls derartige Daten verloren gehen, vernichtet oder beschädigt werden oder unverwertbar sind. TomTom lässt solche Daten auf eigene Kosten wiederherstellen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen Und Dienstleistungen

Sonstiges. 9.1 Ohne (1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die vorherige schriftliche Zustimmung Gültigkeit der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattet, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisen, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern TomTom dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zu- zuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Unternehmen zu über- tragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassenübrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt. 9.2 Rechtswidrige(2) Die Auftragsabwicklung kann mit Hilfe der automatischen Datenverarbeitung erfolgen. Der Kunde erteilt hiermit ausdrücklich seine Zustimmung zur Verarbeitung der bei uns im Rahmen der vertraglichen Beziehung bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, ungültige dass wir die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke verwenden. (3) Die Überschriften der Paragraphen oder andere Untergliederungen in diesen AGB dienen lediglich der leichteren Lesbarkeit. Sie dienen nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf dazu, Regelungen aufzustellen, zu begrenzen, zu modifizieren, rechtliche Argumentationsgrundlagen zu liefern oder in irgendeiner anderen Weise rechtlichen Effekt zu bewirken. (4) Mit den Worten „und“ und „oder“ meinen die RechtmäßigkeitParteien das eine oder andere, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafenje nach dem Zusammenhang, in der dem diese Worte benutzt werden; im Allgemeinen sind alle relevanten Alternativen eingeschlossen, wenn eines dieser Worte in diesem Vertrag benutzt wird. Entsprechendes gilt für die Verwendung des Singulars und Plurals sowie dann, wenn in diesem Vertrag erläuternd Beispiele gebracht werden oder das Wort „insbesondere“ Verwendung findet, wobei solche Beispiele und Aufzählungen keineswegs abschließend sind. Der Begriff „Schadensersatzansprüche" umfasst auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die maskulinen Formen schließen die Femininen ein und umgedreht. Es hat stets die deutsche bzw. dem bei einem englischsprachigen Vertrag die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigtenglische Sprachfassung eines Vertrages Vorrang, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäreungeachtet jeglicher Übersetzung. 9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von TomTom Telematics bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller anderen (5) Der Vertrag zwischen SeioTec und dem Kunden begründet kein Gesellschaftsverhältnis zwischen den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechte. 9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird. 9.5 TomTom hat Parteien. Nichts begründet das Recht, dass eine Partei als Agent der oder sonstig Vertretungsberechtigter für die Bedingungen Andere auftritt oder irgendwelche Verbindlichkeiten zu Lasten der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin- gungen von TomTom eigenmächtig zu ändernanderen eingeht oder begründet. Diese Änderungen treten Der Zweck eines Vertrages beschränkt sich auf die Regelung seines spezifischen Inhalts und ist begrenzt auf die Zwecke, für die er eingegangen ist. (6) Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an dem Tag in Kraftdie letzte bekannte Adresse versendet wurden, an dem wenn der Kunde darüber benachrichtigt wirdohne neue Benennung seine Geschäftsadresse aufgegeben hat (7) Der Kunde garantiert mit Abschluss des Vertrages zwischen den Parteien nach seinem besten Wissen, dass er die volle rechtliche Befähigung besitzt, den Vertrag einzugehen und dass alle notwendigen gesellschaftsinternen Abstimmungen dafür getroffen worden sind. 9.6 Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Verzichtserklärungen oder andere Kommunikation im Rahmen dieses Vertrages müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen und persön- lich, per Post, per Einschreiben, per Expresskurier oder per E-Mail an die zuständige Adresse, die im Vertrag angegeben ist (oder an die jeweils geltenden Adressen, über die eine Partei die andere Partei bisweilen informiert hat), gesendet werden. Eine Mitteilung gilt nach Zugang und sie gilt zum Zeitpunkt der Zustellung als zugegangen (falls persönlich, per Einschreiben oder per Expresskurier gesendet) oder ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Übermittlung (falls per E-Mail gesendet). 9.7 TomTom hat dem Kunden auf Anfrage eine Kopie dieser im Rahmen des Vertrags er- fassten Daten zur Verfügung zu stellen und ihm unverzüglich mitzuteilen, falls derartige Daten verloren gehen, vernichtet oder beschädigt werden oder unverwertbar sind. TomTom lässt solche Daten auf eigene Kosten wiederherstellen.

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Sources: Allgemeine Liefer Und Leistungsbedingungen

Sonstiges. 9.1 Ohne 1) Keine Äußerung der Parteien, die vorherige schriftliche Zustimmung während der jeweils anderen Partei ist es Vertragsverhandlungen getätigt wurde und auch keine Äußerung die nach dem Vertragsabschluss getätigt wurde darf im Widerspruch zu den Vertragsbestimmungen interpretiert werden und begründet keine Verpflichtung keiner Par- tei gestattet, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisen, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern TomTom dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zu- zuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Unternehmen zu über- tragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassender Parteien. 9.2 Rechtswidrige, ungültige 2) Die sich aus dem Vertrag oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit seiner Verletzung ergebenden Rechte des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, Verkäufers werden in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre. 9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von TomTom Telematics bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller anderen den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechte. 9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird. 9.5 TomTom hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin- gungen von TomTom eigenmächtig zu ändern. Diese Änderungen treten an vier (4) Jahren ab dem Tag in Kraftverjährt, an dem der Kunde darüber benachrichtigt wirddas Recht zum ersten Mal geltend gemacht werden konnte. 9.6 Alle Mitteilungen3) Die Parteien wünschen nicht, Zustimmungen, Verzichtserklärungen dass über den Rahmen der Vertragsbestimmungen beliebige Rechte oder andere Kommunikation im Rahmen dieses Vertrages müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen und persön- lich, per Post, per Einschreiben, per Expresskurier oder per E-Mail an die zuständige AdressePflichten hergeleitet werden, die sich aus der bisherigen oder zukünftigen zwischen den Parteien üblichen Praxis ergeben oder aus den allgemein oder in der den Gegenstand des Vertrags betreffenden Branche gepflegten Gewohnheiten hergeleitet werden, es sei denn, dass im Vertrag angegeben ist (ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Außer des oben genannten bestätigen die Parteien, dass ihnen keine bisher gepflegten Geschäftsgewohnheiten oder an die jeweils geltenden Adressenübliche Praxis zwischen ihnen bekannt sind. 4) Die Parteien teilten sich gegenseitig alle Tatbestands- und Rechtsumstände mit, über die eine Partei sie zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung wussten oder wissen mussten und die relevant bezüglich Vertragsabschluss sind. Außer den Zusicherungen, die die Parteien sich im Vertrag gaben, wird keine der Parteien weitere Rechte oder Pflichten im Zusammenhang mit welchen auch immer Tatsachen haben, die sich herausstellen und über die die andere Partei bisweilen informiert hat), gesendet werdenbei Vertragsverhandlung nicht informierte. Eine Mitteilung gilt nach Zugang und sie gilt zum Zeitpunkt der Zustellung als zugegangen Ausnahme bilden die Fälle, wenn die jeweilige Partei vorsätzlich die andere Partei bezüglich des Vertragsgegenstands irregeführt hat (falls persönlich, per Einschreiben oder per Expresskurier gesendet) oder ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Übermittlung (falls per E-Mail gesendetTatbestandsirrtum). 9.7 TomTom hat 5) Antwort des Käufers nach § 1740 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (OZ), mit Ergänzung oder Abweichung, stellt keine Angebotsannahme oder keinen Vertragsabschluss dar, auch wenn sie die Bedingungen des Angebots nicht wesentlich verändert. 6) Die Parteien schließen die Anwendung folgender Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (OZ) auf diesen Vertrag aus: § 557 (die Regel contra proferentem), § 1805 Abst. 2 (der Verbot ultra duplum) und § 2950 (Durch Information verursachter Schaden). 7) Bei keiner aus dem Kunden auf Anfrage Vertrag oder aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen folgenden Verpflichtung handelt es sich um eine Kopie dieser Fixverpflichtung (Fixgeschäft im Rahmen Sinne § 1980 Ges. Nr.89/2012 Sb. bürgerliches Gesetzbuch (OZ)), es sei, dass im Vertrag ausdrücklich anders vereinbart ist. 8) Die Parteien bestätigen ausdrücklich, dass die Grundbedingungen des Vertrags er- fassten Daten zur Verfügung das Ergebnis einer Verhandlung der Parteien darstellen und jede der Parteien die Möglichkeit hatte, den Inhalt der Grundbedingungen des Kaufvertrags zu stellen beeinflussen. 9) Sonstige Rechte und ihm unverzüglich mitzuteilen, falls derartige Daten verloren gehen, vernichtet oder beschädigt Pflichten der Vertragsparteien werden oder unverwertbar sinddurch entsprechende Bestimmungen des Gesetzes Nr.. 89/2012 Sb. TomTom lässt solche Daten auf eigene Kosten wiederherstellenBürgerliches Gesetzbuch (OZ) in der gültigen Fassung geregelt.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 9.1 Ohne 16.1 Soweit in einem Liefervertrag nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, gilt für den Abschluss eines Liefervertrages, seine Gültigkeit, Beendigung, Interpretation, Durchführung und jeglichen diesbezüglichen Rechtsstreit das Recht des Staates (oder Landes), in dem sich der Geschäftssitz des Käufers befindet. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) und die vorherige schriftliche Zustimmung Kollisionsregelungen des Internationalen Privatrechts sind ausdrücklich ausgeschlossen. Käufer und Lieferant erklären sich für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Liefervertrag mit der jeweils ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichtsstandes am Geschäftssitz des Käufers einverstanden. Der Käufer ist daneben berechtigt, eine Klage gegen den Lieferanten auch bei den für den Geschäftssitz des Lieferanten zuständigen Gerichten anzubringen. 16.2 Falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen gesetzlichen Regelung unwirksam oder nicht einklagbar sein sollte, so gilt diese Bestimmung je nach Fall in dem Umfang als abgeändert oder aufgehoben, der die Einhaltung solcher Gesetze oder anderer gesetzlicher Regelungen ermöglicht, und die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen bleiben vollständig in Kraft und wirksam. 16.3 Falls eine Partei zu irgendeinem Zeitpunkt nicht die Einhaltung einer Bestimmung eines Liefervertrages von der anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattetverlangt, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisenso wird dadurch das Recht, an Auftragnehmer eine solche Einhaltung zu vergebeneinem späteren Zeitpunkt zu verlangen, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern TomTom dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zu- zuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Unternehmen zu über- tragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen. 9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung berührt. Der Verzicht einer Partei auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit Geltendmachung eines Verstoßes gegen eine Bestimmung des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem Liefervertrages stellt zudem keinen Verzicht auf die fragliche Geltendmachung eines späteren Verstoßes gegen dieselbe oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäredar. 9.3 Mit Ausnahme 16.4 Ein Liefervertrag (einschließlich der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von TomTom Telematics bestehen die vertraglichen Rechte Allgemeinen Einkaufsbedingungen) ist nach dem Willen der Parteien unbeschadet aller anderen die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vertragsbedingungen. Frühere Vertragsverhandlungen zwischen den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine Handelsbräuche kann der Parteien gilt Lieferant nicht als Verzicht auf derartige Rechte. 9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird. 9.5 TomTom hat das Rechtzu dem Zwecke heranziehen, die Bedingungen eines Liefervertrages zu ergänzen oder auszulegen. Alle Änderungen bedürfen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin- gungen von TomTom eigenmächtig zu ändernTextform, soweit nicht in einem Liefervertrag etwas anderes bestimmt ist. Diese Änderungen treten an dem Tag in Kraft, an dem der Kunde darüber benachrichtigt wird. 9.6 Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Verzichtserklärungen oder andere Kommunikation im Rahmen dieses Vertrages müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen und persön- lich, per Post, per Einschreiben, per Expresskurier oder per E-Mail an die zuständige Adresse, die im Vertrag angegeben ist (oder an die jeweils geltenden Adressen, über die eine Partei die andere Partei bisweilen informiert hat), gesendet werden. Eine Mitteilung gilt nach Zugang und sie gilt zum Zeitpunkt der Zustellung als zugegangen (falls persönlich, per Einschreiben oder per Expresskurier gesendet) oder ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Übermittlung (falls per E-Mail gesendet). 9.7 TomTom hat dem Kunden auf Anfrage eine Kopie dieser im Rahmen des Vertrags er- fassten Daten zur Verfügung zu stellen und ihm unverzüglich mitzuteilen, falls derartige Daten verloren gehen, vernichtet oder beschädigt werden oder unverwertbar sind. TomTom lässt solche Daten auf eigene Kosten wiederherstellen.DEUTSCHER ANHANG:

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Sources: General Terms and Conditions of Purchase

Sonstiges. 9.1 Ohne die Keine Vertragspartei darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche schrift- liche Zustimmung der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattet, vertraglich festgelegte Rechte Vertragspartei ganz oder Verpflichtungen jemandem teilweise jemanden zuzuweisen, an Auftragnehmer zu vergebenun- tervergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügenveräußern, weder ganz noch teilweiseunbeschadet der Berechtigung von Webfleet Solutions, sofern TomTom dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte ihre Rechte oder Verpflichtungen und Pflichten aus dem Vertrag ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen ganz oder teilweise an ein mit ihr Verbundenes Unternehmen zu- zuweisenzuzuweisen, an verbundene Unternehmen unterzuvergeben, zu vergeben, an verbundene Unternehmen übertragen oder zu über- tragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassenveräußern. 9.2 RechtswidrigeDie Rechtswidrigkeit, ungültige Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung des Ver- trages berührt nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts übrigen Teils der Klausel Ziffern oder Absätze, die die betreffende Bestimmung enthalten, oder anderer Bestimmungen des ParagrafenVertrages. Bleibt die Vertragsbestimmung im Übrigen unberührt, in der bzw. dem so bemühen sich die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigtVer- tragsparteien nach besten Kräften, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige Frist, alle rechtmäßigen und zumutbare Vertragsänderungen zumutbaren Änderungen des Vertrags zu einigenvereinbaren, die nötig sein könnenerforderlich sind, um weitestgehend dieselbe so weit wie möglich die gleiche Wirkung zu erzielen, die wie sie durch die fragliche Klausel bzw. betreffende Vertragsbestimmung oder den betreffenden Teil der fraglichen Klausel Vertragsbestimmung erzielt worden wäre. 9.3 Mit Ausnahme der Klausel von Ziffer 7.4 der vorliegenden allgemeinen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TomTom Telematics bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller Webfleet So- lutions bleiben alle anderen den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, die den Vertragsparteien zur Verfügung stehen, durch die Rechte der Vertragsparteien aus dem Vertrag unbeschadet, und die Nichtausübung kein Versäu- mnis oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine keine Verzögerung seitens einer der Parteien gilt nicht als Vertragsparteien, ein vertragliches Recht auszuü- ben, stellt einen Verzicht auf derartige Rechtedieses vertragliche Recht dar. 9.4 Vorbehaltlich Sofern dieser Vertrag nicht ausdrücklich anderslautender Bestimmungen etwas anderes vorsieht, ist ein Vertragszusatz weder eine Änderung des Vertrags nur dann gültig noch oder verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wirdwenn sie schriftlich erfolgt. 9.5 TomTom hat das RechtWebfleet Solutions ist berechtigt, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen von TomTom eigenmächtig (einschließlich der Produkt- und Dienstleistungsübersichten) einseitig zu ändern. Diese ; diese Änderungen treten an dem Tag zum jeweiligen Zeitpunkt in Kraft, an dem der Kunde darüber benachrichtigt wird.sie dem Kunden mitgeteilt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions (DE) 9.6 Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Verzichtserklärungen oder andere Kommunikation und sonstigen Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrages Vertrags müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen und persön- lich, persönlich zugestellt oder per Post, per Einschreiben, per Expresskurier Eilkurier oder per E-Mail an die zuständige Adresse, die im Vertrag angegeben ist angegebenen Adressen (oder an die jeweils geltenden Adressen, über die eine Partei die andere Partei bisweilen informiert hat), gesendet Vertragspartei der anderen von Zeit zu Zeit mitteilt) gesandt werden. Eine Mitteilung gilt nach Zugang wird mit ihrem Empfang wirksam und sie gilt zum Zeitpunkt der Übergabe (bei Zustellung als zugegangen (falls persönlichper Hand, per Einschreiben oder per Expresskurier gesendetEilkurier) oder ab dem zum Zeitpunkt der erfolgreichen erfolgre- ichen Übermittlung (falls bei Zustellung per E-Mail gesendet)Mail) als empfangen. 9.7 TomTom hat Webfleet Solutions stellt dem Kunden auf Anfrage eine Kopie dieser aller Daten zur Verfügung, die sich im Rahmen des Vertrags er- fassten Daten zur Verfügung zu stellen in ihrem Besitz befinden, und ihm unverzüglich mitzuteileninformiert den Kunden unverzüglich, falls derartige wenn solche Daten verloren gehengehen oder vernichtet, vernichtet beschädigt, verfälscht oder beschädigt werden oder unverwertbar sindunbrauchbar werden. TomTom lässt solche Webfleet Solutions wird diese Daten auf eigene Kosten wiederherstellen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 9.1 Ohne die vorherige schriftliche 15.1 Eine Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag durch den Servicebetreiber auf einen Drit- ten bedarf der Zustimmung der jeweils NGDA in Schriftform. 15.2 Jeglicher Verzicht einer Partei auf ihre Rechte oder die Pflichten der anderen Partei ist aus der vorliegen- den Vereinbarung bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform und Unterschrift der verzichtenden Partei. Versäumt oder unterlässt es keiner Par- tei gestatteteine der Parteien, vertraglich festgelegte auf der Erfüllung von Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung zu bestehen bzw. diese durchzusetzen oder Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisenRechtsmittel aus der vorliegen- den Vereinbarung oder auf anderer Grundlage auszuüben, an Auftragnehmer so stellt dies keinesfalls einen Verzicht oder Nutzungsbedingungen „N-Connect M2M-Login“ für Servicebetreiber eine Aufgabe des Rechts dieser Partei dar, in diesem oder einem anderen Fall diese Bestimmung, dieses Recht oder Rechtsmittel geltend zu vergeben, an jemanden machen oder sich darauf zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern TomTom dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zu- zuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Unternehmen zu über- tragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassenberufen; vielmehr sind und bleiben diese voll wirksam. 9.2 Rechtswidrige15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, ungültige bleibt davon die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächs- ten kommt, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Teilnahmebedingun- gen als lückenhaft erweisen. 15.4 Diese Vereinbarung und sämtliche ihrer Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss jeglicher Kollisionsnormen. Für alle Streitigkeiten, die sich auf beliebige Weise auf die RechtmäßigkeitNutzung des Dienstes, Gültigkeit der übermittelten Daten oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts diese Vereinbarung beziehen, ver- einbaren die Vertragsparteien die ausschließliche Zuständigkeit der Klausel Gerichte am Sitz der NGDA. Dane- ben ist NGDA auch berechtigt, den Servicebetreiber an dessen Betriebsstätte oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen Geschäftssitz zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wärever- klagen. 9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von TomTom Telematics bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller anderen den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechte15.5 Vertragssprache ist Deutsch. 9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird. 9.5 TomTom hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin- gungen von TomTom eigenmächtig zu ändern. Diese Änderungen treten an dem Tag in Kraft, an dem der Kunde darüber benachrichtigt wird. 9.6 Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Verzichtserklärungen oder andere Kommunikation im Rahmen dieses Vertrages müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen und persön- lich, per Post, per Einschreiben, per Expresskurier oder per E-Mail an die zuständige Adresse, die im Vertrag angegeben ist (oder an die jeweils geltenden Adressen, über die eine Partei die andere Partei bisweilen informiert hat), gesendet werden. Eine Mitteilung gilt nach Zugang und sie gilt zum Zeitpunkt der Zustellung als zugegangen (falls persönlich, per Einschreiben oder per Expresskurier gesendet) oder ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Übermittlung (falls per E-Mail gesendet). 9.7 TomTom hat dem Kunden auf Anfrage eine Kopie dieser im Rahmen des Vertrags er- fassten Daten zur Verfügung zu stellen und ihm unverzüglich mitzuteilen, falls derartige Daten verloren gehen, vernichtet oder beschädigt werden oder unverwertbar sind. TomTom lässt solche Daten auf eigene Kosten wiederherstellen.

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Sources: Nutzungsbedingungen

Sonstiges. 9.1 Ohne 18.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen unwirksam oder ungültig sein bzw. werden, bleiben die vorherige schriftliche Zustimmung übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien stimmen zu, die unwirksame(n) oder ungültige(n) Bestimmung(en) durch eine Bestimmung von ähnlicher Bedeutung zu ersetzen, welche dem Zweck der jeweils ursprünglichen Formulierung weitestgehend entspricht. 18.2 Das Versäumnis einer Partei, von der anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattetdie strikte Erfüllung einer hierin genannten Verpflichtung einzufordern, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisenhat keinerlei Auswirkungen auf deren Recht, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern TomTom dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zu- zuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Unternehmen zu über- tragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen. 9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung infolgedessen jedwede Verpflichtung durchzusetzen; ebenso gilt ein Verzicht einer Partei auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb Verfolgung einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre. 9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von TomTom Telematics bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller anderen den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt Vertragsverletzung nicht als Verzicht auf derartige Rechtedie Verfolgung jedweden früheren oder künftigen Verstoßes. Verzichtserklärungen erlangen ausschließlich in spezifizierter, unwiderruflicher und schriftlicher Form Gültigkeit. 9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen 18.3 Ohne schriftliche Genehmigung des Kunden ist der Lieferant nicht berechtigt, die Vereinbarung gänzlich oder in Teilen abzutreten. Durch eine derartige Genehmigung wird der Lieferant jedoch nicht von seinen Verpflichtungen sowie der Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung entbunden. Der Kunde ist berechtigt, nach rechtzeitiger Information des Lieferanten diese Vereinbarung bzw. Teile derselben an ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlichbeliebiges PSG Unternehmen abzutreten. 18.4 Keine Formulierung innerhalb dieser Vereinbarung ist so zu verstehen, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt dass eine Partei als Bevollmächtigter der jeweils anderen auftritt oder dass zwischen den Parteien eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine Beschäftigungsbeziehung aufgebaut wird. 9.5 TomTom hat das 18.5 Mit Ausnahme der kollisionsrechtlichen Bestimmungen unterliegt diese Vereinbarung ausschließlich österreichischem Recht, die Bedingungen . Das am 11. April 1980 in Wien geschlossene Übereinkommen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin- gungen von TomTom eigenmächtig zu ändernVereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Diese Änderungen treten an dem Tag Jedweder eventuelle Warentransport in Kraft, an dem der Kunde darüber benachrichtigt wird. 9.6 Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Verzichtserklärungen oder andere Kommunikation aus einem Lager im Rahmen dieses Vertrages müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen und persön- lichder zu erbringenden Dienstleistungen unterliegt den vertraglichen Bestimmungen zum jeweiligen Transportverfahren. 18.6 Alle Streitfälle aus einer Bestellung, per Postdie die Parteien nicht einvernehmlich beilegen können, per Einschreiben, per Expresskurier oder per E-Mail werden ohne Einschränkung des Rechts auf Berufung an die zuständige Adressezuständigen Gerichte in Linz, die im Vertrag angegeben Österreich verwiesen. Während ein Streitfall anhängig ist, ist (oder an die jeweils geltenden Adressen, über die eine keine Partei die andere Partei bisweilen informiert hat), gesendet werden. Eine Mitteilung gilt nach Zugang und sie gilt zum Zeitpunkt von der Zustellung als zugegangen (falls persönlich, per Einschreiben oder per Expresskurier gesendet) oder ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Übermittlung (falls per E-Mail gesendet). 9.7 TomTom hat dem Kunden auf Anfrage eine Kopie dieser Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags er- fassten Daten zur Verfügung zu stellen der Bestellung entschuldigt, ausgenommen jener Verpflichtungen, die direkt von der Streitigkeit betroffen sind 18.7 Ablauf, Kündigung oder Widerruf der Vereinbarung haben keinerlei Auswirkungen auf Rechte oder Pflichten, die ausdrücklich oder aufgrund ihrer Beschaffenheit einen solchen Ablauf-, Kündigungs- oder Widerrufsprozess überdauern, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Zusicherungen, Gewährleistungen, Geheimhaltungsverpflichtungen, geistige Eigentumsrechte und ihm unverzüglich mitzuteilen, falls derartige Daten verloren gehen, vernichtet oder beschädigt werden oder unverwertbar sind. TomTom lässt solche Daten auf eigene Kosten wiederherstellenerworbene Rechte.

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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Sonstiges. 9.1 Ohne die Keine Vertragspartei darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche schrift- liche Zustimmung der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattet, vertraglich festgelegte Rechte Vertragspartei ganz oder Verpflichtungen jemandem teilweise jemanden zuzuweisen, an Auftragnehmer zu vergebenun- tervergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügenveräußern, weder ganz noch teilweiseunbeschadet der Berechtigung von Webfleet Solutions, sofern TomTom dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte ihre Rechte oder Verpflichtungen und Pflichten aus dem Vertrag ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen ganz oder teilweise an ein mit ihr Verbundenes Unternehmen zu- zuweisenzuzuweisen, an verbundene Unternehmen unterzuvergeben, zu vergeben, an verbundene Unternehmen übertragen oder zu über- tragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassenveräußern. 9.2 RechtswidrigeDie Rechtswidrigkeit, ungültige Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung des Ver- trages berührt nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts übrigen Teils der Klausel Ziffern oder Absätze, die die betreffende Bestimmung enthalten, oder anderer Bestimmungen des ParagrafenVertrages. Bleibt die Vertragsbestimmung im Übrigen unberührt, in der bzw. dem so bemühen sich die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigtVer- tragsparteien nach besten Kräften, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige Frist, alle rechtmäßigen und zumutbare Vertragsänderungen zumutbaren Änderungen des Vertrags zu einigenvereinbaren, die nötig sein könnenerforderlich sind, um weitestgehend dieselbe so weit wie möglich die gleiche Wirkung zu erzielen, die wie sie durch die fragliche Klausel bzw. betreffende Vertragsbestimmung oder den betreffenden Teil der fraglichen Klausel Vertragsbestimmung erzielt worden wäre. 9.3 Mit Ausnahme der Klausel von Ziffer 7.4 der vorliegenden allgemeinen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TomTom Telematics bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller Webfleet So- lutions bleiben alle anderen den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, die den Vertragsparteien zur Verfügung stehen, durch die Rechte der Vertragsparteien aus dem Vertrag unbeschadet, und die Nichtausübung kein Versäu- mnis oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine keine Verzögerung seitens einer der Parteien gilt nicht als Vertragsparteien, ein vertragliches Recht auszuü- ben, stellt einen Verzicht auf derartige Rechtedieses vertragliche Recht dar. 9.4 Vorbehaltlich Sofern dieser Vertrag nicht ausdrücklich anderslautender Bestimmungen etwas anderes vorsieht, ist ein Vertragszusatz weder eine Änderung des Vertrags nur dann gültig noch oder verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wirdwenn sie schriftlich erfolgt. 9.5 TomTom hat das RechtWebfleet Solutions ist berechtigt, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen von TomTom eigenmächtig (einschließlich der Produkt- und Dienstleistungsübersichten) einseitig zu ändern. Diese ; diese Änderungen treten an dem Tag zum jeweiligen Zeitpunkt in Kraft, an dem der Kunde darüber benachrichtigt wird.sie dem Kunden mitgeteilt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions (CH) 9.6 Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Verzichtserklärungen oder andere Kommunikation und sonstigen Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrages Vertrags müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen und persön- lich, persönlich zugestellt oder per Post, per Einschreiben, per Expresskurier Eilkurier oder per E-Mail an die zuständige Adresse, die im Vertrag angegeben ist angegebenen Adressen (oder an die jeweils geltenden Adressen, über die eine Partei die andere Partei bisweilen informiert hat), gesendet Vertragspartei der anderen von Zeit zu Zeit mitteilt) gesandt werden. Eine Mitteilung gilt nach Zugang wird mit ihrem Empfang wirksam und sie gilt zum Zeitpunkt der Übergabe (bei Zustellung als zugegangen (falls persönlichper Hand, per Einschreiben oder per Expresskurier gesendetEilkurier) oder ab dem zum Zeitpunkt der erfolgreichen erfolgre- ichen Übermittlung (falls bei Zustellung per E-Mail gesendet)Mail) als empfangen. 9.7 TomTom hat Webfleet Solutions stellt dem Kunden auf Anfrage eine Kopie dieser aller Daten zur Verfügung, die sich im Rahmen des Vertrags er- fassten Daten zur Verfügung zu stellen in ihrem Besitz befinden, und ihm unverzüglich mitzuteileninformiert den Kunden unverzüglich, falls derartige wenn solche Daten verloren gehengehen oder vernichtet, vernichtet beschädigt, verfälscht oder beschädigt werden oder unverwertbar sindunbrauchbar werden. TomTom lässt solche Webfleet Solutions wird diese Daten auf eigene Kosten wiederherstellen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 9.1 Ohne 13.1 Die Korrespondenz und jede Mitteilung zwischen den Parteien erfolgt per Post (Briefe), Fax, E-Mail oder auf anderem Wege zur Übermittlung von Daten, die es dem Absender ermöglichen, den Empfang der Nachricht durch den Adressaten nachzuweisen. 13.2 Bitdefender behält sich das Recht vor, Bestimmungen dieser Bedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch Veröffentlichung auf der Website zu ändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umstrukturierung der Vereinbarung als Ganzes führt. Für die Zwecke dieser Klausel, insbesondere solcher Bestimmungen, die sich auf Art und Umfang der vertraglichen Leistungen beziehen, gelten die Laufzeit oder Beendigung der Vereinbarung als wesentliche Bestimmungen. Widerspricht der Dienstleister der Geltung der geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 30 Tagen, gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert. 13.3 Vorbehaltlich der ausdrücklichen Bestimmungen in dieser Vereinbarung vereinbaren die Parteien, dass kein Versäumnis oder eine Verzögerung seitens einer der Parteien, ein Recht oder Vorrecht im Rahmen dieser Vereinbarung auszuüben, als Verzicht darauf gilt. 13.4 Der Dienstleister ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattetdes Bitdefender nicht berechtigt, vertraglich festgelegte diesen Vertrag oder seine Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisenPflichten aus diesem Vertrag abzutreten oder zu übertragen. ▇▇▇▇▇ versuchte Abtretungsversuch, der gegen die vorstehende Bestimmung verstößt, ist null und nichtig und ohne jegliche Kraft oder Wirkung. Bitdefender kann seine Rechte und/oder Pflichten oder einen Teil davon aus dem Auftrag an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen ein oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern TomTom dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden alle seiner verbundenen Unternehmen zu- zuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Unternehmen zu über- tragen abtreten oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassenübertragen. 9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre. 9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von TomTom Telematics bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller anderen den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechte. 9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird. 9.5 TomTom hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin- gungen von TomTom eigenmächtig zu ändern. Diese Änderungen treten an dem Tag in Kraft, an dem der Kunde darüber benachrichtigt wird. 9.6 Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Verzichtserklärungen oder andere Kommunikation im Rahmen dieses Vertrages müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen und persön- lich, per Post, per Einschreiben, per Expresskurier oder per E-Mail an die zuständige Adresse, die im Vertrag angegeben ist (oder an die jeweils geltenden Adressen, über die eine Partei die andere Partei bisweilen informiert hat), gesendet werden. Eine Mitteilung gilt nach Zugang und sie gilt zum Zeitpunkt der Zustellung als zugegangen (falls persönlich, per Einschreiben oder per Expresskurier gesendet) oder ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Übermittlung (falls per E-Mail gesendet). 9.7 TomTom hat dem Kunden auf Anfrage eine Kopie dieser im Rahmen des Vertrags er- fassten Daten zur Verfügung zu stellen und ihm unverzüglich mitzuteilen, falls derartige Daten verloren gehen, vernichtet oder beschädigt werden oder unverwertbar sind. TomTom lässt solche Daten auf eigene Kosten wiederherstellen.

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Sources: General Terms and Conditions for Service Providers

Sonstiges. 9.1 Ohne (1) Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die vorherige schriftliche die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. (2) Der Kunde wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende von der Schultz IT Solutions zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der Kunde verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an die Schultz IT Solutions eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt von der Schultz IT Solutions bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). (3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. (4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. (5) Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der des jeweils anderen Partei Vertragspartners. Die Schultz IT Solutions ist es keiner Par- tei gestattetjedoch berechtigt, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisen, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern TomTom dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen den Vertrag auch ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zu- zuweisen, an verbundene auf ein mit der Schultz IT Solutions konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu vergeben, an verbundene Unternehmen zu über- tragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassenübertragen. 9.2 Rechtswidrige(6) Soweit nicht anders vereinbart, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf gelten die Rechtmäßigkeitzwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit unter Ausschluss der Verweisungsnormen des weiteren Wortlauts Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts auch dann, wenn der Klausel oder Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des Paragrafen, sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz der Schultz IT Solutions als vereinbart. Der Gerichtsstand ist in der bzw. vertraglichen Vereinbarung mit dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen Kunden nochmals explizit zu einigenvereinbaren. (7) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nötig sein nicht einvernehmlich geregelt werden können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielenvereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil werden frühestens ein Monat ab Scheitern der fraglichen Klausel erzielt worden wäreVerhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. 9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von TomTom Telematics bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller anderen den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel(8) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, und die Nichtausübung gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht Schiedsgerichtsverfahren als Verzicht auf derartige Rechte„vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden. 9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird. 9.5 TomTom hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin- gungen von TomTom eigenmächtig zu ändern. Diese Änderungen treten (9) Für den Verkauf und Leistungen an dem Tag in Kraft, an dem der Kunde darüber benachrichtigt wird. 9.6 Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Verzichtserklärungen oder andere Kommunikation Verbraucher im Rahmen dieses Vertrages müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen und persön- lichSinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, per Post, per Einschreiben, per Expresskurier oder per E-Mail an die zuständige Adresse, die im Vertrag angegeben ist (oder an die jeweils geltenden Adressen, über die eine Partei die als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Partei bisweilen informiert hat), gesendet werden. Eine Mitteilung gilt nach Zugang und sie gilt zum Zeitpunkt der Zustellung als zugegangen (falls persönlich, per Einschreiben oder per Expresskurier gesendet) oder ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Übermittlung (falls per E-Mail gesendet)Bestimmungen vorsieht. 9.7 TomTom hat dem Kunden auf Anfrage eine Kopie dieser im Rahmen des Vertrags er- fassten Daten zur Verfügung zu stellen und ihm unverzüglich mitzuteilen, falls derartige Daten verloren gehen, vernichtet oder beschädigt werden oder unverwertbar sind. TomTom lässt solche Daten auf eigene Kosten wiederherstellen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 9.1 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung Jede Partei ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass ihre Energielieferung bzw. Abnahme der jeweils Energielieferung dokumentiert wird. Auf Anforderung ist jede Partei verpflichtet, der anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattetdie in ihrem Besitz oder unter ihrem Zugriff befindlichen Unterlagen hinsichtlich Fahrpläne, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisenMengen, an Auftragnehmer Lieferungen und Abnahme von Strom zum Zwecke der Feststellung der Ursache von Abweichungen zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern TomTom dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zu- zuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Unternehmen zu über- tragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen. 9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre. 9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von TomTom Telematics bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller anderen den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechte. 9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird. 9.5 TomTom hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin- gungen von TomTom eigenmächtig zu ändern. Diese Änderungen treten an dem Tag in Kraft, an dem der Kunde darüber benachrichtigt wird. 9.6 Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Verzichtserklärungen oder andere Kommunikation im Rahmen dieses Vertrages müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen und persön- lich, per Post, per Einschreiben, per Expresskurier oder per E-Mail an die zuständige Adresse, die im Vertrag angegeben ist (oder an die jeweils geltenden Adressen, über die eine Partei die andere Partei bisweilen informiert hat), gesendet werden. Eine Mitteilung gilt nach Zugang und sie gilt zum Zeitpunkt der Zustellung als zugegangen (falls persönlich, per Einschreiben oder per Expresskurier gesendet) oder ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Übermittlung (falls per E-Mail gesendet). 9.7 TomTom hat dem Kunden auf Anfrage eine Kopie dieser im Rahmen des Vertrags er- fassten Daten zur Verfügung zu stellen stellen. 7.1 Die Parteien vereinbaren für den Fall des Ausfalls des Lieferanten eine Vertragsstrafe in Höhe von ▇▇▇.▇▇▇ €. Das Recht der Netz Leipzig auf einen darüber hinausgehenden Schadensersatz bleibt hiervon unberührt. 7.2 Die Netz Leipzig ist berechtigt, in angemessener Höhe Sicherheit zu verlangen, wenn und ihm solange nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Lieferant seinen Lieferverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Lieferant während der Vertragslaufzeit wiederholt mit seinen Lieferpflichten in Verzug gerät oder es in der 05.2019 Vergangenheit zu Ausfällen des Lieferanten – auch wenn dies gegenüber anderen Netzbetreibern stattfand - kam. Als angemessen gilt eine Sicherheitsleistung, wenn sie dem zweifachen voraussichtlichen monatlichen Entgelt nach diesem Vertrag entspricht. Die Sicherheitsleistung ist zu erbringen in Form einer unbedingten, unwiderruflichen, selbstschuldnerischen Bürgschaft einer europäischen Bank. Die sich verbürgende Bank muss ein Rating im „A“- Bereich von Standard & Poors oder ein gleichwertiges Rating einer anderen international anerkannten Rating- Agentur aufweisen. 7.3 Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 7.4 Sollte eine Partei durch höhere Gewalt, wie Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskampfmaßnahmen, hoheitliche Anforderungen oder sonstige Umstände, die abzuwenden nicht in seiner Macht liegen oder deren Abwendung mit einem angemessenen technischen oder wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann, gehindert sein, seine Leistungspflichten zu erfüllen, so sind beide Parteien für den Zeitraum des Andauerns der höheren Gewalt von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit. In allen in diesem Absatz genannten Fällen der Leistungsbefreiung können die Parteien keinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Die Parteien sind verpflichtet, sich unverzüglich mitzuteilenunter Darlegung der sie an der Vertragserfüllung hindernden Umstände zu benachrichtigen; sie werden darüber hinaus das Leistungshindernis so schnell wie möglich beseitigen, falls derartige Daten verloren gehensofern ihnen dies mit einem angemessenen technischen und wirtschaftlichen Aufwand möglich ist. 7.5 Die Netz Leipzig ist berechtigt, vernichtet sich zur Erfüllung des Vertrages eines Dritten zu bedienen. 7.6 Sollten einzelne Bestimmungen des Energieliefervertrages einschließlich seiner Anlagen unwirksam oder beschädigt undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die Netz Leipzig und der Lieferant werden die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder unverwertbar sinddurchführbare, in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommende Bestimmung ersetzen. TomTom lässt solche Daten auf eigene Kosten wiederherstellenEntsprechendes gilt für eine ▇▇▇▇▇ im Vertrag. 7.7 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung dieser Schriftformklausel. 7.8 Gerichtsstand für Streitigkeiten nach diesem Vertrag ist Leipzig. 05.2019

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Sources: Energieliefervertrag

Sonstiges. 9.1 Ohne 18.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen unwirksam oder ungültig sein bzw. werden, bleiben die vorherige schriftliche Zustimmung übrigen Bestimmungen davon unberührt. 18.2 Das Versäumnis einer Partei, von der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattetdie strikte Erfüllung einer hierin genannten Verpflichtung einzufordern, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisenhat keinerlei Auswirkungen auf deren Recht, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern TomTom dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zu- zuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Unternehmen zu über- tragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen. 9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung fürderhin jede Verpflichtung durchzusetzen; ebenso gilt ein Verzicht einer Partei auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb Verfolgung einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre. 9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von TomTom Telematics bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller anderen den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt Vertragsverletzung nicht als Verzicht auf derartige Rechtedie Verfolgung jeden früheren oder künftigen Verstoßes. Verzichtserklärungen erlangen ausschließlich in spezifizierter, unwiderruflicher und schriftlicher Form Gültigkeit. 9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen 18.3 Ohne schriftliche Genehmigung des Kunden ist der Lieferant nicht berechtigt, seine Ansprüche aus der Vereinbarung gänzlich oder in Teilen abzutreten. Durch eine derartige Genehmigung wird der Lieferant jedoch nicht von seinen Verpflichtungen sowie der Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung entbunden. Der Kunde ist berechtigt, nach rechtzeitiger Information des Lieferanten seine Ansprüche aus dieser Vereinbarung bzw. Teile derselben an ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlichbeliebiges Unternehmen der DSM Group abzutreten und seine Verpflichtungen auf ein solches Unternehmen zu übertragen. Der Lieferant stimmt der Übertragung auf ein Unternehmen der DSM (Group) zu. 18.4 Keine Formulierung innerhalb dieser Vereinbarung ist so zu verstehen, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt dass eine Partei als Bevollmächtigter der jeweils anderen auftritt oder dass zwischen den Parteien eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine Beschäftigungsbeziehung aufgebaut wird. 9.5 TomTom hat das 18.5 Die Bestellung unterliegt ausschließlich deutschem Recht, die Bedingungen ausgenommen seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Das Übereinkommen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin- gungen von TomTom eigenmächtig zu ändernVereinten Nationen vom 11. Diese Änderungen treten an dem Tag April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Jeder eventuelle Warentransport in Kraft, an dem der Kunde darüber benachrichtigt wird. 9.6 Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Verzichtserklärungen oder andere Kommunikation aus einem Lager im Rahmen dieses Vertrages müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen und persön- lichder zu erbringenden Dienstleistungen unterliegt den vertraglichen Bestimmungen zum jeweiligen Transportverfahren. 18.6 Alle Streitfälle aus einer Bestellung, per Postdie die Parteien nicht einvernehmlich beilegen können, per Einschreiben, per Expresskurier oder per E-Mail werden ohne Einschränkung des Rechts auf Berufung an die zuständige Adresse, die zuständigen Gerichte von Freiburg im Vertrag angegeben Breisgau, Deutschland, verwiesen. Während ein Streitfall anhängig ist, ist (oder an die jeweils geltenden Adressen, über die eine keine Partei die andere Partei bisweilen informiert hat), gesendet werden. Eine Mitteilung gilt nach Zugang und sie gilt zum Zeitpunkt von der Zustellung als zugegangen (falls persönlich, per Einschreiben oder per Expresskurier gesendet) oder ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Übermittlung (falls per E-Mail gesendet). 9.7 TomTom hat dem Kunden auf Anfrage eine Kopie dieser Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags er- fassten Daten zur Verfügung zu stellen der Bestellung entschuldigt, ausgenommen jener Verpflichtungen, die direkt von der Streitigkeit betroffen sind. 18.7 Ablauf, Kündigung oder Widerruf der Vereinbarung haben keinerlei Auswirkungen auf Rechte oder Pflichten, die ausdrücklich oder aufgrund ihrer Beschaffenheit einen solchen Ablauf-, Kündigungs- oder Widerrufsprozess überdauern, insbesondere auf Zusicherungen, Gewährleistungen, Geheimhaltungsverpflichtungen, geistige Eigentumsrechte und ihm unverzüglich mitzuteilen, falls derartige Daten verloren gehen, vernichtet oder beschädigt werden oder unverwertbar sind. TomTom lässt solche Daten auf eigene Kosten wiederherstellenerworbene Rechte.

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Sources: Einkaufsbedingungen

Sonstiges. 9.1 Ohne 18.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen unwirksam oder ungültig sein bzw. werden, bleiben die vorherige schriftliche Zustimmung übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien stimmen zu, die unwirksame(n) oder ungültige(n) Bestimmung(en) durch eine Bestimmung von ähnlicher Bedeutung zu ersetzen, welche dem Zweck der jeweils ursprünglichen Formulierung weitestgehend entspricht. 18.2 Das Versäumnis einer Partei, von der anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattetdie strikte Erfüllung einer hierin genannten Verpflichtung einzufordern, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisenhat keinerlei Auswirkungen auf deren Recht, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern TomTom dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zu- zuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Unternehmen zu über- tragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen. 9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung infolgedessen jede Verpflichtung durchzusetzen; ebenso gilt ein Verzicht einer Partei auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb Verfolgung einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre. 9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von TomTom Telematics bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller anderen den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt Vertragsverletzung nicht als Verzicht auf derartige Rechtedie Verfolgung jeden früheren oder künftigen Verstoßes. Verzichtserklärungen erlangen ausschließlich in spezifizierter, unwiderruflicher und schriftlicher Form Gültigkeit. 9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen 18.3 Ohne schriftliche Genehmigung des Kunden ist der Lieferant nicht berechtigt, die Vereinbarung gänzlich oder in Teilen abzutreten. Durch eine derartige Genehmigung wird der Lieferant jedoch nicht von seinen Verpflichtungen sowie der Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung entbunden. Der Kunde ist berechtigt, nach rechtzeitiger Information des Lieferanten diese Vereinbarung bzw. Teile derselben an ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlichbeliebiges Unternehmen der DSM Group abzutreten. 18.4 Keine Formulierung innerhalb dieser Vereinbarung ist so zu verstehen, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt dass eine Partei als Bevollmächtigter der jeweils anderen auftritt oder dass zwischen den Parteien eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine Beschäftigungsbeziehung aufgebaut wird. 9.5 TomTom hat das 18.5 Die Bestellung unterliegt ausschließlich Schweizer Recht, die Bedingungen ausgenommen seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Das Übereinkommen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin- gungen von TomTom eigenmächtig zu ändernVereinten Nationen vom 11. Diese Änderungen treten an dem Tag April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf findet auf Bestellungen keine Anwendung. Jeder eventuelle Warentransport in Kraft, an dem der Kunde darüber benachrichtigt wird. 9.6 Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Verzichtserklärungen oder andere Kommunikation aus einem Lager im Rahmen dieses Vertrages müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen und persön- lichder zu erbringenden Dienstleistungen unterliegt den vertraglichen Bestimmungen zum jeweiligen Transportverfahren. 18.6 Alle Streitfälle aus einer Bestellung, per Postdie die Parteien nicht einvernehmlich beilegen können, per Einschreiben, per Expresskurier oder per E-Mail werden ohne Einschränkung des Rechts auf Berufung an die zuständige Adressezuständigen Gerichte von Basel-Stadt, die im Vertrag angegeben Schweiz, verwiesen. Während ein Streitfall anhängig ist, ist (oder an die jeweils geltenden Adressen, über die eine keine Partei die andere Partei bisweilen informiert hat), gesendet werden. Eine Mitteilung gilt nach Zugang und sie gilt zum Zeitpunkt von der Zustellung als zugegangen (falls persönlich, per Einschreiben oder per Expresskurier gesendet) oder ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Übermittlung (falls per E-Mail gesendet). 9.7 TomTom hat dem Kunden auf Anfrage eine Kopie dieser Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags er- fassten Daten zur Verfügung zu stellen der Bestellung entschuldigt, ausgenommen jener Verpflichtungen, die direkt von der Streitigkeit betroffen sind. 18.7 Ablauf, Kündigung oder Widerruf der Vereinbarung haben keinerlei Auswirkungen auf Rechte oder Pflichten, die ausdrücklich oder aufgrund ihrer Beschaffenheit einen solchen Ablauf-, Kündigungs- oder Widerrufsprozess überdauern, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Zusicherungen, Gewährleistungen, Geheimhaltungsverpflichtungen, geistige Eigentumsrechte und ihm unverzüglich mitzuteilen, falls derartige Daten verloren gehen, vernichtet oder beschädigt werden oder unverwertbar sind. TomTom lässt solche Daten auf eigene Kosten wiederherstellenerworbene Rechte.

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Sources: Einkaufsbedingungen

Sonstiges. 9.1 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung Keine der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattetParteien kann für eine Verletzung nach den vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen haftbar gemacht werden, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisen, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern TomTom dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zu- zuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Unternehmen zu über- tragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen. 9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, deren Ursache in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigenVorkommnissen liegt, die nötig sein könnensich ihrer Kontrolle entziehen und/oder aus höherer Gewalt resultieren. Zu den Fällen höherer Gewalt zählen außer den durch die Rechtsprechung anerkannten Fällen insbesondere Naturkatastrophen, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielenKriegshandlungen, Verstöße gegen die öffentliche Ordnung, Epidemien, Brände, Überschwemmungen und sonstige Katastrophen, Regierungsmaßnahmen, sämtliche Streiks, Aussperrungen sowie alle Probleme elektrischer und technischer Art, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre. 9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von TomTom Telematics bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller anderen den Parteien zustehenden Rechte nicht zu vertreten sind und RechtsmittelKommunikationsverbindungen verhindern. Sollten eine oder mehrere in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen enthaltenen Regelungen als gesetzwidrig oder durch einen Gerichtsentscheid als nicht anwendbar anzusehen sein, und bleiben die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine anderen Bestimmungen der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechte. 9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird. 9.5 TomTom hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin- gungen von TomTom eigenmächtig zu ändern. Diese Änderungen treten an dem Tag Allgemeinen Nutzungsbedingungen in Kraft, an dem vorausgesetzt der allgemeine Vertragsinhalt wird dadurch nicht vollkommen verändert. Da die vorliegende Vereinbarung intuitu personae geschlossen ist, kann der Kunde darüber benachrichtigt wird. 9.6 Alle Mitteilungendiese in keinem Fall entgeltlich oder unentgeltlich abtreten. Der Dienstleister behält sich die Möglichkeit vor, Zustimmungenmit vorheriger Unterrichtung die vorliegende Vereinbarung ganz oder teilweise zu übertragen, Verzichtserklärungen an einen Subunternehmer zu vergeben und/oder andere Kommunikation abzutreten. Der Kunde stimmt zu, dass die sich aus den vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen ergebenden Rechte und Pflichten sowie alle darin als Referenzunterlagen einbezogenen Dokumente durch den Dienstleister im Rahmen dieses Vertrages müssen schriftlich Falle einer Fusion oder Übernahme ohne Einschränkung und in englischer Sprache erfolgen von Rechts wegen an einen Dritten abgetreten werden können. Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen bilden zusammen mit den darin einbezogenen Referenzunterlagen die Gesamtheit der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung. Bei Unstimmigkeiten zwischen dem Dienstleister und persön- lich, per Post, per Einschreiben, per Expresskurier oder per E-Mail an dem Kunden verpflichten sich die zuständige Adresse, die im Vertrag angegeben ist Parteien eine gütliche Lösung anzustreben. Findet sich für ein Problem nicht dreißig (oder an die jeweils geltenden Adressen, über 30) Tage nach seiner Unterbreitung durch die eine Partei oder die andere Partei bisweilen informiert hat)eine Lösung, gesendet werden. Eine Mitteilung gilt nach Zugang und sie gilt zum Zeitpunkt kann jede der Zustellung als zugegangen (falls persönlich, per Einschreiben oder per Expresskurier gesendet) oder ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Übermittlung (falls per E-Mail gesendet)Parteien das zuständige Gericht anrufen. 9.7 TomTom hat dem Kunden auf Anfrage eine Kopie dieser im Rahmen des Vertrags er- fassten Daten zur Verfügung zu stellen und ihm unverzüglich mitzuteilen, falls derartige Daten verloren gehen, vernichtet oder beschädigt werden oder unverwertbar sind. TomTom lässt solche Daten auf eigene Kosten wiederherstellen.

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