Sonstiges Clause Samples

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Sonstiges. 11.1 Weder Agilent noch der Lieferant ist berechtigt, durch diese Bestellung begründete Pflichten und Rechte an Dritte abzutreten. Hiervon ausgenommen sind Abtretungen innerhalb der Agilent-Unternehmensgruppe. Außerdem können nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Agilent vom Lieferanten Unteraufträge vergeben werden. 11.2 Auf diesen Vertrag findet das Recht des Staates - unter Ausschluss des UN Kaufrechts - Anwendung, in welchem die Agilent-Entity ihren Sitz hat, die die Bestellung ausgestellt hat. Der Lieferant erklärt sich mit dem Gerichtsstand des Sitzes dieser Agilent-Entity einverstanden. 11.3 Über Produkte, die der Lieferant nicht mehr führen wird, ist Agilent rechtzeitig im voraus in Kenntnis zu setzen, um Agilent eine Ersatzbeschaffung zu ermöglichen; dabei hat der Lieferant mindestens die Agilent-Teilenummer, vorgesehene Ersatzprodukte und das letzte Bestell- sowie Versanddatum anzugeben. 11.4 Bei der Erbringung von Dienstleistungen ist der Lieferant verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, um eventuelle Personenschäden sowie Schäden an Eigentum in angemessenem finanziellem Rahmen für Agilent abzusichern. Desweiteren verpflichtet er sich alle Gesetze und Bestimmungen einzuhalten. Der Lieferant wird zudem weitere im Versicherungen mit entsprechenden Versicherungssummen unterhalten, die bei einem mit dem Lieferanten in Tätigkeitsfeld, Größe und Rechtsraum vergleichbaren Unternehmen üblicherweise zu erwarten sind. 11.5 AGILENT wird personenbezogene Daten des Verkäufers in Übereinstimmung mit Agilents Datenschutzrichtlinie speichern und nutzen, welche unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇/▇▇▇▇▇▇▇ abrufbar ist. Sollte der Verkäufer personenbezogene Daten im Namen von AGILENT verarbeitet, verpflichtet sich der Verkäufer, alle geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten. 11.6 Keine der in dieser Bestellung enthaltenen Bestimmungen zielt darauf ab, eine Beziehung i.S. einer Partnerschaft, eines Joint Ventures, eines Arbeitgebers- Arbeitnehmers oder eines Prinzals- Vertreters zu begründen. Bei der Ausführung dieser Bestellung handeln der Lieferant und seine Unterauftragnehmer als unabhängige Auftragnehmer und nicht als Agenten oder Vertreter von Agilent. Nichts in dieser Bestellung dient dazu oder begründet oder ist auszulegen als ein Arbeitsverhältnis, eine Co-Beschäftigung, ein gemeinsames Arbeitsverhältnis oder ein per-se gesesetzliches Arbeitsverhältnis zwischen Agilent und den Mitarbeitern des Lieferanten oder den Mitarbeitern des Unterauft...
Sonstiges a) Verzicht: Wenn eine Partei es unterlässt, eine Bedingung der Vereinbarung durchzusetzen, verzichtet sie nicht auf ihre Rechte oder laufende Verstöße. Die Eigentümer der IB Lab-Produkte behalten alle Rechte, die dem Kunden nicht ausdrücklich gewährt werden. b) Keine Abwerbung: Während der Vertragslaufzeit und für ein Jahr danach verpflichtet sich der ▇▇▇▇▇, keine Mitarbeiter, Berater oder unabhängigen Auftragnehmer von IB Lab einzustellen, abzuwerben oder zu umwerben, mit dem Ziel, vertrauliche Informationen zu schützen.
Sonstiges. 11.1 Weder Agilent noch der Lieferant ist berechtigt, durch diese Bestellung begründete Pflichten und Rechte an Dritte abzutreten. Hiervon ausgenommen sind Abtretungen innerhalb der Agilent-Unternehmensgruppe. Außerdem können nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Agilent vom Lieferanten Unteraufträge vergeben werden. 11.2 Auf diesen Vertrag findet das Recht des Staates - unter Ausschluss des UN Kaufrechts - Anwendung, in welchem die Agilent-Entity ihren Sitz hat, die die Bestellung ausgestellt hat. Der Lieferant erklärt sich mit dem Gerichtsstand des Sitzes dieser Agilent-Entity einverstanden. 11.3 Über Produkte, die der Lieferant nicht mehr führen wird, ist Agilent rechtzeitig im voraus in Kenntnis zu setzen, um Agilent eine Ersatzbeschaffung zu ermöglichen; dabei hat der Lieferant mindestens die Agilent-Teilenummer, vorgesehene Ersatzprodukte und das letzte Bestell- sowie Versanddatum anzugeben. 11.4 Bei der Erbringung von Dienstleistungen ist der Lieferant verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, um eventuelle Personenschäden sowie Schäden an Eigentum in angemessenem finanziellem Rahmen für Agilent abzusichern. Desweiteren verpflichtet er sich alle Gesetze und Bestimmungen einzuhalten. Der Lieferant wird zudem weitere im Versicherungen mit entsprechenden Versicherungssummen unterhalten, die bei einem mit dem Lieferanten in Tätigkeitsfeld, Größe und Rechtsraum vergleichbaren Unternehmen üblicherweise zu erwarten sind.
Sonstiges. 30.1 Der Vertrag begründet die gesamte Übereinkunft der Parteien und ersetzt alle vorangegangenen zwischen den Parteien geführten Diskussionen, Korres- pondenzen und Verhandlungen betreffend die Lieferungen / Leistungen. 30.2 Sofern eine Lieferung gemäß INCOTERMS vereinbart ▇▇▇▇▇▇ ist, ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung anzuwenden. 30.3 Ankündigungen, Inanspruchnahmen etc., welche nach dem Vertrag der Schriftform bedürfen, sind unverzüglich per Brief, Telefax oder E-Mail an den von der anderen Partei benannten Repräsentanten zu senden. 30.4 Wenn eine Bestimmung des Vertrags (oder ein Teil einer Bestimmung) von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde für ungültig, rechts- ▇▇▇▇▇▇ oder nicht durchsetzbar erklärt wird, gilt diese Bestimmung oder Teil- bestimmung im erforderlichen Umfang nicht als Gegenstand des Vertrags und die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Ver- trags bleiben unberührt.
Sonstiges. 18.1 Sämtliche mündliche Vereinbarungen, Änderungen, Erweiterungen oder Konkretisierungen dieser Lizenzbedingungen sowie die besonderen Eigenschaften der getroffenen Zusicherungen oder Vereinbarungen oder Absprachen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Falls diese von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers abgefasst sind, so werden sie erst mit der Genehmigung des Lizenzgebers rechtlich bindend. 18.2 Sollten Teile dieses Vertrags unwirksam werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Teile dieses Vertrags. Der unwirksame Teil dieses Vertrags soll durch seine Parteien durch gesetzlich zulässige Bestimmungen ersetzt werden, die der Absicht der unwirksamen Bestimmun-gen am nächsten kommt. 18.3 Auf diesen Vertrag sind die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland anwendbar, unter Aus- schluss des Gesetzes über den internationalen Warenkauf und der Regeln des Kollisionsrechts.
Sonstiges. (1) This doctoral agreement is signed in three copies. One of the signed copies remains with the supervisor, one with the doctoral candidate and one in the candidate’s doctoral file.
Sonstiges. 1. Der Mieter verpflichtet sich, die von dem Vermieter aufgestellte beziehungsweise noch aufzustellende Hausordnung zu beachten. Diese ist/wird Bestandteil des Vertrages. Gleiches gilt fur eine eventuell vom Vermieter aufgestellte Brandschutzordnung. 2. Vertraglichcr oder gesetzlicher Konkurrenzschutz ist ausgeschlossen. Er wird von dem Mieter weder gegenuber dem Vermieter noch gegenuber den ubrigen Mietern des Hauses in Anspruch genommen. Der Vermieter haftet auch nicht dafur, daB die Ausubung des vom Mieter beabsichtigten Vertragszweckes nicht gegen allgemeine Konkurrenzschutzbestimmungen verstoBt. Dies gilt auch, wenn die betroffenen Objekte samtliche Vermietungsobjekte des Vermieters sind. 3. Samtliche Zahlungen des Mieters einschlieBlich Zahlungen auf Schadensersatz und Nut-zungsentschadigung haben zuzuglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer in erfolgen.
Sonstiges. Das Appartement wird gereinigt übergeben und nach Abreise durch uns wieder einer Endreinigung unterzogen. Täglicher Reinigung/Putzservice ist daher nicht inbegriffen. Für das normale Sauberhalten des Appartements sind die Gäste selbst verantwortlich, Reinigungsgeräte wie Handbesen und Mopp sind im Appartement. Staubsauger steht (wenn gewünscht) zur Verfügung. Der Mieter verpflichtet sich, vor Abreise das Geschirr abzuwaschen und Lebensmittelreste sowie Müll zu entsorgen.
Sonstiges. A Anti-Korruption. Jede Partei versichert, dass sie bei der Durchführung dieses Vertrags und bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung eingehalten hat und einhalten wird, einschließlich, ohne Einschränkung, des U.S. Foreign Corrupt Practices Act, des UK Bribery Act, des Sapin II-Gesetzes vom 9. Dezember 2016 und seines umgesetzten Dekrets vom 25. April 2017 und ähnlicher anwendbarer Gesetze.
Sonstiges. Diese Zusatzvereinbarung zum Basisvertrag ▇▇▇▇▇ mit Unterzeichnung durch beide Ver- tragspartner in Kraft.